Unfall mit abgelaufenem TÜV
Hi! Bin neu hier und brauche auch gleich schonmal einen Rat. Hatte Heute einen Auffahrunfall, an dem ich auch schuld bin und bin mit meiner TÜV-Plakete leider 19 Tage drüber. Ironie des Schicksals ist das ich nächsten Donnerstag eigentlich den Termin fürs tüven schon hatte. Stellt sich natürlich für mich die Frage ob das zu Problemen mit der Versicherung kommen kann. Polizei haben wir zum Glück nicht eingeschaltet. Versicherung ist die HUK Coburg. Danke schonmal für eure Antworten.
36 Antworten
Ich hab da garnichts unterschrieben, soweit kommt das noch 😁 Ist bzw war ein Ford Fiesta Baujahr 94. Werd dann sehn was da jetzt noch kommt, irgentwann wird sich die Versicherung ja sicher melden.
Zitat:
Original geschrieben von mr.of
Dennoch, ab und an kotzt auch mal ein Pferd vor die Apotheke.
Hast du eigentlich eine Schuldanerkennung unterschrieben? Woher willst du als Laie genau einschätzen, dass dein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt verkehrstüchtig war? Und dann könnte zufälligerweise gerade ein HUK-MA hier mitlesen und aus Böswilligkeit alle Unfälle mit Hamsterhaken, alter Karre und Datum HEUTE ruasfischen und gesondert prüfen lassen (keine Angst, machen die nicht, aber könnte ja sein)... 😉
nun mach Ihn doch nicht noch mehr Ängstlich.
Ist doch schon schlimm genug, dass er bei der HUK versichert ist...
🙁
Wenn die verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, dann lass den Tüv doch jetzt machen :-) Holst dir die Plakette und meldest den Schaden deiner Vollkasko Versicherung.
Wieso muß man sich eigentlich beim Tüveinen Termin holen?
Ich bin einfach hingefahren und 5 Minuten später war mein Auto auf der Bühne...
cheerio
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Zitat:
Original geschrieben von dsrihk
Weiß die Versicherung davon?
Wenn das Auto in Ordnung war, würde ich der Versicherung auch nichts sagen, das würde das ganze nur verkomplizieren, da es ja nur ein bürokratisches Vergehen war (was macht es für einen Unterschied, ob man nach 2x365 (=730) oder nach 749 Tagen zum TÜV fährt??). Natürlich vorausgesetzt, das Auto war verkehrssicher.
Genau so sehe ich das auch.
M.f.G.
quali
Zitat:
Original geschrieben von acer2k
Wenn die verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, dann lass den Tüv doch jetzt machen :-) Holst dir die Plakette und meldest den Schaden deiner Vollkasko Versicherung.
Ja nee ist klar, "mit breiter Schnautze"gibt`s sofort ne Plakette.
Aber nur dann wenn der Prüfer dreikommacht auf dem Kessel hat.
LOL 😛
Das Tüven steht durch die großen Schäden an meinem Auto nich mehr zur Debatte. Der Unfallgegner hatte Heut nochmal angerufen, sind bei ihm nur Lackschäden dran. Kann ich das Auto den jetzt bedenkenlos abmelden?
Zitat:
Original geschrieben von Muse789
Das Tüven steht durch die großen Schäden an meinem Auto nich mehr zur Debatte. Der Unfallgegner hatte Heut nochmal angerufen, sind bei ihm nur Lackschäden dran. Kann ich das Auto den jetzt bedenkenlos abmelden?
Natürlich kannst du dein Auto jederzeit abmelden.
Aber irgend etwas kann da nicht stimmen. Dein Auto ist Totalschaden und am den Fahrzeug deines Unfallgegner sind nur Lackschäden?
Nie im Leben!!
Ich hab nie gesagt das er Totalschaden hat, nur das es sich aufgrund der Blechschäden vorne nich mehr lohnt den nochmal wieder herzurichten. Wenn man nich grade bei mobile.de oder ähnlichem schaut, werden diese Autos halt nur noch etwa um 400-500 Euro gehandelt. Beim Unfallgegner ist kaum was, da ich voll auf seine Anhängerkupplung drauf bin. Zwar nicht besonders schnell, hat aber gereicht einen Teil meines Frontbleches hinter der Stoßstange einzudellen. Leider ist das genau dort wo die Stoßstange fest ist, so das diese (natürlich nicht die vom Unfall) jetzt nicht mehr richtig montiert werden kann.
Zitat:
Muss das leicht korrigieren: HÄTTE ich selbst repariert. Hab Heute den Schaden bei mir begutachet, an der Stelle wo ich auf seine Anhängerkupplung geknallt bin sind die Blechschäden einfach zu hoch. Heißt für mich also, das Auto schnellstmöglich abmelden, da die Reperatur mehr als das ganze Auto kosten würde Und solange die Versicherung nur die anderen Schäden zahlt, stellt sich da doch kein Problem oder?
Doch, hast du.
Wenn die Reparaturkosten den Wert deines Autos übersteigen, dann spricht man von einem Wirtschaftlichen Totalschaden.
Warum hast du denn bei so einem altem Auto noch eine Vollkasko?
Zitat:
Original geschrieben von Muse789
Ich hab nie gesagt das er Totalschaden hat, nur das es sich aufgrund der Blechschäden vorne nich mehr lohnt den nochmal wieder herzurichten. Wenn man nich grade bei mobile.de oder ähnlichem schaut, werden diese Autos halt nur noch etwa um 400-500 Euro gehandelt. Beim Unfallgegner ist kaum was, da ich voll auf seine Anhängerkupplung drauf bin. Zwar nicht besonders schnell, hat aber gereicht einen Teil meines Frontbleches hinter der Stoßstange einzudellen. Leider ist das genau dort wo die Stoßstange fest ist, so das diese (natürlich nicht die vom Unfall) jetzt nicht mehr richtig montiert werden kann.
Wenn du auf die Anhängezugvorrichtung gefahren bist, ist diese UNBEDINGT zu erneuern. Das kann böse ins Auge gehen!!
Bitte teile das deinem Unfallgegner mit!!!
Naja der Wert nach Schwacke-Liste usw wird sicherlich noch höher gewesen sein. Hab den gleichen nur halt schon teilweise recht günstig angeboten bekommen. Is ja eigentlich auch völlig egal, kaputt ist kaputt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wenn du auf die Anhängezugvorrichtung gefahren bist, ist diese UNBEDINGT zu erneuern. Das kann böse ins Auge gehen!!
Da wäre ich auch nicht so sicher, dass das wirklich mit "nur Lackschäden" abgegangen ist. Die Anhängerkupplung ist schließlich üblicherweise direkt in die Längsträger montiert und kann zwar 1-2 Tonnen halten, aber vielleicht nicht auffangen...
MfG, HeRo
...da fällt mir ein: Müsste meine Versicherung wissen, dass ich eine Anhängerkupplung nachgerüstet habe?
Hab eben nochmal mit ihm telefoniert, sind wirklich nur Lackschäden und nach der AHK wird auch geschaut. Ist zum Glück alles sehr problemlos von statten gegangen. Ich danke schonmal allen die hier gepostet haben und mir Mut gemacht haben.
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Da wäre ich auch nicht so sicher, dass das wirklich mit "nur Lackschäden" abgegangen ist. Die Anhängerkupplung ist schließlich üblicherweise direkt in die Längsträger montiert und kann zwar 1-2 Tonnen halten, aber vielleicht nicht auffangen...
MfG, HeRo
...da fällt mir ein: Müsste meine Versicherung wissen, dass ich eine Anhängerkupplung nachgerüstet habe?
vollkommen richtig.
Nein, du brauchst die AHK nicht angeben.