Unfall beim Abbiegen

Hallo liebes Forum,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

PKW A biegt bei "grün" korrekt nach rechts in eine zweispurige Straße (2 Spuren in jede Fahrtrichtung) ab. Da PKW A nach 20 Metern gleich wieder nach links abbiegen möchte, ordnet sich dieser während des Abbiegens auf die linke Fahrspur ein. Gleichzeitig biegt von der gegenüberliegenden Straße PKW B ebenfalls in die zweispurige Straße nach LINKS ab - ebenfalls in die linke Fahrspur. Dabei fährt PKW A dem PKW B in die Beifahrertüre, beim PKW A ist demnach der vordere linke Teil (Motorhaube, Kotflügel, Stoßstange) beschädigt. Aus meiner Sicht müsste dann die Rechtslage klar sein: PKW A hat Vorfahrt und kann sich aussuchen, in welche Fahrspur er einbiegt. PKW B ist hingegen Wartepflichtig und darf nicht annehmen, dass sich PKW A nicht auf die linke Fahrspur einordnet sondern auf die rechte Spur (paralleles Abbiegen). Durchgezogene Linien gibt es nicht.

Die gegnerische Versicherung behauptet nun (mal angenommen), dass PKW A einen Fahrspurwechsel vorgenommen hat und den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hat und wird den Schaden am PKW A nicht ersetzen.

Wie seht ihr das und ab wann ist von einem "Fahrspurwechsel" auszugehen? Man kann ja nicht im "90-Grad-Winkel" abbiegen, die erfolgt normalerweise in einem "Bogen". Eine Sekunde später wäre PKW B dem PKW A in die Seite gefahren. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Vorfahrtsmissachtung von PKW B.

Dazu kommt, dass die gegnerische Versicherung seit 4 Wochen nicht auf die Anfrage des Anspruchstellers reagiert hat, wie weiter verfahren werden soll (Gutachten erstellen ja oder nein...). Das Fzg. ist nicht verkehrssicher. Wenn sich der Fall noch über Wochen / Monate zieht, bis die Versicherung die Schadeneintrittspflicht erklärt - und das Fzg. daher nicht repariert werden kann / darf(?) - wird dann für deb gesamten Zeitraum Nutzungsausfall zugesprochen?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!

Beste Grüße,
Schutzschi

Beste Antwort im Thema

Nehmen wir mal an, dass es den sog. Anscheinsbeweis gibt.

Und nehmen wir weiterhin an, dass der Beweis des ersten Anscheins aussagt: Wer einem anderen in die Türe fährt, hat Schuld.

Wenn man dann noch annehmen würde, dass es den § 7 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geben könnte, welcher das Verhalten beim Spurwechsel regelt ("In jedem Fall darf der Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn dabei niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird"😉, dann könnte man durchaus von einer vollen Schuld des Fahrzeuges A ausgehen.

Insbesondere,wenn man dann noch annehmen könnte, dass die Rechtsprechung ganz besondere Sorgfaltspflichten demjenigen auferlegt, welcher die Spur wechselt, so bleibt es dabei, dass Fahrzeug A die ganz überwiegende Schuld bis hin zur alleinigen Schuld treffen würde.

Aber letztlich sind das ja alles nur fiktive Annahmen und kein realer Fall, weshalb es sich auch nicht lohnt, sich hier Gedanken zu machen (die hebe ich mir lieber für echte Fälle auf).

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


2. Laut deiner Skizze warst du rechts und wolltest nach links auf die zweite Spur WECHSELN!!!

Exactement!

Ob hier Hilfslinien waren oder nicht interessiert nicht (zumindest in der Rechtsprechung).

Und weil der TE beim Spurwechsel in das andere Auto geknallt ist, trägt er hier die überwiegende Schuld - dem Fahrzeug B kann man evtl. die Betriebsgefahr anrechnen, also runde 25% Haftung.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Ist doch alles ganz einfach wenn man nicht immer an sein kaputtes Auto denkt sondern mal logisch an die Sache ran geht!

Wenn man dazu in der Lage ist........................

und nicht verzweifelt nur die Schuld beim Gegner sucht (den man gerammt hat).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Vielmehr war es so, dass B den (Links-)Abbiegevorgang beendet hatte und sich auf der linken Spur befunden hat, als ihm der TE in die Seite geknallt ist - SO war das!

Ist jetzt echt nicht böse gemeint, aber das einzige was ich aus der Skizze des TE erkennen kann, ist dass der TE keine brauchbare Skizze erstellen kann. Gemessen an der Größe der Autos war das wohl eher ne Startbahn als eine Straße. Frag mich auch wo die linksabbiegemöglichkeit -die ja 15m hinter der Unfallkreuzung kommen soll - abgeblieben ist.

Da kann ich auch in meine Kristallkugel sehen und weiß dann genausoviel = nichts brauchbares 😁

Biege beim nächsten mal wie in meinem Anhang skizziert ab.Dann ist die Schuldfrage klar.

Zitat:

Original geschrieben von Schutzschi


PKW A bog nach rechts in die Straße ab (da die Straße, von der es abgebogen ist nur eine Rechtsabbiegespurt hat, kann m. E. nicht von einem Spurwechsel während des Abbiegens gesprochen werden). Wo ist geregelt, dass beim Abbiegen nur immer auf die rechte Spur gewechselt werden darf?

Bei der Kreuzung sind tatsächlich beide Ampeln "grün" - der Linksabbiegeverkehr muss m. E. dem Rechtsabbiegeverkehr Vorfahrt (oder Vorrang) gewähren. "Hilfslinien" gibt es bei dieser Kreuzung nicht.

Bezüglich Rechtsfahrgebot: Innerorts darf bekanntlich davon abgewichen werden (zudem würde dann auch PKW B gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen).

Ich versuch es nochmal gaaaaanz langsam zu erklären:

Dein erster Absatz:

Du fährst als Rechtsabbieger rechts rum und bis in Deutschland bei Rechtsfahrgebot an die rechte der beiden Spuren gebunden, da du ja auch den B im Gegenverkehr siehst oder eigentlich sehen MUSST!

Und in dem Moment wo du den Kreuzungsbereich verlassen hast ist deinen Abbiegevorgang beendet und willst JETZT also NACH dem Abbiegen) nach links auf die zweite Spur!

Dabei MUSST du darauf achten das DU (A) keinen anderen behinderst / gefährdest / schädigst!!! Du musst also schauen wo B, den du vorher ja gesehen haben MUSST geblieben ist. Da du das offensichtlich nicht hinbekommen hast fährst du B in die Beifahrertür!

Denn schon im Physikunterricht lernt man: Da wo ein Körper ist kann kein zweiter sein! (Natürlich gibt es eine Ausnahme: Bio-unterricht, das mit den Bienen und Blüten 😉!)

Dein zweiter Absatz:
B war doch schon im Abbiegen als du (A) an der Kreuzung ankamst (Weg - Zeit - Diagramm)
B hat sich auch richtig für die linke Spur entschieden!

Dein dritter Absatz:
RICHTIG in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot! Aber du kannst du nunmal nicht eine Fahrspur aussuchen wo schon ein ander ist (siehe Erläuterungen zu 1. / 2.)!

Abschließend nochmal zu "twelferider" zurück:
Er hat absolut recht!
DU (A) willst hier nur deine fest gebildete Meinung bestätigt haben!
Geh einfach zu einem Anwalt, leg deine Kohle auf den Tisch und versuch ihn von deiner Meinung zu überzeugen.
Eventuell klappt es ja bei ihm der Jura studiert hat😁😁😎!

@ Joschi67:
netter Versuch in diener Skizze, ABER wo bleibt B?

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@Hugaar: Gib es auf - ich habe es auch schon versucht - bringt nichts.

Hoffentlich beherzigt der TE deinen abschliessenden Ratschlag (der ja auch schon von mir kam) - mehr können wir hier offensichtlich nicht für ihn tun.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



@ Joschi67:
netter Versuch in diener Skizze, ABER wo bleibt B?

Hat sich verspätet - daher noch nicht im Bild zu sehen😁

Interessanter Thread. 😁
Wir werden leider wohl nie erfahren wie die Sache dann am Ende "wirklich" ausgegangen ist.
Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


@ Joschi67:
netter Versuch in diener Skizze, ABER wo bleibt B?

Hat sich verspätet - daher noch nicht im Bild zu sehen😁

Was B macht ist doch in diesem Fall nicht relevant.

1. A kann ihn nicht übersehen wenn er formatfüllend in der WS auftaucht.

2. A hat Vorrang

3. Niemand kann A einen Spurwechsel vorwerfen.

4. B kann die Absicht von A klar erkennen, und kommt nicht auf die Idee, dass die linke Spur frei ist.

5. Es kann nur scheppern wenn 2 Sturrköppe/Ignoranten aufeinander treffen.

Hallo zusammen,

wenn PKW A nun der (Haupt-)Schuldige sein sollte, dann habe ich damit kein Problem. Ich kann nur leider nicht den entsprechenden Gesetzestext oder ein Urteil finden, das die Schuld von PKW A untermauert.

Vielmehr sagt die STVO (§9) folgendes:
„Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.“

Bezüglich der Kritik an meiner Skizze möchte ich kurz anmerken, dass diese nur zur Veranschaulichung diente und natürlich nicht maßstabsgerecht ist.

@joschi67: Den Abbiegewinkel in deiner Skizze bekommt man allenfalls mit der Handbremse hin… wer biegt denn bitte sehr im harten 90-Grad-Winkel ab?

@Hugaar: Wenn PKW A bereits den Kreuzungsbereich verlassen haben soll: Wie ist denn der Kreuzungsbereich definiert? PKW B war deutlich schneller als PKW A – nur deshalb ist auch PKW A dem PKW B in die Seite gefahren. Der Schulterblick (um auch Fußgänger / Radfahrer) zu achten dauerte ca. 1 – 2 Sekunden und währenddessen kam es zu Kollision. PKW A ist davon ausgegangen, dass PKW B warten wird und Vorrang gewährt.

Twelferider ist der Ansicht, dass PKW B bereits den Abbiegevorgang abgeschlossen hat. Wie genau wird denn der Abbiegevorgang definiert? „Wer jemanden in die Türe fährt, ist schuld“. Dann könnte man ja auch einfach pauschalieren „Wer auffährt ist Schuld“. Auch, wenn der auffahrende PKW stark geschnitten wurde? (Es zieht z. B. ein ca. 60 km/h schnelles Fzg. auf der AB von der rechten Spur auf die linke Spur (im extrem harten Winkel) – ein ca. 20 Meter entferntes Auto auf der linken Spur fährt ca. 130 km/h schnell und somit den Spurwechsler auf).

Sobald mir jemand den treffenden Gesetzestext oder ein aussagekräftiges Urteil liefern kann, bin ich von der Schuld des PKW A überzeugt. Wo steht also, dass während des Rechts-Abbiegens in eine mehrspurige Straße dem Gegenverkehr Vorrang gewährt werden muss bzw. KEINE freie Fahrspurwahl besteht?

Strittig sehe ich letztlich nur, wann der „Abbiegevorgang“ beendet ist.

Danke und Gruß
Schutzschi

@ Joschi67:
Ich versuch es noch ein letztes Mal:
A muss auf der rechten Spur abbiegen; weil es gibt da noch den Par. 2 Abs. 2 StVO (Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur ...)
und § 9 Abs. 1 StVO (...Wer nach rechts abbiegn will, hat sein Fzg. mögl. weit rechts,...)
Also ist das Abbiegen in deiner Skizze FALSCH (OWi: Sie bogen in zu eitem Bogen nach rechts ab; steht so auch im Bussgeldkatalog!)

Auf die mögliche Teilschuld von B wegen dem Nichtdurchfahren lassen von A (Par. 9 Abs. 4 StVO) geh ich hier mal nicht ein, hab da eine andere Meinung als du (hab ich schon mehrfach erläutert)!

@Schutzschi:
eigenlich wollte ich ja nicht nochmal auf dein Sch... eingehen aber ich versuch es nochmal und entgültig:
Par. 9 hab ich denk ich oben genug erklärt, müsstest auch du verstehen können, wenn nicht schreib einfach ne PN!

Zum Kreuzungsbereich: A und B sind schon aus der Kreuzung raus, da sie bereits vollständig mit ihren Fahrzeugen in der anderen Straße sind (ganze Autolänge)! Also hatten beide (Du und B) den Abbiegevorgang beendet! Somit entsteht eine neu zu bewertende Situation mit deinem Fahrspurwechsel! Und da hast du dich Pflicht zur Vorsicht nicht der B neben dir auf der linken Spur!

Das B deutlich schneller aus A (schreib doch einfach DU; wir alle wissen doch das du in der ICH-Form schreiben könntest!😎) debkst du! Oder kannst du das beweisen? Ich denk mal nicht also ist es reine Ahnung von dir!

Und ICH mach, wie fast alle Autofahrer denk ich zumindest, den Schulterblick VOR dem Abbiegen! Nur du machst ihn danach und gerätst so nach links in die zweite Spur. Also versuch doch nicht DEINE Unzulänglichkeiten auf andere zu projezieren!!!

@Hugaar
Nach §2 hat auch Fahrzeug B nichts auf der linken Spur zu suchen. Also Patt.Oder anders gesagt in der Stadt hat man bei mehreren Spuren für eine Richtung, die freie Spurwahl.
Und §9 besagt nicht das du auf die rechte Spur abbiegen mußt, sondern das du dich vor dem Abbiegen möglichst weit rechts auf deiner Spur einordnen mußt. Demnach ist §9 raus aus dem Spiel.

Rechtsfahrgebot hin oder her, auf jeden Fall ist für den Fall, dass du mit deinem Auto schon volständig aus der Kreuzung warst beim Spurwechsel die notwendige Vorsicht zu beachten. Sprich also erst gucken und dann fahren.

Hier hilft es auch nicht, dass du das fehlende nach links gucken mit dem 1-2s "Schulterblick" begründest, denn man (besser du) brauchst um auszuschließen, dass du beim Abbiegen einen Radfahrer mitnimmst. Hier reicht ein kurzer Blick über die Schulter (<0,5s). In Verbindung mit der vorherigen Beobachtung des Rad-/Fußweges beim Vorbeifahren bzw. durch den rechten Außenspiegel kann wirksam ein Anfahren beim Abbiegen verhindert werden. Ein "böser" Richter könnte sogar deine Erklärung dahingend werten, dass du nicht verkehrssicher abbiegen kannst, da du nicht in der Lage bist den Verkehrraum zu beobachten. 😁

Also wenn du schon mit deinem Wagen aus dem Kreuzungsbereich raus warst, hast du ganz schlechte Karten. Ansonsten wirds wohl auf eine Quote hinauslaufen...

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


@Hugaar
Nach §2 hat auch Fahrzeug B nichts auf der linken Spur zu suchen. Also Patt.Oder anders gesagt in der Stadt hat man bei mehreren Spuren für eine Richtung, die freie Spurwahl.
Und §9 besagt nicht das du auf die rechte Spur abbiegen mußt, sondern das du dich vor dem Abbiegen möglichst weit rechts auf deiner Spur einordnen mußt. Demnach ist §9 raus aus dem Spiel.

JAEIN:

Wir diskutieren hier leicht in die falsche Richtung!

Laut der Schilderung ist der Abbiegevorgang zu 100% BEENDET, da ja beide Fahrzeuge vollständig die Kreuzung verlassen haben!

Dann entsteht eine NEUE SITUATION mit dem Spurwechsel von A nach links. Da er hierbei B in die Seite fährt trägt er die Schuld am Unfall!!!

Und dein Einwand zu Par. 9:
Es muss in Deutschland in engem Bogen nach rechts abgebogen werden. Somit scheidet die Wahl für die linke der beiden Spuren aus, da du ja auf der Kreuzung beim Abbiegen eng um die Kurve musst. Und da hätten wir zu 100% die rechte Spur! Und die war ja auch im vorliegenden Fall frei und wurde durch A angesteuert!

LOB ALLES RICHTIG GEMACHT BIS ZUM SPURWECHSEL OHNE GLOTZEN!!!

@Schutzschi:
Dein Gesetzestext steht im Par. 7 Abs. 5 StVO; GUCKST DU HIER:

"In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer VK-teilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrrichtungsanzeiger zu benutzen."

Da wir je bereits MEHFACH geklärt haben (dachte ich zumindest) das das Abbiegen Geschichte war führst Du einen Fahrstreifenwechsel durch!
Somit hast Du drauf zu achten das du keinen gefährdest. Ist bei dir aber schief gegangen sonst wärst du dem B nicht in die Seite geknallt!

SEH ES ENDLICH EIN UND BEENDE DAS GANZE!
Wenn du es nicht einsehen willst geh endlich zum Anwalt und versuch dein Glück bei ihm bzw. bei Gericht!

@Hugaar: vergiss es. Manche sind einfach durch und durch beratungsresistent.
Schlimm ist nur, dass wegen solchen Ansichten die Halter von PKW B womöglich unnötig lange auf ihr Geld warten, weil der Versicherer nicht einfach losregulieren kann, wenn PKW A so penetrant ist.
Hoffentlich bleibt wenigsten das dem B erspart, denn schuld daran ist am Ende die "böse" Versicherung, obwohl sie die Lage sicher richtiger einschätzt...

Gruß
Hafi

@Hafi
vieleicht sollten wir neben dem "zum Anwalt" Button noch den "lernresistent" Button für TEs einfügen 😁

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