Unfall - Exorbitant teurer Feuerwehreinsatz - Rechtliches

Hallo,

vorneweg - Leider haben wir hier kein Rechtliches Forum, da hätte das besser reingepasst. Wenn ihr der Meinung seid, das passt woanders besser rein, verschiebt es bitte.

Ich hatte Anfang Juni einen schweren Motorradunfall, bin geradeaus in einem Baum gefahren. Die Ursache ist ungeklärt, ich kann mich an den Unfall nicht mehr erinnern deshalb konnte die Polizei weder Fremdverschulden ausschließen noch Eigenverschulden bestätigen (man dachte dabei an Gegenverkehr, der die Kurve geschnitten und mich zum ausweichen gezwungen haben könnte).
Nun, die freiwillige Feuerwehr ist mit 21 (!!) Mann/Frau angerückt, Zwei haben die Straße gesperrt, Einer hat die ausgelaufene Kühlflüssigkeit weggeputzt. Die anderen 18 haben rumgestanden und zugesehen.

Jetzt ist mir eine Rechnung der Gemeinde ins Haus geflattert. Die wollen den Gegenwert eines halbem Autos für den Feuerwehreinsatz von mir haben! Selbst wenn meine KFZ Haftpflicht nachträglich (das Motorrad ist natürlich inzwischen abgemeldet, weil Totalschaden) diesen exorbitant übertriebenen Betrag übernehmen sollte seh ich das ehrlich gesagt überhaupt nicht ein.
Sicher, wahrscheinlich war ich selbst schuld und kann froh sein, dass es Leute gibt die sich um solche Dinge kümmern aber bei der Abrechnung misse ich ein wenig die Verhältnismäßigkeit. Ich war ja keine 5 ineinander verkeilte Autos aus denen ein Verletzter rausgeschnitten werden musste!! Nur ein Motorrad, ein 1,2L Kühlwasserfleck und eine einzelne gesperrte Straße.

Hat irgendjemand Rechtliche Erfahrung damit, hierbei Widerspruch einzulegen? Rein rechtlich wenn ich mich nicht irre darf die Gemeinde einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr nur in Rechnung stellen, wenn ein Verursacher feststeht oder?

Vielen Dank schonmal,
wePsi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. Juli 2016 um 13:06:58 Uhr:


Und wie soll man sich das in Zukunft vorstellen ? Soll die Feuerwehr erstmal anfragen, mit wieviel Leuten sie anrücken soll?

Erstmal kommt ein 1- Mann- Vorauskommando und nimmt die Situation auf. Der arbeitet dann einen Kostenvoranschlag aus. Dieser wird dem Unfallopfer unterbreitet... Das Unfallopfer kann dann annehmen, feilschen oder andere Rettungsdienstleister anfragen 😛 😉

Ist das finanzielle geklärt, rückt die ausgehandelte Rettungsmannschaft aus. Wenn sich dabei Unvorhergesehenes ergibt (erforderliches zus. Spezialgerät o.ä.) muss neu verhandelt werden. Wenns um höhere Beträge geht, dann kann noch ein Anwalt und ein Notar angefordert werden.

😁 🙄 😛

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Vielleicht sollte er zuerst mal einen Blick in die entsprechende Gebührenordnung werfen, um überhaupt annähernd abschätzen zu können, ob der Betrag richtig ist...

Der Widerspruch schadet nicht, will aber auch begründet sein. Ein einfaches "kommt mir nicht richtig vor" reicht da nicht...

Zuerst mit dem Widerspruch den Eintritt der Bestandskraft verhindern. Zurücknehmen kann er ihn später immer noch, falls er die Sache dann anders einschätzen sollte.

Mein ich ja, schadet ja nicht. Nur sollte er schon substantiiert vortragen und das kann er halbwegs ordentlich mMn nur, wenn er wenigstens mal einen Blick in die Gebührenordnung wirft und das dann mit dem Bescheid und den verrechneten Leistungen vergleicht.

Ohne die Notwendigkeit der Arbeit der Feuerwehr in Abrede stellen zu wollen habe ich auch des öfteren den Eindruck das die Feuerwehreinsätze oft aufgeblasen sind, gilt auch für Polizeieinsätze. Wegen Kleinigkeiten kommen da oft gleich mehrere Einsatzwagen bzw. mehrere Löschzüge an, man sieht oft das zwei Drittel der Besatzungen einfach nur rumstehen und nur ein Drittel tätig wird. Sicherlich wird das dann auch teuer, Geld welches natürlich benötigt wird um Fuhrpark und Gerätschaften zu warten oder zu erneuern.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Juli 2016 um 16:25:17 Uhr:


Zuerst mit dem Widerspruch den Eintritt der Bestandskraft verhindern. Zurücknehmen kann er ihn später immer noch, falls er die Sache dann anders einschätzen sollte.

Warum sollte der TE das machen, wenn es ohnehin die Versicherung ist, die zahlen muss? Die freiwilligen Feuerwehren arbeiten i. d. R. ohnehin nicht kostendeckend. Diskussionen wie die hier wirken da extrem demotivierend. Das sagen jedenfalls die Mitglieder, die diesem Ehrenamt dann genervt den Rücken kehren, weil marode Ausrüstung nicht oder spät ersetzt oder instandgesetzt werden kann oder der Ausbildungsbetrieb zurückgefahren werden muss und das Jugendprogramm eingestellt wird.

Von außen ist das sicherlich etwas schwer zu beurteilen. Aber nachfragen kann man bestimmt mal.

Wäre auf Deutschlands Straßen ein Mindestmaß an Verstand und Anstand vorhanden, bräuchte man auch keine drei Fahrzeuge plus entsprechende Mannschaft, um sicher auf der Straße arbeiten zu können. Und dass Teile der Mannschaft auch mal rumstehen, kann an dem simplen Grund liegen, dass man schlicht auf den Abschleppwagen warten muss, der sich durch die nicht vorhandene Rettungsgasse kämpfen muss...

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2016 um 16:31:08 Uhr:


Ohne die Notwendigkeit der Arbeit der Feuerwehr in Abrede stellen zu wollen habe ich auch des öfteren den Eindruck das die Feuerwehreinsätze oft aufgeblasen sind, gilt auch für Polizeieinsätze. Wegen Kleinigkeiten kommen da oft gleich mehrere Einsatzwagen bzw. mehrere Löschzüge an, man sieht oft das zwei Drittel der Besatzungen einfach nur rumstehen und nur ein Drittel tätig wird. Sicherlich wird das dann auch teuer, Geld welches natürlich benötigt wird um Fuhrpark und Gerätschaften zu warten oder zu erneuern.

Rückblickend kann man das gut sagen. Was aber, wenn nicht genug Einsatzkräfte vor Ort sind, aber vor Ort hätten sein können? Glaskugeln gehören noch nicht zur Ausstattung der Leitstellen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 30. Juli 2016 um 16:40:50 Uhr:


Rückblickend kann man das gut sagen. Was aber, wenn nicht genug Einsatzkräfte vor Ort sind, aber vor Ort hätten sein können? Glaskugeln gehören noch nicht zur Ausstattung der Leitstellen.

Das ist ja auch nicht die Aufgabe der Leitstellen, daß diese die Anzahl der Fahrzeuge und Einsatzkräfte festlegen, welche ausrücken.
Wie ich ja schon schrieb wird hier von den Feuerwehren eine AAO festgelegt, die je nach Alarmstichwort der Leitstelle Fahrzeuge und Einsatzkräfte zur Einsatzstelle entsandt werden.
Sieht jetzt der Einsatzleiter, daß der gemeldete VU (Verkehrsunfall) nur eine Ölspur abzukehren gilt und er diese Aufgabe mit der Besatzung eines Fahrzeugs abgearbeitet bekommt, dann braucht der Rest der Fahrzeuge ja nicht auch noch anzufahren, sondern können die Einsatzfahrt abbrechen und zum Gerätehaus zurückfahren.
Solche Dinge kann der Einsatzleiter festlegen, aber nicht die Leitstelle. Weil die geben das weiter was gemeldet wurde.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 30. Juli 2016 um 16:40:50 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2016 um 16:31:08 Uhr:


Ohne die Notwendigkeit der Arbeit der Feuerwehr in Abrede stellen zu wollen habe ich auch des öfteren den Eindruck das die Feuerwehreinsätze oft aufgeblasen sind, gilt auch für Polizeieinsätze. Wegen Kleinigkeiten kommen da oft gleich mehrere Einsatzwagen bzw. mehrere Löschzüge an, man sieht oft das zwei Drittel der Besatzungen einfach nur rumstehen und nur ein Drittel tätig wird. Sicherlich wird das dann auch teuer, Geld welches natürlich benötigt wird um Fuhrpark und Gerätschaften zu warten oder zu erneuern.

Rückblickend kann man das gut sagen. Was aber, wenn nicht genug Einsatzkräfte vor Ort sind, aber vor Ort hätten sein können? Glaskugeln gehören noch nicht zur Ausstattung der Leitstellen.

Es war nur mein Empfinden, ob es richtig ist weiß ich nicht, eine Lösung weiß ich natürlich auch nicht.

Ich weiß nur das ein Rettungsdienst für den Transport meiner Oma, schon vor ca. 15 Jahren, für eine Strecke von ca. 25 Km, ohne einen Arzt, 465 Euro der Krankenkasse in Rechnung gestellt hat. Das hat mich damals schon sehr nachdenklich gemacht.

Das hat was mit dem Fallpauschalensystem zu tun. Da steigt man kaum durch. Und das ist leider so gewollt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Juli 2016 um 16:59:10 Uhr:


Das ist ja auch nicht die Aufgabe der Leitstellen, daß diese die Anzahl der Fahrzeuge und Einsatzkräfte festlegen, welche ausrücken.
Wie ich ja schon schrieb wird hier von den Feuerwehren eine AAO festgelegt, die je nach Alarmstichwort der Leitstelle Fahrzeuge und Einsatzkräfte zur Einsatzstelle entsandt werden.
Sieht jetzt der Einsatzleiter, daß der gemeldete VU (Verkehrsunfall) nur eine Ölspur abzukehren gilt und er diese Aufgabe mit der Besatzung eines Fahrzeugs abgearbeitet bekommt, dann braucht der Rest der Fahrzeuge ja nicht auch noch anzufahren, sondern können die Einsatzfahrt abbrechen und zum Gerätehaus zurückfahren.
Solche Dinge kann der Einsatzleiter festlegen, aber nicht die Leitstelle. Weil die geben das weiter was gemeldet wurde.

Ja, rückblickend hätte er das evtl. machen können. Sollen Einsatzleiter jetzt sicherheitsorientierte oder kostenoptimierte Entscheidungen treffen?

Ich verstehe die ganze Aufregung des TE nicht, die Kosten des Einsatzes zahlt die Versicherung, dafür ist man versichert, sollte der Betrag unangemessen sein, habe die Versicherungen eigene Rechtsabteilungen die das dann regeln, der Versicherungsnehmer ist dabei außen vor und muss sich auch nicht als Versicherungssamariter aufspielen, wenn aus seiner Sichtweise der Betrag für Ihn zu hoch erscheint.

Das stimmt schon irgendwie. Aber hier wurde er wohl - trotz des Direktanspruchs gegen die Versicherung - selbst mit einem Bescheid zur Zahlung herangezogen. Da muss er zur Vermeidung von Nachteilen erstmal aktiv werden und seine Versicherung auch parallel dazu in Kenntnis setzen.

Natürlich, aber woher soll der TE eigentlich kosten relevante Kenntnisse haben ob es zu teuer ist ? aus dem Gefühl heraus? oder klingt hoch für den Einsatz?

Dazu müsste die Versicherung den Bescheid anfechten, der TE hat damit nichts am Hut außer den Kostenbescheid bei seiner Versicherung Zeitnah einzureichen.

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