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Unfall BW bitte um hilfe

Guten Abend zusammen.
Weiß nicht genau ob ich hier richtig bin.
Und zwar ich bin Zeitsoldat in einem Transport Batallion. Heute bin ich mit einem Dienst LKW bei Rückwarts fahren in ein anderen Dienst LKW gefahren. Ich hatte zwar einen Sicherheitsposten der geguckt hat, aber als er auf die andere seite des 10t GL wollte hat er mich nicht angehalten und ich selbst bin nicht angehalten. Und dann war ich schon in den anderen Toner drinne. Der eine Toner wo ich reingefahren bin Wirtschaflicher totalschaden da es nicht mehr lohnt den zu reparieren (Sorry.... sind auch Alte Kisten)
So nun drohrt mir so wie es aussieht da ich nicht angehalten bin wo ich den Sicherheitsposten nicht mehr gesehen haben erstmal ne Sisziplinarstrafe (das ist ja noch nicht das Schlimmste) wenn es ganz schlecht für mich ausgeht kostet es mich 3 Monatslöhne! ! !
So nun zu meiner Frage die Bundeswehr das so mit mir machen? Wahr ja nicht mit Vorbehalt?
Meine Haftplichtversicherung tritt auch nicht in Kraft und eine Diensthaftplicht habe ich mich erst vor einer Woche drum gekümmert aber meine Unterlagen sind noch nicht da (Noch nicht abgeschlossen) also tritt die auch nicht in Kraft.

Naja vllt ist hier ja jmd der sich mit sowas auskennt und kann mir weiter helfen.......

MFG Rico

65 Antworten

was du da bei der bw unterschireben hast, weiß hier niemand.....
wenn der schaden aus fahrlässigkeit entstand, können die dich jedenfalls dafür (begrenzt) haftbar machen! an deiner stelle, solltest du dich mal in einem gespräch bei einem anwalt über die genaueren vorgehensweisen informieren...

Hallo Rico,
 
ich habe mal gelernt (nicht bei der BW aber beim Katastrophenschutz), dass bei Fahrten mit einem Einweiser dieser für die den Geschehensablauf verantwortlich ist.
 
Du musst natürlich dessen Weisungen befolgen und nicht eigenmächtig handeln.
 
Wen er dich nicht angehalten hat, wäre das wohl sein Verschulden.
 
Was ich allerdings nicht so Recht glauben kann ist, dass dich dein Dienstherr  hierfür tasächlich  in Regress  nehmen kann.
 
Das geht wenn überhaupt nur bei groben Vorsatz. Und an diesen Tatbestand ist rechtlich eine hohe Hürde gelegt.
Dieser dürfte hier auch nicht erfüllt sein. Du solltest dir hier rechtlichten Beistand suchen.
 
Aber vieleicht kann ja auch einer der hier mitwirkenden Juristen etwas dazu sagen.
 
Ich glaube nicht, dass man dich hierfür Finanziell in die Verantwortung nehmen kann.
 
Kopf Hoch
 
Gruß Delle
 

Sorry für Einweiser war ein Sicherungsposten..... aber das is ja fast das selbe.... es ist aber so er hätte mich anhalten müssen aber ich hätte auch sobald ich ihm im Spiegel nicht mehr gesehn habe auch sofort anhalten müssen....
Den sicherungsposten droht ja auch eine Strafe aber nicht so eine große wie mir. Hoffe mal das da nicht viel kommt.... weil sonst bin ich blank dann kann ich hier wo ich wohne alles abgeben. Das kann ich mir dann nicht mehr Leisten und so wie ich weiß macht sich die Bundeswehr daraus nix

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


was du da bei der bw unterschireben hast, weiß hier niemand.....
wenn der schaden aus fahrlässigkeit entstand, können die dich jedenfalls dafür (begrenzt) haftbar machen! an deiner stelle, solltest du dich mal in einem gespräch bei einem anwalt über die genaueren vorgehensweisen informieren...

Also ich habe für den Schaden noch nix unterschrieben

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Hi,

schwierige Geschichte.
In der freien Wirtschaft fiele sowas grundsätzlich unter das Risiko des Unternehmers - erst ab einem gewissen Verschuldungsgrad könnte man den Arbeitnehmer haftbar machen. Da gehört aber teilweise schon viel dazu - zumindest, wenn es um 3 komplette Löhne gehen soll.
Wie die Geschichte aber in der BW ausschaut, ist sicher noch einen Zacken schwieriger.
Ich weiß von Bundespolizisten und Polizisten, dass diese mittlerweile auch bei Unfällen mit rangezogen werden - dafür gibt es extra Haftpflichtversicherungen, die auch gern in Anspruch genommen werden (Prämien noch ganz human wie ich finde).

Man kann Dir vielleicht nicht gleich zum Anwalt raten - wenn keine RS besteht - aber sollte es hier wirklich auf so eine drakonische Strafe hinauslaufen, wird dies Dein eiziger Weg sein.
Nur - ganz abwehren wirst du es auch dann nicht können - und ohne RS sähe die Kostenverteilung erstmal negativ für dich aus.

Gibts nicht sowas wie Vertrauenspersonen oder Ansprechpartner in er BW für derartige Fragen?
Wo hast Du die Infos bzgl. der Strafe her?

Grüße
Schreddi

Hi!

Rein materiell kann man dich mit max. 6 Gehältern belangen. Dies wäre bei grober Fahrlässigkeit der Fall.
Grob veranschaulicht sind das dinge, wo man als unbeteiligter zuschauer den kopf schüttelt und denkt "wie kann man soo bl... sein!

Würde dir generell dazu: die hp "soldatentreff" anraten.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisWhm


Hi!
 
Rein materiell kann man dich mit max. 6 Gehältern belangen. Dies wäre bei grober Fahrlässigkeit der Fall.
Grob veranschaulicht sind das dinge, wo man als unbeteiligter zuschauer den kopf schüttelt und denkt "wie kann man soo bl... sein!
 
Würde dir generell dazu: die hp "soldatentreff" anraten.

Kann man als unbeteiligter sicherlich sagen. Kommt aber nicht gut rüber. Einen Verkehrsunfall kann jeder zu jeder Zeit verursachen. Wie würdest du es finden, wenn dir so etwas passiert, du hier Rat suchst und dich dann jemand  so von oben herab als blöd bezeichnest...  

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Einen Verkehrsunfall kann jeder zu jeder Zeit verursachen.

Du bist ein weiser Mann. 😁

Was ich sagen will: sehr richtig!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wie würdest du es finden, wenn dir so etwas passiert, du hier Rat suchst und dich dann jemand so von oben herab als blöd bezeichnest...

Das hat er doch gar nicht. 😉

Ob es grob fahrlässig war, kann der TE am besten sich selbst beantworten.

Einen sehr trefflichen 😁 Vergleich hatte mal madcruiser abgeliefert; sinngemäß:
Grob fahrlässig ist, wenn man beim Russisch-Roulette mit 6 Schuss im 6 Schuss-Magazin denkt, es wird schon gut gehen...
😁😉

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Einen sehr trefflichen 😁 Vergleich hatte mal madcruiser abgeliefert; sinngemäß:

Zitat:

Grob fahrlässig ist, wenn man beim Russisch-Roulette mit 6 Schuss im 6 Schuss-Magazin denkt, es wird schon gut gehen...
😁😉

 LOL 😁

dann kann er unmöglich bei der ... als SB arbeiten und mein Honorar kürzen 😎😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von ChrisWhm


Hi!

Rein materiell kann man dich mit max. 6 Gehältern belangen. Dies wäre bei grober Fahrlässigkeit der Fall.
Grob veranschaulicht sind das dinge, wo man als unbeteiligter zuschauer den kopf schüttelt und denkt "wie kann man soo bl... sein!

Würde dir generell dazu: die hp "soldatentreff" anraten.
Kann man als unbeteiligter sicherlich sagen. Kommt aber nicht gut rüber. Einen Verkehrsunfall kann jeder zu jeder Zeit verursachen. Wie würdest du es finden, wenn dir so etwas passiert, du hier Rat suchst und dich dann jemand so von oben herab als blöd bezeichnest...

Da hast du mich falsch verstanden!

Ich wollte dem armen lediglich aufzeigen, was in etwa grobe fahrlässigkeit darstellt, ohne gross gesetzestexte zitieren zu müssen.

So wie er den unfallhergang beschrieben hat ist es für mich nicht grob fahrlässig gewesen, sprich die Strafe wird milder ausfallen.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisWhm



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
 
 

Zitat:

Original geschrieben von ChrisWhm



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


 
 
Kann man als unbeteiligter sicherlich sagen. Kommt aber nicht gut rüber. Einen Verkehrsunfall kann jeder zu jeder Zeit verursachen. Wie würdest du es finden, wenn dir so etwas passiert, du hier Rat suchst und dich dann jemand so von oben herab als blöd bezeichnest...
 
Da hast du mich falsch verstanden!
Ich wollte dem armen lediglich aufzeigen, was in etwa grobe fahrlässigkeit darstellt, ohne gross gesetzestexte zitieren zu müssen.
So wie er den unfallhergang beschrieben hat ist es für mich nicht grob fahrlässig gewesen, sprich die Strafe wird milder ausfallen.

Entschuldige bitte, das hab ich dann wohl wirklich falsch verstanden... 🙁 

Danke für die vielen Antworten erstmal... Der Schaden beläuft sich auf 16.000€ !!! Verstehe ich nur nicht, der Tonner kommt in die Presse. Eine Schande finde ich! Aber nun was anderes. mein Chef meinte heute nochmal das man keinen Vorsatz sehen kann aber ich gegen einige Sicherheitsbestimmungen verstoßen habe. Mal sehen was da nun bei raus kommt. Hoffe mal nichts schlimmes. Aber bist jetzt steht es gut für mich laut Aussage vom Zugführer müsste ich evntl mit 200-300€ rechnen. Er kann mir das aber nicht versprechen.
Naja.... ich lasse es euch hier wissen was nun rausgekommen ist.
Dauerd ja immer alles etwas länger beim Bund.

Mfg und besten Dank nochmal

Rico

@ Dellenzaehler: Coole Gegend wo du wegkommst.... da ziehe ich nächstes Jahr auch hin^^
Nur so am rande.

Hallo,

die für Dich zum tragen kommende Vorschrift ist die Wehrdisziplinarordnung. Wie immer im Leben kommt es auch in Deinem Fall auf die genauen Umstände bzw. Begleitumstände an. Für die "Bearbeitung" einen solcher Sache ist zunächst dein Disziplinarvorgesetzter zuständing. Für die Würdigung der Umstände müssen auch Deine persönlichen Verhältnisse sowie Deine bisherigen Leistungen und Erfahrungen (Dienstgrad etc.) mit berücksichtigt werden. Mögliche Strafen könnten von einem einfachen Verweis bis z.B. einer Disziplinarbusse-/Strafe reichen. Es kommt halt ganz auf den Einzelfall an. Sicher kann mann hier keine genauere Prognose stellen. Ich war selbst mal als Zeitsoldat S1-Offz. und würde Dir den Rat geben Dich zunächst an Deinen Spiess bzw. Deinen KpChef zu wenden, denn diese beiden Herren ( oder mittlerweie natürlich auch Damen ) haben eine besondere Führsorgepflicht für Dich. Lass den Kopf nicht hängen, es wird sicher nicht so schlimm werden.

BM

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