Unfall - Mietwagen - Ohne Polizei

Hallo an alle,
habe da ein kleines Problem.
Mir ist letztens jemand Rückwärts fahrend in einem Parkhaus in mein Auto gefahren.
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Unfallverursacher mit einem Mietwagen unterwegs war. Der hatte allerdings keine beschädigung. Auf sein drängen hin haben wir das ganze ohne Polizei geregelt und er hat mir unterschrieben, dass er Schuld an dem Unfall war.

Nachdem ich jetzt in der Werkstatt war und der Schaden wohl doch teurer als erwartet ist möchte er das ganz doch über die Versicherrung laufen lassen. Die Autovermietung sagt allerdings, dass Sie für den Schaden nicht aufkommt, da die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat.

Was ist jetzt zu machen?
Muss die Versicherrung bezahlen auch wenn die Polizei nicht vor Ort war?
Bleibe ich jetzt noch auf dem Schaden sitzen obwohl ich ein Schuldeingeständnis habe?
Muss der Unfallverursacher den Schaden aus eigener Tasche tragen?

Vielleicht habt ihr ja ein paar gute Tips für mich.
Danke schonmal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit


Erstmal in den Mietvertrag schauen , was dort bei Unfall steht.

deine letzten ratschläge waren imho ALLE nicht korrekt, mobile-freizeit!

so auch dieser.

wie soll der geschädigte in den mietvertrag schauen, den der schädiger unterschrieben hat? 🙄

die versicherung wird da so einfach nicht wegkommen, aber netter versuch.
der unfallverursacher haette vmtl lt. vertrag die polizei hinzuziehen muessen, aber nicht DU (was aber sicher sinnvoll gewesen wäre).
das schuldeingeständnis ist kaum mehr wert als das papier auf dem es steht (der arme stand bestimmt unter schock ^^) . ausser, das er erklären muesste, wie er es schreibt ohne an einem unfall beteiligt gewesen zu sein 😉 das ist schonmal gut.
wie haettest du denn mit ihm abrechnen sollen?
niemals bei sowas "drängen" lassen!

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Zitat:

Original geschrieben von patze.bs


Am besten in Schildere denen den Fall und schicke das Schuldeingeständnis mit ?

Aber nur eine Kopie!

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit


Erstmal in den Mietvertrag schauen , was dort bei Unfall steht.
Ich habe es verkehrt herum gelesen,entschuldigung !Ich war der Meinung,er hat einen Mietwagen gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von patze.bs


DANKE erstmal.
Ich werde jetzt erstmal noch 2 Tage abwarten und hoffen das er das mit der Autovermietung klären kann. Und wenn alle Stricke reissen werde ich mich dann halt direkt an die Versicherrung wenden.

Hoffentlich stellt sich die Versicherrung nicht auch noch quer.
Am besten in Schildere denen den Fall und schicke das Schuldeingeständnis mit ?

Selbst wenn "er" noch etwas gütliches beitragen kann, was ich bezweifle, wirst Du dich am Ende eh mit der Haftpflichtversicherung des Autovermieters auseinander setzen müssen.

Mein Rat daher: Versicherung sofort ermitteln, dort anrufen, Schaden melden und das weitere vorgehen mit denen absprechen. Anschließend alle relevanten Unterlagen zur Versicherung schicken

Hmm...🙄...du hattest sogar noch Zeit übrig, um Kopien zu machen? Warum dann nicht gleich die Polizei anrufen.

Ich kann die Mietwagengesellschaft verstehen. Denn deren Versicherung verlangt einen ordentlichen Unfallbericht, aufgenommen von der Polizei.

Jetzt kommst du um die Ecke und verlangst Zahlung des Schadens.
Die Gesellschaft kann doch gar nicht mehr nachvollziehen, wie umfänglich der Schaden denn gewesen ist. Vielleicht war der Schaden eher geringer als jetzt?! Dir fehlt die Beweislast.

Gut ist, dass der Verursacher zugibt, verantwortlich für den Schaden zu sein. Schlecht, wenn die Mietgesellschaft ablehnt und du auf den Verursacher zugehst. Was meinste, wie schnell der sich nicht mehr an alles erinnern kann??? 😰

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Zitat:

Original geschrieben von golfiplusi


Hmm...🙄...du hattest sogar noch Zeit übrig, um Kopien zu machen? Warum dann nicht gleich die Polizei anrufen.

Bist Du Dir sicher, alle Beiträge gelesen (und auch verstanden) zu haben?

Ansonsten, nimm das Wort Haftpflichtversicherung mal auseinander.

Ein Gutachter wird´s wohl klären können.

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv



Dein Gegner wird wahrscheinlich die Reduzierung der SB nicht abgeschlossen haben und somit dürfte seine Haftung jenseits von gut und böse sein.
Deswegen höchstwahrscheinlich dieser Versuch da schnell und billig rauszukommen.

Hier geht es um einen Haftpflichtschaden, da gibt es keine Selbsbeteiligung. Der Schaden am Mietfahrzeug ist ein Schaden, wo Selbstbeteiligung ins Spiel kommt. Hier ist der Schaden aber offensichtlich minimal.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv



Dein Gegner wird wahrscheinlich die Reduzierung der SB nicht abgeschlossen haben und somit dürfte seine Haftung jenseits von gut und böse sein.
Deswegen höchstwahrscheinlich dieser Versuch da schnell und billig rauszukommen.
Hier geht es um einen Haftpflichtschaden, da gibt es keine Selbsbeteiligung. Der Schaden am Mietfahrzeug ist ein Schaden, wo Selbstbeteiligung ins Spiel kommt. Hier ist der Schaden aber offensichtlich minimal.

O.

Hast Du schon mal ein Auto gemietet?

Mach Dich vllt. mal mit den allgemeinen Details dort vertraut.

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Hier geht es um einen Haftpflichtschaden, da gibt es keine Selbsbeteiligung. Der Schaden am Mietfahrzeug ist ein Schaden, wo Selbstbeteiligung ins Spiel kommt. Hier ist der Schaden aber offensichtlich minimal.

O.

Hast Du schon mal ein Auto gemietet?
Mach Dich vllt. mal mit den allgemeinen Details dort vertraut.

In Deutschland selten, aber im Ausland gefühlte 50 x.

Dann nenne bitte die Details.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv


Hast Du schon mal ein Auto gemietet?
Mach Dich vllt. mal mit den allgemeinen Details dort vertraut.

In Deutschland selten, aber im Ausland gefühlte 50 x.
Dann nenne bitte die Details.

O.

Die 167 Seiten AGB z.B. von Sixt darfst Du gerne selbst lesen. 😛

Im groben aber ungefähr so, dass es eine Mieter-Haftung pro Schaden von z.B. 1.500,- € gibt, die man für z.B. 4,- €/Tag auf z.B. 750,- € reduzieren kann.
Kommt auf die Vermietfirma, das gemietete Fahrzeug und noch ein paar andere Kleinigkeiten (Firmenkontrakt u.a.) an.
Für die meisten Verträge aber passt das schon so.

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv


Im groben aber ungefähr so, dass es eine Mieter-Haftung pro Schaden von z.B. 1.500,- € gibt, die man für z.B. 4,- €/Tag auf z.B. 750,- € reduzieren kann.

Ich habe in den AGBs von Sixt kein Wörtchen zu Selbstbeteiligungen in der Haftpflicht gelesen und dies auch sonst niemals erlebt (die in manchen Ländern viel zu niedrige Versicherungssumme ist ein völlig anderes Thema).

Die zusätzlichen Kosten zur Minderung/Vermeidung des Selbstbehalts bei TK/VK-Schäden sind etwas völlig anderes.

Zudem ist das alles hier ziemlich OT: Wurde der TE geschädigt, steht ihm voller Ersatz zu. Ob da jemand in Regress genommen werden kann, muss ihn wirklich nicht imteressieren.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv


Im groben aber ungefähr so, dass es eine Mieter-Haftung pro Schaden von z.B. 1.500,- € gibt, die man für z.B. 4,- €/Tag auf z.B. 750,- € reduzieren kann.
Ich habe in den AGBs von Sixt kein Wörtchen zu Selbstbeteiligungen in der Haftpflicht gelesen und dies auch sonst niemals erlebt (die in manchen Ländern viel zu niedrige Versicherungssumme ist ein völlig anderes Thema).

Die zusätzlichen Kosten zur Minderung/Vermeidung des Selbstbehalts bei TK/VK-Schäden sind etwas völlig anderes.

Einfach jetzt mal lesen. Ab Punkt F auf Seite 4.

Ansonsten sind wir (wie gewöhnlich) weit weg vom Thema.

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv



Zitat:

Original geschrieben von situ



Ich habe in den AGBs von Sixt kein Wörtchen zu Selbstbeteiligungen in der Haftpflicht gelesen und dies auch sonst niemals erlebt (die in manchen Ländern viel zu niedrige Versicherungssumme ist ein völlig anderes Thema).
Einfach jetzt mal lesen. Ab Punkt F auf Seite 4.

Ansonsten sind wir (wie gewöhnlich) weit weg vom Thema.

Punkt F verweist auf Preislisten. In diesen Listen sind die Prämien für die unterschiedlich hohen  Selbsbehalte nur bei Kaskoschäden angeführt. Wie mehrfach dargelegt gibt es für Haftpflichtschäden keinen Selbstbehalt. 

Ist zwar OT, aber man sollte die unzutreffende Dartsellung eines unstreitigen Sachverhaltes nicht unkommentiert stehen lassen.

O.  

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ist zwar OT, aber man sollte die unzutreffende Dartsellung eines unstreitigen Sachverhaltes nicht unkommentiert stehen lassen.

O.  

Du hast Recht und ich meinen Frieden, einverstanden?

Ich hab im letzten Jahrzehnt rund 7 Jahre, zum Teil Jahre am Stück, einen Mietwagen auf eigene Rechnung gefahren und wahrscheinlich die ganze Zeit geträumt, passt schon.

Ansonsten btt.

Zitat:

Original geschrieben von golfiplusi


...
Ich kann die Mietwagengesellschaft verstehen. Denn deren Versicherung verlangt einen ordentlichen Unfallbericht, aufgenommen von der Polizei.

Jetzt kommst du um die Ecke und verlangst Zahlung des Schadens.
Die Gesellschaft kann doch gar nicht mehr nachvollziehen, wie umfänglich der Schaden denn gewesen ist. Vielleicht war der Schaden eher geringer als jetzt?! Dir fehlt die Beweislast.
...

Was bitte schön meinst du denn in deinem Bericht mit Beweislast?

Oder meinst du einfach einen BEWEIS???

Der ist aber bei nem Polizeibericht auch nicht wirklich gegeben.

Da würde dann auch nur eine Lackabplatzung drinn stehen und nicht mehr.

Oder anders ausgedrück,
Entgegen der weit verbreiteten Meinung:
Bei der Polizei arbeiten nicht nur Unallgutachter, sonder Laien auf dem Gebiet der Unfallrep. die einfach nur den SICHTBAREN Schaden am Auto aufnehmen und grob schätzen. Hab auch noch keinen Polizisten gesehen der sich unter ein verunfalltes Auto legt und dort nach weiteren Schäden sucht.
Die machen das nur bei den netten Autos aus der Fraktion Kirmestuning.

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv


wahrscheinlich die ganze Zeit geträumt, passt schon.

Einfach in die Unterlagen schauen, die man bei Abholung unterschreibt (oder bei einer - auch abzubrechenden - Onlineanmietung z. B. Sixt - angezeigt bekommt). Selbstverständlich gibt es auch dort keine SB in einer Haftpflichtversicherung. Und wer nun meint, er wäre bisher mit einem unbekanten Haftpflichtrisiko gefahren - bei der nächsten Anmietung direkt fragen und beruhigt (hinsichtlich Haftpflicht) anmieten.

Die Polizei ist nicht einmal verpflichtet, Bagatellschäden (also ordinäre Beulen und Kratzer) aufzunehmen - ganz im Gegenteil. Dennoch haben das wohl alle Vermieter in ihren AGB. Was hilft's. Dann muss man es eben versuchen und den erfolglosen Versuch dokumentieren; am besten mit einem Anruf beim Vermieter von der Unfallstelle aus.

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