Unfall im Parkhaus - Schuldfrage

Hallo zusammen,

hatte am Dienstag einen "kleinen" Unfall im Parkhaus meiner Firma. Das ganze hat sich folgendermaßen ereignet:

Mein Unfallgegner mir voraus ist das Parkhaus hoch gefahren. Kurz nach einer Auffahrtsrampe ist er direkt in eine Parkbox gefahren und stand. Ich bin noch 3-5 Meter weiter an ihm vorbei gefahren und wollte rückwärts in die Parkbox hinter ihm einparken. Habe mich noch einmal rundrum abgesichert und auch ihn noch in der Parkbox gesehen. Als ich dann rückwärts gefahren bin, ist er ebenfalls wieder aus der Parkbox rausgefahren, weil er nach eigener Aussage schief in der Parkbox stand. Ich bin leider mit der hinteren rechten Autoecke an seine hintere linke Autoecke gefahren, weil ich absolut nicht mit ihm gerechnet habe und ihn auch nicht gesehen habe als ich rückwärts gefahren bin. Ich war ja der Meinung, er steht schon in seiner Parkbox und ist quasi aus dem Straßenverkehr raus. Die Schäden verhalten sich folgendermaßen: Bei ihm ist der linke hintere Radkasten eingebeult und zerkratzt. Bei mir gab es einen ordentlichen Schlag auf die Heckschürze, sodass diese laut dem Sachverständigen von meinem VW-Autohaus teils verzogen ist und mehrere tiefe Kratzer hat. Hier muss die Schürze getauscht werden. Kostenpunkt: 1.200 Euro.

Jedenfalls ist jetzt die Schuldfrage bei uns ungeklärt. Da es mein erster Unfall ist, würde ich gerne von euch wissen wie das weitere Vorgehen ist. Bisher haben wir es so geklärt, dass die Sache zu seiner Versicherung geht und unsere beiden Versicherungen sich dann untereinander bzgl. der Schuldfrage unterhalten/verständigen.

Wie seht ihr generell die Schuldfrage an?

Viele Grüße
Alex

Beste Antwort im Thema

Klassischer 50/50-Fall.

Zwei Rückwärtsfahrende lassen es an der (von der Rechtsprechung einem Rückwärtsfahrenden auferlegten) besonderen Sorgfalt vermissen und treffen sich - das Ganze noch auf einem Privatgrund bzw. einer beschränkt öffentlichen Verkehrsfläche.

Im Klartext: Deine Versicherung bezahlt 50% vom Schaden des Unfallgegners, die Versicherung des Unfallgegners bezahlt 50% deines Schadens.

34 weitere Antworten
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von germania47


Ein gestandener Sachbearbeiter für Haftpflichtschäden sollte eine hervorragende juristische Ausbildung im Verkehrsrecht haben.

Geil, den Witz muss ich mir merken 😁 😁 😁

Du bist auch ein Witz!

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Du bist auch ein Witz!

Danke, wollte mich nur nicht auf das Niveau Deines Vorredners herab begeben.

Klaus

Deine Antwort
Ähnliche Themen