Unfall bei Glatteis auf Tankstelle
Hi,
sagtma wie sieht das Schuldtechnisch aus?
Ich fahre auf die Tankstelle (Straße, Auffahrt und Tanksäulenbereich ohne Eis)
Beim herunterfahren von der Tankstelle ist Eis, welches nicht gestreut ist, im Bereich zwischen den Tanksäulen und den Tanklagern.
Nun komme ich ins rutschen und kann trotz vollbremsung mit abs es nicht verhindern, dass ich mit 5-10 km/h in die Barriere des Tanklagers rutsche.
Die Barriere ist Umgekippt und Gebrochen
Das Auto ist mit etwa 1500 euro beschädigt.
Hat die Tankstelle die Pflicht zu Streuen und muss so auch für Schäden haften?
Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
[...]
Aber auch die "allgemeine Verkehrssicherungspflicht" wirkt nicht überall und uneingeschränkt, da gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung "... wonach ein Tankstelleninhaber für die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen zu sorgen habe (ZVR 1984/140)".
[...]
Da kann nur ein Anwalt mit Kenntnis aller Details genaueres zu sagen.
Moin,
ich wusste gra nicht das Enscheidungen aus Östereich in Deutschland gelten.... Hier ist die Quelle Deiner höchstrichterlichen Entscheidung... Kannst Du eigentlich auch noch was anderes als googlen und kopieren?
Der letzte Satz Deines Postings war der sinnvollste...
Gruss
Marcus
15 Antworten
Hallo,
bei bestehender Rechtsschutzversicherung ist evtl. eine Erstberatung zu empfehlen, die dann kostenlos sein sollte und auch keine SB kosten sollte - dazu vorher in der Schadenabteilung der Versicherung anrufen und die Modalitäten klären.
Rechtsberatung ist im Forum untersagt, daher hilft bei unklarer Sachlage nur dieser Weg.
Grüße
Schreddi
okay dann formulier ich erstmal um.
hat jemand erfahrung in einer solchen Konstellation? Immerhin wenn ich mich vor Nachbarstür wegen nichträumens verletze dann haftet er auch.
unkehrfrage:
Hast du Winterräder?
Ist die Tankstelle auf einem öffentlichen Gelände? Autobahntanke oder so?
Gehört die Tankstelle zu einem Supermarkt?
Hast du den Schaden dem Tankstellenpächter sofort gemeldet?
Es gibt eine Mindesträum/streubreite, warst du vieleicht 10cm daneber unterwegs?
Aber eine Pflicht ein kompettes Firmengelände permanent frei zu halten gibt es nicht.
Liegt "Nachbarstür" 5 Meter von der Straße entfernt und er räumt nur den Gehweg an der Straße ist es Eigenverantwortung der Person die den Weg dann, obwohl nicht gestreut ist, nutzt um zu klingeln
Nicht klar zu beantworten, weil viele Details mit reinspielen.
Die allgemeine Räum- und Streupflicht wirkt hier nicht, weil die nur für für Gehsteige und Gehwege gilt, was bleibt wäre die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Aber auch die "allgemeine Verkehrssicherungspflicht" wirkt nicht überall und uneingeschränkt, da gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung "... wonach ein Tankstelleninhaber für die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen zu sorgen habe (ZVR 1984/140)".
Mittlerweile auch ausgedehnt auf allgemeine Kundenbereiche wie die vorhandene Waschanlage soweit sie von Kunden üblicherweise genutzt wird.
Wiederum allerdings mit der Einschränkung, dass bei erkennbarer Glätte das Fahrverhalten auch entsprechend angepasst werden muss. Daher wird in derartigen Fällen oft auch eine Haftungsaufteilung ausgesprochen, denn oft entsteht ja auch ein Schaden an der Tankstelleneinrichtung.
Da kann nur ein Anwalt mit Kenntnis aller Details genaueres zu sagen.
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Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
[...]
Aber auch die "allgemeine Verkehrssicherungspflicht" wirkt nicht überall und uneingeschränkt, da gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung "... wonach ein Tankstelleninhaber für die Sicherheit im Bereich der für die Kunden zur Verfügung stehenden Tanksäulen zu sorgen habe (ZVR 1984/140)".
[...]
Da kann nur ein Anwalt mit Kenntnis aller Details genaueres zu sagen.
Moin,
ich wusste gra nicht das Enscheidungen aus Östereich in Deutschland gelten.... Hier ist die Quelle Deiner höchstrichterlichen Entscheidung... Kannst Du eigentlich auch noch was anderes als googlen und kopieren?
Der letzte Satz Deines Postings war der sinnvollste...
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
ich wusste gra nicht das Enscheidungen aus Östereich in Deutschland gelten....
Falsches Urteil gefunden, na und, in Deutschland haben wir gleiche Aussagen:
"Es wird vom Verkehrssicherungspflichtigen nicht erwartet, dass er die Gefahrenquelle gegen alle denkbaren Schadensfälle absichert, aber er muss alle Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren treffen, die durch eine bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können."
Was ist Deine konkrete Hilfe zum Fragesteller?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Falsches Urteil gefunden, na und, in Deutschland haben wir gleiche Aussagen:[…]
Was ist Deine konkrete Hilfe zum Fragesteller?
Moin,
mein Posting bezog sich nicht auf die Fragestellung des TE, zu dieser wurde bereits genug gesagt. Das Posting bezog sich einzig und allein auf Dein Posting mit der „höchstrichterlichen Entscheidung“. Mehr als heiße Luft ist das nicht gewesen…
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Mehr als heiße Luft ist das nicht gewesen…
Nur dass diese heiße Luft auch in Deutschland weht.
och leute bitte beim sachlichen bleiben und nicht streiten
Moin,
ich habe an keiner Stelle behauptet das es in D anders ist. Meine Intention für das Posting war die das Pflaumenkuchen, mal wieder, mit einer seiner "höchstrichterlichen Entcheidungen" um die Ecke kam. Da diese sich als nicht zutreffend entpuppte ist doch wohl zweifelsfrei ein Grund dieses auch zu posten, oder? Aber die Angabe einer Quelle zu einer verbindlichen Entscheidung welche auch in Deutschland Bestand hat kann Pflaumenkuchen ja anscheinend nicht bringen...
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Aber die Angabe einer Quelle zu einer verbindlichen Entscheidung welche auch in Deutschland Bestand hat kann Pflaumenkuchen ja anscheinend nicht bringen...
Was soll denn das für ein Dummfug ?
Ich habe doch klar geschrieben, dass es eben keine allgemein verbindliche Entscheidung gibt, sondern alles Einzelfallgeschichten sind.
Die juristischen Definitionen der "allgemeinen Verkehrspflicht" dürfte doch nicht schwer zu ergoogeln sein, wenn man sie aufgrund fehlender Kenntnisse nicht kennt:
http://www.juraforum.de/lexikon/Verkehrssicherungspflicht
Hallo,
an dieser Stelle seien alle Beteiligten zur Mäßigung aufgerufen.
Der Ton ist bitte weiter hin zu wahren, andernfalls muss ich den Thread schließen.
Grüße
Schreddi
Aus dem Anfangsthreat schliesse ich das der allgemein von Kunden benutze Raum durchaus Eisfrei war und nur der Bereich vor den Lagern vereist war.Da stellt sich natürlich die Frage ob ein Kunde auf diesem Teil der Tankstelle überhaupt was zu suchen hätte.
Dürfte aber in jedem Fall eine verzwickte Sache werden die sogar bei den Anwälten umstritten sein dürfte.
Wäre aber auch sehr interessant wie das Ganze dann Schlußendlich ausgeht,ich tippe da auf eine Teilung des Schadens.
Nicht nur bei den Anwälten, sondern auch bei den Richtern (und die entscheiden ja letztlich)😉
Aber im Prinzip wurde bislang eigentlich nichts falsches gepostet:
-erhöhte Verkehrssicherungspflicht des Tankstellenbetreibers auf der einen Seite
-Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers auf der anderen Seite.
Die Rechtsprechung erlegt Betrieben mit häufigem Publikumsverkehr eine besondere Sorgfalt in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht auf.
Der TE hat aber sicherlich auch gemerkt (so wie die meisten anderen Personen in diesem Lande eben auch), dass momentan Winter herrscht.
Und da kann man halt nicht einfach so drauflosfahren in der Annahme oder Hoffung: "Wird ja schon alles gestreut sein - alle anderen müssen auf mich aufpassen, ausser mir selbst - versteht sich".
Eine abschliessende Beurteilung kann hier sowieso niemand geben, da hier noch eine ganze Anzahl von weiteren Faktoren eine Rolle spielt:
-die konkreten örtlichen Verhältnisse
-Beleuchtung der Örtlichkeit
-Wetter bzw. Witterungslage
usw. usw..
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken würde ich hier evtl. in einen Prozess gehen, ohne hingegen wäre ich (mit dem momentanen Kenntnisstand) mit einer 50/50 Teilung zufrieden.