Unfall im Stand durch komplett vereisten Berg, wer haftet?
Hallo allerseits, ich hab da mal ne kniffelige frage und hoffe mir kann hier vll jemand ein bisschen durchblick verschaffen ^^
Also ich fuhr heute früh in die Arbeit auf 7 Uhr und hatte auch nur noch einen Berg, da ich wusste wie der ist war ich schon auf alles gefasst nur darauf nicht...
Es ist so das nach der ersten leichteren Steigung eine 90° Kurve kommt und die Fahrbahn nach links abhängt und als ich dann da rundum war sah ich auch schon einen LKW und einen Bus nach links abgedriftet, darüber massig Autos auch im Graben. Mit meinem Anlauf wäre ich auch vorbei gekommen wenn mich nicht alle abgewunken hätten so musste ich auf Höhe des Busses bremsen.
Das war auch erstmal kein Problem.
Doch als ich dann stand, Motor ausmachte und aussteigen wollte ging das rutschen los und ich rutschte langsam aber sicher dem Sprinter der sich hinter mir Platziert hatte (im Graben) an die Tür mit der Ecke meiner Plastik Schürze (GSi halt ^^)
Ja da angelangt sah ich keine Delle es war nur ein kleiner Lackrest zu sehn aber mehr dazu später.
Nun da stand ich da so gegen 7 Uhr... so gegen 7:30 Uhr kamen auch mal die grünen haben "Hallo" gesagt und sind wieder runter... -.-"
So gegen 8Uhr kam dan ein Schneepflug mit Streusalz, doch auch dieser geriet in Höhe des Lkws ins rutschen und rutschte erstmal schön dem Bus nei...
Als dann die Polizei wieder da war und eben meinte ja wir sollen uns nicht so aufführen es haben schon 27 Leute angerufen ging’s dann mal langsam (nette Anwohner haben selbst Salz gebracht) wieder Weiter (zumindest für Schneepflug und PKW’s).
Nun zur eigentlichen frage, auch wen der Schaden sehr gering bzw. bei mir gar nicht ersichtlich ist an (beiden Fahrzeugen) rechne ich damit das der Chef des anderen Fahrers das melden wird.
Muss ich dann dafür haften? Ich meine es ist doch nicht zu erwarten das ich wenn ich im Stand jemanden reinrutsche an einer Stelle wo der Schneepflug einen ganzen Bus geplättet hat, das ich dafür zahlen muss ich meine der Motor war ja auch aus ich konnte ja gar nichts machen!? Noch dazu hat auch die Gemeinde von 6 Uhr (hab ich von dem Lkw-Fahrer erfahren und Polizei vor den genanten Aktionen keinen Finger gerührt!
Ach ja Winterreifen (Michelin) sind seit 3 Tagen nagelneue drauf aber das steht angesichts der Tatsachen wohl sowieso nicht zur Debatte…
Bin gespannt auf eure Ansicht der Tatsachen bin halt auch nur leihe in dem Gebiet ^^
Vielen dank schon mal jetzt =)
PS: Hab Bilder angefügt wegen den komischen Scheinwerfer, Blitz, Warnblink verhältnis muss ich wohl dazu sagen das ich NUR mit der Schürze an dem Sprinter angekommen bin und auch SOFORT stillstand also nichts vonwegen mitgeschliffen oder so einfach nur ein schwarzer "Strich" blieb übrig, wo mit weckwischen auch sofort verschwand
Beste Antwort im Thema
Dein gefühltes Unrecht kann glaube ich jeder nachvollziehen. Rechtlich meine ich aber dennoch, dass du als Verursacher haftest und deine Haftpflichtversicherung anstrengen musst, wenn sich der Geschädigte meldet.
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Um mal die Sache weiter zu treiben:hat sich das Ereignis innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft abgespielt?
Also es war auserhalb der Ortschaft, aber nur so 200m aus der Ortschaft, is so:
Du fährst über di brücke aus der Stadt und an der anderen Donau Seite geht dan nach links die Straße weiter einem Berg hoch.
Da kommt dan eine scharfe Rechtskurve wo die Fahrbahn nach oben auch 2 Spurig wird, und genau da ist der Ort des Geschehens...
Paar km weiter denke so 3 kommt dan auch die Autobahnauffahrt also is zwar nicht in der Stadt aber weder weit weg noch unwichtig und ich meine im ernst wenns so nahe auch noch an der Stat ist nach der 1. Meldung von nem LKW sind 4 Std. vergangen o.O
Des weiter wurde der Verkehr umgeleitet wie ich heute von nem Kumpel erfuhr über einen noch steileren und Kurvigeren Berg hoch (an ner Burg vorbei) und sogar da war geräumt aber nur der Berg da nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Jose-GSi
Des Weiteren würde ich den "Schaden" dann wohl selbst zahlen um Prozente zu sparen ^^
Du kannst Deiner Haftpflicht den Schaden auch im Nachhinein "abkaufen". D.h. Du lässt Deine Versicherung die Sache regeln und kannst dann hinterher die Summe an Deine Versicherung zurückzahlen. Für die Versicherung wirst Du danach so behandelt, als sei nichts gewesen.
Je nachdem, wie lange Du bereits unfallfrei fährst, kann es außerdem sein, dass Du einen Schaden frei hast, also gar nicht schlechter gestellt wirst. Wenn Du schlechter gestellt wirst, musst Du halt ausrechnen, was teurer ist: Schaden ersetzen oder für ein paar Jahre etwas höhere Beiträge zahlen.
Wenn der Schaden aber wirklich nur minimal ist, kannst Du das natürlich auch gleich selber regeln. Die Versicherung musst Du erst ab einer bestimmten Schadenshöhe einschalten. Genaueres kannst Du aber Deinen Versicherungsbedingungen entnehmen - aber nur, wenn Dir mal langweilig sein sollte 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich kann das nicht verstehen... seit wann dürfen Zivilisten den Verkehr regeln bzw. andere Autofahrer an der Weiterfahrt hindern.
In diesem Fall, wäre ich nicht auf die Anderen eingegangen und wäre erstmal weitergefahren um anschliessend an einer sicheren Stelle anzuhalten.
Sie haben ihn doch nicht an der Weiterfaht gehindert oder den Verlehr geregelt!
Sie haben lediglich vor einer Gefahrenstelle (das EIS) gewarnt. Der TE hat sich überzeugen lassen und hat angehalten.
Zitat:
Den Schaden würde ich mir von der verantwortlichen Gemeinde oder Strassenbehörde (Strassenmeisterei) ersetzen lassen. Denn die sind der Räum und Streupflicht nicht nachgekommen.
Verabschiedet euch doch endlich mal von der Räum- und Streupflicht!
Zeig mir mal bitte wo diese Pflicht steht!!!
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Den Schaden würde ich mir von der verantwortlichen Gemeinde oder Strassenbehörde (Strassenmeisterei) ersetzen lassen. Denn die sind der Räum und Streupflicht nicht nachgekommen.
Nun, Du hast Recht, eine Gemeinde - so sie denn die Straße auch unterhält - hat eine Verkehrssicherungspflicht. Daraus kannst Du aber keine "Räum- und Streupflicht" ableiten.
Einem normal denkenden Menschen darf zugemutet werden, dass er bei Minusgraden und während bzw. nach Schneefall mit glatten Straßen rechnet und sich entsprechend verhält. Ich kann mich natürlich verschätzen und in Folge dessen von der Straße rutschen. Daran bin ich dann aber selber Schuld und nicht die Stadt.
Wenn ich sehe, dass die Straße nicht (oder noch nicht) geräumt ist, habe ich meine Fahrweise anzupassen. Da kann ich nicht weiterfahren, als sei nix gewesen und hinterher sagen, der Eigentümer der Straße sei schuld, weil er ja hätte räumen können, bevor ich auf die Straße gefahren wäre.
Keine Kommune, kein Landkreis, kein Landschaftsverband und keine Straßenmeisterei können es sich leisten, auf allen Straßen andauernd mit ihren Räum- und Streufahrzeugen im Kreis zu fahren. Da bräuchte man ja für jeden Straßenzug einen eigenen Streuwagen.
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Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es keine Räum- und Streupflicht.
Gesetzliche Grundlage kann sich jeder schnell mit Google ermitteln. Ich konnte es auch.
http://www.google.de/search?...
Vor diesem Hintergrund ist halt die Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen und halt auch zu haften, wenn es erforderlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
@ An den Baron den RotenManche lernen es nie!
Und wer lesen kann ist klar im Vorteil....
Melde Dich wieder wenn Du "alles" durchgelesen hast, und auch "richtig" lesen !!!!
Oh man Frau am Steuer das wird teuer. Allein der Satz, dass sie mit Schwung noch lang gekommen wär 😁😁😁
Hat aber andere auch schon getroffen: http://www.youtube.com/watch?v=ytFU9kI_28k