Unfall - Habe ich mich korrekt verhalten?
Hallo Leute,
mir ist heute jemand hinten drauf gefahren, weil er nicht genügend Abstand gehalten hat. Als ich den Stoß gespürt habe, habe ich sofort den Warnblinker eingeschaltet und bin ausgestiegen und zu meinem Hintermann. Dieser hat seine Schuld gleich eingestanden und wir haben unsere Personalien ausgetauscht. Er meinte er würde das mit seiner Versicherung klären. Da ich jedoch Angst hatte, dass er später was Anderes behauptet, habe ich darauf bestanden, die Polizei zu rufen und verständigte diese dann auch umgehend. Daraufhin ist mein Unfallgegner ausgerastet und hat mich beschimpft, "was mir als Ausländer einfallen würde, die Polizei zu rufen" (Ich bin Deutscher und diese Aussage macht auch 0 Sinn). Er würde seine Schuld ja auch eingestehen. Ich habe aber weggehört und auf die Polizei gewartet. Die haben den Unfall aufgenommen, er hat seine Schuld eingestanden, die Polizisten einen Bericht angefertigt, und mich gebeten, einen KV machen zu lassen und es der Polizei zu melden. Diese würde den Schaden dann dem Verursacher mitteilen, woraufhin er dann alles mit seiner Versicherung abklären kann.
Habe ich korrekt gehandelt? War ich zu misstrauisch? Ich will einfach keinen Ärger später haben. Ist jetzt alles so abgelaufen wie es sollte?
Danke für eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
und wofür die polizei? für den mythos, dass sie schuld und unschuld bestimmt 😮
Alkohol, Drogen ?
Unfallaufnahme, Beweissicherung, Spurensicherung, Halterabfrage.
Alleine deswegen um gegensätzliche Aussagen im nachhinein zu vermeiden.
84 Antworten
Ich werde es billiger in einer freien Werkstatt machen lassen. Also sage ich der Versicherung bzw. dem Unfallgegner, dass ich das Auto nicht reparieren lasse? Sorry, dass ich so dumm frag, bin noch nicht so erfahren darin.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Ich werde es billiger in einer freien Werkstatt machen lassen. Also sage ich der Versicherung bzw. dem Unfallgegner, dass ich das Auto nicht reparieren lasse? Sorry, dass ich so dumm frag, bin noch nicht so erfahren darin.
Lass dir erst das Angebot machen. Dann teilst du der Versicherung mit, dass du auf Basis des Voranschlags der Vertragswerkstatt abrechnen willst. Wenn die Differenz der freien Werkstatt zu klein ist, lass es in der Vertragswerkstatt machen und lass dir einen Leihwagen geben. Ich habe beide Schäden wie gesagt garnicht instandsetzen lassen... Wie viel und was ist denn kaputt?
Mehrwertsteuer (MwSt) im Verkehrsunfallrecht
Die Mehrwertsteuer wird im eigentlichen Widerspruch zum Deutschen Recht seit dem 01.08.2002 aufgrund des Einflusses der Versicherungswirtschaft, die eine Gesetzesänderung durchsetzen konnte, nur noch dann an den Geschädigten ausgezahlt, wenn er nachweist, dass er tatsächlich
Mehrwertsteuer bezahlt hat.
Grundsätzlich heißt es im Gesetz bei § 249 BGB:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Darunter fallen alle Schadenspositionen.
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Die Versicherungswirtschaft konnte nun nachstehende Formulierung als Satz 2 in das Gesetz einbringen, der wie folgt lautet:
Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Damit kann der Unfallgeschädigte bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nur noch den Nettoschadensbetrag von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beanspruchen.
Bei Geschädigten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, weil es sich bspw. bei dem geschädigten Pkw um ein Firmenfahrzeug handelt, hat sich nichts verändert. Näheres bleibt einer Beratung vorbehalten
Quelle
Wenn du den Link komplett liest, beantwortet das eigendlich alle deinen Fragen 😉 Weiter unten steht auch was zum Nutzungsausfall und zur Wertminderung
Äußerlich sieht man eigentlich kaum etwas, paar kleine Kratzer und die Stoßstange ist leicht nach vorne verschoben.
In meinem KVA steht: Stossstange H AB-/Anbauen, Zusatzarbeit für PDC, Stossleiste Stosstange H M Ab-/Anbauen Umfasst: Stossleisten Seitl Ab-/Anbauen, Stossdämpfer An Stosstange H ersetzen, Stosstange lackieren Stufe 3 + die Kosten für Arbeit und Ersatzteile etc.
Heißt das, dass wenn ich es in einer freien Werkstatt machen lasse, ich trotzdem auf die volle Summe des KVA des Vertragspartners Anspruch habe? Oder wieder ohne MwSt?
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Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Äußerlich sieht man eigentlich kaum etwas, paar kleine Kratzer und die Stoßstange ist leicht nach vorne verschoben.In meinem KVA steht: Stossstange H AB-/Anbauen, Zusatzarbeit für PDC, Stossleiste Stosstange H M Ab-/Anbauen Umfasst: Stossleisten Seitl Ab-/Anbauen, Stossdämpfer An Stosstange H ersetzen, Stosstange lackieren Stufe 3 + die Kosten für Arbeit und Ersatzteile etc.
Heißt das, dass wenn ich es in einer freien Werkstatt machen lasse, ich trotzdem auf die volle Summe des KVA des Vertragspartners Anspruch habe? Oder wieder ohne MwSt?
Du selbst bekommst NIE die Mehrwertsteuer. Wenn du es in der Vertragswerkstatt machen lässt, bekommste garkein Geld. Das bekommt direkt die Werkstatt. Wenn du auf Basis des KV abrechnest und in einer freien reparieren lässt, bekommste keine Mehrwertsteuer... NIE Mehrwertsteuer. Frag dich lieber mal ob die Instandsetzung sich lohnt oder nicht...
Gut danke dir, jetzt habe ichs kapiert Ich möchte es in einer freien Werkstatt machen.Meine letzte Frage: Wie muss ich es dann formulieren wenn die gegnerische Versicherung sich bei mir meldet? Sage ich dann, "überweisen Sie mir das Geld bitte auf mein Konto auf Basis des KV der Vertragswerkstatt, ich werde den Schaden jedoch in einer freien Werkstatt reparieren lassen" oder wie sage ich das?
Aua, so langsam zweifel ich 😁
Lies bitte meinen Link komplett durch.
Lass dir den Schaden auszahlen und sag der Versicherung nicht das du den Schaden billiger Reparieren laesst. Wenn du die Kohle bekommen hast suchst dir eine billige Werkstatt die das Repariert. Am besten so das du z.b. nur 500 Euro bezahlen musst, von der Versicherung aber 800 bekommen hast.
WEnn die den KV akzeptieren und keinen eigenen Gutachter bestellen wollen, dann sagst du denen einfach, bitte überweisen sie bis zum (angemessene frist setzen, meist 2 wochen) auf das konto den im kv angegebenen betrag.
ob und wo du das reparieren lässt geht die versicherung nix an.
wird es dann aber teurer, denke ich wird es schwer nachforderungen zu stellen.
Danke euch, jetzt ist alles geklärt. Tut mir leid für die Umstände, echt nett wie einem hier geholfen wird. Also es wird sich ja sicher eine Werkstatt finden, die günstiger ist als eine BMW Vertragswerkstatt. Kann ich der freien Werkstatt einfach den V der anderen Werkstatt zeigen oder gucken die selber nach was kaputt ist?
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Danke euch, jetzt ist alles geklärt. Tut mir leid für die Umstände, echt nett wie einem hier geholfen wird. Also es wird sich ja sicher eine Werkstatt finden, die günstiger ist als eine BMW Vertragswerkstatt. Kann ich der freien Werkstatt einfach den V der anderen Werkstatt zeigen oder gucken die selber nach was kaputt ist?
Jetzt wird es etwas anstrengend... Die Vertragswerkstatt schreibt den KV nach Herstellervorschrift. Das dürfen und müssen die. Die freie Werkstatt (wenn eine gute) schaut nach was wirklich getan werden muss und was nicht. Zeig denen bloß nicht den KV der Vertragswerkstatt. Und erwähne das Wort Versicherung nicht. Erzähl denen, dass du das selbst gewesen bist... Rückwärts gefahren und bumms...
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Bei der Polizei hat er es auch zugegeben wie du sagst. Da sitzt er eh fest 😉
schlichtweg falsch!
er kann jederzeit nachträglich und völlig ohne rechtliche konsequenzen, seine unter schock getätigte aussage widerrufen!
Zitat:
Original geschrieben von opelbrummbaer
Die Polizei kann in vielen Fällen einfach nur als Zeuge auftreten,
die polizei kann nicht als zeuge auftreten, da sie nicht bei dem unfall dabei war!
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Heißt das, dass wenn ich es in einer freien Werkstatt machen lasse, ich trotzdem auf die volle Summe des KVA des Vertragspartners Anspruch habe? Oder wieder ohne MwSt?
wenn du den schaden "fiktiv" abrechnest, d.h. du dir erstmal das geld auszahlen lässt
(und dir dann irgendwann vllt. einemal eine werkstatt suchst), bekommst du nichtnur keine mwst, sondern der betrag wird auch noch auf die regional üblichen stundensätze und teilepreise freier werkstätten zusammengekürzt, was dann die summe um weitere 10-40% verringert!
Zitat:
wenn du den schaden "fiktiv" abrechnest, d.h. du dir erstmal das geld auszahlen lässt (und dir dann irgendwann vllt. einemal eine werkstatt suchst), bekommst du nichtnur keine mwst, sondern der betrag wird auch noch auf die regional üblichen stundensätze und teilepreise freier werkstätten zusammengekürzt, was dann die summe um weitere 10-40% verringert!
Gut, jetzt weiß ich nicht mehr wem ich was glauben soll. Was ist denn der beste Weg, wenn ich in einer freien Werkstatt das reparieren lassen will? Das kann doch nicht so kompliziert sein.
Zitat:
Original geschrieben von Suedlaender93
Das kann doch nicht so kompliziert sein.
kompliziert ist das keinesfalls, nur weißt du nicht, was du willst!
du hast exakt 3möglichkeiten:
1. direkt bei bmw reparieren lassen. gewinn = 0€
2. in einer freien werkstatt reparieren lassen. gewinn = 0€
3. "fiktiv" abrechnen und garnicht reparieren lassen. gewinn = schadenssumme abzgl. 10-40%, abzgl. 19% mwst
Zitat:
Original geschrieben von opelbrummbaer
Die Polizei kann in vielen Fällen einfach nur als Zeuge auftreten,
Original geschrieben von Magirusdeutzulm
die polizei kann nicht als zeuge auftreten, da sie nicht bei dem unfall dabei war!Die polizei kann aber doch sicherlich eine aussage dazu treffen was sie am unfallort vorgefunden hat und ob das mit der phantasie des unfallgegners in einklang gebracht werden kann.
ist es auch nicht so, dass die polizeibeamten bei gerichtsverhandlungen zu einem unfall auch als zeugen geladen werden?
ach stimmt können sie ja nicht. ich war der meinung sie können schon die unfallspuren und befragungen der unfallteilnehmer und etwaiger zeugen bezeugen aber hey, vll bin ich auch nur realitätsfremd und will mit meiner argumentation immer nur recht haben :-D
ist klar das die nicht dabei waren, aber es sollte auch klar sein, das sie als ZEUGE geladen werden können :-)
Zitat:
Original geschrieben von opelbrummbaer
die polizei kann nicht als zeuge auftreten, da sie nicht bei dem unfall dabei war!Zitat:
Original geschrieben von opelbrummbaer
Die Polizei kann in vielen Fällen einfach nur als Zeuge auftreten,
Warum zitierst Du Dich selber und widersprichst Dir ?