Unfall beim Abbiegen
Hallo liebes Forum,
nehmen wir mal folgenden Fall an:
PKW A biegt bei "grün" korrekt nach rechts in eine zweispurige Straße (2 Spuren in jede Fahrtrichtung) ab. Da PKW A nach 20 Metern gleich wieder nach links abbiegen möchte, ordnet sich dieser während des Abbiegens auf die linke Fahrspur ein. Gleichzeitig biegt von der gegenüberliegenden Straße PKW B ebenfalls in die zweispurige Straße nach LINKS ab - ebenfalls in die linke Fahrspur. Dabei fährt PKW A dem PKW B in die Beifahrertüre, beim PKW A ist demnach der vordere linke Teil (Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange) beschädigt. Aus meiner Sicht müsste dann die Rechtslage klar sein: PKW A hat Vorfahrt und kann sich aussuchen, in welche Fahrspur er einbiegt. PKW B ist hingegen Wartepflichtig und darf nicht annehmen, dass sich PKW A nicht auf die linke Fahrspur einordnet sondern auf die rechte Spur (paralleles Abbiegen). Durchgezogene Linien gibt es nicht.
Die gegnerische Versicherung behauptet nun (mal angenommen), dass PKW A einen Fahrspurwechsel vorgenommen hat und den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hat und wird den Schaden am PKW A nicht ersetzen.
Wie seht ihr das und ab wann ist von einem "Fahrspurwechsel" auszugehen? Man kann ja nicht im "90-Grad-Winkel" abbiegen, die erfolgt normalerweise in einem "Bogen". Eine Sekunde später wäre PKW B dem PKW A in die Seite gefahren. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Vorfahrtsmissachtung von PKW B.
Dazu kommt, dass die gegnerische Versicherung seit 4 Wochen nicht auf die Anfrage des Anspruchstellers reagiert hat, wie weiter verfahren werden soll (Gutachten erstellen ja oder nein...). Das Fzg. ist nicht verkehrssicher. Wenn sich der Fall noch über Wochen / Monate zieht, bis die Versicherung die Schadeneintrittspflicht erklärt - und das Fzg. daher nicht repariert werden kann / darf(?) - wird dann für deb gesamten Zeitraum Nutzungsausfall zugesprochen?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
Beste Grüße,
Schutzschi
Beste Antwort im Thema
Nehmen wir mal an, dass es den sog. Anscheinsbeweis gibt.
Und nehmen wir weiterhin an, dass der Beweis des ersten Anscheins aussagt: Wer einem anderen in die Türe fährt, hat Schuld.
Wenn man dann noch annehmen würde, dass es den § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geben könnte, welcher das Verhalten beim Spurwechsel regelt ("In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird"😉, dann könnte man durchaus von einer vollen Schuld des Fahrzeuges A ausgehen.
Insbesondere,wenn man dann noch annehmen könnte, dass die Rechtsprechung ganz besondere Sorgfaltspflichten demjenigen auferlegt, welcher die Spur wechselt, so bleibt es dabei, dass Fahrzeug A die ganz überwiegende Schuld bis hin zur alleinigen Schuld treffen würde.
Aber letztlich sind das ja alles nur fiktive Annahmen und kein realer Fall, weshalb es sich auch nicht lohnt, sich hier Gedanken zu machen (die hebe ich mir lieber für echte Fälle auf).
43 Antworten
Was willst du denn jetzt eigentlich hier hören?
Als ich es in meinem Vorpost geschrieben habe, dass du (Auto A) die überwiegende bis alleinige Schuld an diesem Unfall hast, hast du es sofort in deinem ersten Posting danach besser gewusst.
So what?
Wartest du jetzt hier darauf, dass möglichst viele daherkommen und schreien:"Geh zum Anwalt - du bist nicht Schuld"?
Viel Erfolg dabei.
Ich sage dir nochmals, wie ich die Sache sehe - und dies wird durch die Skizze nur noch bestätigt:
DU bist derjenige, welcher an diesem Unfall die Haupt- bis alleinige Schuld trägt - Begründung siehe mein letztes Posting.
Da du das aber nicht glauben und/oder verstehen willst, sind weitere Ausführungen von mir hier sinnlos.
Gehe zu einem Anwalt oder vor Gericht und lasse es dir wegen mir dort erklären.
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Die gegnerische Versicherung wäre die "Vikky" und spricht von einem "Spurwechsel" - die eigene Versicherung sagt natürlich, dass der "Gegner" Schuld ist... PKW A hat aber keinen Spurwechsel vorgenommen, sondern hat sich WÄHREND des Abbiegens gleich auf die linke der beiden Spuren eingeordnet. Da spricht man dann doch nicht von einem Spurwechsel???
Lies durch, was ich dir oben geschrieben habe - glaube es oder glaube es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wer einem anderen in die Türe fährt, hat Schuld.
...
Insbesondere,wenn man dann noch annehmen könnte, dass die Rechtsprechung ganz besondere Sorgfaltspflichten demjenigen auferlegt, welcher die Spur wechselt, so bleibt es dabei, dass Fahrzeug A die ganz überwiegende Schuld bis hin zur alleinigen Schuld treffen würde.
Ich möchte hier nur wissen, wie man sich korrekt verhält. Deine vagen Aussagen sind nicht sonderlich hilfreich ("Wer einem in die Türe fährt hat Schuld" -> z. B. auch bei einer vorfahrtsberechtigen Landstraße?).
Wer spricht hier von einem Spurwechsel? Die Spur wurde NICHT gewechselt, sondern es wurde WÄHREND des Abbiegens der linke von 2 Fahrstreifen gewählt. Bei einem Spurwechsel wäre die Sache klar, aber nicht beim Abbiegen und der freien Wahl des Fahrstreifens.
Wie sonst soll denn dann deiner Ansicht nach hier nach rechts abgebogen werden, wenn nach 15 Metern gleich wieder links abgebogen werden soll?
Du hast die überwiegende bis alleinige Schuld an diesem Unfall!
Was ist an dieser Aussage vage?
Nochmal: Grundsätzlich gilt dann, wenn ein Geschehensablauf unklar ist, der Anscheinsbeweis.
Und dieser Anscheinsbeweis sagt:" Wer einem anderen in das Auto fährt hat Schuld"
Es ist einfach ein Erfahrungssatz, dass der Fahrer des Fahrzeuges, der in ein anderes Fahrzeug hineinfährt die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat - also unaufmerksam gewesen ist.
Also spricht hier schon allein der Anscheins- oder Lebenserfahrungsbeweis gegen dich.
Ich weiss jetzt nicht, was hieran schwer zu verstehen sein soll.
Weisst du was?
Gehe zu einem Anwalt!
Jetzt muss ich den Tipp auch mal hier loswerden - und das auch noch ganz im Ernst.
Wenn du nur das glaubst, was du eben glauben willst (nämlich dass eben derjenige Schuld ist, den du mit deinem Fahrzeug gerammt hast) - bitte sehr.
Dann lasse dir das von jemanden erklären, der von dir dafür bezahlt wird.
Ich verabschiede mich sodann aus dem Thread - CU.
Danke für deine Meinung. Der Anscheinsbeweis kommt imho aber nur zum Ansatz, wenn der Unfallablauf unklar ist. Das ist er aber nicht. Wieso den Anscheinsbeweis nehmen, wenn der Unfallhergang klar ist? Wenn PKW A schuld sein sollte, müsste demnach dem Linksabbieger die Vorfahrt gewährt werden. Ein entsprechender Gesetzestext bzw. ein Urteil (so was ist doch bestimmt schon mal passiert) wäre hier sicherlich sehr interessant.
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Unklar ist der Hergang natürlich für die Unfallbeteiligten selbst nicht, denn diese waren ja dabei. Die Versicherung war nicht dabei und muss sich auf das stützen, was sie hat. Das sind die Ermittlungen der Polizei, so sie denn im Ergebnis einen klaren Unfallhergang haben, was nicht zwingend hier passieren wird. Ganz wichtig sind die Schilderungen der Unfallbeteiligten und hier wird es mit Sicherheit keine Übereinstimmung in der Darstellung geben, so entnehme ich das deinem Post.
Hinsichtlich der Haftungsverteilung tendiere ich hier zu 75/25 zu deinen Lasten, weil der Unfall auch für deinen Unfallgegner nicht unvermeidbar war.
Gruß
traumzauber
Wenn deine Verischerung den anderen als Verursacher sieht und die gegnerische dich, dann wird das wohl eh auf ein Gerichtsverfahren rauslaufen. Also ruf bei deiner Versicherung an und frag wie es mit den Ansprüchen des Unfallgegners aussieht. Wenn der die Einklagt, kannst du dich an die Klage gegen deine Versicherung kostengünstig "dranhängen". Ansonsten mußt du das selbst in die Hand nehmen. Mit der Quote wird wohl ganz erheblich darauf ankommen, wo der Unfall stattgefunden hat.
Davon ab bin ich etwas verwundert, wie A B in die Seite fahren kann, wenn beide bei grün losgefahren sind und B den deutlich längeren Weg hat?!? 😕
Wird aber sicher auf eine Quote hinauslaufen!
Was die Reparatur und den Nutzungsausfall angeht, bekommst du natürlich NICHT bis zur Entscheidung Nutzungsausfall. Vielmehr hast du den Schaden schnellstmöglichst zu beseitigen (zuerst einmal auf eigene Rechnung)Ein Gutachten zur Schadenshöhe würde sicherlich nicht Schaden, macht aber nur Sinn, wenn Erfolgsaussichten bestehen, da du anteilig den Gutachter bezahlen musst. Wenn du kein Geld für die Reparatur hast, musst du dir im Zweifel das Geld irgendwie leihen. Dir wird wohl schwer der Beweis gelingen, dass du nirgendwo Geld bekommen würdest ?!? Nutzungsausfall gibt es dann für die Rep-Dauer. Aber je nach PKW ggf Totalschaden?!?
Da aber ein Unfallbericht ausgefüllt wurde, decken sich die Aussagen der beiden PKW-Fahrer (Kollision beim Abbiegen, kein Fahrspurwechsel). B hat einen deutlich längeren Weg, allerdings war die Ampel bereits länger grün und somit waren die Fahrzeuge schon in Bewegung und sind nicht erst angefahren.
Wenn PKW A die Hauptschuld treffen sollte, bedeutet dies somit im Umkehrschluss dass der Linksabbiegende grundsätzlich Vorfahrt hat und der Rechtsabbieger sich nicht beim Abbiegen die Fahrspur auswählen darf.
Ich habe schon das "ganze Internet" durchwühlt, finde aber diesbezüglich keinen Gesetzestext oder ein Urteil.
Der PKW A ist jedenfalls nicht mehr fahrbereit und es liegt ggf. ein Totalschaden vor...
Hier muß ich Twelferider aber widersprechen, so einfach geht es ja auch nicht.
B darf nur fahren, wenn die gegebene Verkehrssituation dies zuläßt, in diesem Fall hat sich B eindeutig überschätzt und die Vorfahrt erzwungen - und das hört kein Verkehrsrichter gern.
Es gibt hierzu einige Urteile, ich suche jetzt aber nicht . . .
Geh zum Anwalt, der macht den Rest und Du bekommst auch noch kompetente Auskunft 🙂
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Also es handelt sich hierbei um eine relativ große Kreuzung mit dichtem Verkehr. Beim Rechtsabbiegen musste sich PKW A vergewissern, dass kein Fußgänger / Radfahrer gefährdet wird (beim Schulterblick kam es eben zur Kollision). Ich habe mal eine Skizze beigefügt, vielleicht wird es dann etwas verständlicher.Die gegnerische Versicherung wäre die "Vikky" und spricht von einem "Spurwechsel" - die eigene Versicherung sagt natürlich, dass der "Gegner" Schuld ist... PKW A hat aber keinen Spurwechsel vorgenommen, sondern hat sich WÄHREND des Abbiegens gleich auf die linke der beiden Spuren eingeordnet. Da spricht man dann doch nicht von einem Spurwechsel???
Beste Grüße
Schutzschi
Ich versuch mal das ganze aufzurollen:
- Irgendwas stört mich ganz gewaltig an der Sache: Wie kann es sein das zwei Fahrzeuge an einer Ampel im Begegnungsverkehr gleichzeitig grün haben und abbiegen können?
- Wenn das bei euch an der angenommenen Kreuzung der Fall ist und deine Skizze mit der Anstossstelle stimmt war für A der Abbiegevorgang nach rechts und der Abbiegevorgang von B nach links
abgeschlossen (beide sind aus dem Kreuzungsbereich heraus).
- Du schreibst selber das A beim Schulterblick nach links gekommen ist! Wenn das so ist wäre hier auch ein Verstoß gege das Rechtsfahrgebot möglich. A muss ja zu jeder Zeit so weit wie möglich rechts fahren!!!
- A (ich nehm mal an DU) darf den Fahrstreifen nur wechseln wenn eine Behinderung/Gefährdung/Schädigung anderer ausgeschlossen ist! (war hier nicht der Fall - da Unfall passiert!)
- Dann fehlen mir für eine so große Kreuzung auch die "Hilfslinien" für die Abbieger auf der Straße! Aus denen wäre dann auch ersichtlich wo sich A und B nach dem abbiegen befinden sollen!
Aber wie gesagt ich bezweifel ganz stark das beide Abbieger GLEICHZEITIG grün hatten!
- Wegen der gegnerischen Versicherung würde ich meinen Versicherungsvertreter Dampf machen das er mit ein Schreiben aufsetzt (Gegner in Verzug setzen und so)!
Zitat:
...
Wer spricht hier von einem Spurwechsel? Die Spur wurde NICHT gewechselt, sondern es wurde WÄHREND des Abbiegens der linke von 2 Fahrstreifen gewählt. Bei einem Spurwechsel wäre die Sache klar, aber nicht beim Abbiegen und der freien Wahl des Fahrstreifens.Wie sonst soll denn dann deiner Ansicht nach hier nach rechts abgebogen werden, wenn nach 15 Metern gleich wieder links abgebogen werden soll?
1. Wie bereits erwähnt: IN DEUTSCHLAND HABEN WIR EIN RECHTSFAHRGEBOT!!!
2. Laut deiner Skizze warst du rechts und wolltest nach links auf die zweite Spur WECHSELN!!!
Ist doch alles ganz einfach wenn man nicht immer an sein kaputtes Auto denkt sondern mal logisch an die Sache ran geht!
ICH NOCHMAL:
@ mett13 und Schutzschi:
VERABSCHIEDET euch mal von dem Begriff "VORFAHRT"!!! Hier gibt es keine Vorfahrt weil sich beide an einer ampelgeregelten Kreuzung begegnet sind!
Hier gibt es maximal VORRANG!
PKW A bog nach rechts in die Straße ab (da die Straße, von der es abgebogen ist nur eine Rechtsabbiegespurt hat, kann m. E. nicht von einem Spurwechsel während des Abbiegens gesprochen werden). Wo ist geregelt, dass beim Abbiegen nur immer auf die rechte Spur gewechselt werden darf?
Bei der Kreuzung sind tatsächlich beide Ampeln "grün" - der Linksabbiegeverkehr muss m. E. dem Rechtsabbiegeverkehr Vorfahrt (oder Vorrang) gewähren. "Hilfslinien" gibt es bei dieser Kreuzung nicht.
Bezüglich Rechtsfahrgebot: Innerorts darf bekanntlich davon abgewichen werden (zudem würde dann auch PKW B gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen).
Ich glaube das PKW A ne Teilschuld trägt, wenn PKW B schon vorherr losfarhen konnte hätte PKW A ihn sehen müssen und darauf achten wo er ist und was er macht. (Gegeseitige Rücksichtsnahme)
Somit wäre klar das beide schuld am Unfall sind, wenn das dein Fall ist (wovon ich ausgehe) dann geh zum Anwalt und lass dich beraten, hier kommst du nihct weiter...
PKW A wird wohl denke ich auf keinen Fall die alleinige Schuld übernehmen müssen...
Da kommt 100% ne Quote raus. Würde jetzt mal so 2:1 tippen. Ist nur die Frage für wen😁
Also eigentlich wollte ich ja nicht mehr, aber wenn ich solche Dinge hier lese:
Zitat:
Original geschrieben von matt13
B darf nur fahren, wenn die gegebene Verkehrssituation dies zuläßt, in diesem Fall hat sich B eindeutig überschätzt und die Vorfahrt erzwungen - und das hört kein Verkehrsrichter gern.
B hatte weder Vorrang, noch Vorfahrt, er ist ja nach links abgebogen - also KANN er wohl nichts erzwingen (was denn auch?).
Vielmehr war es so, dass B den (Links-)Abbiegevorgang beendet hatte und sich auf der linken Spur befunden hat, als ihm der TE in die Seite geknallt ist - SO war das!
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Geh zum Anwalt,
Nicht neu - habe ich bereits weiter oben geschrieben..........
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Du bekommst auch noch kompetente Auskunft 🙂
Im gegensatz zu manchem Posting hier, wo der Poster offensichtlich noch nicht einmal den korrekten Sachverhalt überrissen hat.