Unfall durch Warnblinker bei Kreuzung
Hallo,
ich hatte gestern einen unglücklichen Unfall an einer Kreuzung.
Diese Kreuzung ist normalerweise wenig befahren, war zu dem Zeitpunkt des Unfalls, aber voll.
Der Unfallgegner gegenüber und ich hatten beide eine grüne Ampel.
Ich wollte nach links abbiegen und habe gesehen, dass das Auto vor dem Unfallgegner geradeaus will und der Unfallgegner nach links blinkt.
Ich habe dann das Auto, dass geradeaus wollte, abgewartet und habe dann das voreinander abbiegen eingeleitet.
Dann habe ich plötzlich am Beifahrerfenster das "linksblinkende" Auto mit Warnblinker gesehen, wie es weiter geradeaus fuhr und ne Sekunde später kam es zum Unfall.
Ich wurde am hinteren rechten Heck getroffen.
Der Unfallgegner hatte zuvor einen Wildunfall und wollte mit Warnblinker zu einer Werkstatt fahren.
Dieser Warnblinker wurde von den Autos vor ihm blockiert, sodass ich nur das links Blinken gesehen habe, da mein Sichtfeld zum Gegenverkehr ja auch noch diagonal ist.
Wir sind beide unverletzt.
Ich fahre seit fast 2 Jahren Auto und bin somit noch in Probezeit.
Der Versicherungsmann meinte, dass mein Auto wie ein wirtschaftlicher Totalschaden aussieht und ich bin am Boden zerstört.
Von dem Auto des Unfallgegners habe ich keine Bilder, aber wenn ich mich richtig erinnere sah es "milde" zerstört aus, also nur etwas an Stoßstange, Licht, Motorhaube. Bin mir aber nicht 100% sicher.
Er hatte ja zuvor den Wildunfall gehabt.
Es gab von der Straßenseite, in die ich abbiegen wollte, eine Zeugin und hinter dem Unfallgegner glaube ich noch eine Dashcam, die mir aber nicht gezeigt wurde.
Der Versicherungsmann hat mir gesagt, dass ich meine Rechtsschutznummer anrufen sollte und meine Chancen "etwas Geld zu bekommen?" nicht gering seien.
Abgesehen vom Anrufen habe ich keine Ahnung, was ich machen soll, da es mein erster Unfall ist.
Bitte um Hilfe und Meinungen
23 Antworten
Es kommt genauer auf die Situation an.
Hat der Entgegenkommende seine Fahrt vor Erreichen der Kreuzung verlangsamt, oder ist er genau so schnell gefahren wie vorher?
Wenn er sein Tempo nicht verlangsamt hat haftest Du mindestens zum überwiegenden Teil.
Ansonsten bist Du für eine Mitverursachung nachweispflichtig.
Da Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich Dir raten Dich entsprechend beraten lassen.
Ich weißt es nicht.
Der Entgegenkommende hatte zuvor eine rote Ampel gehabt und ich kam angerollt, als die Ampel grün wurde.
Dort habe ich halt auch nur den "Linksblinker" gesehen.
Das nächste mal als ich den Unfallgegner gesehen hatte war auch schon beim Abbiegevorgang.
Er muss also ja in die Kreuzung hinein angefahren sein, wegen der roten Ampel davor.
Und unsere Kreuzung (Dorf) ist halt klein, sodass man bei einer Lücke nicht langsamer werden muss beim Abbiegen, wenn man mit Anfahren startet.
Deshalb denke ich leider mal, dass er nicht langsamer geworden ist.
Zitat:
@Mate schrieb am 21. October 2023 um 18:22:10 Uhr:
Der Versicherungsmann hat mir gesagt, dass ich meine Rechtsschutznummer anrufen sollte und meine Chancen "etwas Geld zu bekommen?" nicht gering seien.Abgesehen vom Anrufen habe ich keine Ahnung, was ich machen soll, da es mein erster Unfall ist.
Bitte um Hilfe und Meinungen
Erstmal zu den (für dich unschönen) Fakten:
Du musst als Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen. Das gilt auch, wenn der selber nach links blinkt. Im vorliegenden Fall hat er ja noch nichtmals nach links geblinkt, sondern hatte die Warnblinkanlage eingeschaltet. Wenn du das nicht erkannt hast bist du also sehr optimistisch abgebogen ohne wirkliche Übersicht über die Verkehrssituation. Das ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit und führt auch zur zivilrechtlichen Haftung. Beides muss man im folgenden getrennt betrachten!
Wenn (was ggf. noch zu klären wäre) der andere nicht mit Warnblinklicht hätte fahren dürfen, hat er ggf. auch einen Fehler gemacht. Das ändert nichts an deiner OWi, kann aber möglicherweise die Haftungsverteilung beeinflussen.
Für die OWi gibt es im Bußgeldkatalog einen Regelsatz, der beträgt 170 Euro (zzgl. 28,50 Kosten), einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Außerdem ist es ein A-Verstoß, es würde also noch ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Ich gehe davon aus, dass man dir vor Ort kein Verwarngeld angeboten hat sondern eine OWi-Anzeige vorlegt und etwas gesagt hat wie "Sie bekommen dann Post von der Bußgeldstelle"?
Was die Haftung angeht, ich würde als Gegenseite behaupten dass auch die missbräuchliche Verwendung der Warnblinkanlage nichts zum Unfall beigetragen haben kann, da sie ja zum Beispiel beim Abschleppen ganz regulär eingeschaltet wird und du einem Schleppzug auch nicht einfach so reinfahren darfst und deswegen zu 100% für die Schäden haftest.
Gegen beides (sowohl den OWi-Vorwurf als auch die alleinige Haftung) wirst du dich ohne rechtskundige Hilfe nicht zur Wehr setzen können. Deswegen folge ich auch der Empfehlung, hier unbedingt anwaltliche Hilfe zu suchen. Zumal du ja eine Rechtschutzversicherung hast.
Du solltest dir also einen Anwalt suchen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mit dem besprechen, ob er zum einen den OWi-Vorwurf auf einen anderen Tatbestand oder wenigstens einen atypischen Fall "herunterargumentieren" kann und ob er zum anderen die Möglichkeit sieht, dass der Unfallgegner in die Mithaftung genommen wird. Dass dann deine Versicherung weniger für den gegnerischen Schaden zahlen muss hilft dir zwar nicht weiter, aber du selbst würdest anteilig etwas für deinen Schaden bekommen.
Wichtigster Schritt ist natürlich nach einem solchen Unfall, diesen der eigenen Versicherung zu melden. Aber das hast du ja offensichtlich schon getan.
Im Übrigen:
Kopf hoch! Das Wichtigste ist, dass niemand ernsthaft verletzt wurde. Der Rest wird sich regeln, so unangenehm wie es im Augenblick ist, aber vor der Situation haben schon viele Fahranfänger gestanden.
Hallo,
der rechte Blinker wurde von den Autos, die vor ihm standen und fuhren, blockiert, sodass ich nur den Linksblinker sehen konnte. Ich stand auch noch links eingeordnet, da ich abbiegen wollte und der Winkel dort hat es noch schlimmer gemacht.
Als Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen ist mir klar, aber dass man einen ebenso Linksabbieger vorbei lässt ist mir neu. Mir wurde in der Fahrschule gesagt, dass man dann voreinander abbiegt.
Dies hatte ich dann auch vor als das letzte Auto, das geradeaus wollte, vorbei gefahren ist.
Nur habe ich dann erst den Rechtsblinker gesehen, als ich bereits schon eingelenkt war.
Anzeige, Bußgeld oder Post wurde nicht genannt.
Die Polizei meinte nur, dass dies ein unglücklicher Fall war und die Versicherung das Regeln muss.
Beim Rechtsschutz habe ich eben schon angerufen und sie meinten, dass ich einen Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht suchen soll. Also wie ihr mir bereits schon empfohlen habt.
Danke nochmal für die netten Worte zum Schluss.
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Bitte Rückmeldung geben, denke das geht für dich weniger schlecht aus als du denkst.
In strafrechtlicher Hinsicht schon, aber nicht im Zivilrecht.
Ist es nicht so, dass wenn man schon mit Warnblinker fährt, man sowieso etwas langsamer fahren sollte? Sowieso wenn man vorne eine Schaden hat?
Mir hat die Polizei dies geraten nach meinem Unfall. Und zwar nur bis ums Eck um mein Fahrzeug da stehen zu lassen da ich damit dann nicht mehr fahren sollte/durfte.
Andererseits sollte man ja bremsbereit sein. Allerdings gilt das dann für beide Parteien.
Sorry falls es off-topic ist und nicht weiterhilft. Mich würde es in diesem Zusammenhang nur echt interessieren.
Ehrlich ob du 100% Haften musst oder nur zu 80% macht keinen unterschied.
Das der andere die volle Schuld bekommt ist unmöglich.
Blöd gelaufen, man darf sich auf einen Blinker nicht verlassen.
Der Unterschied bei 80 Prozent wäre, dass der TE 20 Prozent seines Schadens bezahlt bekäme...
Zitat:
...Der Unfallgegner hatte zuvor einen Wildunfall und wollte mit Warnblinker zu einer Werkstatt fahren...
Das ist meinens Wissens nicht erlaubt und stellt schon mal eine Ordnungswidrikeit dar . Das dürfte auch zu einem großen Teil zum Unfall beigetragen haben. Wenn das Fahren mit Warnblinker nachgewiesen werden kann, würde die Hauptschuld beim Unfallgegner sehen. Dazu weiß man nicht, ob der Unfallgegner durch den Wildschaden überhaupt noch am Straßenverkehr teilnehmen durfte.
Ich würde mir in diesem Fall umgehend rechtlichen Beistand holen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 22. October 2023 um 14:36:50 Uhr:
Zitat:
...Der Unfallgegner hatte zuvor einen Wildunfall und wollte mit Warnblinker zu einer Werkstatt fahren...
Das ist meinens Wissens nicht erlaubt und stellt schon mal eine Ordnungswidrikeit dar . Das dürfte auch zu einem großen Teil zum Unfall beigetragen haben. Wenn die Fahren mit Warnblinker nachgewiesen werden kann, würde die Hauptschuld beim Unfallgegner sehen. Dazu weiß man nicht, ob der Unfallgegner durch den Wildschaden überhaupt noch am Straßenverkehr teilnehmen durfte.
Ich würde mir in diesem Fall umgehend rechtlichen Beistand holen.
Darauf wollte ich mit meinem Post hinaus. Ich durfte auch nur mit polizeilicher Begleitung im Schlepptau das Fahrzeug parken und das war’s. Im Anschluss mit Polizeilich markierten Band gekennzeichnet und das war’s. Der Rest ging nur mit Abschleppwagen.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 22. October 2023 um 07:23:27 Uhr:
Ehrlich ob du 100% Haften musst oder nur zu 80% macht keinen unterschied.
Das der andere die volle Schuld bekommt ist unmöglich.
Blöd gelaufen, man darf sich auf einen Blinker nicht verlassen.
Vollkommen korrekt.
Der Unfallpartner des TE haftet maximal aus dem Betrieb seines Fahrzeuges.
1/3 wäre gerade noch im Erledigungsinteresse zu vertreten.
Wie man bei ihm eine überwiegende Haftung konstruieren will, ist mir absolut schleierhaft.
Jedenfalls entsprechen diese Begründungen in keinster Weise der Rechtsprechung. 🙂
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 22. October 2023 um 14:36:50 Uhr:
Zitat:
...Der Unfallgegner hatte zuvor einen Wildunfall und wollte mit Warnblinker zu einer Werkstatt fahren...
Das ist meinens Wissens nicht erlaubt und stellt schon mal eine Ordnungswidrikeit dar . Das dürfte auch zu einem großen Teil zum Unfall beigetragen haben. Wenn das Fahren mit Warnblinker nachgewiesen werden kann, würde die Hauptschuld beim Unfallgegner sehen.
Das kannst du komplett abschminken...
Es ist so wie @hk_do oben sagte, hier liegt ein eindeutiger Vorfahrtsverstoß vor, und alle weiteren Umstände wie falsches, evtl. unzulässiges Blinken, verändern die Haftungsquote nur marginal.
Hier mal ein paar Infos, wann Warnblinklicht eingeschaltet werden darf...