Unfall... dard ich einen Gutachter beauftragen ohne die gegnerische Versicherung zu fragen?
Hallo,
hatte gestern einen Unfall mit ner 2 Jahre alten E-Klasse.
Mir wurde die Vorfahrt genommen. Polizei nahm den Unfall auf und der Verursacher gesteht die Schuld ein...
Wie muss ich jetzt vorgehen??
Darf ich meinen Benz einfach in ne Mercedes-Werkstatt bringen die den Schaden ermitteln, ohne mich zuvor mit der gegnerischen Versicherung (Unfallverursacher und Geschädigter sind bei der gleichen Versicherung) in Verbindung zu setzten?? denke dass der Schaden ca. 3000 Euro sein wird.
Für ne kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Den Spruch mit der Wertminderung, siehe oben, vergiss bitte auch ganz schnell. Kein Versicherer wird so handeln. Es wird immer den Minimalsatz geben und der ist auch noch errechnet nach irgendeiner Rechenmethode zur Minderwertermittlung. Diese Rechenmodelle sind allesamt nicht ganz marktgerecht, daher ermittelt ein seriöser unabhängiger den jeweiligen merkantilen Minderwert.
süß...😁
Jetzt mal im Ernst:
@TE:
Der Schaden sieht für mich, auch wenn ich kein SV bin, aus, als wäre er teurer als 3.000 EUR. Hab jetzt nicht genau auf die Bilder geschaut, aber wenn ein Xenon-Scheinwerfer hin ist, sprechen wir bei der E-Klasse schon von 900 EUR für das Teil.
Also hast Du mehrere Möglichkeiten:
1. Versicherung anrufen und um Erstellung eines Gutachtens bitten (in Kasko Pflicht, im Haftpflichtschaden optional)
2. Einen freischaffenden SV Deiner Wahl beauftragen. Da Du aber offenbar keinen persönlich kennst, ist diese Wahl letzlich auch eine Lotterie.
3. Die Werkstatt bitten, den SV zu beauftragen, den sie sonst auch immer nehmen. Ist unsprortlich, führt aber sicher zum gewünschten Erfolg.
1, 2 oder 3. Du musst Dich entscheiden, dann bleibt es dabei.😁
Ob Du unabhängig von der SV-Frage vorher die Versicherung anrufst, bleibt (im Haftpflichtfall) ebenso Dir überlassen. Wenn sie noch Fragen an Dich haben und nicht mit Dir gesprochen haben, werden Sie Dir einen Fragebogen schicken. Dauert halt gleich eine Woche länger.
Unverbindlicher Vorschlag von mir: Versicherung anrufen; fragen, ob Haftung klar ist und Reparatur in die Wege geleitet werden kann.
Bei der Gelegenheit Nutzungsausfall (für die dauer der Reparatur) und Unkostnpauschale (25 EUR für Porti und Telefonate) klar machen.
Wenn das Thema auf 1,2, oder 3 kommt, die für Dich geeignete Variante angeben.
Dann zu Mercedes und den Rest veranlassen und wenn alles gut geht, hast Du nächste Woche Dein Auto wieder.
Schöne Grüße
Hafi
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Und dann ist bei dieser Schadenhöhe und einem solchen Fahrzeug nunmal ein Gutachten nicht zwingend erforderlich. Mehr hab ich doch gar nicht gesagt.Warum sollte dieser Schaden nicht nach dem Schema: KVA, Bilder --> Rep.Freigabe---> Rechnung ablaufen.
Schonmal was von Beweissicherung durch ein Gutachten gehört? Komplette Ermittlung des Schadens?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Bei der Gelegenheit Nutzungsausfall (für die dauer der Reparatur) und Unkostnpauschale (25 EUR für Porti und Telefonate) klar machen.
Er oder der Sachbearbeiter legt also die Dauer der Reparatur fest, ok.
@ TE
Da Dich noch keiner drauf hingewiesen hat, Dir steht auch die Vertretung durch einen Anwalt zu, der je nach Versicherung auch dringend zu empfehlen ist, unabhängig von der Schuldfrage.
Ein Kostenvoranschlag wird bei so einem hohen Schaden (Über 5t €!) wird nicht funktionieren, auch nicht wenn Du ihn vom Benz hast!
Die Werkstatt kann auch die Wertminderung und viele andere Punkte nicht ermitteln!
Wenn der Gegner bei LVM, HUK, DEVK etc. versichert ist, wäre auch ein Anwalt bei so einem hohen Schaden pflicht! Die Kosten für Anwalt und Gutachter wird ja auch von der geg. Versicherung übernommen.
Jetzt sag' ich doch auch mal, wie ich es machen würde:
Gegnerische Versicherung anrufen und fragen, ob die Schuldfrage für Sie geklärt ist. Dann die MB Werkstatt fragen, ob Sie einen unabhängigen Sachverständigen kennen (du kennst ja wohl keinen) und den beauftragen.
Danach bei der MB Werkstatt Rep. beauftragen und Abtretung (das direkt mit Versicherung abgerechnet werden kann) unterschreiben und gleichzeitig Gutachten an Versicherung mit Bitte um Auszahlung Kostenpauschale, merkantiler Minderwert und ggf. Nutzungsausfall, falls du keinen Mietwagen nimmst.
In diesem Stadium wird ein Anwalt die Regulierung m.E. nur Verzögern - den kannst du immer noch einschalten, falls die Versicherung sich irgendwo querstellen sollte, wofür mir im Moment aber kein Grund einfällt.
Schönen Gruß vom Sause
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
3. Die Werkstatt bitten, den SV zu beauftragen, den sie sonst auch immer nehmen. Ist unsprortlich, führt aber sicher zum gewünschten Erfolg.
Für jemanden mit keine Ahnung IMHO die beste Lösung. Die Werkstätten kennen ihre Gutachter und wissen mit welchem sie hinterher kein Ärger bezüglich der Zahlen bekommen. Gibt nämlich immer Stress wenn die Rechnung dann doch höher wird als das Gutachten. Zudem sind per Gutachten Wertminderung, Nutzungsausfall etc. vernünftig ermittelt und aufgeführt so dass es hier keine großen Diskussionen gibt.
Anrufen bei Versicherung ob die die eindeutige Schuldfrage anerkennen. Wenn ja siehe oben. Wenn nein Anwalt. Sofern die sich nicht gleich querstellen und die Schuldfrage klar ist muss man letzteren nicht unbedingt nehmen, hätte aber das Recht dazu.
Keinesfalls als Geschädigkten an einen SV oder gar eine Werkstatt der Versicherung verweisen lassen. Ob das ein SV einer Prüforganisation ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt, sehr viele freie SVs sind zwangsweise mit einer verbandelt um auch HUs anbieten zu können. Ok, es gibt da so eine Kittelfarbe die berüchtigt für ihre Versicherungsnähe ist, aber sonst ... 😁
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Ohne mich hier wieder in die üblichen Grabenkämpfe einmischen zu wollen, aber ich habs heute wieder aus neutralem und meiner Meinung nach trotzdem kompetenten Munde gehört :
Bei einer erwarteten Schadenshöhe von mehreren 1000 Euro immer besser Variante 2 oder 3 wählen.
Wenn man keine Ahnung hat, besser zum RA, kostet bei eindeutiger Haftung auch nicht.
Das predigt auch z.B. Herr Wellner vom VI. BGH Senat in seinen Vorträgen.
Der ist weder SV (hat aber wohl einen in der Verwandschaft, der aber keine KFZ-Schäden mehr macht), noch Versicherer, noch RA und will eigentlich nur möglichst keine nervigen Fälle mit Stundenverrechnungssätzen, etc. aufm Tisch haben.
Klar, er ist Jurist, aber der Mensch wurde sogar schon von der Versicherungslobby als Redner geladen.
So ganz falsch kann es also nicht sein, bei der Schadenshöhe nicht nur nen KVA machen zu lassen. Klar, es kann gutgehen, muss aber nicht...
Da ich leider regelmäßig von Unfällen betroffen bin, immer Anwalt und SV. Da fackel ich nicht lange. Wobei bei mir auch immer die Leihwagenkosten(ca. 500 Euro pro 1000 Euro Schadenshöhe) ein Thema sind.
Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Da ich leider regelmäßig von Unfällen betroffen bin, immer Anwalt und SV. Da fackel ich nicht lange. Wobei bei mir auch immer die Leihwagenkosten(ca. 500 Euro pro 1000 Euro Schadenshöhe) ein Thema sind.
Seit wann berechnen sich denn die Leihwagenkosten an der Schadenhöhe??
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Seit wann berechnen sich denn die Leihwagenkosten an der Schadenhöhe??Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Da ich leider regelmäßig von Unfällen betroffen bin, immer Anwalt und SV. Da fackel ich nicht lange. Wobei bei mir auch immer die Leihwagenkosten(ca. 500 Euro pro 1000 Euro Schadenshöhe) ein Thema sind.
Ich weiß auch nicht was dies für ein Quark ist 😕
Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Da ich leider regelmäßig von Unfällen betroffen bin, immer Anwalt und SV. Da fackel ich nicht lange. Wobei bei mir auch immer die Leihwagenkosten(ca. 500 Euro pro 1000 Euro Schadenshöhe) ein Thema sind.
Na, dann bekommst du beim SV und der Leihwagenfirma doch bestimmt einen Rabatt, so als Quasi Stammkunde....😁
Gruß
Delle
Zitat:
Anwalt die Regulierung m.E. nur Verzögern
Jetzt mal hierzu ein aktueller Fall aus der Praxis. Der Unfallverursacher schiebt zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge zusammen, keine weiteren Beteiligten. Schuldfrage ist eindeutig und wird nicht angezweifelt.
Beteiligter 1 geht zum Anwalt, der kümmert sich um die Abwickulung. Nach drei Wochen ist alles erledigt.
Beteiligter 2 rechnet selber mit der Versicherung ab, den Fragebogen sendet er unverzüglich zurück. Nach fast 10 Wochen hat er das Geld auf seinem Konto.
Person1 geht um 7:00 aus dem haus und sie wird nass.
Person2 geht um 7:00 aus dem haus und sie bleibt trocken.
heisst das nun, dass es morgens um 7:00 immer regnet oder ist es dann eher trocken?
ich denke in beiden richtungen (anwalt ja/nein) wird man ohne probleme faelle finden koennen die die eigene sichtweise widerspiegeln.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Jetzt mal hierzu ein aktueller Fall aus der Praxis. Der Unfallverursacher schiebt zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge zusammen, keine weiteren Beteiligten. Schuldfrage ist eindeutig und wird nicht angezweifelt.Zitat:
Anwalt die Regulierung m.E. nur Verzögern
Beteiligter 1 geht zum Anwalt, der kümmert sich um die Abwickulung. Nach drei Wochen ist alles erledigt.
Beteiligter 2 rechnet selber mit der Versicherung ab, den Fragebogen sendet er unverzüglich zurück. Nach fast 10 Wochen hat er das Geld auf seinem Konto.
Sehr überzeugend.
Wieviele "aktuelle Fälle aus der Praxis" soll ich Dir aufzählen, bei denen es anders war?
Hast Du schonmal darüber nachgedacht, dass jeder Postlauf Mandant-->RA-->Versicherung-->zurück das Ganze, automatisch Zeit kostet, da weder der Anwalt noch die Versicherung (Poststelle, Arbeitsvorbereitung, SB) da sitzen und den ganzen Tag auf einen neuen Brief warten, weil sie sonst nix zu tu haben? Und jede Überweisung Versicherung--> RA --> Mandant ebenso...
Und warum soll es auch schneller gehen, nur weil die gleiche Post mit einem Anwaltsschreiben zusammen kommt?
Zu glauben, dass das irgendjemanden in einer Schadenabteilung beeindruckt ("Huch, Post vom Anwalt, die muss ich vorziehen😰"😉 ist bei dem Massengeschäft nur naiv.
Nochmal: es gibt genügend Fälle, bei denen es sinnvoll und ratsam ist, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wenn es aber nur darum geht, einen klaren Fall zu beschleunigen, ist es nutzlos.
Hafi
PS: Vielleicht war in Deinem "Beispiel" der nicht anwaltlich vertretenen ja der Fahrer des mittleren Autos.
Weiß man, ob der nicht zuerst aufgefahren ist? Hat es vielleicht nur deshalb schon länger gedauert?
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Seit wann berechnen sich denn die Leihwagenkosten an der Schadenhöhe??
Habe ich das behauptet? Nein. Das ist nur ein Erfahrungswert für meinen Fahrzeugpark.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Na, dann bekommst du beim SV und der Leihwagenfirma doch bestimmt einen Rabatt, so als Quasi Stammkunde....😁
Gruß
Delle
Bei der Leihwagenfirma für Nicht-Unfall-Ausleihen - ja, natürlich.