Unfall - Gegnerische KZ Versicherung will Gutachten nicht übernehmen

Servus zusammen,
*vor 14 Tagen ist mir eine Dame 3x !!! in mein geparktes Auto gefahren. Vorwärts, dann zurückgesetzt und noch mal zum Schluss vorwärts.
Ich habe die Polizei hinzugezogen. Diese haben einen Unfallbericht angefertigt und anschließend bin ich zum Gutachter gefahren und haben ein Gutachten der Schäden an meinem Auto erstellen lassen.
Die Schadenssumme laut Gutachter lag grob bei 960€
Die Versicherung möchte mir nun 910€ überweisen, weist aber in dem Brief daraufhin das sie den Gutachter nicht übernehmen, da der Schaden nur gering sei. Demnach wäre ein Anfertigen des Sachverständigengutachtens nicht erforderlich.
Der Unfallhergang wäre von vornherein unstreitig, sodass Probleme bei der Regulierung nicht zu erwarten waren. Der Umfang des Schadens als auch die zu erwartenden Reparaturkosten waren erkennbar geringfügig.

Ich kenne es so das man bei Schadenssummen unter 750€ keinen Gutachter hinzuzieht ? Muss ich nun trotz eigener Vollkasko Versicherung und der Vollschuld der anderen Fahrerin meine Gutachten Kosten selber tragen ???
Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Dezember 2017 um 09:01:04 Uhr:


Auf der anderen Seite sitzen auch absolute Regulierungsprofis.

Das war früher so und ist leider lange vorbei.
Wenn dort Profis sitzen würden, sähe Schadensregulierung anders aus.
Die früher üblichen, gut ausgebildeten und fachkundigen Schadenssachbearbeiter sind größtenteils durch Marionetten ersetzt worden, die fehlendes Fachwissen durch Arroganz ersetzen. Ihre hauptsächliche Befähigung liegt darin, mittels vorgegebener Textbausteine unsinnige und regelmäßig rechtswidrige Kürzungen des gesetzlichen Schadensersatzes vorzunehmen.
Deshalb sind heute leider selbst einfache Regulierungen ohne Rechtsanwalt und Gutachter nicht mehr korrekt möglich.
Traurig, aber wahr...

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Zitat:

@Franz105 schrieb am 12. Dezember 2017 um 18:38:17 Uhr:


Steht auch in der ADAC-Zeitschrift, bis 1000 Euro kein Gutachter.
...
Der richtige Weg wäre gewesen Du hättest mit der gegnerischen Versicherung telefoniert.
Da hätte man Dir schon gesagt, wie der Hase läuft.

...ist nur die Frage welcher Hase ?😁

Na ja und zur Aussagekraft vom Rolator&Treppenlift Werbeblatt sage ich mal nichts....

Guter Vorschlag, mit der gegnerischen Versicherung zu telefonieren. Lässt sich anschließend auch gut beweisen, was da besprochen wurde. Ironie Ende.

Logisch gibt es eine Schadensminderungspflicht. Die beherrschen die Versicherungen auch gut. Was da alles (unberechtigt) gekürzt wird. Beim letzten Unfall - wirtschaftlicher Totalschaden - reichte der KVA der Werkstatt nicht, da musste unbedingt ein Gutachten vorgelegt werden. Kostete rund 900,- €, wurde anstandslos bezahlt, und die Werte des Gutachtens lagen über dem KVA. Dazu hatte der Geschädigte auf Grund des Verhaltens der Versicherung die Schnauze voll, beauftragte einen Anwalt und so wurden die Kosten noch einmal um rund 600,- € gesteigert.

Zitat:

@tartra schrieb am 12. Dezember 2017 um 18:31:20 Uhr:



Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. Dezember 2017 um 18:28:20 Uhr:


Man sollte generell vor Beauftragung eines Gutachters die Versicherung
kontaktieren. Bei mir haben sie selbst bei 2.000€ keinen geschickt.

Gutachter der gegnerische Versicherung sollte man auch ablehnen.😉

Man kann nur empfehlen kein Wort mit der gegnerischen Versicherung zu reden, die erzählen eh nur die halbe Wahrheit.

Ablauf siehe meinen ersten Post, sei denn man steht auf "Hin und Her"😁

Wer viel Zeit und Nerven investieren will und seinen Gutachter nachher selbst bezahlen will kann das ja so machen.

Ein Anruf bei der Versicherung kostet nichts, mich haben sie am Abend sogar selbst angerufen.

Wenn einem die Auskunft nicht gefällt,kann man immer noch zum Anwalt rennen, wenn man denn einen findet der Lust hat bei dem Streitwert tätig zu werden....

Das muss dann die Versicherung verantworten. Das Gutachten war auf Veranlassung der Versicherung, damit zweifelsfreie Kostentragungspflicht.

Ich habe es bis jetzt immer so gehandhabt: Anruf bei der gegnerischen Versicherung, ob (zunächst) KVA reicht.

Im vorliegenden Fall würde ich mich als Laie aber auch auf die fehlende Sachkenntnis bzgl. Schadenseinschätzung berufen.

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"Wenn einem die Auskunft nicht gefällt,...."

Die Antwort kann dir durchaus gefallen, nur muss sie deshalb nicht richtig in deinem Sinne sein. Ich behalte immer im Hinterkopf, dass die gegn. Versicherung die ist, die bezahlen soll. Und je weniger die bezahlt, desto besser ist das für wen? Stimmt ja, für die gegn. Versicherung.

@ UlibN
Also ich hab nirgends gelesen dass das Gutachten auf Veranlassung der Versicherung erfolgte.
Wenn das der Fall wäre gäbe es jetzt sicher kein Problem.

@ PeterBH
Der Versicherung ist aber auch klar dass ein Anwalt Geld kostet und sie das zahlen muss...

Und trotzdem versuchen sie es immer wieder.

Beim letzten Unfall kamen sie wieder einmal mit einem Restwertaufkäufer aus Kasachstan oder so ähnlich. Ein Ort, dicht an der Grenze zu Polen und von hier mind. 400 km entfernt. Und schon wollten sie 120,- € abziehen. Klappte nur nicht, da die Rechtslage was anders sagt. Aber welcher Geschädigte kennt die denn?

Oder dieses ständige Überprüfen von Gutachten durch externe "Sach"verständige. Kostet auch Geld und bringt nichts.

Dann der ständige Versuch, einen eigenen Gutachter zu schicken. Hatte ich nach Besichtigung durch einen freien SV auch. "Nein, wie zahlen nicht, wir bestehen auf Nachbesichtigung durch unseren Sachverständigen." Ich bestand auf Zahlung, Klage beim Landgericht und schon kam das Geld. Direkt nach Klagezustellung.

Da scheint nur eine Maxime zu herrschen. Wir müssen sparen, koste es, was es wolle.

Für all diese Probleme gibt es immer eine einfache Lösung - Mr. Von und zu Anwalt.

Man kann sich zwar Meinungen zur Situation holen, aber wie man hier wieder super sieht, drivtet der thread total ab.

Storys wo Versicherungen kürzen wollen gibt es genug, hilft aber nicht.

Nur ein Anwalt kann hier die wirklich richtigen Antworten bringen und eventuell auch gleich alles mögliche in die Wege leiten.

Ein kurzes Gespräch mit einem Mann vom Fach und man ist im Klaren.

ADAC bietet auch kostenlose erstberatung an.
Nur so am Rande.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Dezember 2017 um 20:16:41 Uhr:


Und trotzdem versuchen sie es immer wieder.

Beim letzten Unfall kamen sie wieder einmal mit einem Restwertaufkäufer aus Kasachstan oder so ähnlich. Ein Ort, dicht an der Grenze zu Polen und von hier mind. 400 km entfernt. Und schon wollten sie 120,- € abziehen. Klappte nur nicht, da die Rechtslage was anders sagt. Aber welcher Geschädigte kennt die denn?

Oder dieses ständige Überprüfen von Gutachten durch externe "Sach"verständige. Kostet auch Geld und bringt nichts.

Dann der ständige Versuch, einen eigenen Gutachter zu schicken. Hatte ich nach Besichtigung durch einen freien SV auch. "Nein, wie zahlen nicht, wir bestehen auf Nachbesichtigung durch unseren Sachverständigen." Ich bestand auf Zahlung, Klage beim Landgericht und schon kam das Geld. Direkt nach Klagezustellung.

Da scheint nur eine Maxime zu herrschen. Wir müssen sparen, koste es, was es wolle.

Was hat das Anti-Versicherungs- Gelabere jetzt mit dem Thema zu tun?

"Der Versicherung ist aber auch klar dass ein Anwalt Geld kostet und sie das zahlen muss..."

stammt glaube ich von dir.

Zitat:

Was hat das Anti-Versicherungs- Gelabere jetzt mit dem Thema zu tun?

Der Beitrag vorher passte schon zum Thema - geh doch einfach zurück zu den Foren:

Wenn draußen dunkel dann kalt...

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. Dezember 2017 um 20:48:53 Uhr:


Was hat das Anti-Versicherungs- Gelabere jetzt mit dem Thema zu tun?

-> Nicht auf Aussagen der Versicherung vertrauen
-> Konversation mit Versicherung grundsätzlich nur schriftlich

Die Versicherung hat nirgendwo mitzureden, dazu gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Sie haben keinerlei Recht eine Rechnung zu prüfen. Sie haben Schadenersatz zu leisten, nicht mehr und nicht weniger. Und es ist Aufgabe des Geschädigten seinen Schadenersatz schriftlich einzufordern.

Zur Chancengleichheit darf sich der Geschädigte hierzu sachkundige Hilfe holen. Bei rechtlichen Fragen der Rechtsanwalt, bei Fragen zu Reparaturkosten, Wertminderung etc.. der Gutachter. Auf der anderen Seite sitzen auch absolute Regulierungsprofis.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Dezember 2017 um 09:01:04 Uhr:



Die Versicherung hat nirgendwo mitzureden, dazu gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Sie haben keinerlei Recht eine Rechnung zu prüfen. Sie haben Schadenersatz zu leisten, nicht mehr und nicht weniger. Und es ist Aufgabe des Geschädigten seinen Schadenersatz schriftlich einzufordern.

Zur Chancengleichheit darf sich der Geschädigte hierzu sachkundige Hilfe holen. Bei rechtlichen Fragen der Rechtsanwalt, bei Fragen zu Reparaturkosten, Wertminderung etc.. der Gutachter. Auf der anderen Seite sitzen auch absolute Regulierungsprofis.

genau so ist es !

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Dezember 2017 um 09:01:04 Uhr:


Auf der anderen Seite sitzen auch absolute Regulierungsprofis.

Das war früher so und ist leider lange vorbei.
Wenn dort Profis sitzen würden, sähe Schadensregulierung anders aus.
Die früher üblichen, gut ausgebildeten und fachkundigen Schadenssachbearbeiter sind größtenteils durch Marionetten ersetzt worden, die fehlendes Fachwissen durch Arroganz ersetzen. Ihre hauptsächliche Befähigung liegt darin, mittels vorgegebener Textbausteine unsinnige und regelmäßig rechtswidrige Kürzungen des gesetzlichen Schadensersatzes vorzunehmen.
Deshalb sind heute leider selbst einfache Regulierungen ohne Rechtsanwalt und Gutachter nicht mehr korrekt möglich.
Traurig, aber wahr...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 14. Dezember 2017 um 15:52:28 Uhr:


Ihre hauptsächliche Befähigung liegt darin, mittels vorgegebener Textbausteine unsinnige und regelmäßig rechtswidrige Kürzungen des gesetzlichen Schadensersatzes vorzunehmen.

Eben, ich sag doch da sitzen Regulierungsprofis 😉

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