Unfall beim Abbiegen
Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
PKW A biegt bei "grün" korrekt nach rechts in eine zweispurige Straße (2 Spuren in jede Fahrtrichtung) ab. Da PKW A nach 20 Metern gleich wieder nach links abbiegen möchte, ordnet sich dieser während des Abbiegens auf die linke Fahrspur ein. Gleichzeitig biegt von der gegenüberliegenden Straße PKW B ebenfalls in die zweispurige Straße nach LINKS ab - ebenfalls in die linke Fahrspur. Dabei fährt PKW A dem PKW B in die Beifahrertüre, beim PKW A ist demnach der vordere linke Teil (Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange) beschädigt. Aus meiner Sicht müsste dann die Rechtslage klar sein: PKW A hat Vorfahrt und kann sich aussuchen, in welche Fahrspur er einbiegt. PKW B ist hingegen Wartepflichtig und darf nicht annehmen, dass sich PKW A nicht auf die linke Fahrspur einordnet sondern auf die rechte Spur (paralleles Abbiegen). Durchgezogene Linien gibt es nicht.
Die gegnerische Versicherung behauptet nun (mal angenommen), dass PKW A einen Fahrspurwechsel vorgenommen hat und den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hat und wird den Schaden am PKW A nicht ersetzen.
Wie seht ihr das und ab wann ist von einem "Fahrspurwechsel" auszugehen? Man kann ja nicht im "90-Grad-Winkel" abbiegen, die erfolgt normalerweise in einem "Bogen". Eine Sekunde später wäre PKW B dem PKW A in die Seite gefahren. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Vorfahrtsmissachtung von PKW B.
Dazu kommt, dass die gegnerische Versicherung seit 4 Wochen nicht auf die Anfrage des Anspruchstellers reagiert hat, wie weiter verfahren werden soll (Gutachten erstellen ja oder nein...). Das Fzg. ist nicht verkehrssicher. Wenn sich der Fall noch über Wochen / Monate zieht, bis die Versicherung die Schadeneintrittspflicht erklärt - und das Fzg. daher nicht repariert werden kann / darf(?) - wird dann für deb gesamten Zeitraum Nutzungsausfall zugesprochen?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
Beste Grüße,
Schutzschi
Beste Antwort im Thema
Nehmen wir mal an, dass es den sog. Anscheinsbeweis gibt.
Und nehmen wir weiterhin an, dass der Beweis des ersten Anscheins aussagt: Wer einem anderen in die Türe fährt, hat Schuld.
Wenn man dann noch annehmen würde, dass es den § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geben könnte, welcher das Verhalten beim Spurwechsel regelt ("In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird"😉, dann könnte man durchaus von einer vollen Schuld des Fahrzeuges A ausgehen.
Insbesondere,wenn man dann noch annehmen könnte, dass die Rechtsprechung ganz besondere Sorgfaltspflichten demjenigen auferlegt, welcher die Spur wechselt, so bleibt es dabei, dass Fahrzeug A die ganz überwiegende Schuld bis hin zur alleinigen Schuld treffen würde.
Aber letztlich sind das ja alles nur fiktive Annahmen und kein realer Fall, weshalb es sich auch nicht lohnt, sich hier Gedanken zu machen (die hebe ich mir lieber für echte Fälle auf).
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Hallo liebes Forum,nehmen wir mal folgenden Fall an:
........
Die gegnerische Versicherung behauptet nun (mal angenommen), .......
Dazu kommt, dass die gegnerische Versicherung seit 4 Wochen nicht auf die Anfrage des Anspruchstellers reagiert hat, wie weiter verfahren werden soll (Gutachten erstellen ja oder nein...). Das Fzg. ist nicht verkehrssicher. Wenn sich der Fall noch über Wochen / Monate zieht, bis die Versicherung die Schadeneintrittspflicht erklärt - und das Fzg. daher nicht repariert werden kann / darf(?) - wird dann für deb gesamten Zeitraum Nutzungsausfall zugesprochen?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
Beste Grüße,
Schutzschi
Nehmen wir nur mal an, oder hat sich der Unfall so zugetragen?
Ungeachtet ob real oder fiktiv, hat der Fahrer von PKW A (meiner Laienmeinung nach) mindestens eine Teilschuld.
Fakt 1: A hat Vorfahrt
Fakt 2: Wer seine Vorfahrt erzwingt haftet mit.
Wenn beide Autos sich in die gleiche Richtung bewegen, und PKW A trifft PKW B an der Beifahrertür, so sieht das für mich nach "gut gepennt" oder "Vorfahrt erzwingen" aus.
Gruß,
Joschi
Thread's die mit "Nehmen wir mal an" anfangen und mit "Die Versicherung hat sich seit 4 Wochen nicht mehr gemeldet" aufhören, erheitern "mich" immer wieder.
Mensch schreibt doch was Sache war und was Sache ist.
Gruß
Frank, der das um den heißen Brei "herumreden/-schreiben" gar nicht mag.
1. Ja PKW A hatte Vorfahrt.
2. Wenn PKW A PKW B sehr schlecht sehen konnte oder nicht damit rechnen konnte das PKW B so ein "Mavöver" ausführt bzw. wenn PKW A nicht mehr Bremsen konnte und ansonsten keine Ordnungswierigkeit (Geschwindigkeit etc.) festgestellt wurde hat PKW B normal die volle Schuld.
Vorausgesetzt das PKW A ihn nicht sehen oder nicht mehr reagieren hätte können und auch nicht damit rechnen das PKW B weiterfährt.
Wenn die Versicherung nicht antwortet solltest du einen Anwalt einschalten....
Na ja, wenn PKW A, PKW B in die Beifahrertür fährt, dann war PKW B schon weiter vorne.
Wenn PKW B nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist sehe "ich" die Sache etwas anders.
Gruß
Frank
Ähnliche Themen
Nein, wenn PKW B noch schnell rüberziehen wollte und PKW A nicht damit rechnen konnte das PKW B noch mehr Gas gibt und weiter fährt und PKW A somit nicht mehr Bremsen konnte trägt PKW B die Schuld.
Wenn PKW A allerdings nicht auf PKW B geachtet hat oder auf seine Vorfahrt bestand trägt PKW A eine Teilschuld.
Das muss nun ja der TE beantworten...
Zitat:
Thread's die mit "Nehmen wir mal an" anfangen und mit "Die Versicherung hat sich seit 4 Wochen nicht mehr gemeldet" aufhören, erheitern "mich" immer wieder.
Mensch schreibt doch was Sache war und was Sache ist.
In Foren in denen viele Anwälte unterwegs bzw. Foren die sich mit dem Gesetzt befassen musst du in der Form schreiben da dir sonst keiner Antworeten würde da das dann schon eine rechtliche Beratung wäre...
Vermutlich schreibt er deswegen in der Form...
Zitat:
Original geschrieben von r3d3
In Foren in denen viele Anwälte unterwegs bzw. Foren die sich mit dem Gesetzt befassen musst du in der Form schreiben da dir sonst keiner Antworeten würde da das dann schon eine rechtliche Beratung wäre...
Vermutlich schreibt er deswegen in der Form...
Hier bei MT sind mehr Leute unterwegs die Urteile ergoogeln, als Anwälte. 😁. Wenn ich einen Unfall hätte würde ich schreiben. "Ich hatte einen Unfall. Was ist eure Meinung." Und Meinung ist keine Rechtsberatung.
Gruß
Frank, der schreibt was er denkt.
Nehmen wir mal an, dass es den sog. Anscheinsbeweis gibt.
Und nehmen wir weiterhin an, dass der Beweis des ersten Anscheins aussagt: Wer einem anderen in die Türe fährt, hat Schuld.
Wenn man dann noch annehmen würde, dass es den § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geben könnte, welcher das Verhalten beim Spurwechsel regelt ("In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird"😉, dann könnte man durchaus von einer vollen Schuld des Fahrzeuges A ausgehen.
Insbesondere,wenn man dann noch annehmen könnte, dass die Rechtsprechung ganz besondere Sorgfaltspflichten demjenigen auferlegt, welcher die Spur wechselt, so bleibt es dabei, dass Fahrzeug A die ganz überwiegende Schuld bis hin zur alleinigen Schuld treffen würde.
Aber letztlich sind das ja alles nur fiktive Annahmen und kein realer Fall, weshalb es sich auch nicht lohnt, sich hier Gedanken zu machen (die hebe ich mir lieber für echte Fälle auf).
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Aber letztlich sind das ja alles nur fiktive Annahmen und kein realer Fall, weshalb es sich auch nicht lohnt, sich hier Gedanken zu machen (die hebe ich mir lieber für echte Fälle auf).
😁😁😉
Ach jetzt versehe ich. Da es ein fiktiver Fall ist will die Versicherung nicht zahlen.
Die warten dann zum Bezahlen wohl auch lieber auf die richtigen Fälle. 😁
Gruß
Frank
So was ähnliches hatten wir hier schonmal 🙂
Fakt ist jedenfalls: B ist in jedem Fall wartepflichtig und muß A die Vorfahrt lassen, egal welche Spur A anschließend wählt, A darf direkt auf die linke Spur einbiegen.
Wenn A natürlich B in die Seite fährt, muß er gepennt haben, normalerweise reicht da bremsen und hupen und . . . die Faust 😰
mfg. Matt
Hallo zusammen,
vielen Dank schon mal an alle für die zahlreichen Antworten!
Wie bereits korrekt bemerkt wurde, kann sich der Unfall tatsächlich so zugetragen haben - aufgrund des wunderbaren "Rechtsberatungsgesetzes" gehen wir aber mal besser von einem fiktiven Fall aus...
PKW A ist bereits während des Abbiegens auf die linke Spur gebogen (es liegt also KEIN Spurwechsel vor). Bezüglich "des in die Türe fahrens": Hier geht es letztlich um ca. 0,5 Sekunden! 0,5 Sekunden später wäre PKW B dem PKW A in die Seite gefahren - wenn z. B. PKW A etwas schneller gefahren wäre. Erwähnenswert ist noch, dass bei der Kreuzung auch für die Fußgänger "grün" ist - und PKW A während des Abbiegens den "Schulterblick" über die rechte Schulter vorgenommen hat und daher für ca. 1 Sekunde nicht nach vorne sehen konnte (wie sonst soll man die Gefährdung von Fußgängern ausschließen?).
Eine etwaige Teilschuld von PKW A kann ich mir daher nicht erklären... ich lasse ich aber natürlich sehr gerne belehren!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß, Schutzschi
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Nehmen wir mal an, dass es den sog. Anscheinsbeweis gibt.
Und nehmen wir weiterhin an, dass der Beweis des ersten Anscheins aussagt: Wer einem anderen in die Türe fährt, hat Schuld.
Wenn man dann noch annehmen würde, dass es den § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geben könnte, welcher das Verhalten beim Spurwechsel regelt ("In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird"😉, dann könnte man durchaus von einer vollen Schuld des Fahrzeuges A ausgehen.
Insbesondere,wenn man dann noch annehmen könnte, dass die Rechtsprechung ganz besondere Sorgfaltspflichten demjenigen auferlegt, welcher die Spur wechselt, so bleibt es dabei, dass Fahrzeug A die ganz überwiegende Schuld bis hin zur alleinigen Schuld treffen würde.Aber letztlich sind das ja alles nur fiktive Annahmen und kein realer Fall, weshalb es sich auch nicht lohnt, sich hier Gedanken zu machen (die hebe ich mir lieber für echte Fälle auf).
Vielen Dank, das habe sogar ich verstanden.
mit freudlicher Entschuldigung
Delle 😁
Also A könnte da eine Mitschuld bekommen, da er als "idealer" Fahrer B hätte sehen müssen. Nach der Schilderung muss der Unfall sich ja im unmittelbaren Kreuzungsbereich zugetragen haben, so dass eigentlich noch keine Fahrspur vorgelegen hat?? Hier wäre ne Skizze von der Kreuzung mit Fahrbahnmarkierung und den Anstoßbereichen interessant. Wer ist denn die gegnerische Versicherung und was sagt denn deine dazu? Schließlich wird der andere doch auch Geld von deiner haben wollen, wenn seine ihm sagt, dass er nicht schuld sei ?!?
Also es handelt sich hierbei um eine relativ große Kreuzung mit dichtem Verkehr. Beim Rechtsabbiegen musste sich PKW A vergewissern, dass kein Fußgänger / Radfahrer gefährdet wird (beim Schulterblick kam es eben zur Kollision). Ich habe mal eine Skizze beigefügt, vielleicht wird es dann etwas verständlicher.
Die gegnerische Versicherung wäre die "Vikky" und spricht von einem "Spurwechsel" - die eigene Versicherung sagt natürlich, dass der "Gegner" Schuld ist... PKW A hat aber keinen Spurwechsel vorgenommen, sondern hat sich WÄHREND des Abbiegens gleich auf die linke der beiden Spuren eingeordnet. Da spricht man dann doch nicht von einem Spurwechsel???
Beste Grüße
Schutzschi