Unfall mit 1,67 Promille - Versicherung zahlt nichts?

Hallo zusammen,

ich hatte einen Unfall mit 1,67 Promille. Mein Auto ist Totalschaden und das andere Auto hat einen Schaden um die 30.000 €. Ich habe eine Vollkasko Versicherung bei der Aachener Münchener. Jetzt wurde mir (vorerst telefonisch) mitgeteilt, dass die Versicherung nichts übernehmen wird bzw mich komplett in Regress nimmt.
Ich habe oft gelesen dass die Versicherungen einen bis 5.000 € in Regress nehmen, aber den Rest bezahlen!?
Habe ich eine Chance darauf oder muss ich tatsächlich damit Rechnen für den gesamten Schaden aufzukommen?

Mfg
Alksünder

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Zitat:

@MaxMueler schrieb am 18. April 2016 um 11:03:18 Uhr:


Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Immer wieder geil, wie alle gleich hochspringen, wenn einer mal Scheiße gebaut hat 😁

Nach meinem Geschmack geht so eine Alkoholfahrt über "Scheiße bauen" hinaus.

Zumal rein statistisch gesehen, wer mit Alkohol erwischt wird oder gar einen Unfall baut, in der Vergangenheit schon viele, viele Male so unterwegs war.

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Zitat:

@steini111 schrieb am 18. April 2016 um 20:31:31 Uhr:


Letzter Aufruf zur Ordnung!

Beiträge welche mit "bla, bla, bla" anfangen können schon nicht mehr all zu sachlich werden.....

...sorry...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. April 2016 um 18:40:05 Uhr:


und warum verfasst du eine überflüssigen Beitrag, nur weil du den hintergrund meiner Frage nicht verstehst? Aber egal...

Was ist denn jetzt Hintergrund der Frage?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. April 2016 um 20:24:54 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 18. April 2016 um 20:20:20 Uhr:


ein Parkrempler soll einen Schaden von 30.000 EUR beim anderen Auto erzeugt haben ...???

Kommt drauf an wie schnell man beim rempeln ist.

😉 stimmt mit 30 km/h kriegt man das wahrscheinlich sogar hin, eigene Rübe Totalschaden und beim anderen 30.000 EUR Schaden.

Bei 30 km/h ungebremst passt das schon.
Eigentlich wurde in dem Thread schon alles gesagt und wiederholt.

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Zitat:

@Vandut schrieb am 18. April 2016 um 20:57:34 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. April 2016 um 18:40:05 Uhr:


und warum verfasst du eine überflüssigen Beitrag, nur weil du den hintergrund meiner Frage nicht verstehst? Aber egal...

Was ist denn jetzt Hintergrund der Frage?

Mich interessiert es auch immer noch!

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. April 2016 um 21:03:47 Uhr:


Bei 30 km/h ungebremst passt das schon.
Eigentlich wurde in dem Thread schon alles gesagt und wiederholt.

Aus eigener Erfahrung: Stimmt!

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. April 2016 um 21:03:47 Uhr:


Bei 30 km/h ungebremst passt das schon.
Eigentlich wurde in dem Thread schon alles gesagt und wiederholt.

Eigentlich schon.

Mich würde jetzt nur noch interessieren, warum Phätoninteressent nach den genauen Angaben zum Vertrag fragt?

30.000 könnte so halbwegs der Restwert eines AMG mit vorgeschädigtem hinteren Stoßfänger und zerkratzter Seite sein.

Rein virtuell natürlich.

Sind die 5000 Euro immer der maximale Regress bei Alkohol und/oder auch bei grober Fahrlässigkeit?

MfG
Mike

Du kannst doppelt in Regress genommen werden, wenn du z.B. Betrunken bist und auch noch Fahrerflucht begehst.

Dann sind es 10.000 Euro.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 19. April 2016 um 09:12:16 Uhr:


Du kannst doppelt in Regress genommen werden, wenn du z.B. Betrunken bist und auch noch Fahrerflucht begehst.

Dann sind es 10.000 Euro.

Damit es nicht schon wieder um die eigenen Glaubensfestigkeit geht: BGH 14.09.2005, Az.: IV ZR 216/04 (Zwei Obliegenheitsverletzungen - VOR/BEI (Suff) und NACH (Unfallflucht) dem Unfall)
Wann der Regress in Frage steht, kann jeder, der eine Versicherung abgeschlossen hat, in den ABK nachlesen (explizit aufgeführt).

Zitat:

@Vandut schrieb am 18. April 2016 um 20:57:34 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. April 2016 um 18:40:05 Uhr:


und warum verfasst du eine überflüssigen Beitrag, nur weil du den hintergrund meiner Frage nicht verstehst? Aber egal...

Was ist denn jetzt Hintergrund der Frage?

Immer noch offen.........

Normalerweise lautet die Frage in solchen Threads.... Mein Kumpel hatte mit 1,67 Promille einen Unfall. Dass du dir die Promillezahl eingestehst, ändert aber nichts an der Tatsache, dass du vollkommen zu Recht blechen musst, damit du jede Minute wo du am arbeiten bist an deine Straftat erinnert wirst.

Also VN und Halter wären wirklich nicht ganz uninteressant... Bei einem Firmenwagen wäre die Leistungspflicht der Vollkasko doch erst einmal gegeben?

Zitat:

@Mimro schrieb am 23. April 2016 um 13:55:26 Uhr:


Bei einem Firmenwagen wäre die Leistungspflicht der Vollkasko doch erst einmal gegeben?

Woher willst du wissen, dass eine VK abgeschlossen ist, nur weil es sich um einen Firmenwagen handelt?

Du würdest dich wundern wie viele Firmenwagen (insbesondere kleinerer Gewerbetreibender) lediglich Haftpflicht versichert sind...

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