Unfall KaskoSelect Schuld ungeklärt

Hallo,
Ich habe vor nun 3Wochen einen Parkplatzunfall gehabt (wollte vlm Parkplatz runter und jemand ist mir dann beim Rückwärtsausparken in die rechte Seite gefahren).
Polizei gerufen. Gegner hat Vollschuld zugegeben vor der Polizei.
Seitdem hab ICH den Schaden bei der Gegnerversicherung gemeldet und auch bei meiner HUK angerufen. HUK meinte, wenn sie die Schuld eingestanden hat ist alles in Butter hätten sie nix mehr mit zu tun, auch wenn es ein Parkplatzunfall ist.
War dann bei Vw und die meinten es wäre schwierig, meist kommt doch 50/50 zu stande etc
Habe dann dort mein Auto stehen lassen müssen (nicht mehr fahrtüchtig) und der Herr sagte mir „wir sind keine partnerwerkstatt der huk“. Habe dort noch einen Anwalt beauftragt, da es wohl schwierig ist. Es wäre wohl nur 50/50 sonst drin.

Freitag dann nochmal bei VW angerufen - Verursacher äußert sich bis heute nicht zum Unfall. Hat nicht mit der Versicherung kommuniziert.

Meine Fragen:
Zu viel Aufriss?
Muss ich Angst haben, weil ich die Kaskoselect habe und nicht in eine Partnerwerkstatt gegangen bin? (Meine Mutter ist Hauptversicherungsnehmer und mein Auto ist aber noch nicht abgezahlt. Ich habe doch eh VW Werkstattbindung?) Wenn ja, was wird mich das kosten?
Wie schätzt ihr die Schuldfrage ein? Belastet sich der Gegner mit Unkooperation nicht selbst?

Vielen Dank im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich habe vor nun 3Wochen einen Parkplatzunfall gehabt (wollte vlm Parkplatz runter und jemand ist mir dann beim Rückwärtsausparken in die rechte Seite gefahren).

Polizei gerufen. Gegner hat Vollschuld zugegeben vor der Polizei.

Warum liest niemand den Eingangspost! Polizei ist Zeuge des Eingeständnisses. 🙄

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Zitat:

Ich habe vor nun 3Wochen einen Parkplatzunfall gehabt (wollte vlm Parkplatz runter und jemand ist mir dann beim Rückwärtsausparken in die rechte Seite gefahren).

Polizei gerufen. Gegner hat Vollschuld zugegeben vor der Polizei.

Warum liest niemand den Eingangspost! Polizei ist Zeuge des Eingeständnisses. 🙄

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 21. November 2017 um 23:17:17 Uhr:



Zitat:

Ich habe vor nun 3Wochen einen Parkplatzunfall gehabt (wollte vlm Parkplatz runter und jemand ist mir dann beim Rückwärtsausparken in die rechte Seite gefahren).

Polizei gerufen. Gegner hat Vollschuld zugegeben vor der Polizei.

Warum liest niemand den Eingangspost! Polizei ist Zeuge des Eingeständnisses. 🙄

Was lohnt das lesen des Eingangspost wenn es zu keiner Hilfestellung führt 😛

Reumütige Eingeständnisse und ein verhängtes Ordnungsgeld nach Befragung der Zeugen durch die Polizisten am Unfallort spielte bei der Bearbeitung meines Unfalls keine Rolle. Auch bei Gericht wurde da nichts geäußert geschweige denn dass die Polizisten im Saal waren.
So weit ich weiß können Aussagen widerrufen werden, auch die die gegenüber Polizeibeamten geäußert werden.
Aber man kann ja alles ausprobieren, genauso wie eine KaskoSelect abschließen die man nicht nutzen kann 😉

Zitat:

@rommulaner schrieb am 21. November 2017 um 06:52:25 Uhr:


Werkstattbindung bedeutet, dass dir/deiner Mutter die HUK im KASKO-Fall eine Werkstatt vorgibt, was eigentlich nie eine VW Werkstatt ist.

Mindestens das würde ich als Gerücht bezeichnen.😉

Habe gestern mit der HUK telefoniert. Sie meinten, dass es ein spezieller Fall ist und da ich alle Kosten erst beim Gegner geltend gemacht hab (also nicht von einer Teilschuld ausgehe), gelte die Select auch nicht und die Kosten werden bei schlechtem Ausgang trotzdem von der VK gezahlt.
Zusätzlich wurden keine Ansprüche des Gegners an meine Versicherung gestellt (Unfall ist fast 4Wochen her). Eine Stellungnahme der Verursacherin gegenüber ihrer Versicherung gibt es weiterhin nicht. Was passiert wenn sie sich einfach nicht äußert????

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Zitat:

@Missigold schrieb am 22. November 2017 um 09:04:38 Uhr:


Was passiert wenn sie sich einfach nicht äußert????

Dann muss die Versicherung aufgrund deiner Angaben regulieren. Da dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist, muss die gegnerische Versicherung auch für die gesamte "Wartezeit" den Nutzungsausfall bezahlen, zusätzlich zur eigentlichen Reparaturzeit.

Aber auch das müsste dir alles dein Anwalt erklären können! Vor allem müsste der wissen, welche Fristen man der gegnerischen Versicherung für die Klärung des Sachverhalts einräumen muss und sollte nach Ablauf derselben Klage einreichen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 22. November 2017 um 09:46:00 Uhr:



Zitat:

@Missigold schrieb am 22. November 2017 um 09:04:38 Uhr:


Was passiert wenn sie sich einfach nicht äußert????

Dann muss die Versicherung aufgrund deiner Angaben regulieren. Da dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist, muss die gegnerische Versicherung auch für die gesamte "Wartezeit" den Nutzungsausfall bezahlen, zusätzlich zur eigentlichen Reparaturzeit.

Aber auch das müsste dir alles dein Anwalt erklären können! Vor allem müsste der wissen, welche Fristen man der gegnerischen Versicherung für die Klärung des Sachverhalts einräumen muss und sollte nach Ablauf derselben Klage einreichen.

Nach jahrelangem, sehr interessiertem Lesen hier auf MT stelle ich mal gewagte Thesen dazu auf:
- nicht jeder im Forum der behauptet einen Anwalt beauftragt zu haben, hat dies auch tatsächlich getan
- nicht jeder Anwalt der behauptet sich mit Verkehrsrecht auszukennen, kennt sich tatsächlich damit aus
- nicht alles was der Anwalt seinem Mandanten erklärt, wird von diesem auch verstanden
- nicht jeder Anwalt der "über die Werkstatt" beauftragt wurde reisst sich für seinen eigentlichen Mandanten ein Bein aus (Werkstatthelferring)
- ...

Muss jetzt aber nichts zwingend auf diesen Thread zutreffen.

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