Unfall beim Einparken

Opel Vectra B

Hallo Leute!!

Mir ist diese Woche beim einparken folgendes passiert:

Ich bin auf einem MediaMarktparkplatz. Setze schön meinen Blinker zum rückwärts einparken vor mir war kein auto und hinter mir auch nicht!!
Also setze ich an zum einparken bin schon zu 70% in meiner parklüke als genau gegenüber ein Golf 3 rückwärts aus seinen Parkplatz rausfährt.
Und da meine Front beim Rückwärts einparken ja forne rumschwenkt hab ich ihn natürlich mit meinem kotflügel an seinem heck erwischt!
Er hat keinen Schaden und bei mir is der Kotflügel zerbeult der Blinker kaputt und die Frontschürze verkratz.
(Im Anhang ist ne kleine Skizze vom Unfallhergang)

Leider habe ich keine Polizei gerufen und wollte es so über die Versicheung klären da ich meiner Meinung nach keinerlei schuld habe. Nur leider sieht das mein Gegner anders!

Ist jemandem schonmal sowas passiert??  Wer ist jetzt wirklich Schuld?? Kennt jemand gerichtliche Beschlüsse bei gleichen Unfallhergang???

MFG
Held321

12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Held321


Hallo Leute!!

Mir ist diese Woche beim einparken folgendes passiert:

Ich bin auf einem MediaMarktparkplatz. Setze schön meinen Blinker zum rückwärts einparken vor mir war kein auto und hinter mir auch nicht!!
Also setze ich an zum einparken bin schon zu 70% in meiner parklüke als genau gegenüber ein Golf 3 rückwärts aus seinen Parkplatz rausfährt.
Und da meine Front beim Rückwärts einparken ja forne rumschwenkt hab ich ihn natürlich mit meinem kotflügel an seinem heck erwischt!
Er hat keinen Schaden und bei mir is der Kotflügel zerbeult der Blinker kaputt und die Frontschürze verkratz.
(Im Anhang ist ne kleine Skizze vom Unfallhergang)

Leider habe ich keine Polizei gerufen und wollte es so über die Versicheung klären da ich meiner Meinung nach keinerlei schuld habe. Nur leider sieht das mein Gegner anders!

Ist jemandem schonmal sowas passiert??  Wer ist jetzt wirklich Schuld?? Kennt jemand gerichtliche Beschlüsse bei gleichen Unfallhergang???

MFG
Held321

Hallo, selbst habe ich es nicht erlebt.

Hast du dir eine Schuldeingeständniss von ihm unterschrieben lassen???

Hast du Beweisfotos hast du Zeugen die bestätigen können???

Also von der Skizze her trifft dein Unfallgegner die Schuld, da du Rückwärts eingeparkt hast und nicht bei ihm drauf gefahren bist sondern er dir.
Du solltest auf alle Fälle einen Anwalt einschalten, den wenn du nix hast um es zu Beweisen sieht es schlecht aus.
MFG Denis

Habe leider nichts an Beweisen. Es steht Aussage gegen Aussage!!

Mein einzigester Tipp ist, rede mal mit deiner Versicherung und schalte einen Anwalt ein.
Wenn es nötig ist vor Gericht.
Das ist der einzigste Weg evtl den schaden ersetzt zu bekommen.
und für die Zukunft, immer Alle Daten aufnehmen undterschrieben lassen, und wenn niemand eine schuldeingeständnis machen will polizei dabei holen, der der schuld hat muss dann zwar 35 euro zahlen aber besser so dann gibt es keinen stress mit der versicherung

ihr seid beide rückwärts ein- bzw. ausgeparkt. ich denke nicht, dass deinen unfallpartner die alleinige schuld trifft.

ggf. ist ein neuer oder gebrauchter kotflüglen billiger als ein anwalt. 😉

gruß
andy

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Gehe von einer 50:50 Schuld aus. Beim Rückwärtsfahren ist der Fahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit verpflichtet. In diesem Fall also beide Parteien. Und dann noch auf einem Parkplatz, wo das Gebot der gegenseitigen Rücksichnahme gilt.

Zitat:

Original geschrieben von DJ Deathwork


Hast du dir eine Schuldeingeständniss von ihm unterschrieben lassen???

das "schuldeingeständniss" ist nix wert....ein jurastudent im 1semester kann dir das mit einfachen worten zunichte machen......leider hält sich dieser irrglaube in der bevölkerung das damit die sache wohl eindeutig geklärt wäre.....

Zitat:

Original geschrieben von heddi


Gehe von einer 50:50 Schuld aus.

dito!

Zitat:

Original geschrieben von heddi


Gehe von einer 50:50 Schuld aus. Beim Rückwärtsfahren ist der Fahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit verpflichtet. In diesem Fall also beide Parteien. Und dann noch auf einem Parkplatz, wo das Gebot der gegenseitigen Rücksichnahme gilt.

Sehe ich auch so. Falls dein Schaden nicht allzu hoch ist, solltest du es als "dumm gelaufen" hinnehmen und den Schaden auf deine Kosten reparieren. Ich denke nicht, das du ohne eine Advocard hier weiter kommst

Klassischer fall von beide Verkehrsteilnehmer haben versagt! Keine Beweise, Zeugen, =

Richter entscheidet hier nach Aktenlage. Demnach wird dieser hier im günstigsten fall 50/50

Entscheiden. Beiß in den sauren Apfel und reparier dein Pkw selber. Vor Gericht kanns

sonnst noch Teurer werden.

Ist doof, ist aber so...................

HI,

ohne Zeugen, ohne Beweismittel - keine Chance. Wie schon die Vorposter tippe ich da auf 50/50, d.h. jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Welcher Depp unterschreibt schon vor Ort ein Schuldeingeständnis...? Ist nicht nur nix wert, sondern die Versicherung des "Unterschreibers" kann deswegen sogar die Zahlung verweigern... Nicht gut 😉

Gruß cocker

1.) Unfall unbedingt sofort der Versicherung melden-die werden zwar
nicht zahlen,aber es geht um Einhaltung irgendwelcher Fristen,falls der
Unfallgegner sich bei seiner Vers. meldet.Im Ernstfall droht Kündigung...
2.) Ohne Polizei ist immer doof-kein Aktenzeichen,keine Beweise,
Zeugen sowiso nicht,und auf die Aussage des Unfallgegners am Ort
gibt man besser garnichts.
3.) Da der Schaden relativ gering ist:billige Teile besorgen,dran-
schrauben,fertig.Versicherung raushalten rettet den Rabatt...Und
Streiten kostet Zeit und Nerven und verbessert das Ergebnis nicht.

Ich hatte Ähnliches vor 2 Jahren-Parklücke,ich rückwärts,der
andere vorwärts und so schnell das ich ihn nicht mal ansatzweise
gesehen habe-Bumm!Resultat:Schadensteilung,jeder zahlt seins😠.

Gruss Volker

Zitat:

Original geschrieben von cocker


ohne Zeugen, ohne Beweismittel - keine Chance. Wie schon die Vorposter tippe ich da auf 50/50, d.h. jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Nee, so läuft das nicht. Bei 50:50 zahlt theoretisch jeder die Hälfte des Schadens des Unfallgegners. Hatte ja mal einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem meine Frau beim Ausparken auf dem Parkplatz mit einem anderen, ebenfalls rückwärts ausparkendem Fahrzeug kollidiert ist (gab da einen

dicken Thread

hier zu). Eindeutig 50:50, aber beim anderen war maximal ein Kratzer an der Anhängerkupplung und eben diese war der Grund, dass beim Vectra die Heckschürze ausgetauscht werden musste. Ware eine längere Geschichte, weil die Frau im anderen Wagen ihre versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatte, also ohne Versicherungsschutz gefahren ist, und dann auch nicht zahlen wollte. Habe mein Geld, also 50% meines Schadens, dann von ihrer ehemaligen Versicherung bekommen, die wollte sich das Geld dann vor Gericht einklagen.

Daher gilt auch hier in dem Fall, dass der TE wenigstens die Hälfte seiner Reparaturkosten vom Unfallgegener erstattet bekommen muss. Wenn denn die Schuldfrage klar ist. ich kann nur empfehlen, zur Polizei zu fahren und den unfall dort nachträglich anzuzeigen (habe ich auch so gemacht, nachdem sie nicht zahlen wollte). Die Polizei wird dann die andere Seite zur Stellungsnahme über den Unfallhergang auffordern und im Endeffekt wird es auf die 50:50 rauslaufen. Auch bei mir ging das ohne Zeugen.

Viele Grüße
Marco

so der gutachter war heute da!!! ich habe einen schaden von 1500€!! bleibt nur noch zu hoffen das ich möglichst viel bezahlt bekommen!! das mit dem geld ist weng doof als auszubildender, aber wird schon irgendwie gehn!! :-)

Danke für eure Beiträge!!!!!

MFG
Held321

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