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Unfall Bagatellschaden?

Themenstarteram 29. September 2016 um 18:58

Hallo,

gerne möchte ich um euren Rat bitten, auch wenn das bestimmt oft gefragt wurde, finde ich keine passende Antwort: Ich habe eine sehr kleine Schramme in einer Stoßstange verursacht. Den Schaden habe ich der Polizei gemeldet, da der Besitzer nicht auffindbar war. Ich hatte auch Kontakt zum geschädigten, der wollte ein Gutachten machen.

Wie soll ich mich verhalten? Ich habe den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Soll ich ihr auch Bilder zeigen, um zu belegen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt? Kann ich mir ein Gutachten ggf. anschauen? Oder was soll ich beachten?

Der Unfall ist auf dem Weg von der Arbeit passiert. Kann ich den Schaden absetzen wenn ich ihn selber zahle? Ich überlege mir weiterhin mein Auto zu verkaufen, unabhängig von dem Unfall. Wäre eine Wiederverischerung nach einer Schadensregulierung ein Problem?

Vielen Dank für eure Hilfe mit diesem unangenehmen Thema.

Beste Antwort im Thema

Was ist das denn für ein Stil eines Moderators? Der Beiträge hier ganz pauschal und allgemein ohne jede Differenzierung pauschal als "Scheiß" bezeichnet???

Für mich eine Entgleisung der besonderen Art!

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Eindeutig ist da nur die Zuordnung des Vorteils des Rückkaufes im privaten Lebensumfeld und eben nicht im beruflichen.

am 30. September 2016 um 21:05

Wo steht das?

Na hier:

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 30. September 2016 um 16:33:20 Uhr:

Auch der Schadenrückkauf kann im vollen Umfang abgesetzt werden, da ja ein eindeutiger kausaler Zusammenhang der Kosten mit dem beruflich bedingten Unfall besteht.

Was nicht abgesetzt werden kann, wäre die Höhere Prämie in den Folgejahren, wenn man hochgestuft wird.

Also gerade bei einem beruflichen Unfall lohnt es sich genau zu rechnen, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt, da sich dieser Steuermindernd auswirken kann, im gegensatz zur höheren Prämie in den Folgejahren.

Du schreibst doch selbst, dass der Prämienvorteil im privaten Bereich liegt.

am 30. September 2016 um 21:59

Tja. Dann scheint das wohl eine Ungerechtigkeit im Steuersystem zu sein. Sachen gibts! ;)

Nö. Fremdschaden zurückkaufen ist privates Vergnüngen. Die anderen Positionen sind bei entsprechender Veranlassung der Fahrt steuerwirksam unterzubringen, wenn sie nicht anderweitg bereits erstattet worden sind. :p

Och Leute.....

 

Bitte zurück zum Thema.

 

Grüße

Steini

am 1. Oktober 2016 um 13:06

Zitat:

@BTFYA schrieb am 29. September 2016 um 20:58:07 Uhr:

Der Unfall ist auf dem Weg von der Arbeit passiert. Kann ich den Schaden absetzen wenn ich ihn selber zahle?

Bundesministerium der Finanzen § 9 EStG H 9.10

Zitat:

Zu den berücksichtigungsfähigen Unfallkosten gehören auch Schadensersatzleistungen, die der Arbeitnehmer unter Verzicht auf die Inanspruchnahme seiner gesetzlichen Haftpflichtversicherung selbst getragen hat.

Hier also nochmals mit Quelle bestätigt:

Bezahlst du den Schaden selber, können die Kosten dafür als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ich habe hier mal für den TE irrelevanten Mist aufgeräumt. Ansonsten möchte ich hier unmissverständlich mal eines klarstellen.

ES INTERESSIERT NICHT DEN FUCHS ODER DIE HIMMLISCHEN MÄCHTE - SCHON GAR NICHT DAS FORUM ODER DEN TE; WER DIE KLEINSTEN KORINTHEN KACKEN ODER DIE DÜNNSTEN HAARE DAS ZEHNTE MAL SPALTEN KANN. WENN IHR ES NICHT ENDLICH AUF DIE REIHE BEKOMMT, EUREN SCHEIß PER PN AUSZUDISKUTIEREN UND EUCH UNTER AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT ANZUZICKEN, SCHMEIßE ICH EUCH ACHTKANTIG RAUS!

WAR DAS JETZT DEUTLICH GENUG?

Der BFH beurteilt die Fragestellung des TE, ob der Rückkauf steuermindernd ist, im genannten Zeitraum abschlägig. Ist halt so. :p

Was ist das denn für ein Stil eines Moderators? Der Beiträge hier ganz pauschal und allgemein ohne jede Differenzierung pauschal als "Scheiß" bezeichnet???

Für mich eine Entgleisung der besonderen Art!

Erstens habe ich sie als MIST bezeichnet und zweitens ist selbst diese Bezeichnung noch geschmeichelt gewesen.

Wenn ansonsten irgendjemand eine Anmerkung zur Moderation machen möchte, dann möge er dies außerhalb des Threads per PN an den betreffenden Moderator oder einen anderen Moderator seines Vertrauens machen. Alternativ steht ihm der Weg an den Betreiber der Community oder im Sagt´s uns zur Verfügung. Ich werde es aber nicht weiter hinnehmen, das die Threads durch persönliche Nicklichkeiten und Kleinkriege zerschossen werden.

Damit ist diese Diskussion beendet - bei Redebedarf

Zitat:

Wenn ansonsten irgendjemand eine Anmerkung zur Moderation machen möchte, dann möge er dies außerhalb des Threads per PN an den betreffenden Moderator oder einen anderen Moderator seines Vertrauens machen. Alternativ steht ihm der Weg an den Betreiber der Community oder im Sagt´s uns zur Verfügung

am 1. Oktober 2016 um 16:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2016 um 17:35:32 Uhr:

Der BFH beurteilt die Fragestellung des TE, ob der Rückkauf steuermindernd ist, im genannten Zeitraum abschlägig. Ist halt so. :p

Welche BFH Urteil ist das?

am 2. Oktober 2016 um 11:54

@berlin-paul

Würde mich jetzt auch interessieren.

Mir ist nicht bekannt, dass der Schadenrückkauf im Zusammenhang mit Werbungskosten vom BFH beurteilt wurde?

Verweise doch bitte auf das entsprechende BFH Urteil, auf dass du dich hier beziehen willst.

P.S.

Der TE hat übrigens nie etwas von einem Schadenrückkauf geschrieben ;)

Inwiefern hilft es dem TE weiter, dass Dir die Entwicklung dieser Rechtsprechung nicht bekannt ist? In keiner Weise! Und - wie der Forenvermittlungsdienst etwas weiter oben schrob :p - das interessiert auch niemanden. Mach einen eigenen thread oder einen Blog dazu auf. Das wäre dann Beitragsregel- und NUB-konform.

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