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Nach Unfall abgeschleppt: Einsatzdauer strittig - auf der Suche nach Deja Vus (A8/B17 Augsburg)

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 19:38

Nach einem Unfall aufgrund einer gerissenen Bremsscheibe wurde leider nach Anforderung durch die Autobahnpolizei mein T5 (RIP) vom Seitenstreifen "geborgen".

Unter anderem unschön war daran, dass das Abschleppunternehmen eine Einsatzdauer bis 01:50 Uhr behauptet, ich aufgrund eines gemachten Bildes meines abgeladenen Fahrzeugs aber doch recht sicher bin, dass das Einsatzfahrzeug um 1:26 Uhr, sogar eher etwas früher, gereinigt und wieder abgestellt war.

In Verbindung mit einem ebenfalls strittigen Einsatzbeginn macht das dann gleich ~150€ bzw. +50% der Kosten (exklusive Verwahrung und "Vermittlung") aus. Ein Studium in Augsburg war ausreichend, dass mir das Unternehmen schon vorher einschlägig bekannt war.

Hier schreibe ich in der Hoffnung, dass sich Mitleser finden denen es mit dieser Firma genauso ging, da es in einer gerichtliche Klärung enden könnte. Die Welt ist klein - eine weitere interessante Rechnung des Unternehmens habe ich bereits zufällig in einem Firmenwagen meines AG gefunden...

Der fragliche Unternehmer hat sich "günstig" in der Nähe des Kreuzes Augsburg West (A8/B17) positioniert. Betroffene wissen recht sicher wer gemeint ist.

Beste Antwort im Thema

Hallo, Frund,

es steht jedem frei, sich gegen solche Kosten mit einem Schutzbrief abzusichern.

Zu Deiner unterschwellig angedeuteten Kungelei zwischen Polizei und Abschleppdienst:

Du kannst davon ausgehen, dass die Autobahnpolizei in diesem Bereich mit diesen und mit anderen Abschleppdiensten Verträge hat und dass bei Aufträgen, bei denen Eile geboten ist, bei denen Fahrzeuge direkt von der Autobahn oder vom Standstreifen geholt werden müssen, nur die ASD gerufen werden, die in den Listen der Polizei vermerkt sind.

Dafür bekommt die Polizei aber keine Umsatzbeteiligung, sondern sie stellt damit sicher, dass diese ASD gewisse Forderungen erfüllen können, die für eine schnelle und professionelle Bergung einfach notwendig sind.

Dies sind z. B. vorgegebene Zeiten, in denen der ASD vor Ort sein muss, er muss fachkundiges Personal beschäftigen, er muss mit dem nötigen Equipment ausgestattet sein, er muss genug Platz haben, um die Fahrzeuge unterstellen und ggf. auch vor unberechtigtem Zugriff schützen zu können usw.

Wie mein Vorredner schon schrieb, sehe ich nach Deiner Beschreibung noch keinen Anhaltspunkt, dass man Dich übers Ohr gehauen hat.

Viele Grüße,

Uhu110

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150€ find ich recht günstig, unsere Preisliste fängt bei 172€/h an. Desweiteren wird im Notdienst die Zeit berechnet die der Fahrer vom “aus dem Bett klingeln“ bis wieder im Bett sein benötigt. 50% ist normaler Lohnzuschlag, Standgeld liegt bei uns z.B. 10€/Tag. Alles netto natürlich.

Daher seh ich keine Probleme.

 

Berechnet wird bei uns die erste angefangene Stunde und dann im 15min/Takt

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 21:28

Zitat:

@Dreadnaught2010 schrieb am 11. Juli 2017 um 23:00:15 Uhr:

150€ find ich recht günstig, unsere Preisliste fängt bei 172€/h an. Desweiteren wird im Notdienst die Zeit berechnet die der Fahrer vom “aus dem Bett klingeln“ bis wieder im Bett sein benötigt. 50% ist normaler Lohnzuschlag, Standgeld liegt bei uns z.B. 10€/Tag. Alles netto natürlich.

Daher seh ich keine Probleme.

Berechnet wird bei uns die erste angefangene Stunde und dann im 15min/Takt

Insgesamt sind es für das bloße Abschleppen ~430€... ~150€ ist nur das Delta, dass sich aus der strittigen Zeit ergibt.

Ich will hier aber eigentlich nicht die Diskussion, ob so ein Preisniveau angemessen ist. Üblich ist es in einer Branche in der die meisten Abschleppunternehmen an Unfallschwerpunkten/Autobahnabschnitten Lokalmonopolisten, bestenfalls Oligopolisten, sind und zu einem nicht unerheblichen Teil auf Kunden in Zwangslagen treffen sowieso.

Ich komme auch aus einem Industriebereich in dem hohe Stundensätze üblich sind und bin da wohl in der Wahrnehmung an sich toleranter als viele, weil ich verstehe wie schnell die durch Umlagen so hoch werden können. Die werden dann aber auch ordentlich abgerechnet.

Und ich habe Zweifel, dass ein Kunde der frei wählen kann und sich nicht in einer Zwangslage befindet (oder gar ein institutioneller Kunde wie Fuhrparkmanagment, Versicherung, Schutzbriefanbieter etc.) in dieser Branche von Ausnahmen abgesehen für die gleiche Arbeit auch nur einen ähnlichen - den gleichen wohl erst recht nicht - Preis bezahlt, wie ein frisches Unfallopfer/ein Zwangskunde. Mehr muss man zum moralischen Aspekt hier nicht sagen bzw. kann das genauso gut mit dem Verband der Schlüsselnotdienstleister diskutieren.

Das im Notdienst selbstverständlich die Zeit "die der Fahrer vom “aus dem Bett klingeln“ bis wieder im Bett sein benötigt" berechnet wird halte ich für nicht statthaft. Wie soll das praktisch vertretbar funktionieren? Wenn der Fahrer eine halbe Stunde pendelt/etwas weg wohnt, habe ich halt Pech gehabt und eine Stunde extra zu zahlen? Wenn sein Auto etwas weiter weg von seiner Wohnung steht, weil es keinen Parkplatz mehr gab, auch? Es deckt sich m. E. n. auch nicht mit den VDA-Empfehlungen (hier auch ein VDA-Unternehmen). Und selbst wenn - warum sollte es legitim sein, dann für diese Zeit den Stundensatz des Bergungsfahrzeugs statt nur Personalkosten anzusetzen?

Zitat:

 

Das im Notdienst selbstverständlich die Zeit "die der Fahrer vom “aus dem Bett klingeln“ bis wieder im Bett sein benötigt" berechnet wird halte ich für nicht statthaft. Wie soll das praktisch funktionieren? Wenn der Fahrer eine halbe Stunde pendelt/etwas weg wohnt, habe ich halt Pech gehabt und eine Stunde extra zu zahlen? Es deckt sich m. E. n. auch nicht mit den VDA-Empfehlungen (hier auch ein VDA-Unternehmen). Und selbst wenn - warum sollte es legitim sein, dann für diese Zeit den Stundensatz des Bergungsfahrzeugs statt nur Personalkosten anzusetzen?

Weil für diese Zeit i.d.R. der Fahrer bezahlt wird, außerhalb der regulären Arbeitszeit und das Fahrzeug belegt ist.

Das heißt in etwa, "Ja Pech gehabt", die "Rückfahrt" vom Betriebshof zum Wohnort berechnen wir i.d.R. auch nicht, da wir ab diesem Zeitpunkt wieder frei sind. Aber ab Anfahrt schon. Ich weiß nicht, ob der Kollege nach dem Einschleppen noch Büroarbeit zu erledigen hatte o.ä. die Zeit muss natürlich auch berechnet werden.

Du solltest ja ein ausführliche Rechnung bekommen haben, wo die Kosten erläutert sind.

Sollte da nur ein Posten aufgeführt sein, nach dem Motto "Abschleppen von x:xx uhr bis y:yy uhr = xxx€"

dann würde ich dort nochmal nachhaken, bzw eine detaillierte Auflistung erfragen.

Bei uns ist grundsätzlich im Notdienst, der komplette Stundensatz fürs Fahrzeug zu berechnen, da dieses nicht zur Verfügung steht, wenn der Fahrer beschäftigt ist, auch bei ggf. anders anfallenden Tätigkeiten.

Bürotätigkeiten werden (bei uns) erst im Tagesgeschäft erledigt, sodass im Notdienst keine (unnötige) Arbeitszeit mehr anfällt

Mit der Auftragsvergabe, gerade durch POL o.ä., hat das Abschleppunternehmen nichts zu tun.

Es läuft nicht so, dass die Polizei genanntes Abschleppunternehmen direkt beauftragt oder anruft.

Die Streife vor Ort macht eine Meldung an Ihre Leitstelle, dort wird die Anforderung an die Abschleppzentrale weitergegeben und die beauftragt, je nach Anforderung, Unternehmen XY.

Natürlich versucht man sich als Abschleppunternehmen Vekehrsgünstig zu Positionieren, von unserem Standort kann innerhalb von <10min auf die BAB 1 / 28 / 29 gefahren werden. Trotzdem werden wir dort nicht zu jedem Unfall gerufen, dort gibt es schon ein faires System, damit kein einzelnes Unternehmen ein Monopol aufbaut (In der Theorie)

Die Notlage an sich kann ich nicht nachvollziehen, ADAC Mitglied kann jeder werden und/oder Schutzbrief kostet nur ein Bruchteil. Damit sind ggf, anfallende Abschlepp- und Bergungskosten gedeckt.

 

PS:

Schwarze Schafe gibt es leider immer und überall, daher bin ich dir gerne behilflich, Unschlüssigkeiten in deren Rechnung aufzuklären oder zu finden. Den solche Unternehmen schaden unseren Ruf gewaltig. Irgendwo haben wir auch immer Spielraum in der Gesammtrechnung (nach unten ;) )

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 22:20

@Dreadnaught2010 War absehbar, dass wir die Diskussion jetzt trotzdem haben, aber sei es drum.

Zitat:

Weil für diese Zeit i.d.R. der Fahrer bezahlt wird, außerhalb der regulären Arbeitszeit und das Fahrzeug belegt ist.

Das Fahrzeug ist während der Anfahrtszeit zum Standort nicht "belegt". Gäbe es den Einsatz nicht könnte es auch nicht verwendet werden, weil ja eben noch kein Fahrer da ist...

Zitat:

Ich weiß nicht, ob der Kollege nach dem Einschleppen noch Büroarbeit zu erledigen hatte o.ä. die Zeit muss natürlich auch berechnet werden.

Dafür gibt es z. B. in der VDA-Empfehlung den Posten "ausserordentliche Büroarbeit" - der eben auch nicht den Fahrzeugsatz beinhaltet. Hier hat sich die Büroarbeit des Kollegen auf 5 Minuten beschränkt: Formular mit einem noch höheren Schätzpreis befüllen und mir erklären, dass ich unterschreiben muss, weil ich unterschreiben muss und er sonst die Polizei ruft. Harte Ignoranz. Die Rechnung wurde dann auch in der Tat erst am nächsten Montag morgen geschrieben...

Zitat:

Du solltest ja ein ausführliche Rechnung bekommen haben, wo die Kosten erläutert sind.

Eine Rechnung mit Kosten statt Preisen hätte ich in der Tat dazu gerne.

Zitat:

Mit der Auftragsvergabe, gerade durch POL o.ä., hat das Abschleppunternehmen nichts zu tun.

Es läuft nicht so, dass die Polizei genanntes Abschleppunternehmen direkt beauftragt oder anruft.

Die Streife vor Ort macht eine Meldung an Ihre Leitstelle, dort wird die Anforderung an die Abschleppzentrale weitergegeben und die beauftragt, je nach Anforderung, Unternehmen XY.

Natürlich versucht man sich als Abschleppunternehmen Vekehrsgünstig zu Positionieren, von unserem Standort kann innerhalb von <10min auf die BAB 1 / 28 / 29 gefahren werden. Trotzdem werden wir dort nicht zu jedem Unfall gerufen, dort gibt es schon ein faires System, damit kein einzelnes Unternehmen ein Monopol aufbaut (In der Theorie)

Ein entkoppelter Vergabemechanismus bringt bei solchen entfernungsbedingten Monopolen absolut gar nichts. Ich glaube kaum, dass du behaupten willst, dass es irgendeine Art von effektivem Preiswettbewerb zwischen Abschleppunternehmen gibt, wenn es um Unfallopfer geht.

Zitat:

Die Notlage an sich kann ich nicht nachvollziehen, ADAC Mitglied kann jeder werden und/oder Schutzbrief kostet nur ein Bruchteil. Damit sind ggf, anfallende Abschlepp- und Bergungskosten gedeckt.

Ein Zwangslage liegt unabhängig davon vor, ob man sie durch Vorsorge lindern hätte können.

Wenn ich dir in der Wüste dehydriert für 45000€/Liter Wasser vorbeibringe ist das eine Zwangslage, die ich ausnutze - und zwar unabhängig davon, dass du dich zuvor mit anderen potentiell Dehydrierten zusammen schliessen hättest können um im Voraus einen Rahmenvertrag abzuschliessen damit ich im Falle des Falles meine Position nicht ausnutze.

Hallo, Frund,

es steht jedem frei, sich gegen solche Kosten mit einem Schutzbrief abzusichern.

Zu Deiner unterschwellig angedeuteten Kungelei zwischen Polizei und Abschleppdienst:

Du kannst davon ausgehen, dass die Autobahnpolizei in diesem Bereich mit diesen und mit anderen Abschleppdiensten Verträge hat und dass bei Aufträgen, bei denen Eile geboten ist, bei denen Fahrzeuge direkt von der Autobahn oder vom Standstreifen geholt werden müssen, nur die ASD gerufen werden, die in den Listen der Polizei vermerkt sind.

Dafür bekommt die Polizei aber keine Umsatzbeteiligung, sondern sie stellt damit sicher, dass diese ASD gewisse Forderungen erfüllen können, die für eine schnelle und professionelle Bergung einfach notwendig sind.

Dies sind z. B. vorgegebene Zeiten, in denen der ASD vor Ort sein muss, er muss fachkundiges Personal beschäftigen, er muss mit dem nötigen Equipment ausgestattet sein, er muss genug Platz haben, um die Fahrzeuge unterstellen und ggf. auch vor unberechtigtem Zugriff schützen zu können usw.

Wie mein Vorredner schon schrieb, sehe ich nach Deiner Beschreibung noch keinen Anhaltspunkt, dass man Dich übers Ohr gehauen hat.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 22:30

Zitat:

@uhu110 schrieb am 12. Juli 2017 um 00:24:02 Uhr:

Hallo, Frund,

es steht jedem frei, sich gegen solche Kosten mit einem Schutzbrief abzusichern.

Zu Deiner unterschwellig angedeuteten Kungelei zwischen Polizei und Abschleppdienst:

Du kannst davon ausgehen, dass die Autobahnpolizei in diesem Bereich mit diesen und mit anderen Abschleppdiensten Verträge hat und dass bei Aufträgen, bei denen Eile geboten ist, bei denen Fahrzeuge direkt von der Autobahn oder vom Standstreifen geholt werden müssen, nur die ASD gerufen werden, die in den Listen der Polizei vermerkt sind.

Dafür bekommt die Polizei aber keine Umsatzbeteiligung, sondern sie stellt damit sicher, dass diese ASD gewisse Forderungen erfüllen können, die für eine schnelle und professionelle Bergung einfach notwendig sind.

Dies sind z. B. vorgegebene Zeiten, in denen der ASD vor Ort sein muss, er muss fachkundiges Personal beschäftigen, er muss mit dem nötigen Equipment ausgestattet sein, er muss genug Platz haben, um die Fahrzeuge unterstellen und ggf. auch vor unberechtigtem Zugriff schützen zu können usw.

Wie mein Vorredner schon schrieb, sehe ich nach Deiner Beschreibung noch keinen Anhaltspunkt, dass man Dich übers Ohr gehauen hat.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich will das gar nicht in aller Breite diskutieren, deswegen nur als kurze Klarstellung: An eine Kungelei zwischen Polizei und Abschleppunternehmen glaube ich nicht und habe das auch nicht - nichtmal unterschwellig - angedeutet.

Letztlich ist das Ergebnis unabhängig vom Vergabeprozess auch ohnehin identisch, solange das Preisniveau keinen Einfluss auf die Vergabewahrscheinlichkeit hat: Der "ASD" bekommt einen Kunden geliefert dem es einseitig Preise bzw. Abrechnungsüberraschungen diktieren kann.

In dem Punkt mit dem Fahrzeugverrechnungssatz haben wir zwei verschiedene Meinungen, aber wie gesagt für uns ist das Fahrzeug ab Auftragsannahme belegt und im Einsatz. D.H. ich muss die Fahrzeugkosten gedeckt haben und nicht nur Personalkosten oder gar erst ab Ankunft am Einsatzort. Vorher steht das Fahrzeug, das ist korrekt,aber es ist Verfügbar, was es aber ab Abfahrt bis vollendetem Einsatz (ohne Rückfahrt) nicht ist. Leerphase haben die Fahrzeuge aber relativ oft, diese müssen auch gedeckt werden, da die Fahrzeuge und die Ausrüstung auch vorgehalten werden müssen.

Preiswettkampf gibt es nicht, bei "Selbstzahlern" wird die offizielle Preisliste angesetzt, bzw angesetzt werden muss, die ich dir dann aber auch detailliert auf einer korrekten Rechnung mit jeweilige Posten vorweisen kann. Wobei ich persönlich keine 5min Büroarbeit abrechnen würde.

 

Der Hinweis mit dem Wasser in der Wüste hinkt. Ich hab, berufsbedingt, kein Verständnis für Autofahrer, die sich nicht für den Pannen-/Schadensfall absichern. Das sind keine nennenswerten Kosten bei einem Kraftfahrzeug.

Einzig die nicht detaillierte Rechnung macht mich stutzig.

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 22:42

@Dreadnaught2010

Zitat:

Vorher steht das Fahrzeug, das ist korrekt,aber es ist Verfügbar, was es aber ab Abfahrt bis vollendetem Einsatz (ohne Rückfahrt) nicht ist. Leerphase haben die Fahrzeuge aber relativ oft, diese müssen auch gedeckt werden, da die Fahrzeuge und die Ausrüstung auch vorgehalten werden müssen.

Es ist nicht verfügbar - wenn nicht gerade ein anderer Fahrer als der, der gerade kommt, daneben steht ist es vollkommen wertlos. Es macht keinen Unterschied, ob du ein Fahrzeug ohne Fahrer oder kein Fahrzeug da stehen hast. Beides kann keinen Zweck erfüllen.

Zitat:

Preiswettkampf gibt es nicht, bei "Selbstzahlern" wird die offizielle Preisliste angesetzt...

Ja, so ist das eben. Der Preis wird dann einseitig diktiert/angesetzt, ob man das nun vorher niederschreibt oder nicht. Das geht nur wenn der andere keine Wahl hat... Zwangslage.

Zitat:

Der Hinweis mit dem Wasser in der Wüste hinkt. Ich hab, berufsbedingt, kein Verständnis für Autofahrer, die sich nicht für den Pannen-/Schadensfall absichern. Das sind keine nennenswerten Kosten bei einem Kraftfahrzeug.

Warum hinkt er? Er ist zugespitzt ja, weil du in dem einen Fall kaufen musst, weil du sonst stirbst, in dem anderen weil die Polizei einfach für dich kauft...

Gegen Dehydrierung in der Wüste bzw. Bergung dort kannst du dich auch ohne nennenswerte Kosten absichern...

Nein, das Fahrzeug steht bei dem Mitarbeiter zuhause, auf Rufbereitschaft, wie bei mir gerade vor der Haustür. Das heißt, sobald ich heute Nacht raus darf, bin ich und das Fahrzeug belegt. Der Stundensatz für das Fahrzeug ist immer inkl. Stundenlohn-Fahrer.

Aber der Preis wird nicht vom Abschleppunternehmen diktiert, dieser richtet sich nur nach der Preisliste.

Alle Preise die höher sind, als die offiziell vorgegebenen, sind anfechtbar.

Vielleicht sehe ich das anders, aber ich sicher mich doch gegen so etwas ab.

Und dort hast du wieder freie Preispolitik, ob jetzt ADAC, ASR, Schutzbrief und co.

Wer ohne diese Absicherung fährt, MUSS in den sauren Apfel beißen.

So etwas muss einem aber als Verkehrsteilnehmer bewusst sein.

Für mich liest sich das nach etwas Frust.

Und wenn ich in die Wüste gehe, dann ja sicher ich mich dagegen ab, und wenn nicht hab ich halt Mist gebaut, aber niemand anders.

Dass du gegen diese Kosten nicht abgesichert bist, ist deine Schuld.

Ich hab auch schon Lehrgeld gezahlt, aber daraus lernt man.

Wie bereits angeboten, schaue ich gerne über die Kostenaufstellung, sobald du diese bekommen hast und ob diese Branchenüblich korrekt aufgestellt worden ist. Aber über den Sachverhalt, dass die Polizei einen ASD beauftragt hat und dieser seiner folgenden Verpflichtung nachgekommen ist, brauchen wir m.M.n. nicht diskutieren. (War denke ich mal auch kein Diskussionsthema)

Im Prinzip ist das ähnlich wie bei den Müllgebühren. Man zahlt im Wesentlichen dafür, dass ein funktionierendes System vorgehalten wird. Die Branche lebt davon. Die Allgemeinheit hat - auch wenn man das im Moment des Betroffenseins naturgemäß ausblendet - einen Sicherheitsgewinn davon. Du hättest gerne eine betriebswirtschaftliche Einsatzkostenkalkulation gesehen, um die Angemessenheit der Forderung zu checken. Darauf hast Du leider keinen Anspruch. Evtl. hast Du ja in deiner HP-Versicherung unbewusst einen Schutzbrief dabei. Eine Automobilclub-Mitgliedschaft könnte auch hilfreich sein. Es ist einfach so wie es ist.

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 23:33

Zitat:

@Dreadnaught2010 schrieb am 12. Juli 2017 um 00:55:23 Uhr:

Nein, das Fahrzeug steht bei dem Mitarbeiter zuhause, auf Rufbereitschaft, wie bei mir gerade vor der Haustür. Das heißt, sobald ich heute Nacht raus darf, bin ich und das Fahrzeug belegt. Der Stundensatz für das Fahrzeug ist immer inkl. Stundenlohn-Fahrer.

Fair enough - in meinem Fall stand das Fahrzeug wohl auf dem Betriebshof. Der ADS will auch nur ab da abrechnen... für die angegebene Abfahrtzeit braucht man trotzdem viel Vorstellungkraft, an der es mir in Anbetracht der eindeutig falsch angebenen Endzeit mangelt.

Zitat:

Aber der Preis wird nicht vom Abschleppunternehmen diktiert, dieser richtet sich nur nach der Preisliste.

Alle Preise die höher sind, als die offiziell vorgegebenen, sind anfechtbar.

OK, wer gibt diese offizielle Preisliste vor? Wer entscheidet hier, ob eine Viertel-, Halb- oder Vollstundentaktung angemessen ist? Ob der Stundensatz für das Fahrzeug jetzt 150€ oder 250€ sind? Wann der Einsatz beginnt und endet? M. W. n. letztlich einseitig das Abschleppunternehmen? Wäre erfreulich, wenn ich mich irre und es da doch eine staatliche Regulierung gibt, die sich an Kosten ausrichtet. Das einzige was ich dazu weiß ist dass vor Gericht oft die VDA-Strukturumfrage benutzt wird um "angemessene" Preise zu verorten - aber der Durchschnitt dieser ist letztlich auch nur das Ergebnis vieler Lokalmonopole mit Zwangskunden und letztlich sogar ein impliziter Preisabsprachemechanismus zw. den ASD.

Zitat:

Vielleicht sehe ich das anders, aber ich sicher mich doch gegen so etwas ab.

Und dort hast du wieder freie Preispolitik, ob jetzt ADAC, ASR, Schutzbrief und co.

Ich finde das wirklich gut, dass du das so siehst obwohl die Folgen für deine Branche maximal brutal wären. Wenn sich jeder absichern würde oder man gar nicht nur eine Haftpflicht sondern auch einen Schutzbrief fürs Auto anmelden brauchen würde... Ich wärt auf einmal mit ein paar wenigen starken Verhandlungsgegnern konfrontiert. Dass das Preisniveau dann gleich bleibt, kann ich mir nicht vorstellen.

Zitat:

Wer ohne diese Absicherung fährt, MUSS in den sauren Apfel beißen.

So etwas muss einem aber als Verkehrsteilnehmer bewusst sein.

Für mich liest sich das nach etwas Frust.

Und wenn ich in die Wüste gehe, dann ja sicher ich mich dagegen ab, und wenn nicht hab ich halt Mist gebaut, aber niemand anders.

Dass du gegen diese Kosten nicht abgesichert bist, ist deine Schuld.

Ich hab auch schon Lehrgeld gezahlt, aber daraus lernt man.

Sorry, da sind wir einfach anderer Meinung - ich versteh einfach nicht, warum es legitim wird von jemandem in einer Notlage mehr zu verlangen, nur weil er sich absichern hätte können, es aber nicht hat. Jeder kann einen Zweitschlüssel irgendwo hinterlegen. Trotzdem ist Wucher bei Schlüsselnotdiensten nicht ok.

Unabhängig davon gebe ich dir grundsätzlich recht, dass jeder einen Schutzbrief haben sollte. Wobei hier auch anzumerken ist, dass bei einer Beauftragung durch die Polizei bzw. wenn nicht über die Hotline abgewickelt wird oft eine relativ niedrige Deckelung nach oben (z. B. 150€) da ist - eben weil das Delta zwischen dem was der Kunde in Zwangslage zahlt und dem was der Schutzbriefanbieter für die gleiche Arbeit zahlt so hoch ist. Praktisch hatte meine Freundin schon mal den Fall mit einem AXA-Schutzbrief, dass der durch die Polizei beauftragte ASD der gleiche war wie der AXA-Partner vor Ort. Weil die Vermittlung anders war und das dann angeblich auch nicht mehr zu ändern war war die gleiche Arbeit doppelt so teuer. Wer das verteidigen will, kann das natürlich tun.

Zitat:

Wie bereits angeboten, schaue ich gerne über die Kostenaufstellung, sobald du diese bekommen hast und ob diese Branchenüblich korrekt aufgestellt worden ist. Aber über den Sachverhalt, dass die Polizei einen ASD beauftragt hat und dieser seiner folgenden Verpflichtung nachgekommen ist, brauchen wir m.M.n. nicht diskutieren. (War denke ich mal auch kein Diskussionsthema)

Kann man auch drüber diskutieren... ob dass denn der Weltuntergang wäre, wenn ein Fahrzeug auf der AB mit einem Meter Abstand vom Fahrstreifen und Warndreieck die Nacht über auf dem Standstreifen stehen bleibt. Es gibt andere Nichtentwicklungsländer in denen das m. M. n. pragmatischer gehandhabt wird. Aber, ja mir geht es primär um die falschen Einsatzzeiten.

Wer sich betrogen fühlt, der kann eine Strafanzeige erstatten. Mach das oder lass es. :rolleyes:

Themenstarteram 12. Juli 2017 um 7:02

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2017 um 08:57:38 Uhr:

Wer sich betrogen fühlt, der kann eine Strafanzeige erstatten. Mach das oder lass es. :rolleyes:

Nein, weil man da den Vorsatz nicht nachweisen kann. :rolleyes:

Konkret habe ich nur den unstrittigen Teil bezahlt, das Zurückbehaltungsrecht durch Hinterlegung aufgehoben und jetzt ist es am ASD für den Rest zu klagen oder nicht.

Bei einer Anzeige muss nur dargelegt werden, dass eine Straftat geschehen sei. Den Beweis für den Vorsatz muss man nicht liefern. Das soll ja die Ermittlung erst ergeben. :eek:

Wenn Du auf das Recht der Rückforderung des Hinterlegungsbetrages verzichtet hast, dann ist das ZBR ausgehebelt. An das Geld kommst Du aber auch erst wieder mit einem Titel oder einer Zustimmung des Gläubigers ran. Clever. :cool:

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