Unfall durch Warnblinker bei Kreuzung
Hallo,
ich hatte gestern einen unglücklichen Unfall an einer Kreuzung.
Diese Kreuzung ist normalerweise wenig befahren, war zu dem Zeitpunkt des Unfalls, aber voll.
Der Unfallgegner gegenüber und ich hatten beide eine grüne Ampel.
Ich wollte nach links abbiegen und habe gesehen, dass das Auto vor dem Unfallgegner geradeaus will und der Unfallgegner nach links blinkt.
Ich habe dann das Auto, dass geradeaus wollte, abgewartet und habe dann das voreinander abbiegen eingeleitet.
Dann habe ich plötzlich am Beifahrerfenster das "linksblinkende" Auto mit Warnblinker gesehen, wie es weiter geradeaus fuhr und ne Sekunde später kam es zum Unfall.
Ich wurde am hinteren rechten Heck getroffen.
Der Unfallgegner hatte zuvor einen Wildunfall und wollte mit Warnblinker zu einer Werkstatt fahren.
Dieser Warnblinker wurde von den Autos vor ihm blockiert, sodass ich nur das links Blinken gesehen habe, da mein Sichtfeld zum Gegenverkehr ja auch noch diagonal ist.
Wir sind beide unverletzt.
Ich fahre seit fast 2 Jahren Auto und bin somit noch in Probezeit.
Der Versicherungsmann meinte, dass mein Auto wie ein wirtschaftlicher Totalschaden aussieht und ich bin am Boden zerstört.
Von dem Auto des Unfallgegners habe ich keine Bilder, aber wenn ich mich richtig erinnere sah es "milde" zerstört aus, also nur etwas an Stoßstange, Licht, Motorhaube. Bin mir aber nicht 100% sicher.
Er hatte ja zuvor den Wildunfall gehabt.
Es gab von der Straßenseite, in die ich abbiegen wollte, eine Zeugin und hinter dem Unfallgegner glaube ich noch eine Dashcam, die mir aber nicht gezeigt wurde.
Der Versicherungsmann hat mir gesagt, dass ich meine Rechtsschutznummer anrufen sollte und meine Chancen "etwas Geld zu bekommen?" nicht gering seien.
Abgesehen vom Anrufen habe ich keine Ahnung, was ich machen soll, da es mein erster Unfall ist.
Bitte um Hilfe und Meinungen
23 Antworten
Für die Haftung kommt es aber nicht darauf an ob es verboten war, sondern ob (und ggf. zu welchem Anteil) es den Unfall bzw. Schaden verursacht hat.
Und das werden wir hier wohl kaum klären können, sondern bestenfalls ein Verkehrrichter.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 23. October 2023 um 11:20:02 Uhr:
Und das werden wir hier wohl kaum klären können, sondern bestenfalls ein Verkehrrichter.
Es gibt jedoch hier genügend User, die die entsprechende Fachkenntnis und Ausbildung besitzen.
Sicherlich, nur diese ersetzen nicht die Beratung durch einen Anwalt.
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Dass man auf den Blinker nur unter bestimmten, sehr eng auszulegenden Umständen vertrauen darf, ist unstreitig. Diese sehe ich hier nicht. Es ist ein Vorfahrtverstoß Vorrangverstoß mit Unfall.
Edit geändert, Vorrang, die Rechtschreibkorrektur
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 23. October 2023 um 14:16:22 Uhr:
Dass man auf den Blinker nur unter bestimmten, sehr eng auszulegenden Umständen vertrauen darf, ist unstreitig. Diese sehe ich hier nicht. Es ist ein Vorfahrtverstoß mit Unfall.
Klugscheißermodus an
Nennen wir´s Vorrang und nicht Vorfahrt. Vorrang wird im § 8 StVO geregelt. Dieser Fall in § 9.
Ist zwar jetzt nicht lebenswichtig, aber korrekter.🙂
Habs geändert, war die Rechtschreikorrektur
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 23. October 2023 um 15:56:43 Uhr:
Habs geändert, war die Rechtschreikorrektur
Dachte ich mir.😉
Auch mal Klugscheißen bitte: Vorrang ist der Überbegriff der Vorfahrt.