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Schuldfrage Unfall

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 18:27

Guten Abend zusammen,

meine Freundin hatte vor kurzem einen Autounfall. Sie stand unter Schock und kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern. Leider wurde auch Alkohol im Blut festgestellt und sie wurde als Unfallverursacherin benannt, sie sei auf die Gegenfahrbahn gekommen. Da Polizei, Feuerwehr und Co. anwesend waren und sie keinerlei Erinnerung hat, glaubt sie auch, dass es so passiert ist und hat das Thema abgehakt und bleibt auf ihrem schrottreifen Auto sitzen.

Beim durchschauen der Bilder frage ich mich aber ob der Unfallhergang wirklich so stimmt und wollte mal hören, wie ihr das seht?

Fotos hab ich natürlich angehänt.

Für eure Meinung wäre ich sehr dankbar.

Danke & Gruß

Michi

Beste Antwort im Thema

Da ja die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs verletzt wurde, wird deine Freundin aus meiner Sicht eh nicht um einen Anwalt herumkommen, da sich daraus ja auch noch ein Verfahren ergeben wird. Mit dem Anwalt kann sie ja dann auch nochmal besprechen, ob eine mögliche Teilschuld des anderen VT in Betracht kommt und ob das etwas am wirtschaftlichen Ergebnis ändert. Meiner persönlichen Einschätzung nach wird aber bei zweimal Totalschaden jetzt auch nicht das große Glück am Ende stehen.

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Die Unfallspuren sind nicht schlüssig dargestellt-Bildmaterial sehr schlecht

0. Hergang des Unfalls (nach Darstellung der Polizei erfragen, Darstellung des Unfallverlaufs) - wird in der Regel nur über RA möglich sein)

1. RA beauftragen mit Einsicht in Aktenmaterial

2. Unfallrekonstrukteur beauftragen (keinen x-beliebigen Sachverständigen)

So wie hier die Bilder eingestellt sind, kann keine Aussage getroffen werden, was wann wie passiert ist...

Schöner BMW ????????

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 18:51

Danke catcherberlin fürs anschauen. Ja sollten wohl über einen RA nachdenken, der schöne BMW ist nämlich leider jetzt schrottreif...

am 7. Juni 2017 um 18:54

Zitat:

@Whuteva schrieb am 7. Juni 2017 um 20:51:41 Uhr:

Ja sollten wohl über einen RA nachdenken ..

Was bezweckt ihr damit? Warum den vielen Kosten noch mehr Geld hinterher werfen?

am 7. Juni 2017 um 19:17

Ich schreibe mal wieder meine Persönliche Meinung nach Rechtslage Schweiz. Da DE und CH aber in vielem gleich oder sehr ähnlich sind.....

Erstens wurde ja schon gesagt das anhand der schlechten Bilder nichts festgestellt werden kann. Weder wer wie schnell fuhr noch wer gebremst hat noch sonstwas. Man sieht nur zwei kaputte Autos und zwei parkierte Autos.

Daher kann man hier absolut nichts nachvollziehen.

Und jetzt kommt es. Die Fahrerin hatte Alkohol im Blut, womit es nach Schweizer Recht absolut klar ist wer bezahlt. Auch wenn der andere den Unfall verursacht hätte, sie hatte Alkohol im Blut und bezahlt dadurch. Und wie schon gesagt, da unsere Gesetze sehr ähnlich sind, dürfte es hier nicht anders sein.

Aber das beste ist noch immer jemand der sich damit Auskennt zu fragen.

Und was das sich Erinnern angeht, es gibt Personen die könnten dabei vielleicht behilflich sein. Würde ihr eventuell auch dabei helfen mit der Sache abschliessen zu können, sofern das ein Problem ist

Wenn die Fahrerin so breit war, dass sie sich an nichts mehr erinnern kann, sollte sie die Kosten so gering wie möglich halten!

Scherz bei Seite - wie viel hatte sie getrunken? Wenn es mehr als erlaubt war - keine Chance auf Entschädigung, auch wenn der Unfallgegner eindeutig die Fehler gemacht hat (und damit die Schuld trägt).

am 7. Juni 2017 um 19:39

Ist echt schwer das anhand der Bilder wirklich eindeutig zu sagen. Vom Schadenbild an den beiden Autos hätte ich getippt, dass der BMW den Golf getroffen hat. Schlagmarke auf dem Asphalt aber nicht zu sehen. Wenn mans wissen will über RA Akteneinsicht bzw Beratung zu holen, ob da auch die RSV einspringen..? nur wenn sie Alkohol getrunken hat wirds eh nicht leicht...

Auch wenn ich wenig Verständnis habe betrunken, und damit meine ich nicht 2 Alster getrunken zu haben, zu fahren, halte ich auch wenig davon pauschal dem unfallbeteiligten der was getrunken hat zu beschuldigen und mehr die Situation und Hergang zu fokussieren

*don't drink and drive* ;)

LG

Bommel

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 7. Juni 2017 um 20:39:57 Uhr:

Die Unfallspuren sind nicht schlüssig dargestellt-Bildmaterial sehr schlecht

0. Hergang des Unfalls (nach Darstellung der Polizei erfragen, Darstellung des Unfallverlaufs) - wird in der Regel nur über RA möglich sein)

1. RA beauftragen mit Einsicht in Aktenmaterial

2. Unfallrekonstrukteur beauftragen (keinen x-beliebigen Sachverständigen)

So wie hier die Bilder eingestellt sind, kann keine Aussage getroffen werden, was wann wie passiert ist...

Hast Du eine Eingebung, was ein gerichtsverwertbares Unfallrekronstruktionsgutachten kostet?

Es kann dabei um 5 stellige Beträge gehen.

Themenstarteram 7. Juni 2017 um 19:52

Danke für eure Antworten. Der BAK Wert ist leider noch nicht da aber es wird wohl mehr sein als erlaubt.

Es gab auch keine Zeugen, nur den Unfallgegner. Meine Freundin ist erst wieder zu sich gekommen als RTW und Polizei schon da waren.. Mir ist anhand der Bilder nur in den Sinn gekommen, dass der Unfallgegner evtl. beim überholen der parkenden Fahrzeuge noch beim Wiedereinscheren war, als meine Freundin ihn hinten erwischt hat - anstatt, wie es offiziell heißt, dass sie vorher auf die Gegenfahrbahn kam. Aber wenn das eh keinen Unterschied macht und die Haftpflicht so oder so die Leistung für den Schaden am andere Fahrzeug kürzen bzw. Regress fordern wird, können wir uns das Geld für den RA wohl sparen.

Da ja die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeugs verletzt wurde, wird deine Freundin aus meiner Sicht eh nicht um einen Anwalt herumkommen, da sich daraus ja auch noch ein Verfahren ergeben wird. Mit dem Anwalt kann sie ja dann auch nochmal besprechen, ob eine mögliche Teilschuld des anderen VT in Betracht kommt und ob das etwas am wirtschaftlichen Ergebnis ändert. Meiner persönlichen Einschätzung nach wird aber bei zweimal Totalschaden jetzt auch nicht das große Glück am Ende stehen.

Nochmals:

Die Spurenlage ist leider nicht schlüssig...so, wie Du den Schadenhergang schilderst, sprechen die Spuren leider eine andere Sprache...mit der Gewalt, die das linke Vorderrad verursachte und scheinbar abgerissen ist, hätten an dem Golf wesentlich stärkere Schäden hinten links entstanden sein müssen...

Wenn ich mir die Bilder so anschaue dann hat der bmw ganz klar den Golf getroffen. Das Vorderteil bzw der vordere linke Bereich des Golfs ist heile, nur das Hinterteil also ab hinterachse, wenn er also nicht mit der hinterachse gelenkt hat (zum Beispiel in Form eines drifts) dann ist es doch ganz klar das er getroffen wurde. Und da kommt der bmw ins spiel, genau das Gegenteil des Golfs, vorne der Schaden mit dem ausgeschlagenen Vorderrad und der hintere Bereich unversehrt. Die vorderachse lenkt ja bekanntlich und ist VERMUTLICH in den Golf gelenkt worden, also auf die gegenüberliegenden Seite. Wie und wo die Fahrzeuge auf den Bildern stehen rechne ich jetzt nicht mit ein weil sie sich ja nach dem Aufprall noch verschoben haben oder hätten können. Zumal das auf den Bilder auch schwer zu erkennen sind. Also rein vom Aufprallbild würde ich sagen, es hat sich so zugetragen wie du es beschrieben hast.

Hätten beide vorne den Schaden oder beide nur die Seiten, wäre es schwieriger wer wo rein gefahren ist aber in dem fall eher nicht

am 7. Juni 2017 um 21:48

Zitat:

@tomold schrieb am 7. Juni 2017 um 21:33:34 Uhr:

Scherz bei Seite - wie viel hatte sie getrunken? Wenn es mehr als erlaubt war - keine Chance auf Entschädigung, auch wenn der Unfallgegner eindeutig die Fehler gemacht hat (und damit die Schuld trägt).

Eine solche Regelung existiert in Deutschland nicht. Weiter vorne wurde etwas Ähnliches für die Schweiz behauptet - ich bin mir sicher, dass eine solche Regelung auch dort nicht existiert.

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