Unfall durch Motorfernstart

Hallo zusammen,

ich hab mit dem Wagen von nem "Kolegen" nen Unfall gehabt und zwar Folgendermaßen:

Wir wollten Nachts auf ne Party fahren ich hab nur meine Autoschlüsselvergessen. Da hat mir der Kollege seinen Wagen angeboten. Ich sach ich hol meine eben und gut. "Nein, nimm meinen" (Er hatte schon getrunkenb und wollte demnach nicht selber fahren)

Ich dann halt mit seinem gefahren er auf dem Beifahrersitz.

Auf dem Parkplatz alle ausgestiegen steck ich den Schlüssel in die Tasche schießt der Wagen auf einmal nach Vorne in nen anderen geparken Wagen. (Motorläuft, geht aus, geht wieder an schiebt sich weiter in den Vorderen)
Ich spring in den Wagen und mach den Gang raus, Polizei gerufen.

Ich war so nett (blöd) und hab gesagt ich bin vom Gang gerutscht... Soweit keine Probleme hat sich dann damit erledigt gehabt (Polizeilich!!!)

Jetzt will mein "Kollege" aber die Rechnung mit mir unbedingt 50/50 Teilen...

Was ich aber nicht einsehe! Denn:

-Mehrfach vorher gewarnt das das Ding gefährlich ist (verboten?)
-Ich hab mit meinem Wagen fahren wollen
-Er hat neben mir auf dem Beifahrersitz gesessen
-Ich hab ihn (dummerweise) bei der Grünenrennleitung gedeckt
-Es war nur Blech (Rückwartsgang wären definitiv 10 Kniescheiben gewesen)

Was halten ihr davon? Oder was würdet ihr tun?
MfG

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Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Du als Fahrer mußt aber auch mit so etwas rechnen.

Er ist nicht gefahren! Er hat das Auto NICHT aktiv gegen das parkende Fahrzeug gesteuert!

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Also ich hab die Damen und Herren mal angeschrieben.
Im Bereich der STVZO ist der Motorfernstart nicht erlaubt, aber nur auf Privat Gelände.

Aber die Software erkennt ob ein Gang eingelegt ist oder nicht.

Das interessante dabei ist, wenn du den Schlüssel des Wagen abziehst, bleibt der Motor AN.

Wenn du das jetzt als unerfahrener nicht merkst und du gehst von der Kupplung hast noch nen Gang drin, dann Plums biste irgendwo gegen gefahren.

Wenn du austteigst, und die Tür zumachst, dann geht der Motor erst AUS.

Somit weiß die Software das der Gang garantiert draussen ist.

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Es ist so, dass sein Freund nicht gemerkt hat, dass der Wagen nach dem Abziehen des Schlüssels noch vermutlich läuft, da das ganze überbrückt worden ist.

@ acer2k

So wie ich das gesehen habe (an dem Handsender) ist das nur so eine biliege Ebay alarmanlage.

Ich habe auch schon mal eine bei ebay gekauft, aber die ist direkt wieder rausgeflogen und durch eine von alarmconcept getauscht worden... (ohne Motorfernstart selbst verfreilich)

Wenn die Software erkennenwürde ob ein gang drin ist oder nicht hätte ich jetzt nicht die KacXe am dampfen....

Der Motor war auch definitiv AUS als wir ausgestiegen sind!

Man hat ja gehört wie er getartet hat nachdem wir gehen wollten bzw ich den schlüssel in der Tasche hatte

Gut okay, dann haste recht, wenn schon illegale Sachen machen, dann aber mit Qualitätssachen, so dass sowas nicht so schnell herauskommt. :-)

Ne da haste wirklich die Kacke am dampfen unglaublich.
Aber normalerweise bist du aus der Haftung raus oder?
Weil du ihm doch eine Gefälligkeit getan hast, er war ja gar nicht mehr in der Lage Auto zu fahren.

War da mal was nicht bei der Haftung und Gefälligkeiten die man für jemanden macht?

Ob Gefälligkeit oder nicht, ob den Mißt teuer gekauft oder billig....

Ich denke auch mal das ich sehr gut dastehe und nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, warum sollte ich auch...

Trotzdem geht mir der Vogel jetzt auf den SacX damit das ich zahlen soll...

Ich hab auslagen und rennerei die ich lieber wo anders zu nutzen würde...

Aber ich klag mein Geld zurück ;-) Die Nummer wird ihn richtig teuer zu stehen kommen.
Post Telefon Fahrten Zeitaufwendung Anwalt etc

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So wieder Post von meinem Anwalt...

ich muss ihn zahlen und weder Rechtsschutz noch Haftpflicht kommen für die kosten auf....

Da ich ja keinen Anwalt zur abwendung der zahlungsaufforderung gebraucht hätte..... Klasse.

Das heißt meine Anwaltskosten sind und bleiben meine kosten.

Von der gegenseite gibt es noch nichts neues zu berichten.

Hier gibt es so was ähnlihes.... da ging es nur übler aus...
Ist zwar nicht die gleiche Sachlage.... aber trotzdem...

Gerichtsurteil in Sachen Tuning

Die Versicherung müsse nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden, berichtet „auto motor und sport“ unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 10 U 56/06). Das Gericht hob demnach mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war. Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.

Na gut, zur Sensibilisierung ist das Urteil allerdings tauglich.

So es kam bis jetzt nichts weiteres von dem Gegnerischen Anwalt...

Ich habe meinen Anwalt bezahlt und sehe das ganze jetzt als Lehrgeld an.

Da ich jetzt so lange nichts weiteres mehr gehört habe kann man die Sahe wohl als abgeschlossen ansehen ;-) Anwaltstechnisch...

Lässt sich abschließend nur sagen:
Lasst die Finger von so einem Spielzeug und haut jedem auf die selbiegen der auch nur dran denkt sich so einen Mißt einzubauen!

PS: Falls wiedererwarten mein "Kumpel" oder dessen Anwalt muckt schreibt ich hier wieder...

Hallo,

alles Gute zu dem guten Ende... auch wenns Du auf den Anwalt kosten bleibst... Ihc hoffe es war nicht zu teuer...

Hast Du nochmals kontakt zu deinem "Freund" gehabt....

Gruß
Epex

Zitat:

Original geschrieben von 2erlei


kleines fallbeispiel gefällig?
du stellst den wagen in die parklücke am straßen rand.
steckst den schlüssel in die tasche - gehst.
ein kleinkind spielt auf dem bürgersteig und geht zwischen
die autos. du bist noch in reichweite und bemerkst nicht,
daß der schlüssel den knopf drückt.
du gehst um die ecke, das auto holpert vor, der
kleinkinderkopf steckt zwischen den stoßstangen,
der wagen kommt schnell näher......

Die Anlagen dürfen bei Automatik nur auf P und mit angezogener Handbremse starten.

Beim Schalter eben wenn kein Gang eingelegt ist und H.Bremse.

Also nichts mit überfahren oder ähnl. !!!

Wenn der Wagen trotzdem anspringen sollte wie in dem Beispiel
mit dem Fuß ,wurde die Sperre normalerweise überbrückt und wer sowas macht.......

Und dafür muss man nu einen über 1,5 Jahre alten Thread wieder aus der Versenkung holen?? Nicht, dass wir das schon lange geklärt hätten...

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