Unfall - Mietwagen - Ohne Polizei
Hallo an alle,
habe da ein kleines Problem.
Mir ist letztens jemand Rückwärts fahrend in einem Parkhaus in mein Auto gefahren.
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Unfallverursacher mit einem Mietwagen unterwegs war. Der hatte allerdings keine beschädigung. Auf sein drängen hin haben wir das ganze ohne Polizei geregelt und er hat mir unterschrieben, dass er Schuld an dem Unfall war.
Nachdem ich jetzt in der Werkstatt war und der Schaden wohl doch teurer als erwartet ist möchte er das ganz doch über die Versicherrung laufen lassen. Die Autovermietung sagt allerdings, dass Sie für den Schaden nicht aufkommt, da die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat.
Was ist jetzt zu machen?
Muss die Versicherrung bezahlen auch wenn die Polizei nicht vor Ort war?
Bleibe ich jetzt noch auf dem Schaden sitzen obwohl ich ein Schuldeingeständnis habe?
Muss der Unfallverursacher den Schaden aus eigener Tasche tragen?
Vielleicht habt ihr ja ein paar gute Tips für mich.
Danke schonmal.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mobile-freizeit
Erstmal in den Mietvertrag schauen , was dort bei Unfall steht.
deine letzten ratschläge waren imho ALLE nicht korrekt, mobile-freizeit!
so auch dieser.
wie soll der geschädigte in den mietvertrag schauen, den der schädiger unterschrieben hat? 🙄
die versicherung wird da so einfach nicht wegkommen, aber netter versuch.
der unfallverursacher haette vmtl lt. vertrag die polizei hinzuziehen muessen, aber nicht DU (was aber sicher sinnvoll gewesen wäre).
das schuldeingeständnis ist kaum mehr wert als das papier auf dem es steht (der arme stand bestimmt unter schock ^^) . ausser, das er erklären muesste, wie er es schreibt ohne an einem unfall beteiligt gewesen zu sein 😉 das ist schonmal gut.
wie haettest du denn mit ihm abrechnen sollen?
niemals bei sowas "drängen" lassen!
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Ich bin beruflich seit vielen Jahren regelmäßig Kunde bei den bekannten Mietfirmen in D und die haben das alle ganz groß und fett in den AGB´s stehen, das bei jeglichen Unfällen die Polizei zu rufen ist. Immer und grundsätzlich!!!
Nur weil Klauseln drin stehen, heißt das nicht, dass sie auch rechtliche Wirkung haben (können).
Was die Polizei machen muss, zur Sicherung ziviler Ansprüche, ergibt sich aus dem Selbsthilferecht im BGB in Verbindung mit dem jeweiligen Polizeigesetz des Landes. In Hessen z.B. ergibt sich daraus nur eine einzige Tätigkeit: Identitätsfeststellung (ladungsfähige Anschrift). Und das auch nur dann, wenn die Beteiligten sich die Daten nicht freiwillig austauschen (was laut TE jedoch geschehen ist).
Alles andere, was die Polizei an Unfallstellen macht, hat nichts mehr mit zivilrechtlichen Pflichten zu tun:
1.) Gefahrenabwehr (Erste Hilfe, Absicherung der Unfallstelle, Abschleppen, Gnadenschuß für Wild wenn kein Jagdpächter verfügbar usw).
2.) Beweissicherung für Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren (nicht für Zivilverfahren). Diese werden häufig dann auch für Zivilverfahren verwendet. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch, dass für Zivilverfahren Beweise durch die Polizei gesichert werden. Dafür sind die Gutachter da. Wer anderer Meinung ist, zeige mir, wo das stehen soll. Wenn nur Ordnungswidrigkeiten vorliegen, liegt die Aufnahme eines Verkehrsunfalls im Ermessen der Beamten. Die niedrigste mir bekannte Schwelle bei Verkehrsunfällen, welche den Ermessensspielraum auf 0 reduziert, ergibt sich aus der letzten festgeschriebenen Aufgabe:
3.) Statistik.
Im Ergebnis heisst das, bei allen Verkehrsunfällen, die nicht Statistikrelevant sind, besteht für die Polizei lediglich die Verpflichtung, im Bedarfsfall die Identität der Beteiligten Festzustellen. Das sind nicht viele, die vom TE geschilderte Situation gehört jedoch dazu.
Im übrigen Zählen zu Verkersunfällen nur Ereignisse, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Je nachdem, wie dieses Parkhaus beschaffen war, liegt möglicherweise nicht einmal diese Voraussetzung vor.
Dementsprechend kann so eine Klausel in den AGB nicht wirksam sein.
Zitat:
Original geschrieben von KarstenSchilder
Nur weil Klauseln drin stehen, heißt das nicht, dass sie auch rechtliche Wirkung haben (können).Zitat:
Original geschrieben von tom-ohv
Ich bin beruflich seit vielen Jahren regelmäßig Kunde bei den bekannten Mietfirmen in D und die haben das alle ganz groß und fett in den AGB´s stehen, das bei jeglichen Unfällen die Polizei zu rufen ist. Immer und grundsätzlich!!!Im Ergebnis heisst das, bei allen Verkehrsunfällen, die nicht Statistikrelevant sind, besteht für die Polizei lediglich die Verpflichtung, im Bedarfsfall die Identität der Beteiligten Festzustellen. Das sind nicht viele, die vom TE geschilderte Situation gehört jedoch dazu.
Dementsprechend kann so eine Klausel in den AGB nicht wirksam sein.
In den AGB z.B. von Sixt steht auch eine solche Klausel nicht, sondern
"Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies ggü. der Vermieterin nachzuweisen."
Wenn Polizei also nicht kommt, muss Mieter nachweisen, dass er versucht hat, die Polizei hinzuziehen.
Offensichtlich hat er aber die Polizei nicht gerufen und damit gibt es auch keine Weigerung der Polizei, den Unfall aufzunehmen. AGB der Fa. SIXT sind in diesem Punkt wirksam.
Wie eine Verweigerung der Polizei, den Unfall aufzunehmen, nachgewiesen wird, ist ein anderes Thema und hier uninteressant, da der Mieter erst gar nicht den Versuch gemacht hat.
O.
Klingt auch schon ganz anders, als wie das bisher so rüberkam.
Sooo - ich habe ich euren Rat befolgt und mich mit Hilfe der Versicherrungszentralauskunft direkt an die Versicherrung des Autovermieters gewand. Die Dame am Telefon hat den Schaden aufegenommen, nach der Bezahlweise gefragt und schickt mir jetzt die Unterlagen zu (sollten eigentlich schon da sein).
Ein Frage hab ich jetzt allerdings noch. Anfangs war der Unfallverursacher noch kooperativ - jetzt wollte ich Ihn darüber informieren, dass ich mich nicht länger hinhalten lasse und es der Versicherrung gemeldet habe. Naja er reagiert nicht einmal mehr auf Anrufe. Egal!
Was mich nur son bisschen verwirrt ist, dass "mein" Versicherrungsmensch meinte, dass das Schuldgeständnis nicht viel Wert sei, da er behaupten könne die im Schockzustand geschrieben zu haben. Die Versicherrung wird das ja wohl noch Prüfen und mir nicht gleich das Geld überweisen?
Kann sich der Unfallverursacher da rausreden? Wir behandeln Versicherrungen das im normalfall? Habe nämlich die Befürchtung, dass der Unfallverursacher alles abstreiten wird.
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Zitat:
Original geschrieben von Harry999
das schuldeingeständnis ist kaum mehr wert als das papier auf dem es steht (der arme stand bestimmt unter schock ^^) . ausser, dass er erklären muesste, wie er es schreibt ohne an einem unfall beteiligt gewesen zu sein 😉 das ist schonmal gut.
er wird angeschrieben und um stellungnahme gebeten werden.
das wäre erstmal abzuwarten.
zum jetzigen zeitunkt koennte man nur viel vermuten.
da er aber ja vmtl. den unfall nicht gemeldet hat, macht ihn kaum glaubwuerdiger.