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Unfall - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr usw. :(

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 23:07

Hallo!

Hatte vor einigen Wochen einen Unfall bei dem mir ein Golf in meinen Omega gefahren ist (von hinten). Vorgeschichte... er bog vormir in die Straße A ein ich fuhr hinterher. Dann bremste der Kerl ohne zu blinken und fuhr auf einen Garagenvorhof/Fussweg (vermutlich um dort zu wenden da er immer auf der gegenüberliegenden Seite parkt) ich hupte ihn an von wegen "haste keinen Blinker" er hupte zurück also trötete ich auch nochmal .... (ich weiß darf man nicht) währenddessen war ich an ihm vorbei und er "schoss" quasi hinter mir her! Ich blinkte bremste und bumms... grrrrr dachte ich mir der "stand" doch eben noch na ja auf Polizei gewartet und er erzählte denen ich hätte ihn überholt und würde immer wie ein Bekloppter da lang rasen usw. ich hätte auch ohne zu blinken ne Vollbremsung gemacht (235er Reifen und warmes Wetter machen bei 30kmh keine Bremsspur m.M. nach) das einzige was sein kann ist das durch das "anschubsen" eine "Rutschspur" entstanden ist. Die Grünen waren dann der Meinung ich hätte eine Teilschuld. Daraufhin habe ich gesagt macht was ihr wollt ich lasse das per Anwalt klären. Ich am nächsten Tag zur guten Frau hin und nach vielen Briefen usw. teilte mir die Anwältin mit das u.a. die STAATSANWALTSCHAFT gegen MICH ermittelt wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" - solange würde die Versicherung vermutlich nicht zahlen! Grund: Der Grüne Mann hat in sein Protokoll geschrieben ich hätte rumgedruckst und nicht gewusst was ich sagen soll, dann hat der andere ja behauptet ich hätte ihn ÜBERHOLT (soll ich warten bis der aussteigt und fertig ist mit parken!?!?) Mein Dad kann das bezeugen - saß neben mir. Desweiteren sind wohl einige Nachbarn der Meinung ich rase da immer wie doof lang (ok fahre nicht immer 30 das geb ich zu aber sicher auch keine 50 oder gar 60).

Puh jede Menge Text....

Wie sieht sowas aus wenn es doof für mich läuft was ich nicht hoffe? Strafe? Führerschein weg wäre extrem doof aber ich will nicht so Gitter vor den Fenstern... :-(

Achso ganz wichtig! NIEMAND verletzt! Nur Blechschaden!

MfG Flo

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2008 um 16:24

So wie Du das schilderst stand der Andere, fuhr dann wieder los und Dir hinten drauf.

Wenn sich das Ganze so ereigent hat wie der Andere behauptet, dann hätte er aufgrund Deiner deutlich höheren Geschwindigkeit doch Zeit zum Bremsen gehabt.

Du fährst angenommene 50 km/h, Vollbremsung mit 8m/s² gibt einen Anhalteweg von 12m (bei 60km/h komme ich auf 17m).

Er fährt 30 km/h, 1sec Reaktionszeit + Vollbremsung mit 8 m/s² komme ich auf Anhalteweg von 12m.

Du müsstest also schon neben ihm gebremst haben und vollbremsend vor ihm eingeschert sein, dann gibt es sicher einen versetzten Aufprall. Das müsste sich doch anhand der Schadensbilder ermitteln lassen? War der Aufprall "gerade", also beide Fahrzeuge hintereinander als Du die angebliche Vollbremsung hingelegt hast hättest Du aufgrund der deutlich höheren Geschwindigkeit bis zur Vollbremsung schon einige Meter vor dem Anderen sein müssen.

Ich würde über meinen Anwalt die Sicherung der Schadensbilder und Hinzuziehen eines Unfallgutachters beantragen, und zwar schnell, bevor das Andere Fahrzeug repariert ist. Beim Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sollte das hilfreich sein. Falls die Anstoßpunkt und Lage der Fahrzeuge gesichert wurde ließe sich auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Unfalls ermitteln. Wird aber i.d.R. meines Wissens nicht gemacht.

Solltest Du uns etwas verschwiegen oder "geschönt" dargestellt haben kann das aber nach hinten losgehen.

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn du das meinst....:o Freunde, Angehörige gelten als Zeugen dritter Klasse. Hak es ab.

Das spielt überhaupt keine Rolle. Eventuell entscheidende Zeugen dürfen nicht einfach übergangen werden - mag sein, dass die Entscheidung des Richters am Ende genauso ausfällt, aber er muss sich nun mal erst alles anhören, was mit der Sache zu tun hat.

Mein lieber FirefighterME4 ,

Das würde ich so nicht auf mir sitzen lassen!

Der richter konnte vermutlich nicht vernünftig rechnen, sonst wäre ihm sofort ersichtlich dass die aussage von dem selbsternannten Hilfsscherrif da völliger Mist ist!

Ich hoffe sehr du wühlst das ganze nochmal auf! Du bist im Recht, ich kenne solche verbitterten Mistkerle nur zu gut! Lass dich nicht unterkriegen, vielleicht brauchst du nur einen anderen Anwalt der sich besser in die Sache hineinhängt!

juline

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 20:19

ich hab mich wohl falsch ausgedrückt .. sorry

er hat vor der Vernehmung meines Vaters (des wohlgemerkt einzigen ZEUGEN der zum Tatzeitpunkt außer den Fahreren anwesend war) gesagt ich glaube nicht das ihr Vater mich überzeugen kann und ich zitiere "Ich will Ihren Vater jetzt nicht in die Zwickmühle zwischen "Vater sein" und Wahrheit bringen" Zitat ende! Die Verhandlung war quasi schon 2. Mal beim ersten Mal hat der Penner auf Grund von Papieraussagen mich verurteilt woraufhin wir schon Einspruch eingelegt haben daraus resultierte dann die Verhandlung und genannte Geschichte.... das ist nun endlich fast 3 Monate her und wenn ich den Lappen wieder hab wünsche ich dem Golffahrer nicht das er mir begegnet dann nimmt er mir irgendwo die Vorfahrt und dann bin auch noch verletzt dann wirds richtig TEUER und er geht auch zu Fuss und er ist leider als "Straßenfegerautofahrer" auf den Lappen angewiesen hehe! (man darf sich mal aufregen....) mein ich nicht ernst aber es tut gut es zu schreiben ;)

MfG Flo

Werde noch mitteilen wie die Schadensersatzsache geklärt wird....

P.S. Die Anwältin hat schon gute Arbeit geleistet und sie war ehrlich und meinte gerne können wir Berufung einlegen - ich verdiene eine Menge Kohle aber es wird zu 99% nicht besser enden - eher schlechter! So von wegen wers beim ersten Mal nicht kapiert der kriegt richtig Einen verbraten!

Ich bin kein Anwalt, aber irgendwie bekommt man es hin das ein anderer Richter sich der Sache annehmen muss. Der Scheint nämlich irgendwie festgefahren zu sein , vielleicht mag er keine Jugen Menschen mit Auto.

Der TE hat denn mal kennen gelernt wie das so aussieht in diesem " Rechtsstaat ". Wenn man sieht das in einem identischen Fall in drei Räumen drei verschiedene " Urteile " zustande kommen, sich drei Instanzen untereinander widersprechen und drei verschiedene " Urteile " dabei herauskommen: Sorry, daß hat für mich nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun. Im übrigen, wie schon erwähnt und auch vom TE bestätigt: Angehörige sind Zeugen zweiter Klasse weil sie befangen sein können. Der Vater hätte wohl kaum gegen seinen Sohn ausgesagt - so die Äußerung des Richterleins durch die Blume.

Wie sagt man so schön: "Von einem deutschen Gericht bekommt man ein Urteil, aber nicht unbedingt sein Recht!"

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Im übrigen, wie schon erwähnt und auch vom TE bestätigt: Angehörige sind Zeugen zweiter Klasse weil sie befangen sein können. Der Vater hätte wohl kaum gegen seinen Sohn ausgesagt - so die Äußerung des Richterleins durch die Blume.

Ist doch auch klar. Der Richter hat freie Beweiswürdigung - und den Angehörigen würde ich da im Zeifelsfall auch weniger glauben als unabhängigen Zeugen, die sich wegen einer Falschaussage strafbar machen würden und auch keinen Grund haben zu lügen.

Themenstarteram 29. Juli 2009 um 12:39

Selbst wenn ich denen allen schon die Vorfahrt geklaut hätte und wild hupend mit quietschenden Reifen vor denen hergefahren wäre - es sagt NICHTS über den Unfall aus! Das ist die Frechheit zumal denen das jetzt erst aufgefallen ist eine Anzeige ist vorher NIE da gewesen das ist ja die Frechheit!

MfG

zum Thema Recht kriegen hab ich bei SternTV letztens dies gesehen und hab echt geglaubt wir sind im Iran oder so.... SternTV Bericht

am 29. Juli 2009 um 14:03

Ich hab den Thread interessiert gelesen, aber irgendwie hab ich das starke Gefühl das passt nicht so richtig zusammen.

Deine Geschichte ist nachvollziehbar, aber, dass du dafür so eine hohe Strafe bekommst, kann ich nicht ganz verstehen.

Ich würd gerne noch die andere Seite hören, aber der wird sich hier wohl kaum melden. Wenn man nur eine Seite der Geschichte kennt, ist es immer sehr schwierig, sich ein Urteil zu bilden . .

am 29. Juli 2009 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

Selbst wenn ich denen allen schon die Vorfahrt geklaut hätte und wild hupend mit quietschenden Reifen vor denen hergefahren wäre - es sagt NICHTS über den Unfall aus! Das ist die Frechheit zumal denen das jetzt erst aufgefallen ist eine Anzeige ist vorher NIE da gewesen das ist ja die Frechheit!

MfG

Dann wäre es einem Gutachter doch ein leichtes gewesen Deine Unschuld zweifelsfrei darzustellen. Es sei denn da feheln noch ein paar "Details" die ein Gutachter auch hätte darstellen können ...;)

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

zum Thema Recht kriegen hab ich bei SternTV letztens dies gesehen und hab echt geglaubt wir sind im Iran oder so.... SternTV Bericht

Klar daß da die deutsche Volksseele kocht und der deutsche Michel sich die Haare rauft. Aber stell Dir mal vor mit denselben Fakten hätte SternTV einen Bericht über einen vermeintlich dreisten Uhrenhändler gemacht, der ohne Wertnachweis auf Steuerzahlerkosten saniert werden möchte - müsste nur neu geschnitten und kommentiert werden. Da würde die Volksseele genauso kochen und Michels Frisur wäre genauso zerstört. Lasst Euch doch nicht immer vom Dummfunk so manipulieren!

Zitat:

Original geschrieben von Rippa

Ich hab den Thread interessiert gelesen, aber irgendwie hab ich das starke Gefühl das passt nicht so richtig zusammen.

Dto., geht mir genauso. Verurteilung zu Bußgeld hin oder her, aber so mir nichts dir nichts zaubert ein Richter keine Verurteilung wegen Verkehrsgefährdung aus dem Hut. Bei der Schilderung hätte jeder Gutachter ohne Probleme nachweisen können dass die Beschuldigungen so nicht zusammenpassen. Und auf Basis so eines Gutachtens wäre ein Anwalt ohne zu zögern in Revision/Berufung gegangen.

Gruß Meik

Dem muss ich auch zustimmen, in Regressfällen werden schon mal komische Urteile gesprochen, aber bei strafrechtlichen Sachen muss die Schuld schon zweifelsfrei bewiesen werden.

Sprich: Eher bekommt der tatsächliche Unfallverursacher Schadenersatz von einem schuldlosen Unfallbeteidigten, weil dieser lügt dass sich die Balken biegen denn Sachverhalt falsch darstellt, als dass jemand, der sich nix zu Schulden hat kommen lassen wegen gef. Eingriffs in den SV belangt wird.

*KlappstuhlundPopcornauspack*

Bin mal gespannt auf den 'Rest' der Geschichte ;)

Gehe ich auch von aus. Da müssen Aussagen von unabhängigen Zeugen vorliegen, sonst wäre die Aussage des Vaters nicht

"abgebügelt" worden. Wie schon gesagt, ich glaube dem TE nur den Ton, der im Gericht geherrscht hat. Beim Rest habe ich auch so meine Zweifel. Kann aber auch sein, das er tatsächlich im Gerichtspoker verloren hat und ein Raum weiter eine andere Entscheidung getroffen worden wäre.

am 30. Juli 2009 um 8:18

Soweit wie im Stern Tv Bericht muss man gar nicht mal blicken.

Seht euch mal die Privatinsolvenzen an. Da werden jeden Tag Gläubiger

enteignet und da geht es manchmal nur um ein paar hunderter, manchmal aber auch um ein paar Tausend, wenn nicht hunderttausende von Euro.

Die sind dann auch weg...und das völlig legal.

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 9:50

mir fällt direkt 100m vor der Haustür die sch... CO-Pipeline von Bayer ein!

aber das diskutiere ich jetzt hier nicht auch noch ;)

 

MfG Flo

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