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Unfall - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr usw. :(

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 23:07

Hallo!

Hatte vor einigen Wochen einen Unfall bei dem mir ein Golf in meinen Omega gefahren ist (von hinten). Vorgeschichte... er bog vormir in die Straße A ein ich fuhr hinterher. Dann bremste der Kerl ohne zu blinken und fuhr auf einen Garagenvorhof/Fussweg (vermutlich um dort zu wenden da er immer auf der gegenüberliegenden Seite parkt) ich hupte ihn an von wegen "haste keinen Blinker" er hupte zurück also trötete ich auch nochmal .... (ich weiß darf man nicht) währenddessen war ich an ihm vorbei und er "schoss" quasi hinter mir her! Ich blinkte bremste und bumms... grrrrr dachte ich mir der "stand" doch eben noch na ja auf Polizei gewartet und er erzählte denen ich hätte ihn überholt und würde immer wie ein Bekloppter da lang rasen usw. ich hätte auch ohne zu blinken ne Vollbremsung gemacht (235er Reifen und warmes Wetter machen bei 30kmh keine Bremsspur m.M. nach) das einzige was sein kann ist das durch das "anschubsen" eine "Rutschspur" entstanden ist. Die Grünen waren dann der Meinung ich hätte eine Teilschuld. Daraufhin habe ich gesagt macht was ihr wollt ich lasse das per Anwalt klären. Ich am nächsten Tag zur guten Frau hin und nach vielen Briefen usw. teilte mir die Anwältin mit das u.a. die STAATSANWALTSCHAFT gegen MICH ermittelt wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" - solange würde die Versicherung vermutlich nicht zahlen! Grund: Der Grüne Mann hat in sein Protokoll geschrieben ich hätte rumgedruckst und nicht gewusst was ich sagen soll, dann hat der andere ja behauptet ich hätte ihn ÜBERHOLT (soll ich warten bis der aussteigt und fertig ist mit parken!?!?) Mein Dad kann das bezeugen - saß neben mir. Desweiteren sind wohl einige Nachbarn der Meinung ich rase da immer wie doof lang (ok fahre nicht immer 30 das geb ich zu aber sicher auch keine 50 oder gar 60).

Puh jede Menge Text....

Wie sieht sowas aus wenn es doof für mich läuft was ich nicht hoffe? Strafe? Führerschein weg wäre extrem doof aber ich will nicht so Gitter vor den Fenstern... :-(

Achso ganz wichtig! NIEMAND verletzt! Nur Blechschaden!

MfG Flo

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2008 um 16:24

So wie Du das schilderst stand der Andere, fuhr dann wieder los und Dir hinten drauf.

Wenn sich das Ganze so ereigent hat wie der Andere behauptet, dann hätte er aufgrund Deiner deutlich höheren Geschwindigkeit doch Zeit zum Bremsen gehabt.

Du fährst angenommene 50 km/h, Vollbremsung mit 8m/s² gibt einen Anhalteweg von 12m (bei 60km/h komme ich auf 17m).

Er fährt 30 km/h, 1sec Reaktionszeit + Vollbremsung mit 8 m/s² komme ich auf Anhalteweg von 12m.

Du müsstest also schon neben ihm gebremst haben und vollbremsend vor ihm eingeschert sein, dann gibt es sicher einen versetzten Aufprall. Das müsste sich doch anhand der Schadensbilder ermitteln lassen? War der Aufprall "gerade", also beide Fahrzeuge hintereinander als Du die angebliche Vollbremsung hingelegt hast hättest Du aufgrund der deutlich höheren Geschwindigkeit bis zur Vollbremsung schon einige Meter vor dem Anderen sein müssen.

Ich würde über meinen Anwalt die Sicherung der Schadensbilder und Hinzuziehen eines Unfallgutachters beantragen, und zwar schnell, bevor das Andere Fahrzeug repariert ist. Beim Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sollte das hilfreich sein. Falls die Anstoßpunkt und Lage der Fahrzeuge gesichert wurde ließe sich auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Unfalls ermitteln. Wird aber i.d.R. meines Wissens nicht gemacht.

Solltest Du uns etwas verschwiegen oder "geschönt" dargestellt haben kann das aber nach hinten losgehen.

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am 22. Juli 2009 um 10:22

Aus meiner Sicht wurde an der ganzen Geschichte ein wesentlicher Teil verheimlicht. Verurteilt wegen eines Auffahrunfalls, und paradoxerweise auch noch der, der augenscheinlich nichts dafür kann wenn ihm hinten jemand draufdonnert? Was ist das denn für eine haarsträubende Geschichte? Erzähle mal wie es wirklich war, so wie du es geschildert hast kann es definitiv nicht gewesen sein!

Zitat:

Original geschrieben von starpom

...und ich dachte wer auffährt ist schuld.

Gerade in 30er Zonen ist erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten und viele Urteile richten sich danach. Selbst wenn jemand unbegründet eine Vollbremsung hinlegt und ein anderer auffährt ist die Rechtslage in solchen Fällen in aller Regel eindeutig. Noch eindeutiger wird es wenn zusätzliche Warnschilder wie "Vorsicht Kinder" oder "Altenheim" angebracht sind. Fährt man in diesen Bereichen jemanden hinten drauf erübrigt sich jegliche Diskussion.

Irgendwo stimmt hier was nicht. So wie es im Eröffnungspost stand, hatte der Opener einen vor sich, der ohne zu blinken gewendet hat. Der Opener hat gehupt, der Golffahrer fühlte sich angepisst und der Opener hat nochmal gehupt und daraufhin soll der Golffahrer den Opener verfolgt haben.

Nach der Erzählung hat wenn schon dann der Golf den Verkehr gefährdet. Entweder fehlt bei der Geschichte noch Teil 2 oder der Opener hat sich kategorisch äußerst undiplomatisch verhalten. aber ich glaube ganz viel eher, dass da noch Teil 2 fehlt. 

So angepisst kann wegen mal hupen gar keiner sein, dass er kamikazehaft wem absichtlich hinten drauffährt.

Hier war keiner dabei und kann den wahrheitsgehalt nicht beurteilen. Sollte die Sachlage aus dem Eröffnungspost stimmen, würde ich mit einem guten Anwalt in Berufung gehen.

 

 

am 22. Juli 2009 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

...

Die Art und Weise wie der TE sich als Teilnehmer im Straßenverkehr allgemein und in dieser speziellen Situation darstellt wird den Richter veranlasst haben sich so zu entscheiden, wie er sich halt entschieden hat, was ich verstehen kann.

....

Zustimmung!

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

... Desweiteren sind wohl einige Nachbarn der Meinung ich rase da immer wie doof lang ...

Das Zitat spricht für sich! Woher wohl solche "Meinungen" kommen? :rolleyes:

 

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 9:52

Himmel hilf was hab ich den da losgetreten?

ALSO!

Ich bin erst ausgerastet als die Gerichtsverhandlung beendet war. Somit hatte dies keine Auswirkung auf die Strafe! Desweiteren wie würdet ihr euch denn vorkommen wenn der Richter sagt... Zeuge X interessiert mich nicht ich habe genug gehört???? und zwar nur von welchen DIE NICHT DABEI WAREN????

zum Einspruch? Hat die Anwältin abgeraten weil nächste Instanz das "zurückgegeben hätte" wenn überhaupt und sie hat es auch nicht verstanden genau wie ein anderer Anwalt den ich noch gefragt habe!

Lediglich die Aussagen von Nachbarn des ****** der mir drauf gefahren ist haben gesagt ich würde immer wie ein Henker fahren.... (einige davon hab ich noch NIE gesehen gehabt bis zu diesem Tag! )

letztendlich meinte der Richter ich habe zu früh und zu doll gebremst und Rutschspuren vom "anschubsen" seien unwahrscheinlich. Desweiteren liegen zwischen dem im Urteil genannten Überholenpunkt und dem Unfallort fast 100m!!!! wie schnelll müsste er gewesen sein um da NICHT mehr abbremsen zu können? und wie schnell sollte ich sein müssen um ihn in einer Kurve mit meinem eher wenig sportlichen Kombi überholt haben zu können..... damit kommen wir zu Schadenersatz!

Hätte ich ihn überholt und direkt ausgebremst wären sicher keine 100m dazwischen gewesen oder? Somit hat auch er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und wird evtl. die Schuld am Unfall kriegen obwohl ich zu feste und zu früh (angeblich laut Richter) gebrémst habe! Das Urteil lautet nämlich auf FAHRLÄSSIGER gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr. NICHT vorsätzlich demnach wurde mir nicht nachgewiesen das ich extra so gebremst habe damit es kracht also nicht provoziert und der Sicherheitsabstand war nun definitiv nicht da! Mal abgeshen davon das ich gerast sein soll wie ein Depp.....zum einholen muss man meiner physikalischen Kenntnisse nach mindestens schneller sein ....

puh....

was mich viel mehr interessiert woher kennst du mich und meine Fahrweise "Tempomat"???? Gib dich wenigstens zu erkennen oder bist du dazu zu feige...

 

MfG Flo

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Es gibt nun mal Subjekte, die sich nicht zu schade sind, das Unglück anderer zur eigenen Profilierung zu nutzen. Daß es ausgerechnet dieser User ist, wundert mich allerdings nicht.

Was hab ich dir denn getan? Wieso grade ich? Kennen wir uns????

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Es gibt nun mal Subjekte, die sich nicht zu schade sind, das Unglück anderer zur eigenen Profilierung zu nutzen. Daß es ausgerechnet dieser User ist, wundert mich allerdings nicht.

Was hab ich dir denn getan? Wieso grade ich? Kennen wir uns????

Das war auf Tempomat bezogen, fühl dich doch nicht gleich von jedem angegriffen!

Und wenn der Richter nicht alle Zeugen angehört hat, die was zur Aufklärung der Tat beigetragen haben, dann sollte deine Anwältin sich mal in Bewegung setzen - das ist nämlich völlig indiskutabel! Vielleicht erwischst du dann einen Richter, der nach alle sieben Sinne beisammen hat...

am 28. Juli 2009 um 10:43

Bei der Verhandlung wäre ich zu gern dabei gewesen. Woanders muss man für so gute Comedy Eintritt zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

Bei der Verhandlung wäre ich zu gern dabei gewesen. Woanders muss man für so gute Comedy Eintritt zahlen...

Sollte es wirklich so abgelaufen sein, finde ich das keineswegs lustig. Ein Richter der einfach sagt "ich habe genug gehört, die anderen Zeugen will ich gar nicht mehr hören" - sowas kann es in einem Rechtsstaat überhaupt nicht geben!

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Ein Richter der einfach sagt "ich habe genug gehört, die anderen Zeugen will ich gar nicht mehr hören" - sowas kann es in einem Rechtsstaat überhaupt nicht geben!

Das ist Normalzustand. Nett, daß es noch jemanden gibt der an den " Rechtsstaat " glaubt :D . Diese Justiz ist ein Staat im Staate ohne jede Kontrolle, Gesetze sind bei den Herrschaften nur unverbindliche Preisempfehlungen - das nennt sich " richterliche Unabhängigkeit " . Das lernt man so als " Berufszeuge " . Diesen Teil der Story nehme ich daher dem TE als wahr ab weil er dem üblichen Tonfall entspricht.

 

Wenn das wirklich so stimmt wie geschildert, dann wissen wir nun, wie Staatsfeinde produziert würden.

So eine Verhandlung muß anfechtbar sein. So ein Richter darf doch nicht sagen, dass er nichts mehr hören will. Das wäre, so es denn wahr wäre, Methodik des Volksgerichtshofs.

Zitat:

Original geschrieben von citius

Wenn das wirklich so stimmt wie geschildert, dann wissen wir nun, wie Staatsfeinde produziert würden.

So eine Verhandlung muß anfechtbar sein. So ein Richter darf doch nicht sagen, dass er nichts mehr hören will. Das wäre, so es denn wahr wäre, Methodik des Volksgerichtshofs.

Ist es auch nicht. Das Zauberwort heißt "Berufung". Der Richter muss sich alle Zeugen anhören, die möglicherweise den Sachverhalt klären oder neue Erkenntnisse einbringen, wenn die Verteidigung das wünscht. Der kann nicht einfach sagen "ich hab keine Lust mehr" oder "ich habe mir mein Urteil schon gebildet" - dann geht das ganze vor der nächsten Instanz weiter, wenn der die von der Verteidigung gewünschten Zeugen einfach nicht anhört.

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Ein Richter der einfach sagt "ich habe genug gehört, die anderen Zeugen will ich gar nicht mehr hören" - sowas kann es in einem Rechtsstaat überhaupt nicht geben!

Das ist Normalzustand.

Wie schon oben geschrieben: Nein, das ist NICHT Normalzustand. Damit hat der Richter der Verteidigung einen wunderschönen Berufungsgrund geliefert.

Wenn du das meinst....:o Freunde, Angehörige gelten als Zeugen dritter Klasse. Hak es ab.

am 28. Juli 2009 um 13:10

Ich denke, man muß dabei auch berücksichtigen daß der geschilderte Fall für den Richter nur einer von ich-weiß-nicht wievielen im letzten Jahr war, für den TE (hoffentlich) der erste und einzige seines Lebens. Daß der Richter nicht jedem Delinquenten jedes Detail laiengerecht erläutert kann ich mir irgendwo schon vorstellen.

Und daß ein Anwalt nicht sagt "das lag an mir daß es keinen Freispruch gab" erscheint mir auch irgendwie logisch.

Ansonsten bleibe ich dabei, das was der TE schildert klingt zumindest unvollständig. Da ließen sich in der Urteilsbegründung sicher noch Details finden die die ein oder andere Ungereimtheit erklären.

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