Unfall - Exorbitant teurer Feuerwehreinsatz - Rechtliches
Hallo,
vorneweg - Leider haben wir hier kein Rechtliches Forum, da hätte das besser reingepasst. Wenn ihr der Meinung seid, das passt woanders besser rein, verschiebt es bitte.
Ich hatte Anfang Juni einen schweren Motorradunfall, bin geradeaus in einem Baum gefahren. Die Ursache ist ungeklärt, ich kann mich an den Unfall nicht mehr erinnern deshalb konnte die Polizei weder Fremdverschulden ausschließen noch Eigenverschulden bestätigen (man dachte dabei an Gegenverkehr, der die Kurve geschnitten und mich zum ausweichen gezwungen haben könnte).
Nun, die freiwillige Feuerwehr ist mit 21 (!!) Mann/Frau angerückt, Zwei haben die Straße gesperrt, Einer hat die ausgelaufene Kühlflüssigkeit weggeputzt. Die anderen 18 haben rumgestanden und zugesehen.
Jetzt ist mir eine Rechnung der Gemeinde ins Haus geflattert. Die wollen den Gegenwert eines halbem Autos für den Feuerwehreinsatz von mir haben! Selbst wenn meine KFZ Haftpflicht nachträglich (das Motorrad ist natürlich inzwischen abgemeldet, weil Totalschaden) diesen exorbitant übertriebenen Betrag übernehmen sollte seh ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht ein.
Sicher, wahrscheinlich war ich selbst schuld und kann froh sein, dass es Leute gibt die sich um solche Dinge kümmern aber bei der Abrechnung misse ich ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Ich war ja keine 5 ineinander verkeilte Autos aus denen ein Verletzter rausgeschnitten werden musste!! Nur ein Motorrad, ein 1,2L Kühlwasserfleck und eine einzelne gesperrte Straße.
Hat irgendjemand Rechtliche Erfahrung damit, hierbei Widerspruch einzulegen? Rein rechtlich wenn ich mich nicht irre darf die Gemeinde einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nur in Rechnung stellen, wenn ein Verursacher feststeht oder?
Vielen Dank schonmal,
wePsi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 13:06:58 Uhr:
Und wie soll man sich das in Zukunft vorstellen ? Soll die Feuerwehr erstmal anfragen, mit wieviel Leuten sie anrücken soll?
Erstmal kommt ein 1- Mann- Vorauskommando und nimmt die Situation auf. Der arbeitet dann einen Kostenvoranschlag aus. Dieser wird dem Unfallopfer unterbreitet... Das Unfallopfer kann dann annehmen, feilschen oder andere Rettungsdienstleister anfragen 😛 😉
Ist das finanzielle geklärt, rückt die ausgehandelte Rettungsmannschaft aus. Wenn sich dabei Unvorhergesehenes ergibt (erforderliches zus. Spezialgerät o.ä.) muss neu verhandelt werden. Wenns um höhere Beträge geht, dann kann noch ein Anwalt und ein Notar angefordert werden.
😁 🙄 😛
200 Antworten
Zitat:
@wePsi schrieb am 30. Juli 2016 um 13:56:20 Uhr:
Die Sichtweise finde ich nachvollziehbar aber ich habe doch gar keine Scheisse gebaut?
Hattest du nicht den Unfall ? War das nicht dein Motorrad ? Der Verursacher ist so erstmal nicht relevant.
Und da es auch offenbar keine Zeugen gibt, hält sich die Gemeinde erstmal an dich. Mit dem Bescheid gehst dann zu deiner Versicherung. Die werden dann schon tätig .
Zitat:
@wePsi schrieb am 30. Juli 2016 um 13:59:20 Uhr:
Ok jetzt höre ich hier auf. Und nein ich werde den Betrag hier nicht veröffentlichen. Das führt hier zu nichts ich trage leider nur zur Nachmittagsunterhaltung bei.
Was hast du denn bei der Frage erwartet?
Genauso hättest du fragen können "Hab mir letzte Woche einen grünen Mercedes mit 4 Reifen gekauft. Es war 1 Verkäufer und sein Sohn dabei. Habe einen 5 stelligen Betrag bezahlt. Ist das nicht viel zu teuer?"
Zitat:
@wePsi schrieb am 30. Juli 2016 um 13:56:20 Uhr:
Die Sichtweise finde ich nachvollziehbar aber ich habe doch gar keine Scheisse gebaut?@tobyps: naja ob die Rechnung falsch ist wäre ja eine andere Sache. Hier gehts doch nur darum dass die Rechnung überhaupt gestellt wird bzw. Wie es üblich ist, dass solche Rechnungen gestellt werden.
Ja, ist üblich. In der neusten Fassung des Feuerwehrgesetztes in BW ist z.B. ebben auch explizit eine kostenerstattungspflich bei .B. Verkehrsunfällen vorgesehen.
Übrigens: Wir rücken in der Regel zu "Ölspuren" gar nicht mehr aus. Das wird Privatfirmen übertragen.
Aber auch bei Alarmierungen "auslaufende Betriebsstoffe nach VU" zu denen wir ausrücken (müssen) sichern wir in der Regel nur die E-Stelle ab. Ergreifen, je nach Lage Erstmaßnahmen (Bindemittel etc.) und ziehen dann zusätzlich eine Privatfirma hinzu. Sonst kommt nämlich vllt. der nächste Motorradfaher, rutscht auf der noch etwas schmierigen Stelle aus, und verklagt dann die Stadt/Feuerwehr.
Kurzum: Es würde für dich ganz erheblich teuerer. Die Privatfirma rückt in der Regel mit zwei Fahzeugen aus (Fahrzeug mit Werkzeug und und Verkehrssicherung + Ölspurbeseitigungsfahrzeug). Von so billigen Stundensätzen wie bei der Feuerwehr kannst dich verabschieden. Orientiere dich da eher an Handwerkerstundensätzen + Spezialfahrzeuge + in der Regel bedeutend längerer Anfahrtsweg als der der zuständigen Feuerwehr und damit nicht unerhebliche Kilometerkosten. Dass kommt dann zu der reinen Feuerwehrrechnung obendrauf.
Das sind eben mittlerweile die Mittel. Bevor man sich verklagen lässt weil viele nicht mehr in der lage sind bei einem Schild "Ölspur" etc. ihre Geschwindigkeit wirklich anzupassen lässt man es Privatfirmen machen. Kostet den Verursacher ein vielfaches aber dass ist ja nicht unser Problem.
Zitat:
@wePsi schrieb am 30. Juli 2016 um 13:19:17 Uhr:
Mein Problem ist lediglich dass die Gemeinde mich (bzw meine Versicherung) jetzt melken will.
Wieso will dich die Gemeinde melken? 😕
Es gibt eine Gebührenordnung nach der der Einsatz abgerechnet wird....hierbei werden die Fahrzeuge, eingesetzten Materialien und letzendlich auch die eingesetzten Feuerwehrleute in Rechnung gestellt...
...wenn 21 Leute ausgerückt sind - sind nunmal 21 Leute ausgerückt - und 21 Leute werden in Rechnung gestellt!
Zitat:
...wenn ein Verursacher feststeht oder?
Die Gesetze der einzelnen Länder sind unterschiedlich - prinzipiell sind Einsätze mit motorisierten Fahrzeugen kostenpflichtig. Die Gefahr geht dabei nicht vom Verursacher - sondern vom Fahrzeug selbst aus, dessen Halter kann die Kosten vom Verursacher zurückfordern.
Oder anders ausgedrückt: Solange du keinen Verursacher findest, bleibst du auf den Kosten sitzen!
Wenn du damit ein Problem hast, musst du eben das nächste mal besser aufpassen wo du hinfährst, dann muss auch keine Feuerwehr ausrücken um dich vom Baum zu kratzen!
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 30. Juli 2016 um 13:57:53 Uhr:
80 €/Mann und Stunde? Und 150 € für den Feuerwehrwagen?
Üblicherweise werden bei freiwilligen Wehren pro Person irgendwas zwischen 20-30€/h berechnet, bei den Fahrzeugen kommt es darauf an was da ausgerückt ist - ein kleiner VW-Bulli zum reinen Personentransport ist natürlich günstiger als eine Drehleiter, die Spannen liegen hier irgendwo zwischen 80-400€/h.
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Bei uns liegt die Pauschale bei 1800, egal was für ein Einsatz, ob es Unfall oder nur Fehlalarm einer Brandmeldeanlage war, sobald die FW ausrückt, ist die Pauschale fällig.
Dafür würde ich dann aber auch gerne das volle Programm vor Ort haben auch wenn ich nur vom Moped falle 😁
Zitat:
@wePsi schrieb am 30. Juli 2016 um 13:46:27 Uhr:
Und genau das finde ich sollte eben ANDERSRUM sein!!
Siehst Du das so ?
Beseitigen von Betriebsstoffen usw. ist im Sinne des Feuerwehrgesetzes eine "Kann-Aufgabe" der Feuerwehr und keine "Pflicht Aufgabe".
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Juli 2016 um 14:39:49 Uhr:
Dafür würde ich dann aber auch gerne das volle Programm vor Ort haben auch wenn ich nur vom Moped falle 😁
Klar, das würde in dein Unterhaltungsniveau gut reinpassen.
Am Ende hättest Du dann aber das größte Geschrei... "die Gesamtfeuerwehr rückt mit 100 Einsatzkräften und 15 Großfahrzeugen an, nur weil ich vom Moped gefallen bin und soll nun 1800 Euro zahlen"
Manche würden Mario Barth an Unterhaltungswert noch übertreffen... und der ist schon richtig billig !
Zitat:
@ttru74 schrieb am 30. Juli 2016 um 14:36:41 Uhr:
Bei uns liegt die Pauschale bei 1800, egal was für ein Einsatz, ob es Unfall oder nur Fehlalarm einer Brandmeldeanlage war, sobald die FW ausrückt, ist die Pauschale fällig.
Aus meiner Sicht jetzt irgendwie ne komische Pauschale ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 15:04:00 Uhr:
Am Ende hättest Du dann aber das größte Geschrei... "die Gesamtfeuerwehr rückt mit 100 Einsatzkräften und 15 Großfahrzeugen an, nur weil ich vom Moped gefallen bin und soll nun 1800 Euro zahlen"
Ich weis dass Tiergehirne nur begrenzte Aufnahmekapazität haben, daher noch mal zur Auffrischung: Nicht ich, sondern der TE memmt hier rum.
Und jetzt geh deine sechs Brüder suchen. Kleiner Tipp: Einer ist in der Uhr.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Juli 2016 um 15:25:18 Uhr:
Ich weis dass Tiergehirne nur begrenzte Aufnahmekapazität haben, daher noch mal zur Auffrischung: Nicht ich, sondern der TE memmt hier rum.
Und jetzt geh deine sechs Brüder suchen. Kleiner Tipp: Einer ist in der Uhr.
Der Einzige der sich hier animalisch aufführt bist Du.
Der TE hat eine ganz normale und sachliche Frage gestellt. Wenn dir sein Anliegen nicht passt, dann sage ich, und auch im Sinne des TE, brauchst Du hier nichts zu schreiben.
Einen Vorteil habe ich:
Ich bin einer der Darsteller des Märchens.... Dir muß man es noch vorlesen.
Werd mal mit 1976 endlich erwachsen !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 15:06:46 Uhr:
Aus meiner Sicht jetzt irgendwie ne komische Pauschale ?!
Wie müsste denn eine Pauschale aussehen, dass du sie nicht mehr komisch findest ?
Zitat:
Es gibt eine Gebührenordnung nach der der Einsatz abgerechnet wird....hierbei werden die Fahrzeuge, eingesetzten Materialien und letzendlich auch die eingesetzten Feuerwehrleute in Rechnung gestellt...
...wenn 21 Leute ausgerückt sind - sind nunmal 21 Leute ausgerückt - und 21 Leute werden in Rechnung gestellt!
Naja, und wenn die Gemeinde Geld braucht schickt sie das nächste Mal 50 Leute, da man die ja alle abrechnen kann...
Ich denke, es geht dem TE um die Verhältnismäßigkeit. Wenn 21 Mann aufschlagen und merken, dass nur die Besatzung von einem Fahrzeug benötigt wird dann sollten die restlichen Leute einfach wieder abrücken. Ggf. könnte man dafür noch eine Anfahrtspauschale berechnen, aber wohl kaum das unnötige verbleiben am Einsatzort über die gesamte Einsatzzeit.
Just my 2 cents.
@TE
Wenn Dir der Gebührenbescheid überhöht erscheint, dann solltest Du mal als erstes schriftlich Widerspruch einlegen und den mit deinen Einwendungen begründen. Parallel das Gespräch zu suchen, ist sicherlich auch keine dumme Idee.