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Unfall mit ADAC Abschlepper

Ich bin der Fahrer des roten VW und wollte über die Kreuzung geradeaus fahren.

Die Ampel war rot und ich rollte vor mir her. Als ich ca. 30 Meter vor der Anhaltelinie war, schaltete die Ampel auf grün ich habe den Gang eingelegt.

Von links kam ein ADAC Fahrzeug, das ein weiteres mit Seil abgeschleppt hat, und nach links abbiegen wollte. Da mir weitere Fahrzeuge in der linken Abbiegerspur die Sich versperrten, habe ich ihn leider erst im lezten Moment entdeckt, als ich schon auf der Kreuzung war. Trotz Vollbremsung konnte ich die Kollision nicht vermeiden.

Bei mir hat sich der Fahrer entschuldigt und gesagt, dass er bei "orange" auf fie Kreuzung gefahren ist. Er hat nicht angehalten aus Angst, dass ihm der abgeschleppte(Motor aus, keine Bremsunterstützung) hinten auffährt. Gefahren ist aber ganz langsam, damit er nicht starkt bremsen musste.

Gegenüber der Polizei hat er natürlich ganz anderes angegeben(bei grün über auf die Kreuzung, gewartet bis kein Gegenverkehr mehr da war).

Die Polizei hat beide mit 35,- verwarnt.

Einen Zeugen habe ich(unabhändigen)

Er auch - den Fahrer vom abgeschleppten Fahrzeug

https://s26.postimg.org/vn3r0lgi1/Skizze1.jpg

Ich habe im Netz paar Aussagen gefunden, dass das Abschleppen mit Seil nur mit intakten Bremsen erlaubt ist.

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=100655

https://www.saale-orla-kreis.de/sok/content/16/20110812105812.asp

Kann aber keinen Urteil dazu finden.

Beste Antwort im Thema

kurzes Update:

Gericht hat entschieden: 20:80 zu meinen Gunsten.

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Zitat:

 

"Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen." (StVO §38 Abs. 3)

Beim Abschleppen trifft das grundsaetzlich nicht zu.

peso

Zitat:

 

Traktor mit 2 Anhängern, Traktor fährt bei grün drüber, die Anhänger bei gelb, Anh. 2 evtl. sogar bei rot.

Fährst die dann auch über'n Haufen, nur weil auch mal ein langsamer Verkehrsteilnehmer unterwegs ist und du zufällig bei grün 'nen fliegenden Start hinlegen kannst, obwohl du die Kreuzung gar nicht ausreichend einsehen kannst ? Grad grün bekommen zu haben, heißt doch noch lang nicht, daß die Kreuzung auch schon frei ist.

Viel interessanter ist eine Bundeswehrkolonne. Die darf grundsaetzlich bei Rot durchfahren. Bei Polizeikolonnen wird das mittlerweile fast immer gemacht. Die haben dann aber ihr Blaulicht an.

peso

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 26. September 2017 um 05:44:17 Uhr:

Unser Abschleppunternehmen in dem ich tätig bin , verfügt über Krane ,Fzg.mit Plateau oder Fzg. mit Schleppbrille ! Heißt ,das defekte Fzg. wird nicht mehr im Straßenverkehr bewegt ! Warum ,der ADAC so etwas macht ,ist mir unerklärlich !

Am Tage ,muss keine Warnleuchte eingeschaltet sein ,wird aber empfohlen ! Ich ,hab die orangen Warnbommeln immer an ,zum Schutz vor anderen Verkehrsteilnehmer !

Das ist ein missbräuchliche Benutzung und wird hier geahndet.

peso

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. Dezember 2017 um 20:09:54 Uhr:

kurzes Update:

Gericht hat entschieden: 20:80 zu meinen Gunsten.

Mit so etwas habe ich gerechnet. Man will immer beide drankriegen, damit beide in der Prämie höherrutschen.

peso

Apropos Kolonne.

Eine Woche vor dem Gerichtstermin werde ich in Kenntnis gesetzt, dass der Fahrer des abgeschleppten Autos auf Abfrage von ADAC Seite als Zeuge zur Gericht geladen wird. Ich denke mir schon: „Nun erzählt er alles so, dass ich verliere“.

Er hat aber angegeben, dass das ADAC Fahrzeug bei gelb losgefahren ist, und in dem Moment, wo das kaputte Auto über die Haltelinie fuhr, schon rot war.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. Dezember 2017 um 13:53:51 Uhr:

Zitat:

@ru86 schrieb am 22. Dezember 2017 um 20:09:54 Uhr:

kurzes Update:

Gericht hat entschieden: 20:80 zu meinen Gunsten.

Mit so etwas habe ich gerechnet. Man will immer beide drankriegen, damit beide in der Prämie höherrutschen.

peso

Welches Interesse hat daran der Richter?

Mir kommt das ein wenig seltsam vor, dass so kurz nach dem Vorfall schon beide Verfahren abgeschlossen wurden. Es dürfte sich also um eine alte Geschichte gehandelt haben. In der Regel wird im Owi-Verfahren eine klare eindeutige Aussage getroffen und beim Zivilverfahren kommt die Betriebsgefahr zum Tragen. Der Betriebsgefahr entkommt man nur, wenn der Unfall absolut unvermeidlich war. Vielleicht hat man hier auch nur einen Vergleich gemacht. Richter sind grundsaetzlich interessiert, wenig Angriffspunkte zu bilden. Also wird ein Urteil gemacht, dass wenig Angriffsfläche bildet.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 24. Dezember 2017 um 14:12:22 Uhr:

Mir kommt das ein wenig seltsam vor, dass so kurz nach dem Vorfall schon beide Verfahren abgeschlossen wurden. Es dürfte sich also um eine alte Geschichte gehandelt haben. In der Regel wird im Owi-Verfahren eine klare eindeutige Aussage getroffen und beim Zivilverfahren kommt die Betriebsgefahr zum Tragen. Der Betriebsgefahr entkommt man nur, wenn der Unfall absolut unvermeidlich war. Vielleicht hat man hier auch nur einen Vergleich gemacht. Richter sind grundsaetzlich interessiert, wenig Angriffspunkte zu bilden. Also wird ein Urteil gemacht, dass wenig Angriffsfläche bildet.

peso

Ich verstehe nicht ganz, was Du meinst.

Der Unfall ereignete sich Ende März, Gericht Anfang Dezenber, Urteil kurz vor Weihnachten.

Hier der entscheidende Satz:

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