Unfall durch Motorfernstart

Hallo zusammen,

ich hab mit dem Wagen von nem "Kolegen" nen Unfall gehabt und zwar Folgendermaßen:

Wir wollten Nachts auf ne Party fahren ich hab nur meine Autoschlüsselvergessen. Da hat mir der Kollege seinen Wagen angeboten. Ich sach ich hol meine eben und gut. "Nein, nimm meinen" (Er hatte schon getrunkenb und wollte demnach nicht selber fahren)

Ich dann halt mit seinem gefahren er auf dem Beifahrersitz.

Auf dem Parkplatz alle ausgestiegen steck ich den Schlüssel in die Tasche schießt der Wagen auf einmal nach Vorne in nen anderen geparken Wagen. (Motorläuft, geht aus, geht wieder an schiebt sich weiter in den Vorderen)
Ich spring in den Wagen und mach den Gang raus, Polizei gerufen.

Ich war so nett (blöd) und hab gesagt ich bin vom Gang gerutscht... Soweit keine Probleme hat sich dann damit erledigt gehabt (Polizeilich!!!)

Jetzt will mein "Kollege" aber die Rechnung mit mir unbedingt 50/50 Teilen...

Was ich aber nicht einsehe! Denn:

-Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)
-Ich hab mit meinem Wagen fahren wollen
-Er hat neben mir auf dem Beifahrersitz gesessen
-Ich hab ihn (dummerweise) bei der Grünenrennleitung gedeckt
-Es war nur Blech (Rückwartsgang wären definitiv 10 Kniescheiben gewesen)

Was halten ihr davon? Oder was würdet ihr tun?
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen.

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

130 weitere Antworten
130 Antworten

Zur PHV:

Bereits ferngesteuerte Modellautos sind nicht mehr unbedingt Gegenstand einer Privathaftpflichtversicherung.

Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ist keinesfalls versicherte Gefahr der PHV.

Auch dürfte sich eine Versicherung schwer tun zu regulieren wenn Sie erfährt, dass
a) der Schaden nur bedingt durch eine nicht legale Manipulation des Anspruchstellers entstanden ist
b) der den Schlüssel verwahrende Schädiger keinerlei Ahnung von der Nebenfunktion Fernstart hatte und auch nicht entsprechend eingewiesen war.

@xAKBx,
dann sind wir einer Meinung, Formulierungen haben halt manchmal ihre Tücken 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Nur zum Zivilrechtlichen bemerkt.

@Meik´s 190er,
Das hat aber maßgeblich damit zu tun, dass manchen Diskutanten der erforderliche fachliche Hintergrund fehlt.

.. den Du aber hast?

Allerdings ist die Fraktion, die eine Schadenersatzverpflichtung vom Fahrzeugschlüsselverwahrer Maxter für den Fremdschaden sehen, die eindeutige rechtliche und bedingungsgemäße (Versicherung) Begründung bis dato schuldig geblieben.

...dies gilt auch für Deine Interpretation !!

...das war gedoppelt......

Ähnliche Themen

>...dies gilt auch für Deine Interpretation !!<

@Günnimatz,
vielleicht kannst Du das präzisieren. Aber meinetwegen lieber nicht.

Wer will kann nachlesen, dass ich die Gründe vollumfänglich genannt habe, warum meines Erachtens M. nicht für den Fremdschaden in Verantwortung zu nehmen ist.

Damit sollte es doch gut sein.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Der Schuß geht nach hinten los und selbst wenn, wo liegt das Verschulden bei Maxter?

Ich wollte damit sagen: Soll der Kumpel sich doch mit der PHV rumschlagen, hat Maxter seine Ruhe.

Ist aber wahrscheinlich zu kurz gedacht... wenn der von der PHV kein Geld bekommt, wird er sicherlich wieder bei Maxter auf der Matte stehen.

MfG, HeRo

Hallo,
also ich habe dann jetzt doch Post bekommen.

Von einem Anwalt der mich in anderer Sache mal vertreten hat.

Das in dem Schreiben rechtschreibfehler und mein Name (obwohl ich selbst in seiner Kartei stehe) falsch geschrieben ist/sind lassen wir mal aussen vor.

In dem schreiben steht nur das ich schuldhaft bin und überweisen soll (987,10€ frist 06.02.07)

Nichts wie es überhaupt zu dem Unfall kam.

Ich werde jetzt das Schreiben und einen Unfallhergangsbericht inkl. 3 Zeugen Namen an meinen Anwalt schicken und hier dann weiter berichten.

Hier zeigt sich, was Freundschaft ist.
Schade, dass du nicht schon deine Aussage vom Unfallort revidiert hast.
Ich drück die fest die Daumen!

Hallo,
was heißt revidiert?

Das war ja nur ne Unfall aufnahme und nichts weiter, ich habe nichts unterschrieben oder ähnliches; da es sich um privatgelände von einer Flughafengesellschaft handelte.

Naja, du hast ja damals gegenüber der Polizei trotzdem falsche Angaben zur Ursache gemacht.
Warum will der Dödel das Geld eigentlich von dir haben?
Das ist doch ein Fall für die KfZ-HP. Ich kann mir nur vorstellen, dass die gemerkt hat, dass sie frei sind. Also wirds von die geholt.
p.s. 10% Kulanz würde ich auch nicht mehr anbieten.

ich denke mal auch das das so ist, der Wagen läuft wohl über seinen Vater. Auf dem Schreiben vom Anwalt ist der name seines Vaters und nicht sein eigener.

Ist halt nur noch die frage was er seinem Vater und dem Anwalt bezüglich des Motorfernstartes gesagt hat!

Ich weiß auch nicht ob ich zur Polizei gehen soll und sagen das der einen Motorfernstart drin hat... das gibt garantiert einen Mordsärger von wegen ABE und so... und ich ahb den Wagen ja schließlich auch gefahren... Ich muss mich vorher versichern das der Wagen Strassentauglich ist! Oder nicht???

@maxter:

Ich verstehe hier irgendwo das Problem nicht?

Die Polizisten haben deine Aussage nicht notiert und du hast auch nichts unterschrieben?! Ja dann können Sie dir ja schonmal schlecht ne Falschaussage nachweisen. Des weiteren werden die bestimmt eher Gnade vor Recht ergehen lassen wenn du das korrigierst! Falls das überhaupt nötig ist.

Ruf doch einfach mal deinen Kumpel an und frag Ihn mal ob er seinem Vater das mit der Fernsteuerung erzählt hat? Und frag Ihn ob das die Versicherung auch schon weiß? Weil du das für Ihn als kleinen Service machen würdest wenn er mit dem Scheiß nicht aufhört.

Nebenbei kannst du das ja nochmal erwähnen mit dem 5000€ Strafe und das er die Schadenssumme ja dann unverzüglich der Versicherung zurück zu zahlen hat.

Mal sehen was er dann dazu sagt....

Das habe ich ihm ja schon von anfang an gesagt! Das ihn die Sache definitiv billieger kommt wenn er einfach selbst bezahlt und gut!
ich weiß noch nicht mal ob er ne rechtschutz hat... aber da das der Wagen von seinem Vater ist greift wohl eher seine (also die vom Vater)

Zitat:

Original geschrieben von Zahn


Das ist doch ein Fall für die KfZ-HP.

nö...

aufgr. baulicher veränderungen, die zum erlöschen der be führen, sind die bei beträgen unter 5000€ zwar in der zahlpflicht ABER können sich das geld ohne mit der wimper zu zucken vom versicherungsnehmer wiederholen, der seinerseits wiedrrum das geld vom "fahrer" einklagen kann....

viel "strafe" außer kündigung des vertragsverhältnisses & nachforderung von imho 6 monatsbeiträgen (müsst ich jetzt genau nachgucken) ist da nicht mehr....

@MagirusDeutzUlm
Wieso kann der Versicherungsnehmer das Geld vom Fahrer zurück klagen? Ich hab mit dem doofen Motorfernstart doch nix am Hut gehabt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen