Unfall ? Ja oder Nein ? was tun ?
Hallo Leute ,
folgendes Problem
habe im Februar mir meine c-Klasse gekauft natürlich beim Mercedes Händler mit Junge Sterne Garantie !
Bis jetzt war auch alles ok bis auf ein paar Dinge (leichte vibrationen ab 120km/h)
Da ist auch mein Händler dran
Habe das Fahrzeug inBonn gekauft wohne aber in Mainz
sooo nun zur Sache
komisch war mir die ganze Zeit das die Haube nicht so toll rechts sitzt
naja dachte normal weil viele das hier haben
War heute beim Folierer wollte die restlichen Chromteile schwarz haben
Da war schon komisch das der Grill teilweise locker war
Nachdem der Folierer die Chromleisten vom Grill ab hatte zum bekleben stellte
ich fest die Leisten sind von ende 2016
Komisch mein Fahrzeug ist von 2015 !
also schaute ich genauer
Stosstange die abschleppabdeckung von 2017 und der Scheinwerfen rechts ist von 2017 !
Vermute das die ganze Stossstange auch neu ist habe an ihr Klarlackablösungen gesehen !
Habe das Fahrzeug als Unfallfrei gekauft ! Und nein ich habe vorher nicht soooo genau geschaut
dachte wenn ich bei Mercedes kaufe passiert sowas nicht
Nachlackiert darf er ja sein laut Junge Sterne aber soviel gewechselt ?
soo nun ...
soll ich direkt zum anwalt rennen oder erst mal zu meinem MB Händler ?
Nach Bonn ist es ja ein ganzes Stück und dazu sind die dort sehr unfreundlich
(nachdem ich monierte das das Auto vibriert)
Es kann ja nicht sein das die Teile einfach so gewechselt wurden ?!
Danke euch schonmal was ich tun soll und bzw. ob das sein darf
Gruß Olli
Beste Antwort im Thema
Wenn du ansonsten mit dem Fahrzeug zufrieden bist, lass ihn hübsch machen und behalte ihn.
Da dein Händler jetzt weiß, dass du ihn an den Eiern hast: netten Kurzurlaub für die Zahlung der Wertminderung genießen, Auto in den Neuzustand versetzen lassen und alles ist gut.
Die Nutzungsentschädigung/Kilometergeld müsstest du so oder so zahlen, das Fahrzeug wurde schließlich von dir gefahren.
Und ob ein Ersatzfahrzeug dann wirklich besser ist, steht auch in den Sternen.
59 Antworten
Metoden wie beim Fähnchen-Händler.... hätte ich so nicht gedacht
Wenn du ansonsten mit dem Fahrzeug zufrieden bist, lass ihn hübsch machen und behalte ihn.
Da dein Händler jetzt weiß, dass du ihn an den Eiern hast: netten Kurzurlaub für die Zahlung der Wertminderung genießen, Auto in den Neuzustand versetzen lassen und alles ist gut.
Die Nutzungsentschädigung/Kilometergeld müsstest du so oder so zahlen, das Fahrzeug wurde schließlich von dir gefahren.
Und ob ein Ersatzfahrzeug dann wirklich besser ist, steht auch in den Sternen.
Hallo olli_1974,
das ist schon eine blöde Situation. Wenn mir das passiert wäre, dann wäre mein Vertrauen in den Händler gestört und ich würde das KFZ mit anwaltlicher Unterstützung, damit Dein Verlust minimiert wird, zurückgeben und mir im Markt ein anderes Auto suchen.
Was fordert denn der Händler als Minderung pro gefahrenen KM?
Kannst Du evtl. auch mal weitere Fahrzeugdaten (Typ, Ausstattung) einstellen, damit man sich eher noch ein Bild machen kann.
Ein schönes Wochenende für Deine richtige Enscheidung.
Gruß
Michael
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Sorry aber warum soll er eine Wertminderung bezahlen ? Er wurde auf gut deutsch gesagt voll verarscht und soll nochmal eine Wertminderung bezahlen ? Würd ich NIE im Leben machen. Entweder Sie nehmen das Auto für den vollen Kaufpreis den ich bezahlt habe zurück , oder es geht zum Anwalt. Dreister geht es glaub ich kaum.
Lieber Olli!
Du hast jetzt alle Karten in der Hand! Und hast - meiner Meinung nach - folgende Möglichkeiten:
1) "Rückabwicklung" des Geschäftes. Das heißt, der Händler nimmt das Auto zum vollen Preis zurück und du musst eine Gebühr für die gefahrenen km bezahlen. Maximal € 0,20 /km. Die Bremsenreparatur würde ich der Gebühr gegenrechnen; wirklich durchsetzen kannst Du sie kaum.
2) Reparatur der Reparatur bei Deiner Vertrauenswerkstatt - keinesfalls beim Verkäufer - der betrügt Dich wieder! Die Kosten dafür bezahlt natürlich der Verkäufer! Ich denke nicht, dass der Verkäufer damit einverstanden sein wird.
3) Die "Abschlagszahlung" würde ich nicht ins Auge fassen, weil mehrere Fachleute die Vibration feststellten. Wenn Du nicht weißt, woher die Vibration kommt, kann sie lebensgefährlich sein.
4) Der Händler könnte Dir ein Ersatzauto anbieten. Dem kannst Du Dich nicht grundsätzlich verschließen. Es gibt das Recht des "Nachbesserns" seitens des Verkäufers. Da würde ich aber nur einsteigen, wenn ein Zertifikat von DEKRA, ADAC oder TÜV vorliegt und wenn Preis und Ausstattung des Ersatzwagens gleich wie bei Deinem jetzigen sind!! In diesen Punkten unbedingt hart bleiben!!
Ich rate Dir zur Variante 1).
In Deutschland gibt es hunderte c-Klassen Deiner Kragenweite. Du kannst annehmen, dass sie alle preiswerter sind als das, was Dir der Händler eventuell anbietet.
Halt die Ohren steif und viel Glück
Gernot
Option 1 ist ganz klar die beste Wahl
Nun bleibt mal auf dem Teppich. Der TE hat einen Gebrauchtwagen gekauft, bei dem hinterher Mängel festgestellt wurden. Jetzt ist der Händler am Zug, diese Mängel wiedergutzumachen.
Ich bin kein Anwalt, aber müsste der TE nicht nachweisen, dass der Händler den Unfallschaden arglistig verschwiegen hat, um einklagbaren Schadenersatz zu bekommen? Das ist alles nicht so einfach.
Der Händler wird was anbieten, dann kann man verhandeln. Und wie bei jeder Verhandlung steht man am Ende mit leeren Händen da, wenn man das Ganze mit den Forderungen übertreibt.
Moralische Entrüstung ist hier fehl am Platz, ganz so stark wie viele meinen ist die rechtliche Situation des TE nicht.
Ein Händler wird sich vor Gericht unterstellen lassen müssen, einen offensichtlichen Unfallschaden erkennen zu müssen. Wenn er den Wagen also reinnimmt und den Unfallschaden nicht erkennt, dazu dann auch noch unfachmännisch beseitigt, dann hat er hier schon den ersten Fehler gemacht, und um sich keinem Betrugsvorwurf auszusetzen, wird er diese Version auch so einräumen, dass er den Wagen reingenommen hat, ohne ihn eingehend zu untersuchen. Ehrlich gesagt, kenne ich keinen Händler, der eine Hereinnahme nicht akribisch untersucht, um sich in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen.
Der zweite Teil des Deals ist dann der Weiterverkauf des Fahrzeugs, hier wurde ein "Junger Stern" verkauft, die Vorgaben von Mercedes sind hier eindeutig, was den Zustand des Fahrzeugs anbelangt, auch die möglichen Reparaturen sind hier konkret definiert. Also hätte spätestens hier dem blindesten Händler klar werden müssen, was er da auf dem Hof stehen hat. Auch das würde das Gericht gegen ihn werten, also schon 2:0 für dich.
Ich gehe mal davon aus, dass der TE ein "Laie" ist, also jemand, der sich z.B. nicht beruflich mit Fahrezeugen befasst, auch keine entsprechende Ausbildung hat, die das jetzt anders vermuten ließe. Somit steht es 3:0, denn als Laie muß ich mich bei einem Händler darauf verlassen können, ein einwandfreies Produkt zu erwerben. Ob jetzt der Umstand, dass es ein MB-Händler ist, der auch noch vom Werk klare Vorgaben hat, wie ein Junger Stern beschaffen zu sein hat, ein 4:0 bringt, ist unerheblich.
Ein Anwalt wird dem Händler vermutlich klarmachen, dass der das Auto ohne wenn und aber zurücknehmen muss und die bis zu dem Zeitpunkt vom Käufer verauslagten Kosten zur Beseitigung der Mängel zu ersetzen hat. Weiter sollte er sich dann überlegen, ob er die gefahrenen km wirklich abziehen will, denn dann müsste man im Gegenzug mindestens von einer arglistigen Täuschung, wenn nicht gar von Betrug, sprechen, was genaugenommen ein Delikt ist, für das man einen Strafantrag stellen kann, der dann auch ein Strafverfahren nach sich ziehen könnte.
Ich zumindest wüßte, was ich hier machen würde. Zunächst würde ich versuchen, mich mit dem Händler auf eine Rückabwicklung zu verständigen, wenn dies erfolglos ist, würde ein Anwalt weitermachen, und zwar unter Ausschöpfung aller möglichen Mittel.
Laut MB in Bonn wurde das Fahrzeug sogar bei MB repariert ! Somit denke ich wäre es für ihn leicht feststellbar denke ich das da was gemacht wurde weil wie konnte er es im nachhinein feststellen ? Naja es gibt sehr wenige Fahrzeuge wie meines auf dem Markt glaube aktuell 33 in Deutschland ... C400 Limusine mit AMG Paket
Werde mur alles am Montag anhören und dann sehen falls es unvverschämt ist was rechtlich möglich ist um gegen die vorzugehen natürlich werde ich vorher nochmals Maastricht informieren damit dem Händler Druck gemacht wird
Ich schätze, wenn Maastricht mit im Boot sitzt, geht das für dich zufriedenstellend aus in dem Fall, da geht es um die "Reputation des Sterns"....
Ich finde das einfach ein Armutszeugnis das so etwas bei MB möglich ist ich will ja nichts was mir nicht zusteht ich will für mein bezahltes Geld das was mir zusteht , und Unfall bleibt Unfall
Da gebe ich dir recht, das sind eindeutige Geschäftspraktiken irgendwelcher Hinterhofhändler, in einem Autohaus (egal welcher Marke) hat sowas nichts zu suchen.
Hi Oli,
da gebe ich dir und cdfcool absolut Recht, dass darf es bei einem jungen Stern nicht geben.!
Bin gespannt wie es weitergeht und drücke dir die Daumen!
Gruß
LJ-75