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Unfall durch niesen und angebliche Fahrerflucht.

Themenstarteram 1. September 2009 um 16:10

Hallo ich bins mal wieder und habe ein Problem.

Anfang Juni sind mein Lebensgefährte und ich auf dem Weg zu Freunden um da einen gemütlichen Grillabend zu haben. Kurz bevor wir da sind, müssen wir durch eine verkehrsberuhigte Zone um von da in die Straße abbiegen zu können in der die Freunde wohnen.. Diese zone ist ca. 350 Meter lang und in der Hälfte musste mein Männe niesen. Dabei hat er das Lenkrad verzogen und ist links in zwei stehende Autos gekracht.. Das erste hatte ein paar Schrammen hinten an der Stoßstange und das andere sah doch schon übel aus, so wegen der Lampe und so.

Wir haben dann zu erst die Polizei angerufen und dann unsere Freunde, die auch schnell kamen. Hatten es ja nicht weit.

In der Zeit wo wir auf die Polizei warteten kam auch der dessen Auto wir hinten getroffen hatten. Wir hatten mit dem Handy ein paar Bilder von dem Missgeschick gemacht und dann unser Auto, es versperrte die ganze Straße, auf der anderen Seite geparkt.

Der wo kam war so recht freundlich und sagte nur: kein Problem, lasse einen Kostenvoranschlag machen und schicke den euch.

Dann kam die Polizei und der musste weg. Hat nur kurz den Fahrzeugschein gezeigt und weg war er, ich habe aber noch gehört wie er zu der Polizistin sagte das wir das Auto einfach weggefahren hätten!

Die Polizei ließ sich alles zeigen und sagte dann das es wohl eine Anzeige wegen versuchter Fahrerflucht geben würde! Wir dachten wir hören nicht richtig. Hätten wir die Straße blockiert lassen sollen? All unsere Beteuerungen und auch die unserer Freunde halfen nicht, die Polizei hat meinem Männe erstmal den Führerschein entzogen und das mit der Begründung das unser Auto jetzt in einer Nebenstraße stand. Das wäre Fahrerflucht!

Montagmorgen haben wir dann sofort um 8 Uhr unsere Versicherung wegen der Schäden informiert und waren da dann geschockt. Der der weg musste, hatte angeblich einen Schaden von 5000 bis 6000 Euronen und wir hätten ja versucht abzuhauen. Er hätte uns aber noch stellen können und die Polizei hätte es bereits bestätigt!

Die Bearbeiterin bei unserer Versicherung sagte nur das wir ihr die Bilder die wir gemacht hatten per Email schicken sollen und uns an einen Rechtsanwalt wenden sollen. Wir hätten ja auch Verkehrsrechtsschutz. Der Anwalt solle dann die Akte von der Polizei anfordern.

Wir hatten ja eh einen Termin nachmittags beim Anwalt um dem alles zu erklären.

Nach nur einer Woche kam auch schon ein Schreiben von unserer Versicherung das für das eine Auto ein Gutachten über einen Anwalt eingegangen wäre und man auf unsere Bilder warten würde. Der Schaden würde fast 8000 Euro sein. Mein Männe hat darauf sofort bei der Bearbeiterin angerufen und ihr die Bilder gemailt die wir gemacht hatten. Die rief kurz darauf zurück und sagte nur das irgendwas nicht stimmen würde und die es an die nächst höhere Bearbeitungsstelle weiter geben würde,

Mein Männe musste aber auch noch zur Polizei und denen erzählen wie es zu dem Unfall kam und wieso er versucht hätte abzuhauen. Erst nachdem unser Anwalt dann richtig Stress gemacht hat, bekam mein Männe den Führerschein vorläufig wieder, musste den aber am 28. Aug. wieder abgeben weil es ein Richter auf Einspruch des Anwalts von dem den wir hinten gestriffen hatten eingelegt hat.

Das kann doch so nicht normal sein oder? Übrigens wurde der Schaden an dem anderen Auto ohne Problem bezahlt.

Beste Antwort im Thema
am 3. September 2009 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Du bist der Meinung, dass Ihr nichts falsch gemacht habt und schilderst das hier auch so. Das ist schon OK.

Ob sich tatsächlich ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten gezeigt hat, wird aber die Staatsanwaltschaft prüfen. Dabei wird sie -im Gegensatz zu uns- auch die anderen Beteiligten anhören können und sich dann ein vollständiges Bild machen.

Wir können doch -wie jetzt schon mehrfach gesagt- allenfalls Dir nach dem Mund reden, weil wir die Akte gar nicht kennen.

Das bringt doch nix.

Es soll immerhin schon Leute gegeben haben, die haben ihren Wagen erstmal bin nach Hause in die Garage gestellt, damit er nicht mehr stört...

Hafi

So ist es.

Nach dem was hier geschildert wurde ist der Vorwurf der Unfallflucht zunächst nicht so ganz nachvollziehbar, weswegen man durchaus auf den Gedanken kommen könnte, dass -bewusst oder unbewusst- nicht alle Fakten angegeben wurden.

Die Tatsache, dass das Auto erst 100 Meter weiter in einer Seitensstraße abgestellt werden konnte, wirft dann aber doch Fragen auf.

Verbindlichen Rat wird hier niemand geben können, es geht immerhin um einen Straftatbestand. Der einzig richtige Weg, die Einschaltung eines Anwalts wegen des Fluchtvorwurfes, wurde ja wohl gewählt.

Zitat:

 

Naja die Kfz-Haftpflicht ist ja auch ne passive Rechtsschutz und dann noch der Anwalt.

Der passive Rechtschutz erstreckt sich aber nur auf die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und nicht auf anwaltliche Hilfe bezüglich der Unfallflucht!

Gruß Schusti

 

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Themenstarteram 1. September 2009 um 21:10

Nein, dass Auto was da steht ist nicht von uns und wir sind aus der anderen Richtung gekommen. Links ist ein Parkstreifen und es gehen geradeso 2 Autos neben einander her. Unser Auto steht ca. 100 Meter weiter in unserer Richtung in einer Seitenstraße. Hab aber eigentlich ein Bild eingestellt?

Themenstarteram 1. September 2009 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, OK, hast Recht, bisschen verwirrend....:(

So mein ich das hier in etwa...........:)

Die Zeichnung ist niedlich Delle. So ist es gut dargestellt. Man sieht wer Ahnung hat und aus einem Beitrag richtig ließt.

Danke Delle und weiter so!!!

Themenstarteram 1. September 2009 um 21:25

Sorry, aber mein Anliegen ist eigentlich ein anderes. Selbst wenn wir einen Anwalrt eingeschaltet haben, wie kann es sein das mein Lebensgefährte nach dessen Intervention (die des Anwaltes) seinen Führerschein wiederbekommen hat und dann ein anderer Beamter ihm diesen wieder abnimmt und der Anwalt erst auf die Akte warten muss? Mein Männe hat jetzt seinen Urlaub nehmen können, aber der sein cheffe ist nicht gut drauf zu sprechen. Wir haben doch echt nichts falsch gemacht und nur das Auto dahin gefahren wo es niemanden stört?

Für die Schrittgeschwindigkeit ist euer Auto nach dem niesen aber noch ein ganz schön weites Stück gefahren. :D

Du bist der Meinung, dass Ihr nichts falsch gemacht habt und schilderst das hier auch so. Das ist schon OK.

 

Ob sich tatsächlich ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten gezeigt hat, wird aber die Staatsanwaltschaft prüfen. Dabei wird sie -im Gegensatz zu uns- auch die anderen Beteiligten anhören können und sich dann ein vollständiges Bild machen.

 

Wir können doch -wie jetzt schon mehrfach gesagt- allenfalls Dir nach dem Mund reden, weil wir die Akte gar nicht kennen.

Das bringt doch nix.

 

Es soll immerhin schon Leute gegeben haben, die haben ihren Wagen erstmal bin nach Hause in die Garage gestellt, damit er nicht mehr stört...

 

Hafi

am 3. September 2009 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Du bist der Meinung, dass Ihr nichts falsch gemacht habt und schilderst das hier auch so. Das ist schon OK.

Ob sich tatsächlich ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten gezeigt hat, wird aber die Staatsanwaltschaft prüfen. Dabei wird sie -im Gegensatz zu uns- auch die anderen Beteiligten anhören können und sich dann ein vollständiges Bild machen.

Wir können doch -wie jetzt schon mehrfach gesagt- allenfalls Dir nach dem Mund reden, weil wir die Akte gar nicht kennen.

Das bringt doch nix.

Es soll immerhin schon Leute gegeben haben, die haben ihren Wagen erstmal bin nach Hause in die Garage gestellt, damit er nicht mehr stört...

Hafi

So ist es.

Nach dem was hier geschildert wurde ist der Vorwurf der Unfallflucht zunächst nicht so ganz nachvollziehbar, weswegen man durchaus auf den Gedanken kommen könnte, dass -bewusst oder unbewusst- nicht alle Fakten angegeben wurden.

Die Tatsache, dass das Auto erst 100 Meter weiter in einer Seitensstraße abgestellt werden konnte, wirft dann aber doch Fragen auf.

Verbindlichen Rat wird hier niemand geben können, es geht immerhin um einen Straftatbestand. Der einzig richtige Weg, die Einschaltung eines Anwalts wegen des Fluchtvorwurfes, wurde ja wohl gewählt.

Zitat:

 

Naja die Kfz-Haftpflicht ist ja auch ne passive Rechtsschutz und dann noch der Anwalt.

Der passive Rechtschutz erstreckt sich aber nur auf die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und nicht auf anwaltliche Hilfe bezüglich der Unfallflucht!

Gruß Schusti

 

Themenstarteram 5. September 2009 um 17:16

Hallo zusammen,

wir waren am Dienstag bei unserem Anwalt und der hat sofort mit der Führerscheinstelle telefoniert. Es war ein langes hin und her und es gab wohl keine Anordnung eines Richters der meinem Freund den Führerschein entziehen könnte. Darauf konnten wir sofort hin und mein Freund bekam seinen Führerschein aiuch wieder. Die Beamtin sagte dabei kein Wort.

Das was wohl der Polizei sauer aufgestoßen ist, ist das ich an der Unfallstelle gewartet habe und mein Freund (der ist ja gefahren) unser Auto weggefahren hatte damit die Straße nicht blockiert wird. Ist sowas bereits Fahrerflucht wenn einer aus dem Auto an der Unfallstelle wartet und dert Fahrer die Straße frei macht und nach keinen 2 Minuten wieder zurück ist???

Das Andere ist ja noch mit der Forderung von dem, der keine Zeit hatte. Unsere Versicherung will jetzt von uns genauere Angaben was wir an diesem Auto beschädigt haben und ob wir an der ganzen Seite lang geschrammt sind. Das sind wir aber nicht und sind uns sicher nur die Stoßstange hinten beschädigt zu haben. Aber dazu meint mein Freund sogar er habe nur das eine Auto getroffen, weil das nicht richtig auf dem Parkstreifen stand und in die Straße reinragte, aber er weiß auch nicht ob er vorher nicht doch das andere Auto gestriffen hatte.

Ganz sicher sind wir und das wir nicht die ganze Seite beschädigt haben.

Hi,

nunja im nachhinein wäre es wohl besser gewesen ihr hättet den Wagen stehen lassen und die Straße blockiert. Dann hätte man evtl. schon feststellen können wie ihr die Fahrzeuge getroffen habt.

Aber im großen und ganzen sehe ich da nicht das Problem. Unfallschäden lassen sich sehr exakt analysieren. Wenn ihr das Fahrzeug an der kompletten Flanke gestreift habt kann man das sehr gut anhand der Schäden an beiden Fahrzeugen erkennen.

Aus den Beulen und Kratzern können die Fachleute lesen wie in einem Buch. Anstoßwinkel,Geschwindigkeit usw. alles kein Problem

Gruß Tobias

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