Unfall BW bitte um hilfe
Guten Abend zusammen.
Weiß nicht genau ob ich hier richtig bin.
Und zwar ich bin Zeitsoldat in einem Transport Batallion. Heute bin ich mit einem Dienst LKW bei Rückwarts fahren in ein anderen Dienst LKW gefahren. Ich hatte zwar einen Sicherheitsposten der geguckt hat, aber als er auf die andere seite des 10t GL wollte hat er mich nicht angehalten und ich selbst bin nicht angehalten. Und dann war ich schon in den anderen Toner drinne. Der eine Toner wo ich reingefahren bin Wirtschaflicher totalschaden da es nicht mehr lohnt den zu reparieren (Sorry.... sind auch Alte Kisten)
So nun drohrt mir so wie es aussieht da ich nicht angehalten bin wo ich den Sicherheitsposten nicht mehr gesehen haben erstmal ne Sisziplinarstrafe (das ist ja noch nicht das Schlimmste) wenn es ganz schlecht für mich ausgeht kostet es mich 3 Monatslöhne! ! !
So nun zu meiner Frage die Bundeswehr das so mit mir machen? Wahr ja nicht mit Vorbehalt?
Meine Haftplichtversicherung tritt auch nicht in Kraft und eine Diensthaftplicht habe ich mich erst vor einer Woche drum gekümmert aber meine Unterlagen sind noch nicht da (Noch nicht abgeschlossen) also tritt die auch nicht in Kraft.
Naja vllt ist hier ja jmd der sich mit sowas auskennt und kann mir weiter helfen.......
MFG Rico
65 Antworten
Dann müsstest du aber auch wissen das wenn man rückwärts fährt nur in den Spiegel schaut wo der SiPo zusehen ist. Ja der LKW Stand im toten winkel und der Instler meinte das nur so. Keine Ahnung ob der ein Plan davon hat. Der andere 10t GL sieht überhaupt nicht schlimm aus, schade das ich kein Foto gemacht habe, dann hättet ihr euch selbst ein bild davon machen können. Und noch was, ich bin Transporter und bald 2Jahre dabei und ich fahre fast nie. Schade finde ich das, dachte man schrubt da schön KM aber das wird anscheinend nicht. Wenn ich Glück habe kriege ich bis zu meinem DZE 10.000km voll.
MFG Rico
Zitat:
Original geschrieben von rico86c
Und ausserdem ist es ja nicht meine Schuld allein, der SiPo kriegt ja auch Schuld, um genau gesagt 50%.
Und das ist falsch. Verantwortlich für den Betrieb ist immer noch der Kraftfahrer selbst. Du bis 100 % schuld. Natürlich ist der SiPo/Einweiser/Wasauchimmer mit schuld, weil er seinen Standortwechsel (wo ist er eigentlich hin?) nicht angezeigt hat. Aber die Hauptlast liegt definitiv bei Dir? Was war der Einweiser denn für jemand? Neuer Gefreiter oder Längerdienender mit Erfahrung? Hatte er überhaupt Ahnung von der Einweisertätigkeit (also richtig beigebracht bekommen)?
Zitat:
Original geschrieben von rico86c
Und das schlimmste finde ich das der Tonner als Totalschaden behandelt wird, obwohl nur die Scheibe kaputt ist und er ne Beule hat. Die Instler meinten selber das ist nix schlimmes.Dann braucht der Instler wohl eine neue Brille? Auf der ersten Seite hast Du geschrieben, der Schaden belaufe sich auf 16.000. Sowas erkennt man doch zumindest halbwegs...
Also Du warst langsam, trotzdem ging es so schnell, dass Du nicht mehr reagieren konntest und einen Totalschaden angerichtet hast? Wie weit bist Du denn insgesamt rückwärts gefahren?Zitat:
Original geschrieben von rico86c
Aber es ging so schnell, so schnell konnte ich nicht reagieren.Ich möchte Dir nicht zu Nahe treten, aber kann es einfach nur sein, dass Du in dem Moment einfach etwas überfordert warst? Mit kaum Übung rangieren, ein wenig bekanntes Fahrzeug, der dadurch erzeugte Stress lässt schnell was übersehen (das weiss ich aus eigener Erfahrung). Zumal in den KFAZ empfohlen wird, vor Fahrtbeginn um das Fahrzeug herum zu gehen und nach Schäden bzw. potentiellen Gefahrenquellen beim Rangieren zu schauen (wie es auch die entsprechenden Berufsgenossenschaften empfehlen).
Lagsam geht einem diese Klugscheißerei hier auf die Nüsse. 😠
Hört mal zu Ihr Soldaten, Ex- Soldaten Reservisten oder was da immer noch so kreucht und fleucht bei der Bundeswehr.
Der TE hat es nicht mit Absicht gemacht und bedauert seine Fehler.
Er möchte hier Rat bekommen und nicht andauernd "Einläufe" und Besserwisserei.
Jetze muss aber langsam mal gut sein hier !!
Ist schon klar, euch allen wäre das natürlich nie im Leben passiert, weil Ihr euch IMMER peinlichst genau an die Vorschriften haltet... 🙄
Kehrt mal vor eurerer eigenen Tür
Gruß von Zivilisten Delle
man oh man.... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,ich war mit meinem Tätigkeitsfeld sehr zufrieden, da musste ich mir den Stress mit der Ausbildung zum Uffz usw. nicht unbedingt geben. Als OSG war ich mehr als zufrieden.....
Gruss
Marcus
OK, das ist ja auch das wichtigste🙂😁 Dann ist das auch vollkommen in Ordnung!😁 Leider haben sich bei uns in der Kaserne die OSG´s aufgeführt, wie der General höchstpersönlich, wobei Ich noch keinen General erlebt habe😉
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Lagsam geht einem diese Klugscheißerei hier auf die Nüsse. 😠
Hört mal zu Ihr Soldaten, Ex- Soldaten Reservisten oder was da immer noch so kreucht und fleucht bei der Bundeswehr.
Der TE hat es nicht mit Absicht gemacht und bedauert seine Fehler.
Er möchte hier Rat bekommen und nicht andauernd "Einläufe" und Besserwisserei.
Jetze muss aber langsam mal gut sein hier !!
Ist schon klar, euch allen wäre das natürlich nie im Leben passiert, weil Ihr euch IMMER peinlichst genau an die Vorschriften haltet... 🙄
Kehrt mal vor eurerer eigenen Tür
Gruß von Zivilisten Delle
man oh man.... 🙄
Danke Dellenzähler echt nett von dir ! Weiß das zu schätzen.
MFG Rico
Hey Rico, bitte mach dir keine Sorgen! Ist wirklich halb so schlimm, gut Ich hab das ein bischen Scherzhaft geschrieben😉
Ist aber wirklich so! Bei der BW ist alles Versichert!🙂 Du wirst natürlich ordentlich angeschissen werden, sowie eine "Harte und gerechte Bestrafung" bekommen😉 Wichtig ist nur, das du das alles zu tiefst bedauerst, sowie die entsprchenden Strafdienste wie Wache, UVD, oder Hilfskellner in der OHG spiellst😉 Klaub mir mit BW kenn Ich mich bestens aus, Ich weiß wirklich wie dort der Hase läuft, Ich war in drei Versch. Kompanien habe die Tankstelle geleitet, und mehr erlebt als die meistens SAZ4ler. Zudem war Ich oft im Staabsgebäude und war mit OTL&Co sogar per du, aber nur Inoffiziell.
Also du solltest dir, wenn du nicht gerade Offiziersanwärter bist, wirklich keine Gedanken machen. Wichtig ist halt das du dich
entsprechend verhältst, also nicht aufmüpfig sein, sondern ein Entschuldigung und ein Jawohl der OL oder Hptm oder was auch immer dein Kompaniechef ist. Nicht mehr nicht weniger! Entspann dich, Ausführung!
Gruß OG a.D Kast
Zitat:
Original geschrieben von Der Lustige Alt
Bei der BW ist alles Versichert!🙂
Meines wissens ist bei der BW nichts versichert, insbesondere Dienstfahrzeuge nicht. Und schon gar nicht Vollkasko.
Auch kann ein gutes Verhältnis zu - wem auch immer innerhalb der Einheit nicht weiterhelfen, da Schadenersatz - und Disziplinarfragen vollkommen losgelöst voneinander zu betrachten sind und auch von verschiedenen "Einrichtungen" beurteilt werden. Sofern eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und das wäre aus meiner Sicht hier wahrscheinlich , muss der TE leider mit einer Schadenersatzleistung von bis zu 6 Grundgehältern rechnen ( Allerdings spielen bei der Bemessung auch die persönlichen Verhältnisse des TE eine Rolle). Daher hoffe ich für den TE , dass eine Diensthaftpflichtversicherung ggf. eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Falls nicht würde ich dies dann unbedingt für die Zukunft anraten. Meines wissens gibt es für Kraftfahrer der BW auch Rahmenverträge.Bestimmt wissen die Versicherungsexperten hier aber genaueres.
Im Übrigen kann ich Delle nur recht geben. Aus eigener SaZ-Erfahrung kann ich über den Soldaten, der alle Vorschriften kennt und diese natürlich auch in jeder Situation anwendet und natürlich keine Fehler macht nur lachen....
BM
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Meines wissens ist bei der BW nichts versichert, insbesondere Dienstfahrzeuge nicht. Und schon gar nicht Vollkasko.
Auch kann ein gutes Verhältnis zu - wem auch immer innerhalb der Einheit nicht weiterhelfen, da Schadenersatz - und Disziplinarfragen vollkommen losgelöst voneinander zu betrachten sind und auch von verschiedenen "Einrichtungen" beurteilt werden. Sofern eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und das wäre aus meiner Sicht hier wahrscheinlich , muss der TE leider mit einer Schadenersatzleistung von bis zu 6 Grundgehältern rechnen ( Allerdings spielen bei der Bemessung auch die persönlichen Verhältnisse des TE eine Rolle). Daher hoffe ich für den TE , dass eine Diensthaftpflichtversicherung ggf. eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Falls nicht würde ich dies dann unbedingt für die Zukunft anraten. Meines wissens gibt es für Kraftfahrer der BW auch Rahmenverträge.Bestimmt wissen die Versicherungsexperten hier aber genaueres.
Im Übrigen kann ich Delle nur recht geben. Aus eigener SaZ-Erfahrung kann ich über den Soldaten, der alle Vorschriften kennt und diese natürlich auch in jeder Situation anwendet und natürlich keine Fehler macht nur lachen....
BM
wie man hier lesen kann, gibt es auch sachliche und Hilfreiche Kommentare aus denen man lernen kann.... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Meines wissens ist bei der BW nichts versichert, insbesondere Dienstfahrzeuge nicht. Und schon gar nicht Vollkasko.Zitat:
Original geschrieben von Der Lustige Alt
Bei der BW ist alles Versichert!🙂
Auch kann ein gutes Verhältnis zu - wem auch immer innerhalb der Einheit nicht weiterhelfen, da Schadenersatz - und Disziplinarfragen vollkommen losgelöst voneinander zu betrachten sind und auch von verschiedenen "Einrichtungen" beurteilt werden. Sofern eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und das wäre aus meiner Sicht hier wahrscheinlich , muss der TE leider mit einer Schadenersatzleistung von bis zu 6 Grundgehältern rechnen ( Allerdings spielen bei der Bemessung auch die persönlichen Verhältnisse des TE eine Rolle). Daher hoffe ich für den TE , dass eine Diensthaftpflichtversicherung ggf. eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Falls nicht würde ich dies dann unbedingt für die Zukunft anraten. Meines wissens gibt es für Kraftfahrer der BW auch Rahmenverträge.Bestimmt wissen die Versicherungsexperten hier aber genaueres.Im Übrigen kann ich Delle nur recht geben. Aus eigener SaZ-Erfahrung kann ich über den Soldaten, der alle Vorschriften kennt und diese natürlich auch in jeder Situation anwendet und natürlich keine Fehler macht nur lachen....
BM
Sorry, klar ist die BW Versichert, aber nicht wie bei uns, in einer Versicherungsgesellschaft, sondern soviel Ich weiß ist das so wie bei Polizei, die Ihre eigene Versicherung/Absicherung hat, die der Staat trägt. Aber in diesem Punkt weiß Ich es nicht genau, wie jetzt jedes Detail im einzelnen geregelt ist.
Was es in unserer Einheit, der Inst alles an Beschädigungen gab, an T4 Bußen etc., das würde von keinem SU etc, bezahlt, da gabs Anschiss vom Spieß, ein Protokoll in 3 Facher Ausführung und fertig. Das mit den 6 Grundgehältern ist ein Witz,Sorry. Vielleicht steht das ja irgendwo auf nem Papier, - das glaub Ich dir sogar - aber das kommt so selten in der Praxis vor wie die Schwangerschaft einer Jungfrau😉
Klar, jeder macht Fehler, hätte vielen passieren können, aber so schlimm wie du es geschrieben hast, ist es auch nicht.
Da muß schon dein Kompaniechef ein Rießen A*** sein, um so ein Diszi einzuleiten, zudem kannst du ja auch Widerspruch einlegen. Meine Erfahrung ist natürlich nur von einem Grundwehrdienstleistenden gesprochen, als SaZ sieht die Sache vielleicht ein bischen anders aus, und wenn dir als OLT sowas passiert nochmals anders.
Aber wie gesagt, bei uns blieb auch nicht immer alles heile, dort wurde dann immer mit Dizi etc. gedroht etc.
Bla, Bla ,Bla
Damit ein Soldat zu einer Schadenersatzleistung herangezogen werden kann, müssen grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein. Der Soldat muss ein Dienstvergehen begangen haben und dem Dienstherren muss ein Schaden entstanden sein.
Zunächst muss der zuständige Disziplinarvorgesetzte prüfen ob ein Dienstvergehen bzw. ein Verstoß gegen das Soldatengesetzt vorliegt. Unabhängig von der Schadenbeurteilung bzw. der damit verbundenen Haftung, entscheidet dann der Disziplinarvorgesetzte gem. der WDO ob und welche Disziplinarstrafe zu verhängen ist( Hat er ja beim TE auch bereits getan ). Die Schadenmeldung im hiesigen Fall wird dann z.B an die WBV weitergeleitet. Diese prüft 1. ob dem Dienstherren ein Schaden enstanden ist. Dies ist hier der Fall, da die Fahrzeuge der BW nicht versichert sind, also keine Versicherung einspringt und der Dienstherr den Schaden selbst zu tragen hat. 2. Ob ein Dienstvergehen vorliegt dass auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz beruht. Sollte werder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen ist eine Haftung des Soldaten ausgeschlossen ( Wohl die meisten deiner beschrieben "Inst-Fälle"😉.
Sind aber die aber die Punkte 1 und 2 erfüllt, haftet der Soldat unabhängig seiner Dienststellung, Dienstgrad etc. dem Dienstherren für den entstandenen Schaden gem. der sog. Einziehungsrichtlinie. Aufgrund der Fürsorgepflicht der BW sowie auch aus arbeitsrechtlichen Gründen haftet der Soldat in unserem Fall aber nicht für den vollen entstandenen Schaden, sondern die Haftung wird begrenzt. Insofern ist eine Haftung bis max dem 6 Grundgehalt möglich. Es kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an. Ich möchte dem TE auch keine Angst machen - nur mal darstellen was möglich wäre. Meines Wissens wird das bei der Polizei ähnlich gehandhabt.Daher sein in diesem Zusammenhang nochmal auf die Wichtigkeit einer entsprechenden Versicherung hingewiesen.
Vielleicht teilt uns der TE ja mit wie die Sache ausgegangen ist.
Gruss
BM S1 u. OL d.R.
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
BM S1 u. OL d.R.
Oberst Leutnant der Reserve richtig 😁😕😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Oberst Leutnant der Reserve richtig 😁😕😁Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
BM S1 u. OL d.R.
Nö, leider nicht. OL = Oberleutnat, OTL = Oberstleutnant, S1 = Personalmann, d.R. = der Reserve
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Nö, leider nicht. OL = Oberleutnat, OTL = Oberstleutnant, S1 = Personalmann, d.R. = der Reserve
Mensch, ihr seit aber pingelig da bei diesem Haufen. Was machen den diese beiden Buchstaben "st" so Kohlemäßig aus, wenn man fragen darf ? 🙂
Und was ist ein S1 Personalmann 😕🙁
Gruß vom anstatt Wehrdienst zu leisten, 10 Jahre tätigen Katastrophenschützer und Schirrmeister a.d.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Nö, leider nicht. OL = Oberleutnat, OTL = Oberstleutnant, S1 = Personalmann, d.R. = der Reserve
Mensch, ihr seit aber pingelig da bei diesem Haufen. Was machen den diese beiden Buchstaben "st" so Kohlemäßig aus, wenn man fragen darf ? 🙂
Und was ist ein S1 Personalmann 😕🙁
Gruß vom anstatt Wehrdienst zu leisten, 10 Jahre tätigen Katastrophenschützer und Schirrmeister a.d.
OL = A10 OL = kleines Licht z.B Teileinheitsführer,
OTL = A15 OTL = 3/4 grosses Licht Bataillonskommandeur
S1 = die Abteilung die sich um Personalsachen kümmert und im Winter im Warmen sitzt...
Gruss
Der der 2 zwei Jahre als ROA (Reserveoffizieranwärter ) gedient hat, im Laufe der Zeit durch Wehrübungen zum OL befördert wurde und nunmehr feststellt, dass die Uniform nur durch "Schrankhängen" eingeht.
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
OL = A10 OL = kleines Licht z.B Teileinheitsführer,
OTL = A15 OTL = 3/4 grosses Licht Bataillonskommandeur
S1 = die Abteilung die sich um Personalsachen kümmert und im Winter im Warmen sitzt...
Gruss
Der der 2 zwei Jahre als ROA (Reserveoffizieranwärter ) gedient hat, im Laufe der Zeit durch Wehrübungen zum OL befördert wurde und nunmehr feststellt, dass die Uniform nur durch "Schrankhängen" eingeht.
LOL, wer hier bei MT nichts lernt, der hat selber Schuld..... 😁😉