Unfall beim Spurwechsel- Gegner behauptet was völlig anderes
Hallo zusammen, gestern Abend kam es beim Spurwechsel zu einem Streifschaden.
Es war an einer 2 spurigen Kreuzung, der Unfall Gegner stand an der Ampel auf der linken Spur und hatte rot, ich war noch 30 Meter vor der Kreuzung, ungefähr 20 Meter vor der Kreuzung schaltete meine auf grün sodass ich nicht anhalten musste, ich war auf der rechten Spur.
Als wir mitten auf der Kreuzung waren zog er einfach rechts rüber und striff mich mit seiner rechten Stoßstange an mein Heck links.
Wir stiegen aus und er kam nicht von der Stadt und sagte zuerst dass ich ihn überholt hätte von rechts und die Spur einspurig sei und selbst schuld wär. Als ich ihm zeigte dass es 2 Spuren sind und ich auf der rechten Spur war, entschuldigte er es sich und sagte er käme nicht von hier (anderes Kennzeichen, 30km
Von mir) und fragte ob wir dies ohne Polizei klären könnten.
Als die Polizei dann da war, redete ich mit einem Polizisten und er mit dem anderen Polizisten. Das Dumme ist nun dass er zur Polizei sagt dass ICH auf seine linke Spur wollte, was absolut 0 Sinn macht. Da es aussage gegen Aussage ist hat die Polizei ihn zwar auf 01 im Bericht geschrieben aber unklar angekreuzt.
Ich bleibe doch wohl nicht jetzt auf mein Schaden sitzen wegen einer Behauptung von dem ? Mein Gutachter sagt, alleine dass der Schaden bei mir am Heck ist und bei dem an der Front stehen die Chancen für mich…. Wie sieht ihr das ? Am besten Anwalt dazu schalten oder ? Mit freundlichen Grüßen
25 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Februar 2022 um 22:31:59 Uhr:
Die Frage ist doch, was die Alternative wäre.
Abrechnung über die eigene VK nach Quotenvorrecht.
Du bist besser als ich.
Ich habe nicht gelesen, dass der TE eine VK hat.
Jedoch in dem Falle könnte er gemäß Differenztheorie abrechnen.
Mit seiner rechten vorderen? Stoßstange an deinem Heck links?
Komisch, dann hatte er doch voll im Blick, während du ihn nicht mehr gesehen hast?
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Zitat:
@manvo schrieb am 1. März 2022 um 00:13:14 Uhr:
Mit seiner rechten vorderen? Stoßstange an deinem Heck links?
Komisch, dann hatte er doch voll im Blick, während du ihn nicht mehr gesehen hast?
Ganz genau, er hat mich quasi links hinten 30cm hinter dem Rad gestriffen, er hat vermutlich nicht damit gerechnet dass jetzt ein Auto an ihm vorbei fährt weil er ganze Zeit rot alleine stand, ich aber als ich kurz vor der Ampel war hatte grün und musste nicht komplett anhalten sondern bin an ihm vorbei, an der Kreuzung striff er mich dann. Er sagte auch zu mir dass es ein Spurig ist und fragte mich wieso ich einfach von rechts überhole, da man nicht von rechts überholen dürfte, der war erst 19. Als ich ihm sagte dass es 2 Spuren sind und ich normal an ihm vorbei fuhr, sagte er dass er sich hier nicht auskennt da er nicht von hier ist.
Der Polizei sagte er dann ich würde auf seine Spur wollen
Das ist auch naheliegend, bei dem Berührungsbild.
Er hatte dich im Blickfeld und du nicht mehr.
Zitat:
@germania47 schrieb am 28. Februar 2022 um 21:46:48 Uhr:
Du bist besser als ich.
Ich habe nicht gelesen, dass der TE eine VK hat.
Jedoch in dem Falle könnte er gemäß Differenztheorie abrechnen.
Davon bin ich jetzt irgendwie davon ausgegangen.
Aber stimmt. Der TE hat bisher nichts dazu geschrieben.
Aber ich frag mal 😉
@ TE
Hast du eine Vollkaskoversicherung?
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 1. März 2022 um 11:25:28 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 28. Februar 2022 um 21:46:48 Uhr:
Du bist besser als ich.
Ich habe nicht gelesen, dass der TE eine VK hat.
Jedoch in dem Falle könnte er gemäß Differenztheorie abrechnen.Davon bin ich jetzt irgendwie davon ausgegangen.
Aber stimmt. Der TE hat bisher nichts dazu geschrieben.
Aber ich frag mal 😉@ TE
Hast du eine Vollkaskoversicherung?
leider nein
Wäre ich an Stelle des TE, käme ich nicht auf den Gedanken, ohne Not meine VK einzuschalten.
Das käme erst bei einem Mitverschulden infrage.
Die Sachlage ist IMO eindeutig, daher bin ich davon überzeugt, dass den TE keine Mitschuld trifft.
Interessieren würde mich allerdings noch, ob der Unfall innerorts oder außerorts geschah und bei welcher Geschwindigkeit des TE der Anprall geschah.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. März 2022 um 15:00:04 Uhr:
Wäre ich an Stelle des TE, käme ich nicht auf den Gedanken, ohne Not meine VK einzuschalten.
Das käme erst bei einem Mitverschulden infrage.
Die Sachlage ist IMO eindeutig, daher bin ich davon überzeugt, dass den TE keine Mitschuld trifft.
Interessieren würde mich allerdings noch, ob der Unfall innerorts oder außerorts geschah und bei welcher Geschwindigkeit des TE der Anprall geschah.
Es war innerorts, in der Stadt.
Er fuhr grade los, ich war vielleicht 20-30 km/h ? Kam quasi mit 50 an, bremste ab wegen der roten Ampel und als die Ampel auf gelb schaltete, konnte ich ja weiter fahren, in dem Moment als er losfuhr war er natürlich langsamer als ich (wie schnell kann ich nicht sagen) und zog halt dann nach rechts, zur nächsten Ampel wäre seine Spur nur noch eine Linksabbieger Spur, während die Rechte weiter gerade aus führt in die Innenstadt und zur nächsten Tankstelle (wo ich hinwollte), er fuhr übrigens auch diese Spur weiter als später die Polizei wegfuhr…
Und ja selbst wenn ich eine VK hätte würde ich die nicht regulieren lassen da ich wieder 50/50, oder 70/30 noch 90/10 Schuld habe. In Zukunft muss man am besten auch aufnehmen bevor die Polizei kommt, denn alleine damit der Frage wieso ich denn von rechts überhole auf einer einspurigen Spur, ist für mich schon ein zugeben seines Fehlers, da es eine 2 spurige Straße ist.
Innerorts gilt freie Fahrspurwahl, du hast also nicht rechts überholt, du bist rechts vorbei gefahren, was absolut in Ordnung ist.
Der Unfallgegner hat die Fahrspur ohne die erforderliche Sorgfalt gewechselt, trägt daher IMO die Alleinschuld.
Ich wiederhole:
Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht.
Das Gutachten sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden.