Unfall auto wurde Beschlagnahmt ??????
Hallo erst mal ich bräuchte dringend ein paar informationen
am 08.03.2009 so gegen 23 habe ich einen unfall gemacht
ich wollte rechtsabbiegen und dann war ein andere fahrer auf meiner fahrbahn ich musste ausweichen und voll in eine straßen lampe
so die polizei ist gekommen und hat alles aufgenommen
ich war mit 2 kollegen unterwegs also insgesammt 3 leute mit mir im auto nur einer hat kein führerschein so die polizei meint das das auto beschlagnahmt wird weil sie die farsern auf den auto sitzen überprüfen wollen wer gefahren ist .
meine frage dürfen die das es war kein alkohol im spiel und auch keine drogen und nur einer hat kein führereschein und es gibt auch keine zeugen und es war neblich. und was bringt das .
und würde ich auch punkte bekommen bin noch in der probezeit aber ich musste ja ausweichen und es war rutschig und neblich
ich habe keine lust das das auto 2 monate weg ist .
Beste Antwort im Thema
Dürfen die das?
Klar, im Zuge der Unfallermittlung.
Aber, da muss noch ein bisschen mehr losgewesen sein, so ohne weiteres beschlagnahmen die kein Auto. Gab es Personenschäden? Wieso gab es Unklarheiten über den Fahrer? Habt Ihr widersprüchliche Aussagen gemacht, oder gab es Zeugen? Wie war der Unfallhergang genau, aus Deiner Schilderung geht nicht wirklich viel hervor. Nach liks in die Lampe, oder nachrechts? Auf welcher Spur war der andere? Vor oder nach dem Abbiegen? Einspurige Strasse, oder mehrspurig? Tag oder Nacht? Kollegen -> Firmenfahrzeug, oder nur "Slang"??
55 Antworten
PK z.A.: "Und was ist jetzt mit den Fasern?"
PHK: "Ach DIE?! Die sind custom made."
PK z.A.: "Ah, Kaschmir!"
???
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
...
Also, das kann nicht sein, da nicht die Beamten aus eigenem handeln den Wagen beschlagnahmen.Denn dieses geschiet nur auf Anordnung des Staatsanwaltes.
...
Da muss ich aber jetzt mal widersprechen:
Fast jeder Polizist ist ERMITTLUNGSBEAMTER der Staatsanwaltschaft (früher Hilfsbeamter der StA) und kann von sich aus die Sicherstellung / Beschlagnahme durchführen. Bei ner Beshlagnahme muss nur ein Gericht die Rechmäßigkeit der Maßnahme bestätigen und zum Widerspruch des "Opfers" Stellung nehmen!
@all:
Aber hacken wir doch nicht weiter auf dem armen TE (oder besser Münchhausen) rum! Lassen wir ihn am Leben und warten auf ein neues schönes Thema von ihm!!!
Hätte da auch schon eins: "Hilfe die Polizei gibt mir meine Hose nicht zurück" 😛😁😎
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
[
Hätte da auch schon eins: "Hilfe die Polizei gibt mir meine Hose nicht zurück" 😛😁😎
😁😁😁😁😁 Klasse!!!!
Leute, Ihr habt aber auch alle keine Peilung...........🙄
Menno die Mehlmützen haben doch für sowas vorgesorgt.
Jeder Streifenwagen hat Ersatzhosen für so etwas im Kofferraum.
Gruß vom Insider..............😎
Delle
Ähnliche Themen
Obwohl der Thread ja eigentlich keinen Kommentar mehr wert ist, noch eine Frage:
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Bei ner Beshlagnahme muss nur ein Gericht die Rechmäßigkeit der Maßnahme bestätigen und zum Widerspruch des "Opfers" Stellung nehmen!
Was ist jetzt in deiner Ausführung anders als in der von mikon78 ?
PS:
Wenn du meinen sch...önen Satz wieder nicht verstehst, dann lass die Antwort bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Obwohl der Thread ja eigentlich keinen Kommentar mehr wert ist, noch eine Frage:
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Was ist jetzt in deiner Ausführung anders als in der von mikon78 ?Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Bei ner Beshlagnahme muss nur ein Gericht die Rechmäßigkeit der Maßnahme bestätigen und zum Widerspruch des "Opfers" Stellung nehmen!PS:
Wenn du meinen sch...önen Satz wieder nicht verstehst, dann lass die Antwort bleiben.
DU verstehst wahrscheinlich nichts vom Thema:
Wenn der TE seinen Wagen freiwillig raus gegeben hat ist seine Version durchaus schlüssig. Mir (und einigen anderen) fehlt nur noch gefühlsmäßig ein großer und wichtiger Teil an der Geschichte!
Die Polizei nimmt dir nicht einfach so dein Auto weg nur weil du ne Laterne gemäht hast! Müsste jedem normal denkendem Menschen auffallen! Aber eben (wie wir hier sehen) eben nicht jedem!
Und wenn er sich hier ausheult (Böse Polizei gibt mein Auto nicht raus!) geh ich mal davon aus das er das Auto nicht freiwillig her gegeben hat.
Somit liegt hier eine BESCHLAGNAHME durch die Polizei vor.
Und dann kann der TE zum Anwalt rennen und der sich die Finger wund telefonieren. Ohne eine RICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG bekommt er das Auto nicht wieder!!!
PS:
Ich versteh bestimmt ne Menge mehr vom Thema als du! Also versuch hier bloß nicht auf Dummenfang zu gehen. Halt dich aus Sachen raus die du normal am Stammtisch hörst!
Kannst ja mit ner PN antworten!!!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Obwohl der Thread ja eigentlich keinen Kommentar mehr wert ist, noch eine Frage:
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
DU verstehst wahrscheinlich nichts vom Thema:Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Was ist jetzt in deiner Ausführung anders als in der von mikon78 ?PS:
Wenn du meinen sch...önen Satz wieder nicht verstehst, dann lass die Antwort bleiben.
Wenn der TE seinen Wagen freiwillig raus gegeben hat ist seine Version durchaus schlüssig. Mir (und einigen anderen) fehlt nur noch gefühlsmäßig ein großer und wichtiger Teil an der Geschichte!
Die Polizei nimmt dir nicht einfach so dein Auto weg nur weil du ne Laterne gemäht hast! Müsste jedem normal denkendem Menschen auffallen! Aber eben (wie wir hier sehen) eben nicht jedem!Und wenn er sich hier ausheult (Böse Polizei gibt mein Auto nicht raus!) geh ich mal davon aus das er das Auto nicht freiwillig her gegeben hat.
Somit liegt hier eine BESCHLAGNAHME durch die Polizei vor.
Und dann kann der TE zum Anwalt rennen und der sich die Finger wund telefonieren. Ohne eine RICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG bekommt er das Auto nicht wieder!!!PS:
Ich versteh bestimmt ne Menge mehr vom Thema als du! Also versuch hier bloß nicht auf Dummenfang zu gehen. Halt dich aus Sachen raus die du normal am Stammtisch hörst!
Kannst ja mit ner PN antworten!!!
Warum willst du nicht öffentlich mit mir diskutieren ?
Ich räume den Thread nochmal auf:
Zitat:
Original geschrieben von mikon78
Hallo erst mal ich bräuchte dringend ein paar informationenam 08.03.2009 so gegen 23 habe ich einen unfall gemacht
ich wollte rechtsabbiegen und dann war ein andere fahrer auf meiner fahrbahn ich musste ausweichen und voll in eine straßen lampe
so die polizei ist gekommen und hat alles aufgenommen
ich war mit 2 kollegen unterwegs also insgesammt 3 leute mit mir im auto nur einer hat kein führerschein so die polizei meint das das auto beschlagnahmt wird weil sie die farsern auf den auto sitzen überprüfen wollen wer gefahren ist .
meine frage dürfen die das es war kein alkohol im spiel und auch keine drogen und nur einer hat kein führereschein und es gibt auch keine zeugen und es war neblich. und was bringt das .
und würde ich auch punkte bekommen bin noch in der probezeit aber ich musste ja ausweichen und es war rutschig und neblich
ich habe keine lust das das auto 2 monate weg ist .
Zitat:
Original geschrieben von mikon78
keine personen schäden es gab keine zeugen es gab auch keine unklarheiten wer gefahren ist alle gleiche aussage es war nachts so gegen 23 uhr und es war neblich. ich wollte von einer 2 spurigen straße nach rechts abbiegen aber da war ein auto von der anderne fahrbahn ich glaube falsch eingeordnet und dann wollte ich ausweichen und hab nach links gelenkt und bin in die gegen überliegende straßen lampe voll rein
Zitat:
Original geschrieben von mikon78
das auto gehört eigentlich mir aber ist auf meiner mutter angemeldet
Zitat:
Original geschrieben von mikon78
SO war heute beim anwalt der hat die sache mit einem anruf geklärt die polizeit hat sich sogar entschuldigt es war ein falsches handeln der beamten. hab das auto wieder bekommen
Welche relevanten Dinge kann man da rauslesen (Mutmaßung meinerseits) ?
1. (Junger) Fahrer = TE baut in der Probezeit einen Unfall (Selbstverschuldet ?).
2. Es waren drei Personen im Wagen.
3. Diese drei Personen machen alle eine sehr ähnliche Aussage (Abgesprochen ? Unglaubwürdig ?).
4. Die Polizei beschlagnahmt den Wagen, das dürfen die Polizisten - zumindest vorerst, so hast du es geschrieben.
5. Der TE schaltet einen Anwalt ein und der Wagen wird wieder herausgegeben.
Was ich daraus schließe:
Das ist genau so passiert und alles schlüssig. Die Polizisten hatten womöglich etwas vorschnell gehandelt (soll jetzt kein Vorwurf gegen die Polizisten sein, ich war in dieser Nacht nicht dabei, weiß nicht, was da alles vorgefallen ist, vielleicht waren die drei Herren etwas frech oder hatten sehr sehr ähnliche spezielle Aussagen gemacht) und der Richter - du schreibst selbst dieser müsse die Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen - hat dem jungen Herren, nachdem dessen Anwalt "nachgefragt" hat, recht gegeben (weil der Richter vielleicht genauso wie ich davon ausgeht, dass eine Faseruntersuchung (wegen einer kaputten Laterne ??) nicht wirklich Sinn macht).
Aber gut, dass ich keine Ahnung habe, sonst könnte man glatt glauben es wäre so gewesen...
Bleiben wir dabei, ich bin nun auch überzeugt...
Münchhausen-Syndrom, aber einen Lügner wollen wir ihn nicht nennen... 😉
Wieso eine PN?Zitat:
Original geschrieben von LSirion
...
Warum willst du nicht öffentlich mit mir diskutieren ?
...
4. Die Polizei beschlagnahmt den Wagen, das dürfen die Polizisten - zumindest vorerst, so hast du es geschrieben.
5. Der TE schaltet einen Anwalt ein und der Wagen wird wieder herausgegeben.
...
Bleiben wir dabei, ich bin nun auch überzeugt...
Münchhausen-Syndrom, aber einen Lügner wollen wir ihn nicht nennen... 😉
Weil ich es leid bin, dass hier alle die ganzen Texte eines anderen zitieren und nicht wie man oben sieht einfach mit ... arbeitet und nur das wichtige für sich raus holt! Sonst sind wir irgendwann mal so weit, das eine Antwort nicht mehr auf eine Seite passt weil Zitat an Zitat..... an Zitat!
Wer soll danoch durchblicken?!
Und außerdem,du kennst mich doch nun schon: ich diskutier doch gern in aller Öffentlichkeit, selbst mit dir!
4. Gut erkannt! (Hab ich ja auch schön erklärt, denk ich😁)
5. Da sieht man das du nicht wirklich Ahnung von der Sache hast:
EIN Anruf bei der Polizei durch deinen Anwalt bewirkt 0,0!!! Nur ein Richter kann bei einer Beschlagnahme entscheiden. Und selbst bei einem Eilantrag, der übrigens NUR schriftlich erfolgen kann, dauert es seine Zeit!
Und wieso lastest du mir die Verwendung des Begriff "LÜGNER" an?
Ich hab doch immer auf Lücken in den Ausführungen des TE hingewiesen!
sry das ich euch nicht antworten konnte mein pc war am arsch es lief folgender maßen ab
ambesten ich erähle euch alles von vorne
03.2009 habe ich einen unfall gemacht und bin zu schnell in die kurve gefahren und dann ist das auto in die laterne gerutsch so die beamten kammen so etwas 5 min später an ich hab den alles erzählt die haben einen alk test gemacht o,o und bei meinen kollege auch alles haben die gleiche aussage gemacht aber die polizisten kammen immer wieder mit der frage wer hat das auto gefahren und ich wiederrum natürlich ich dann kam der beamte und hat gesagt wir werden das auto beschlagnahmen und eure kleidung einziehen um die fasern zu überprüfen grund währe angeblich das sie überprüfen wollen wer gefahren ist aber ich bin wirlich gefragt angeblich gibt es zeugen was es aber nicht gab verlassener ort .so schön und gut kleidung abgeben am nächsten tag bin ich dann zu meinem super anwalt gegangen und habe ihn alles geschildert der meinte zu mir es waren keine drogen und kein alk im spiel und nur 1 kollege hat kein führerschein der hat dann ein gespräche mit den zuständigen beamtem geführt und der meine ausheiterem himmel er gibt das auto frei wir können es abholen ich direkt heee wie schnelll und auch noch eine entschuldigung. schön und gut auto abgeholt jetz wirds repariert.
wie siehts mit den führerschein aus werde ich den behalten oder wird der eingezogen die beamten haben nichs gesagt und es gibt auch keine bremsspuren es war nass .
armes Deutschland.........
mehr fällt mir zu dem Gesülze nicht mehr ein. 😠
Echt nicht zu fassen !
Delle
Zitat:
Original geschrieben von mikon78
wie siehts mit den führerschein aus werde ich den behalten oder wird der eingezogen die beamten haben nichs gesagt und es gibt auch keine bremsspuren es war nass .
Der Führerschein wird selbstverständlich eingezogen damit der Anwalt wieder anrufen kann und der Führerschein, wie das Fahrzeug, aus heiterem Himmel zurückgegeben werden kann.
Die Laterne wird im Prozess als Nebenklägerin auftreten, da sie den genauen Unfallablauf gesehen bzw. bis zum Zusammenstoß beleuchtet hat.
Gruß
Frank, na ja vielleicht gibt dein PC wieder für einige Zeit seinen Geist auf. Dann ist Ruh im Thread.
Der Anwalt ist aber auch eine Pfeife.......😰
Das hätte er doch eigentlich alles schon im ersten Telefonat klären können !!
@mikon78
am besten du erzählst hier gar nix mehr, weder von vorn noch von hinten und hörst auf uns hier zu:
Verarschen
hast du das jetzt endlich verstanden ?
Delle (ohne Gruß)
@ mikon78
Hast du in der Schule mal einen halbwegs vernünftigen Aufsatz geschrieben?
Man bekommt von dem lesen ja schon Augenkrätze.
Wenn die POL Deinen FS nicht einziehen will, ruf an, ICH mach's!!!
Hab hier einen schönen Schredder. Der ist Anwaltrückrufsicher!
@ mikon78
mit der bitte um benutzung der markierten taste.
mfg