Unfall gehabt. Schuldfrage und Argumentation.
Hallo,
vor ein paar Tage hat es mich leider auch getroffen und es hat zwischen mir und eine andere Verkehrsteilnehmerin geknallt. Die Sache spielte sich aus MEINER sicht so aus:
In einer 30er Zone fuhr die Dame extremst langsam ca. unter 15 Km/h und bog rechts ab. Ich fuhr ihr Hinterher und sie bremste neben einer Bushaltestelle bis fast zum kompletten Stillstand ab, ich musste anhalten. Als nächstes fuhr sie weiter und hielt schon wieder an. Da ich zur Schule musste, wollte ich die Dame überholen, beim Überholvorgang zog sie nach links und fuhr mir in die Seite rein. Sie meinte sie hätte geblinkt, ich meine das Gegenteil oder zu spät als der Überholvorgang schon am laufen war. Dann wurde die Polizei gerufen und die Schuldfrage blieb erstmals ungeklärt. Mir wurde Überholen bei unklarer Verkehrslage vorgeworfen, und der Dame das sie sich nicht genung abgesichert hat. Die Dame meinte ich wäre gegen sie gefahren was aber wegen den Schadensbildern nicht möglich ist. Mein Schaden ist seitlich und ihres ist am linken vorderen Kotflügel. Nun die Frage ist wer wird in diesen Fall höchst wahrscheinlich die Schuld oder die größere Teilschuld bekommen. Zeugen gab es keine
Der Unfall ist bei ca. 30 Km/h passiert.
Schadensbilder sind angehängt.
Seitenschaden - Mein Auto
Kotflügelschaden und Stoßstange - Unfallgegner
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@keulle1313 schrieb am 22. September 2019 um 17:14:48 Uhr:
Innerhalb der Ortschaft gilt Überholverbot egal wie langsam vor dir das Auto fährt.
Das sollten die Herren in Blau eigentlich auch wissen, spätestens der Anwalt.
Meiner Frau ist sowas ähnliches passiert in der Ortschaft,.
Ach Du Kacke, wahrscheinlich ist Deine Frau auch noch die Unfallpartnerin des TE ?
Das erklärt dann deine (unsinnige) Aussage.
90 Antworten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 23. September 2019 um 12:47:35 Uhr:
Zitat:
@RaduB18 schrieb am 23. September 2019 um 11:42:15 Uhr:
Der Anwalt meinte es ist ein schwierigerer Fall, ich sollte den Gutachter des Gegners annehmen um Kosten zu sparen und um später mehr zu erhalten.
Da ich den Gutachter nicht selber zahle.LoL! Das ist jetzt ein Witz, oder?
Später mehr erhalten....ja klar...
Weil Versicherungen so Sozial engagiert und überhaupt nicht Gewinnorientiert arbeiten!
War das wirklich ein Anwalt für Verkehrsrecht oder hat den Dir die Versicherung der Gegnerin empfohlen?
War ein von mir ausgesuchter Anwalt.
Er meinte wenn der Gutachter der gegen Seite kostenlos ist und er den Schaden z.B auf 2000 schätzt und es auf 50/50 endet, kriege ich ja 1000. Wenn ich aber den Gutachter selber Zahle und der ca. 500 kostet und er den Schaden auf 2500 schätzt. Kriege ich ja 1250 und dann nochmal -500 Euro wegen den Gutachter.
So hat es mir der Anwalt erklärt.
musst du auch nicht beweisen- sie hat gewendet und sie ist DIR in die SEITE gefahren!
DA liegt das Problem!
Wärst DU IHR reingefahren- hm.. .das wäre schlecht -aber so hat sie garantiert keinen Schulterblick gemacht - was spätestens beim Wenden unabdinglich ist- und abbiegen konnte sie ja dort wohl nicht....
Den Gutachter und Anwalt muss doch trotzdem die Gegnerische Versicherung übernehmen, soweit ich informiert bin. Selbst bei 50/50 Schuld dann zumindest die Hälfte anteilig. Aber ok. 100pro sicher bin ich mir auch nicht.
Hauptausschlaggebend ist, daß Deine Unfallgegnerin die Alleinschuld kriegt. Das sollte ein wirklich guter Anwalt doch hinkriegen.
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Zitat:
@RaduB18 schrieb am 23. September 2019 um 13:01:43 Uhr:
Er meinte schlecht das ich das nicht Blinken ihrer Seite beweisen kann.
🙄 Ach und wer blinkt darf einfach abbiegen. Sehen viele Idioten auf der Autobahn beim Spurwechsel scheinbar so.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 23. September 2019 um 13:20:18 Uhr:
musst du auch nicht beweisen- sie hat gewendet und sie ist DIR in die SEITE gefahren!
DA liegt das Problem!
Wärst DU IHR reingefahren- hm.. .das wäre schlecht -aber so hat sie garantiert keinen Schulterblick gemacht - was spätestens beim Wenden unabdinglich ist- und abbiegen konnte sie ja dort wohl nicht....
Sie wollte erstmalig in einen Parkplatz ziehen und dort wieder Rückwärts raus. Nicht direktes Wenden :/
egal..- nach links rüber - ohne Schulterblick und du warst schon weiter wie sie!
Sie schuld....
So mal eine kurze Frage,
Anwalt wurde eingeschaltet.
Muss ich das Gutachten vor der Schuldteilung oder kann ich das auch danach machen?
Weiterhin, wie geht es jetzt weiter.
Polizei klärt ja nicht die Schuldfrage, wer macht das dann?
du hast doch jetzt einen anwalt, der kann dir alle fragen beantworten, der weiss, wie es weitergeht
Polizei klärt nie die Schuldfrage!
Über die Schuldfrage entscheidet letztlich ein/e Richter/in, wenn man sich nicht vorher einigt.
Zitat:
@RaduB18 schrieb am 23. September 2019 um 14:56:30 Uhr:
Polizei klärt ja nicht die Schuldfrage, wer macht das dann?
Tja, das läuft normalerweise so:
Du stellst eine Forderung auf. Zum Beispiel: die Versicherung möge den Schaden von X Euro zum Anteil A ersetzen. (z.B. 5.000 Euro zu 100%)
Die Versicherung erklärt sich bereit, einen Schaden von Y Euro zum Anteil B zu regulieren. (z.B. "Der Schaden beträgt nur 3.400 Euro, und davon zahlen wir nur 30%!"😉
Wenn nun Y=X und B=A sind ist alles gut. (damit ist im vorliegenden Fall aber nicht zu rechnen...)
Wenn nicht, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Du akzeptierst das "Angebot" der Versicherung.
- Du bekräftigst deine Forderung und belegst sie ggf. mit weiteren rechtlichen oder technischen Erläuterungen, und die Versicherung folgt dem
- Du reichst Klage ein und es kommt zu einem Gerichtsurteil
Mischformen daraus sind natürlich ebenfalls möglich ;-)
Zitat:
Muss ich das Gutachten vor der Schuldteilung oder kann ich das auch danach machen?
Natürlich kannst du erstmal die Versicherung um eine Anerkennung der Eintrittspflicht dem Grunde nach ersuchen (sprich: erstmal A und B in Deckung bringen, bevor X auf den Tisch kommt). Allerdings hat diese Methode einen deutlichen Nachteil: Damit offenbarst du, dass du unsicher bist und schon damit rechnest, dass deine Vorstellung von A nicht umsetzbar ist. Wenn die Versicherung das merkt (und da sitzen Profis!), dann dürfte das zur selbst erfüllenden Prophezeiung werden.
TE, dieser Anwalt taugt ganz offensichtlich nix. Lass den gehen. Bitte wende dich an einen anderen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 23. September 2019 um 21:15:33 Uhr:
Zitat:
@RaduB18 schrieb am 23. September 2019 um 14:56:30 Uhr:
Polizei klärt ja nicht die Schuldfrage, wer macht das dann?Tja, das läuft normalerweise so:
Du stellst eine Forderung auf. Zum Beispiel: die Versicherung möge den Schaden von X Euro zum Anteil A ersetzen. (z.B. 5.000 Euro zu 100%)
Die Versicherung erklärt sich bereit, einen Schaden von Y Euro zum Anteil B zu regulieren. (z.B. "Der Schaden beträgt nur 3.400 Euro, und davon zahlen wir nur 30%!"😉Wenn nun Y=X und B=A sind ist alles gut. (damit ist im vorliegenden Fall aber nicht zu rechnen...)
Wenn nicht, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Du akzeptierst das "Angebot" der Versicherung.
- Du bekräftigst deine Forderung und belegst sie ggf. mit weiteren rechtlichen oder technischen Erläuterungen, und die Versicherung folgt dem
- Du reichst Klage ein und es kommt zu einem Gerichtsurteil
Mischformen daraus sind natürlich ebenfalls möglich ;-)
Zitat:
@hk_do schrieb am 23. September 2019 um 21:15:33 Uhr:
Zitat:
Muss ich das Gutachten vor der Schuldteilung oder kann ich das auch danach machen?
Natürlich kannst du erstmal die Versicherung um eine Anerkennung der Eintrittspflicht dem Grunde nach ersuchen (sprich: erstmal A und B in Deckung bringen, bevor X auf den Tisch kommt). Allerdings hat diese Methode einen deutlichen Nachteil: Damit offenbarst du, dass du unsicher bist und schon damit rechnest, dass deine Vorstellung von A nicht umsetzbar ist. Wenn die Versicherung das merkt (und da sitzen Profis!), dann dürfte das zur selbst erfüllenden Prophezeiung werden.
Sehr wohl, also heißt es jetzt schnell Handlen.
Gutachten so schnell wie möglich machen und das dem Anwalt übergeben, der dürfte den Rest dann erledigen. Meine Forderung sollte nach dem Motto "Sie war Schuld, ihre Versicherung Zahlt mein Auto und den Gutachter den ich beauftragte." Jedoch denke ich mal habe ich da schlechte Karten. Mit ein 80/20 wäre ich aber sehr zufrieden.
@RaduB18
- Gutachten machen lassen
- Dies kann von denen direkt an deinen Anwalt geschickt werden
- Dieser übernimmt die direkte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und regelt alles
- Du kommuniziert nur mit deinem Anwalt
- Niemals mit der gegnerischen Versicherung reden/verhandeln oder gar einen Gutachter von denen annehmen
- Du hast freie Auswahl bei deinem von dir ausgesuchten Gutachter und bist nicht gebunden - egal ob die Unfallgegnerin nun 100% oder 80% Schuld bekommt
- Anwalts- und Gutachtenkosten werden i.d.R. selbst bei einem kleinen Teil von Mitschuld komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Lediglich bei den Reparaturkosten zahlen die dann nur ihren Anteil