Unfall - Lackschaden Frontschürze

Guten Tag,

ein bekannter von mir hatte heut einen kleinen Parkrempler. Er hat eine Frontschürze von einem Polo bj 95 gestreift. Die Polizei wurde nicht gerufen. Jetzt möchte die Geschädigte 600 Euro für das Lackieren der Frontschürze haben. Ich habe meinem bekannten gesagt er soll mir das Auto bringen ich lasse es für ihn Lackieren. Kosten ca 300 Euro. Nun will das die Geschädigte aber nicht. Sie besteht auf ihre 600 Euro. Für 50 euro aufpreis kann er sogar einen Kostenvoranschlag erhalten.

Wie sieht die Rechtliche lage aus? Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

Mein bekannter hat auch eine Fachwerkstatt für Karosserie und Lackierarbeiten.

Ich bitte um Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bene.n


Kann die Geschädigte einfach hingehen und es in der "teuren" Werkstatt machen lassen?

erst ein anderes auto kaputtfahren, und dann dem geschädigten auch noch vorschreiben wie er den schaden zu reparieren hat? oder wie?

der geschädigte hat das recht den schaden in einer fachwerkstatt (seiner wahl!) reparieren zu lassen...ferner sich den betrag auf gutachten/kva-basis ohne mwst auszahlen zu lassen....

Zitat:

Das der Betrag überhöht ist weiß ich ja auch.

600€ sind durchaus normale preise für das lackieren einer stoßstange in einer marken-vertragswerkstatt...

Zitat:

Aber wenn sie jetzt z.B. mit einem Kostenvoranschlag zu ihm geht muss er ihn akzeptieren?

er muss garnichts!

er kann die zahlung auch verweigern, dann bekommt er neben den kosten für den schaden auch noch anwalts und gerichtskosten aufgebrummt....

Zitat:

Oder darf er einen anderen Kostenvoranschlag einholen??

klar

darf

er das....der geschädigte muss ihn aber NICHTmal zur kentniss nehmen!

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Zitat:

Original geschrieben von Bene.n


es ist aber ein fahranfänger..

und?

der nächste hat nur ne kleine rente, der übernächste 3kinder und ne zwei frauen zuhause und der überübernächste ist h4-empfänger.....am ende bekommste dann als geschädigter garkein geld oder wie?

wenn dein bekannter die 600€ nicht aufbringen kann oder will, soll er die sache über seine versicherung abwickeln (dafür sind die da!) und fertig....

zahlen muss er (bzw. seine versicherung) so oder so...und je länger er es rauszögert desto teurer wird es (für ihn)....

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Und ob die Geschädigte den Schaden wirklich reparieren lässt oder die Summe (ohne MwSt) von der Vers. kassiert spielt hier denk ich auch keine Rolle.

Vollkommen korrekt!

Die Geschädigte kann für das Geld auch in den Urlaub fahren - geht den Schädiger gar nichts an und ist ganz allein Sache der Geschädigten, was sie damit macht.

Jedenfalls kann der TE die Geschädigte NICHT dazu zwingen, den Schaden reparieren zu lassen.

Echt geil, dieser Fred..............😁

bitte Punkt 7 von Twelf seinem Kommentar beachten und alles wird gut......🙂

Der "Staat" hat mit dieser Angelegenheit nix zu tun.

Er ist ja nun nicht an allem Schuld.....🙄

Gruß

Delle

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von twelferider

 
Rechtsverfolgungskosten müssen nicht an die Versicherung zurückbezahlt werden, nur der rein entstandene Schaden (Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung Unkostenpauschale).

Es gibt nur eine Kostenpauschale. Unkosten jibbet nich.............

Gruß vom Facility Manager by MT
Haus 3 C-E  Abteilung Versicherungsforum

Delle 😁

ps.ab 22:00 Uhr bitte die Hausordnung beachten, zu lautes klappern auf der Tastatur ist zu vermeiden, wir haben hier schließlich auch ältere Menschen, die gerne Ihre Ruhe haben möchten...... 

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Der "Staat" hat mit dieser Angelegenheit nix zu tun.

indirekt schon.... 😎

hier hat der staat in seiner rechtssprechung mal "mehr" rechte für den geschädigten veranlagt....

dumm nur, wenn man der schädiger ist, und überhaupt nicht verstehen kann wieso ein geschädigter "mehr" rechte hat als man selbst und daran ist natürlich der staat mit seinen doofen gesetzen schuld...............

aber wie ich bereits auf seite1 schrieb, wehe man ist mal selbst geschädigter in einem unfall, dann kann es garnicht genug umkostenbeiträge, nutzungsausfall- und schadensbeiträge geben, die man dem schädiger aufs auge drücken kann.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

indirekt schon.... 😎
 
hier hat der staat in seiner rechtssprechung mal "mehr" rechte für den geschädigten veranlagt....

Nöö.........das macht die Judikative und die lässt sich vom Staat eigentlich nix sagen....😉

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


das macht die Judikative und die lässt sich vom Staat eigentlich nix sagen....😉

die stecken doch eh alle unter einer decke (außer was die pendlerpauschale angeht 😛 ).......

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


7. Der Schaden sollte schnellstmöglich der Versicherung gemeldet werden.

Da sitzen DIE Leute, die beurteilen können, ob die Ansprüche berechtigt sind, oder nicht.

Nach Abschluss der Regulierung kann man den Schaden immer noch von der Versicherung
zurückkaufen, um den Rabatt nicht zu verlieren.

Und deshalb: Punkt 7 befolgen - fertig.

Ich würde persönlich erst mal mit dem Schädiger verhandeln (vielleicht ist er mit 500 einverstanden), und sonst würd ich die 600 Euro zahlen.

600 Euro ist ein Betrag, den man meiner Meinung nach auf jeden Fall zurückkaufen sollte, um nicht höhergestuft zu werden. Und deswegen sollte man versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten.
Wenn du es jetzt an die Versicherung meldest, dann wirds für dich zum zurückkaufen teurer, weil die Versicherung als erstes mal ein Gutachten/Kurzgutachten haben wollen wird und du dann auch noch die Gutachterkosten zahlen musst, ggf. fällt dem Opfer auch noch ein, dass es Kostenpauschale Nutzungsausfall etc. fordern kann.
Das wird vermutlich teurer als 600

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Ich würde persönlich erst mal mit dem Schädiger verhandeln (vielleicht ist er mit 500 einverstanden), und sonst würd ich die 600 Euro zahlen.
 
600 Euro ist ein Betrag, den man meiner Meinung nach auf jeden Fall zurückkaufen sollte, um nicht höhergestuft zu werden. Und deswegen sollte man versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten.
Wenn du es jetzt an die Versicherung meldest, dann wirds für dich zum zurückkaufen teurer, weil die Versicherung als erstes mal ein Gutachten/Kurzgutachten haben wollen wird und du dann auch noch die Gutachterkosten zahlen musst, ggf. fällt dem Opfer auch noch ein, dass es Kostenpauschale Nutzungsausfall etc. fordern kann.
Das wird vermutlich teurer als 600

auch Nöö........

"Schadenermitlungskosten", schon mal was davon gehöhrt ? 😁

Gruß Delle

Zitat:

Original geschrieben von abwrack



600 Euro ist ein Betrag, den man meiner Meinung nach auf jeden Fall zurückkaufen sollte, um nicht höhergestuft zu werden.

Ob sich der Rückkauf lohnt, berechnet die Versicherung gern und innerhalb einer Minute, das ist also kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von abwrack



Und deswegen sollte man versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten.

Und deshalb gibt es hier auch immer diese Threads:"Ich bin geschädigt worden, was steht mir den so alles zu?"😉

Zitat:

Original geschrieben von abwrack



Wenn du es jetzt an die Versicherung meldest, dann wirds für dich zum zurückkaufen teurer, weil die Versicherung als erstes mal ein Gutachten/Kurzgutachten haben wollen wird und du dann auch noch die Gutachterkosten zahlen musst, ggf. fällt dem Opfer auch noch ein, dass es Kostenpauschale Nutzungsausfall etc. fordern kann.
Das wird vermutlich teurer als 600

Die Ansprüche der Geschädigten bestehen so oder so, egal, ob es der Versicherung gemeldet wird, oder nicht.

Und vielleicht liest die Geschädigte hier ja schon fleissig mit........😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von twelferider

 
Rechtsverfolgungskosten müssen nicht an die Versicherung zurückbezahlt werden, nur der rein entstandene Schaden (Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung Unkostenpauschale).

Es gibt nur eine Kostenpauschale. Unkosten jibbet nich.............

Dieses Posting fasse ich als eine oberlehrerhafte Zurechtweisung auf.

Und das ist hier nicht erwünscht😠

Moderatoooooooooooooooorrrrrrrrrrrrr HIIIIIlFÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ!!!!!
heul - flenn - rotz

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Moderatoooooooooooooooorrrrrrrrrrrrr HIIIIIlFÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ!!!!!
heul - flenn - rotz

oh weh........was hab ich getan.......🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Unkosten jibbet nich.............

Jibbet doch, lt Wiki:

Zitat:

Der Begriff Unkosten wird im Deutschen für unvorhergesehene, unerwartete Kosten verwendet, teilweise wird er als Synonym für Kosten und Auslagen verwendet. Kaufmännisch-betriebswirtschaftlich gesehen gibt es keine Unkosten, es existieren ausschließlich Kosten. Die Vorsilbe „un“ dient im Deutschen oft zur Bildung einer Negation bei Substantiven und Adjektiven wie Unabhängigkeit, Unverständlichkeit, unerschwinglich, unsinnig. In diesem Sinne wären Unkosten quasi Erträge. Bei den Unkosten handelt es sich jedoch um eine sogenannte Augmentativbildung, die etwas als besonders »groß«, oder »wichtig« verstärken möchte, wie auch Unwetter oder Unmengen. Oft schwingt dabei eine negative Bedeutung mit. So galten die Unkosten früher einmal als „schlimme, unangenehme Kosten“.

Unkosten sind also

ganz was Schlimmes

... 😁😉

Da hast du es jetzt, Delle - bäääääähh 😛

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Jibbet doch, lt Wiki:

Zitat:

 


Der Begriff Unkosten wird im Deutschen für unvorhergesehene, unerwartete Kosten verwendet, teilweise wird er als Synonym für Kosten und Auslagen verwendet. Kaufmännisch-betriebswirtschaftlich gesehen gibt es keine Unkosten, es existieren ausschließlich Kosten. Die Vorsilbe „un“ dient im Deutschen oft zur Bildung einer Negation bei Substantiven und Adjektiven wie Unabhängigkeit, Unverständlichkeit, unerschwinglich, unsinnig. In diesem Sinne wären Unkosten quasi Erträge. Bei den Unkosten handelt es sich jedoch um eine sogenannte Augmentativbildung, die etwas als besonders »groß«, oder »wichtig« verstärken möchte, wie auch Unwetter oder Unmengen. Oft schwingt dabei eine negative Bedeutung mit. So galten die Unkosten früher einmal als „schlimme, unangenehme Kosten“.
 
Unkosten sind also ganz was Schlimmes... 😁😉

schluck...........😰

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