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Unfall bei Rückwärtsparken bei seitlich hintereinander stehenden Fahrzeugen und durchgezogener Lini

Themenstarteram 25. Januar 2012 um 15:34

Es handelte sich um eine enge Strasse, da seitlich jeweils parkende Autos hintereinader stehen. An der Stelle des Unfalls werden die beiden Strassenseiten durch eine durchgezogene Mittellinie getrennt. Ich war gerade dabei auf meiner Seite rückwärts in eine freie Parklücke einzuparken als von vorne eine Fahrerin kam und dabei hat sie sicherlich die durchgezogene Mittellinie überschritten, denn auf ihrer Seite war in keinem Fall genug Platz, dass Sie an den parkenden Autos und an mir (egal ob ich beim Einparken war oder gestanden hätte) gut vorbeigekommen wäre ohne die Mittellinie zu überschreiten. Ihr Auto ist an der Seitentür hinten beschädigt und meins am Kotflügel vorne. Ich stand in der ca. 45° Stellung zum Einparken allerdings ohne die durchgezogene Mittelinie überschritten zu haben. Sie ist erstmal bis zur Strassenecke weitergefahren, so dass es kein Foto über den Unfall selbst gibt. Jetzt ist natürlich überall zu hören, der Einparkende ist immer Schuld. Stimmt das auch in diesem Fall?

Beste Antwort im Thema

Naja, Tatsache ist, daß jemand, der versucht, sich in solch einer Situation noch durch eine schmale Lücke durchzuquetschen, anstatt mal 15 - 20 Sekunden zu warten, wirklich nur von der Tapete bis zur Wand denkt...

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Hier stellt sich zunächst auch einmal die grundsätzliche Frage, warum man in einer so engen Straße überhaupt eine durchgezogene Linie auf den Asphalt malt.

wen ein fahrendes auto NUR an der hinteren tür betroffen wird dann is doch klar wer, wem reingefahren ist. die durchgezogene linie is ja immer nett, ABER wie willst du das beweisen?

Die Dame wird aber auf jeden Fall erklären müssen, warum sie versucht hat, sich der Klärung des Unfallsachverhaltes zu entziehen.

am 25. Januar 2012 um 18:04

Du meinst weshalb sie "bis zur nächsten Kreuzung" gefahren ist? Damit die Straße nicht vollends verstopft wird?

Naja, bei jedem anderen 08/15-Unfall lassen die Kontrahenten ihre Fahrzeuge auch am Ort des Unfalls stehen, ganz gleich, wieviel sie dabei verstopfen. Angesichts der Vorgeschichte, die zu dem hier beschriebenen Unfall führte, kann ich mir kaum vorstellen, daß die Dame mit ihren Gedanken überhaupt so weit gekommen ist.

am 25. Januar 2012 um 18:16

Glaskugel-Modus scheint "in" zu sein...was manche so da rein interpretieren! Wart ihr dabei...anhand der wahrgenommenen Angaben...keine vernünftige Erklärung für das ganze.....;)

 

Deswegen kam es ja zum Eintritt des Schadenfalles.....

@Parc

Bei einer durchgezogenen weißen Mittellinie besitzt du auf deiner Straßenseite so eine Art Hoheitsrecht vor dem Gegenverkehr, auch wenn dein Fahrzeug beim Einparken bis zur weißen Linie ausschert. Der Gegenverkehr hat dein Hoheitsrecht zu achten. Etwas spitz formuliert, hätte die Frau beim Überfahren der weißen Linie ihre Wahnblinkanlage einschalten müssen, um den Gegenverkehr auf die Gefahr hinzuweisen. An deiner Stelle würde ich dabei bleiben, das du die weiße Linie nicht überschritten hast. Hatte die Frau auf ihrer Seite ein Hindernis, dann hättest du einige Bilder aufnehmen sollen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, bei jedem anderen 08/15-Unfall lassen die Kontrahenten ihre Fahrzeuge auch am Ort des Unfalls stehen, ganz gleich, wieviel sie dabei verstopfen.

Genau diese Sorte von Vollpfosten habe ich sowas von gefressen. Man fährt auf die Seite und einigt sich oder holt die Polizei. Wenn die kommt, ist es ohnehin das erste, dass die Fahrbahn nach Möglichkeit freigemacht wird.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

@Parc

Bei einer durchgezogenen weißen Mittellinie besitzt du auf deiner Straßenseite so eine Art Hoheitsrecht vor dem Gegenverkehr, auch wenn dein Fahrzeug beim Einparken bis zur weißen Linie ausschert. Der Gegenverkehr hat dein Hoheitsrecht zu achten. Etwas spitz formuliert, hätte die Frau beim Überfahren der weißen Linie ihre Wahnblinkanlage einschalten müssen, um den Gegenverkehr auf die Gefahr hinzuweisen. An deiner Stelle würde ich dabei bleiben, das du die weiße Linie nicht überschritten hast. Hatte die Frau auf ihrer Seite ein Hindernis, dann hättest du einige Bilder aufnehmen sollen.

und WIE willst du das beweisen?

Das Erbringen gerichtsfester Beweise dürfte hier wirklich ein großes Problem darstellen.

@Dieter24

Sind keine Personenschäden vorhanden, kommt die Polizei auch nicht. Jetzt müssen die Autofahrer protokollieren wie es zu dem Unfall kam und wie die Fahrzeuge gestanden haben. Also Kamera raus und jede Menge Bilder vom Unfallort und den beschädigten Fahrzeugen aufnehmen. Dieser Vorgang dauert ca. 5 Minuten.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

@Dieter24

Sind keine Personenschäden vorhanden, kommt die Polizei auch nicht. Jetzt müssen die Autofahrer protokollieren wie es zu dem Unfall kam und wie die Fahrzeuge gestanden haben. Also Kamera raus und jede Menge Bilder vom Unfallort und den beschädigten Fahrzeugen aufnehmen. Dieser Vorgang dauert ca. 5 Minuten.

und schon wieder quatsch! die polente kommt hier auch wegen einer tür die man ans auto gehauen bekommt, oder weil man mit defekter spritpumpe am strassenrand steht....ich weiss ja nicht in welchem ghetto du lebst, aber bei uns kommt die polizei zum einfälle aufnehmen.

bist du gerne bei weizen waldi am paulaner stammtisch?:rolleyes:

@Onkel-Howdy

Was du schreibst stimmt, muss allerdings schon viele Jahre her sein. Früher war es so. In der heutigen Zeit ist es nicht mehr so. Auch ich hatte vor einigen Tagen einen Unfall wegen einer durchgezogenen weißen Mittellinie. In meinem Fall wollte der Verursacher auf der Straße wenden und dabei bin ich ihm dann voll in die Seite gebrettert. Es gab keine Personenschäden. Die Polizei kam zufällig vorbei und hat mir dann mitgeteilt, das die Grünen bei Blechschäden nicht mehr kommen. Auch bei meinem Einwand das die Polizei ab einem Sachschaden von 1000 Euro bei einem Unfall zu erscheinen hat, wurde vom Polizisten als Quatsch abgetan.

Onkel-Howdy du verwechselst Unfälle mit Sachbeschädigung. Werden bei einem geparkten Auto die Außenspiegel abgetreten, dann kommt in den meisten Fällen die Polizei tatsächlich vorbei. - Bei Straftaten!

 

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

..., das die Grünen bei Blechschäden nicht mehr kommen.

Da hat man dir Unsinn erzählt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ich weiss ja nicht in welchem ghetto du lebst, aber bei uns kommt die polizei zum einfälle aufnehmen.

ist ja schön, wenn das bei dir so gehandhabt wird...

ABER, die polizei ist NICHT dazu verpflichtet bei solchen angelegenheiten (außer wenn dabei personenschaden entsteht - dann allerdings auch nur weils ins strafrechtliche geht und der staatsanwalt ein interesse daran hat) in irgendeiner form unfallaufnahme zu betreiben...

...es reicht völlig aus, wenn die vorbeikommen, die adressen der kontrahenten tauschen und dann wieder fahren...

...wenn die bilder machen usw. ist das zwar ein netter "service", auf diesen hat man aber KEINEN rechtsanspruch...das ist zivilrecht und somit muss jeder selbst sehen wie er klarkommt!

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