Unfall: HUK zahlt nicht, Anwaltskosten selbst zahlen?
Hallo zusammen,
im September letzen Jahres fuhr ein älterer Mann beim ausparken gegen mein Auto, begann Fahrerflucht, ein Zeuge rufte die Polizei. Der Zeuge machte seine Aussage, Polizei bittete mich zum Unfallort zu kommen und sagten mir das ein Schaden festgestellt worden ist. Anschließend fuhr die Polizei zum Unfallverursacher und schrieben im Polizeibericht das ein Schaden festgestellt worden ist und das es passt.
Im Polizeibericht steht folgendes: ,,Der Zeuge meldete wie der Unfallbeteiligte 01 in den geparkten PKW fuhr und sich darauf entfernte. Es entstand ein Sachschaden. An der Halteranschrift des Unfallbeteilgten 02 konnte die Beamten an dem PKW des Unfalibeteilgten 01 einen Schaden feststellen‘‘.
Am gleichen Tag ging ich zu meinem Gutachter, das Gutachten wurde am nächsten Tag an die Versicherung geschickt HUK 🙁…..) mit dem Polizeibericht. Der Schaden belaufe sich laut Gutachten auf etwa 1.600€. Ich dachte Polizeibericht und Gutachten würden reichen, aber habe jetzt mehrfach gelesen, das Versicherungen ungern zahlen und kürzen + zögern. Hatte noch nie einen Unfall, deshalb bah mich das verwundert.
Ich ging zum Anwalt, der kümmert sich um meinem Fall.
Außerdem musste ich zu Dekra zum unfallanalytischen Gutachten. Der Schaden an sich würde passen, ist aber wohl gut möglich, dass der Gegner nichts gemerkt hat.
Ist mir im Prinzip ja egal, hat ja nichts mit der Schadensregulierung zu tun.
Mein Anwalt wartet auf die Ermittlungsakte, da diese noch bei der HUK und Dekra waren.
Die HUK schrieb gestern: Gemäß der Ermittlungsakte liegen auch keine Beweismittel für ein Verschulden unseres Versicherungs- nehmers vor. (Es war ein Zeuge vor Ort, welcher seine Aussage machte??)
Das lustige: ich ging gestern zum Auto, dort sprach mich ein Mann an, ob es was mit dem Schaden ergeben hat. Er war der Zeuge und beschrieb mir den Unfallhergang und sagte, dass man es gut gesehen und auch gehört hat.
Mein Anwalt sagte wir können direkt Anklagen, oder warten auf die Akte und schauen was der Zeuge gesagt hat.
So langsam habe ich Angst, dass der Schaden nicht reguliert wird und ich die Anwaltskosten bezahlen muss. Habe ich etwas zu befürchten?
Ob schaden reguliert wird oder nicht ist mir inzwischen sogar egal. Ich sehe es aber nicht ein auf irgendwelche Kosten sitzen zu bleiben, obwohl ich zum Unfallzeitpunkt zu Hause war.
Was denkt ihr? Möchte HUK einfach alles tun um nicjt zu zahlen? Falls das klappt; muss ich den Anwalt bezahlen?
Danke für Antworten und liebe Grüße
46 Antworten
Wer den Anwalt zahlt - muss dessen Gebühren erstmal vorschießen, ebenso die Gebühren fürs Gericht, sobald Klage eingereicht wird. Viel teurer wird dann ein unfallanalytisches Gutachten (mehrere tausend Euro) - auch das muss man erstmal vorschießen ---- bekommt man am Ende irgendwann nach xxx Verhandlungen und Diskussionen per Schriftsätze Recht - kann man alles vom Unfallgegner gut verzinst zurück fordern - Problem: auch das Erstellen dieses Kostenbescheids dauert meist viele Monate. Man braucht ein gutes finanzielles Polster - oder eine RSV.
Zitat:
@nogel schrieb am 1. Mai 2024 um 21:00:07 Uhr:
Wenn du mal einige Zeit in diesem Forum unterwegs bist, weißt du, daß hier ein paar unverbesserliche "HUK-
fanboys"HUK-Hasser mitlesen und -schreiben 😁😁😁
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 2. Mai 2024 um 10:46:13 Uhr:
Wer den Anwalt zahlt - muss dessen Gebühren erstmal vorschießen, ebenso die Gebühren fürs Gericht, sobald Klage eingereicht wird. Viel teurer wird dann ein unfallanalytisches Gutachten (mehrere tausend Euro) - auch das muss man erstmal vorschießen ---- bekommt man am Ende irgendwann nach xxx Verhandlungen und Diskussionen per Schriftsätze Recht - kann man alles vom Unfallgegner gut verzinst zurück fordern - Problem: auch das Erstellen dieses Kostenbescheids dauert meist viele Monate. Man braucht ein gutes finanzielles Polster - oder eine RSV.
Erst einmal "muss" ein Anwalt nicht zwingend seine Gebühren als Vorschuss fordern, wohl aber sind die drei Gerichtsgebühren bei Klageeinreichung einzuzahlen. Wären 294,- € bei 1.600,- € Gegenstandswert.
Unfallanalytisches Gutachten liegt hier schon vor.
Gut verzinst (5 Prozentpunkte über dem Basiszins) werden die vom Gericht festgesetzten Kosten zwar, aber erst ab Antragstellung. Lohnt also in den seltensten Fällen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist bei vielen Gerichten schon vier Wochen nach Antragstellung zugestellt.
Falls das finanzielle Polster oder eine RSV nicht vorhanden sind, kann ggfls. auch Prozesskostenhilfe beantragt werden, je nach Einkommen mit Ratenrückzahlungen oder sogar ohne.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 1. Mai 2024 um 17:10:58 Uhr:
So ganz durchsichtig ist das Verhalten der Versicherungen nicht. Mal regulieren sie 15.000 einfach so, obwohl nur 5 oder 10k gerechtfertigt gewesen wären und bei 1100 € lassen sie Gegenseite einen Anwalt ranholen, den sie zusätzlich zahlen müssen?
Ganz Einfach,
die zu erwartende Gegenwehr ist bei 15.000€ deutlich höher als bei 1.500€, daher lieber 10x bei kleineren Beträgen rumzicken als 1x bei nem großen Betrag.
Grüße
Steini
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Mai 2024 um 20:23:53 Uhr:
..
Unfallanalytisches Gutachten liegt hier schon vor.
..
Da es noch zu keiner Verhandlung kam, liegt wohl eher ein Parteigutachten vor, beauftragt von der HUK?
War es ein kurzes Gutachten mit Gegenüberstellung der Fahrzeuge?
Das richtige unfallanalytische Gutachten wird vom Gericht beauftragt, eigentlich ist auch so ziemliche jeder Anstoß bemerkbar.
Eine spürbare Änderung der Fahrbewegung ist auch bei eher geringen Fahrgeschwindigkeiten ohne größere Schäden im Fahrzeug wahrnehmbar - aber da mögen die Sachverständigen hier und da unterschiedlicher Meinung sein.
Zitat:
die zu erwartende Gegenwehr ist bei 15.000€ deutlich höher als bei 1.500€, daher lieber 10x bei kleineren Beträgen rumzicken als 1x bei nem großen Betrag.
Solche Geschichten mit "Wehren" laufen oft nicht auf der rationalen Ebene ab, sondern "ärgern" irgendwie grundsätzlich und werden damit emotional statt rational.
Für eine Versicherung bedeutet juristischer Aufwand gegen 1500 € genau die gleiche Arbeit wie gegen 15000 € - das sind nur Zahlen für einen Sachbearbeiter. Erst ab 6 €-Stellen wird der vermutlich die Stirn hochziehen.
Warum sollte er freiwillig zehn verschiedene kleinen Verfahren bearbeiten wollen, wenn er mit einem größeren Verfahren den gleichen Einsparungszweck erzielen kann? Irgendwie haben die doch auch vielleicht Abteilungsleiter, die ein wenig auf Rentabilität ihrer Leute achten müssen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Mai 2024 um 20:23:53 Uhr:
... wohl aber sind die drei Gerichtsgebühren bei Klageeinreichung einzuzahlen.
Nicht mal unbedingt das, mein Anwalt halt die Klage erhoben, die Gerichtsgebühren selbst verauslagt und diese auch nicht bei mir angefordert. Streitwert war auch höher als hier im Beitrag. Er war sich wohl sicher, dass "wir" Recht bekommen. :P
Gerichtskosten sind ja meistens gering - die Anwaltsgebühren, eigene wie fremde, sind da eine ganz andere Hausnummer.
Ich find`s ja drollig die Erklärungsversuche zu lesen, warum und wieso eine Versicherung dies tut oder jenes eben nicht tut.
Versicherungen gehören wohl zu den bestinformierten Institutionen überhaupt - deren Wirken beruht auf unendlich umfangreichen statistischen Daten.
Zum Thema:
a) ich würde mir in diesem Fall keine größeren Sorgen machen
b) ich bin mit der HUK seit vielen Jahren äußerst zufrieden
Zitat:
Nicht mal unbedingt das, mein Anwalt halt die Klage erhoben, die Gerichtsgebühren selbst verauslagt und diese auch nicht bei mir angefordert. Streitwert war auch höher als hier im Beitrag. Er war sich wohl sicher, dass "wir" Recht bekommen. :P
So einen hätte ich auch zu gerne getroffen. Ich wurde/werde immer nur geschröpft ... Bin gespannt, wie hoch die nächsten Rechnungen aussehen. Mittlerweile hab ich im fünfstelligen Bereich Vorschusszahlungen leisten müssen trotz "super Prognose" bei Klageeinreichung. Nächste Überweisung kommende Woche fällig ...
Plus die Aussage meines Anwalts rotzfrech "ich hab nur beim ersten Termin Gebühren verdient, alles was jetzt kommt muss ich kostenlos ohne zusätzliche Gebühren machen". Ich knie nieder vor soviel Ehrlichkeit ...
Warum muss der Himmel immer alle Schäden am Zaun zur Hölle zahlen? Weil es keine Anwälte im Himmel gibt.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 3. Mai 2024 um 08:40:26 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Mai 2024 um 20:23:53 Uhr:
..
Unfallanalytisches Gutachten liegt hier schon vor.
..Da es noch zu keiner Verhandlung kam, liegt wohl eher ein Parteigutachten vor, beauftragt von der HUK?
War es ein kurzes Gutachten mit Gegenüberstellung der Fahrzeuge?Das richtige unfallanalytische Gutachten wird vom Gericht beauftragt, eigentlich ist auch so ziemliche jeder Anstoß bemerkbar.
Eine spürbare Änderung der Fahrbewegung ist auch bei eher geringen Fahrgeschwindigkeiten ohne größere Schäden im Fahrzeug wahrnehmbar - aber da mögen die Sachverständigen hier und da unterschiedlicher Meinung sein.
Das unfallanalytische Gutachten wurde von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Der Gutachter der Dekra meinte, um zu schauen, ob der Unfallgegner wegen Fahrerflucht bestraft werden kann/soll wie auch immer.
Die Gegenüberstellung mit Fotos dauerte etwa 5min. Also beide Parteien waren zu unterschiedlichen Zeiten dort, weil ich erst am späten Abend konnte.
@Darkhexlein : Die Aussage des Anwalts ist nicht ganz richtig. Wenn er es schafft, dir noch einen Vergleich schmackhaft zu machen, bekommt er eine volle Gebühr zusätzlich.
Wenn die Dekra hier im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits festgestellt hat, dass die Schäden deckungsgleich sind, wird das Gericht eher keinen neuen Gutachter beauftragen.
Mich, als geschädigte hat die Huk jetzt angezeigt, ich hätte den Unfall an meine PKW fungiert ( mein Auto parkte, also stehend, der andere fuhr an der ganzen linken Seite alles kaputt, Zeugen, er selbst gab es zu und hat es mehrfach schriftlich abgegeben) ist als Dankeschön von der eigenen Versicherung angezeigt worden- Versicherungsbetrug. Das ganze dauert jetzt schon 10 Monate........