Unfall in Holland - kann wer Rat geben?
Hallo,
folgendes Problem
Bin im Kreisverkehr, ein Auto ist mir hinten rein gefahren, mein Auto wurde aufgeschoben und ist einer weiteren Person rein gefahren, Verursacher war auf Droge oder so, der wurde auf jedenfall mitgenommen, daraufhin
War in Deutschland beim Gutachter & Reperaturkosten ca. 3400€, Gutachterkosten ca 800€.
Jetzt habe ich ein Brief von meinen Anwalt bekommen, die Versicherung hat gezahlt aber lediglich 320€ Gutachterkosten und ca. 1150€ Reperaturkosten.
Jetzt sagt mir der Anwalt das er die Gutachterkosten noch voll auszahlen muss das heißt am Ende kriege ich lediglich ~600€, das deckt nicht mal meine Reperaturkosten.
+ der Fahrer dem ich aufgefahren bin hat ne Schadensanzeige bei meiner Versicherung gestellt.
mein Anwalt sagt ich muss mich an einen anderen Anwalt wenden da ich es jetzt in Holland einklagen muss. wtf. da läuft oder etwas gewaltig schief oder? Ich meine ich habe Rechtschutz und die Versicherung hat auch geschrieben das Sie dem Anwalt seine kosten gezahlt haben.
Weiß jemand Rat? von den 3.400€ Reperaturkosten fehlen mir jetzt glatt 2.800 die der Gutachter dokumentiert hat.
25 Antworten
@afis : Hast du was gegen Schafe, oder warum ziehst du hier über die armen Tiere her?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Dezember 2020 um 20:07:31 Uhr:
@afis : Hast du was gegen Schafe, oder warum ziehst du hier über die armen Tiere her?
Können lecker schmecken.
Aber hast DU auch was sinnvolles beizutragen oder warum schreibst du hier?
Hatte ich schon lange vor dir gemacht, und dein Hinweis, dass der Anwalt keine Koryphäe ist, war nur eine Wiederholung früherer Aussagen aus anderen Beiträgen, als nichts wirklich Neues. Kannst dir deine Frage also selbst stellen.
Zitat:
@afis schrieb am 10. Dezember 2020 um 20:05:28 Uhr:
...
Ich habe selber lange genug in NL gelebt. Du kannst alles über einen (!) Anwalt laufen lassen. Taugt der was, dann bekommst du die vollen Kosten erstattet und zahlst nix - außer der Selbstbeteiligung an der RSV.
Das ändert nichts daran, dass andere Länder andere Gesetze haben und entsprechend reguliert wird.
Es gibt aber in der Kfz-Versicherung die Möglichkeit einen Auslandsschutz abzuschließen, dann kann man über seine eigene Versicherung abrechnen und wird so behandelt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.
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Kostet bei der HUK24 "stolze" 9,60 € im Jahr, fahrzeugunabhängig. War sehr angenehm, als mir in Südtirol ein flotter Italiener ins Motorrad fuhr den Schaden dann ganz normal und schnell mit der eigenen Versicherung nach dt. Recht abwickeln zu können.
@PeterBH die Huk24 ist in diesem Forum doch verpönt 😉 Wie kannst du sie hier loben? DLzG
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. Dezember 2020 um 14:51:17 Uhr:
Kostet bei der HUK24 "stolze" 9,60 € im Jahr, fahrzeugunabhängig.
..
Bei der ADAC Autoversicherung sind es 30 Cent mehr, also 9,90 € je Kfz.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 11. Dezember 2020 um 18:10:00 Uhr:
@PeterBH die Huk24 ist in diesem Forum doch verpönt 😉 Wie kannst du sie hier loben? DLzG
War kein Lob, sondern nur ein Hinweis, dass dieser Zusatzbaustein ziemlich günstig ist. Lohnt natürlich nur, wenn man mit dem Fahrzeug auf ab und zu im Ausland ist.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. Dezember 2020 um 20:20:35 Uhr:
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 11. Dezember 2020 um 18:10:00 Uhr:
@PeterBH die Huk24 ist in diesem Forum doch verpönt 😉 Wie kannst du sie hier loben? DLzGWar kein Lob, sondern nur ein Hinweis, dass dieser Zusatzbaustein ziemlich günstig ist. Lohnt natürlich nur, wenn man mit dem Fahrzeug auf ab und zu im Ausland ist.
Wäre auch nie auf die Idee gekommen, den Beitrag als Lob für die HUK aufzufassen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2020 um 06:04:53 Uhr:
Das ändert nichts daran, dass andere Länder andere Gesetze haben und entsprechend reguliert wird.
Im Kern gibt's aber keine anderen Regelungen in NL als in D. Ich vermute, dass hier - wie schon oben geschrieben - irgendwie eine Teilschuld beim TE festgelegt wurde und dann anteilig bezahlt wurde. Also das "erst vorne aufgefahren, dann der Hintermann" - Szenario. Dafür ist man aber zurück bei dem Punkt, wo der Anwalt gefragt ist.
Ich hatte bereits den Link dazu vom ADAC eingestellt.
Dort steht, was gezahlt wird und was nicht.
Nicht ersetzt werden:
Nutzungsausfall
Kreditkosten
Urlaubsbeeinträchtigung
sonstige Nebenkosten