Unfall - Lackschaden Frontschürze

Guten Tag,

ein bekannter von mir hatte heut einen kleinen Parkrempler. Er hat eine Frontschürze von einem Polo bj 95 gestreift. Die Polizei wurde nicht gerufen. Jetzt möchte die Geschädigte 600 Euro für das Lackieren der Frontschürze haben. Ich habe meinem bekannten gesagt er soll mir das Auto bringen ich lasse es für ihn Lackieren. Kosten ca 300 Euro. Nun will das die Geschädigte aber nicht. Sie besteht auf ihre 600 Euro. Für 50 euro aufpreis kann er sogar einen Kostenvoranschlag erhalten.

Wie sieht die Rechtliche lage aus? Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

Mein bekannter hat auch eine Fachwerkstatt für Karosserie und Lackierarbeiten.

Ich bitte um Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n


Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

erst ein anderes auto kaputtfahren, und dann dem geschädigten auch noch vorschreiben wie er den schaden zu reparieren hat? oder wie?

der geschädigte hat das recht den schaden in einer fachwerkstatt (seiner wahl!) reparieren zu lassen...ferner sich den betrag auf gutachten/kva-basis ohne mwst auszahlen zu lassen....

Zitat:

Das der Betrag überhöht ist weiß ich ja auch.

600€ sind durchaus normale preise für das lackieren einer stoßstange in einer marken-vertragswerkstatt...

Zitat:

Aber wenn sie jetzt z.B. mit einem Kostenvoranschlag zu ihm geht muss er ihn akzeptieren?

er muss garnichts!

er kann die zahlung auch verweigern, dann bekommt er neben den kosten für den schaden auch noch anwalts und gerichtskosten aufgebrummt....

Zitat:

Oder darf er einen anderen Kostenvoranschlag einholen??

klar

darf

er das....der geschädigte muss ihn aber NICHTmal zur kentniss nehmen!

34 weitere Antworten
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


schluck...........😰

Mit der Unkostenpauschale wird also etwas geltend gemacht, was eigentlich klein und nichtig ist, aber gerade deshalb, um es nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, als wichtig hervorgehoben wird.

Gruß Elk_EN

... isst jetzt was.

Mahlzeit.

🙂

...wie schön, dass mal jemand mit diesem Gerücht aufräumt.
Danke Elk_EN.

Sorry Delle, aber Du bist quasi im Dienste der Gerechtigkeit gefallen, also nicht so schlimm.😁

Und um meinem Ruf als erbsenscheissender Klugzähler gerecht zu werden, darf ich noch ergänzen, dass die Unkosten nicht nur bei Wiki, sondern auch im Duden zu finden sind. Und damit sind sie amtlich!

Gruß
Hafi

Na, wenn das so ist, dann sind Unkosten das Gegenteil von Kosten.

Und da im Schadenrecht nur das erstattet wird, was tatsächlich anfällt, gibt es die ab sofort  nicht mehr.....🙂

Endlich mal ein enmomer Sparfaktor für die Versicherungswirtschaft.

Und wer hat das hier in diesem Fred ans Tageslicht gebracht?

Der Hausmeister..........😛

Delle

Was Du da erzählst, ist ja unglaublich. Also sozusagen das Gegenteil von glaublich. Also Unfug. Also Fug. Oder was jetzt?
Glaub ich alles gar nicht.
Skurriler Fred...
🙂

Gruß
Hafi

Ähnliche Themen

Schon interessant was hier für ein Fug, äh Unfug geschrieben wird. Und das sogar ohne meine Beteiligung. 😁
Aber das zeig mal wieder. Auch der Spass kommt bei MT nicht zu kurz. 😉
Gruß
Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen