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Unfall aufn Parkplatz

Themenstarteram 21. September 2009 um 16:57

Hallo,

mir ist folgendes letzte Woche passiert....

Ich war beim Discounter einkaufen, steige ins Auto, fahre aus meiner Parklücke rückwärts raus...und fahre grade an, also vorwärts...aufeinmal kracht es bei mir in die Seite.

Da ist einer beim Rückwärtsfahren in mein Auto gekracht, der wollte aus seiner parklücke rausfahren....

So, er hat natürlich geflucht usw....aber es war ja nicht meine Schuld, also ich war ja schon auf der Fahrbahn, er hätte einfach gucken müssen wenn er rückwärts raus fährt..

Nunja...es gibt auch Zeugen die bestätigen das ich schon längst auf der Fahrban war, wo er mir drauf gekracht ist.

Die Polizei hat ihm auch gesagt, das er Schuld ist....Joar...aber auf diesem Polizeibogen steht nicht das er schuld ist bzw. gibts keine Angaben dafür.

So, ich war bei meinem Händler, um nen Kostenvoranschlag zu machen, natürlich habe ich vorher meine und die gegnerische versicherung informiert....

So, der schaden seht von außen nicht so groß aus....blos es war ne blöde stelle so das es sauteuer wird.

Jetzt habe ich gehört...das auf Parkplätzen so eine regel gibt das man eine teilschuld meistens bekommt....aber ich finde ich habe nach meiner meinung nach alles richtig gemacht, man kann doch damit nicht rechnen das jemand ohne zu gucken aus ner parklücke raus geschossen kommt....

Was meint Ihr?

mfg

Darius

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12 Antworten

es gibt KEINE regel das du automatisch eine teilschuld bekommst!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

es gibt KEINE regel das du automatisch eine teilschuld bekommst!

Die 50:50-Regel der Haftpflicht

Endlich geschafft, der Weihnachtseinkauf liegt sicher im Wagen. Jetzt schnell nach Hause, damit die Tiefkühlgans nicht antaut. Also starten, anfahren – schon knirscht es, Blech knautscht Blech. Eine schöne Bescherung zum Fest. Gerade in den nächsten Wochen wird sie auf den Parkplätzen von Deutschlands Einkaufscentern tausendfach passieren.

Sofort entbrennt unter den Beteiligten heftiger Streit um die Schuld: "Sie haben ausgeparkt, ich war auf der Fahrbahn!" – "Aber Sie kamen von links und waren zu schnell!" – "War ich nicht, das beweisen Sie mal!" Die betroffenen Haftpflichtversicherungen der beiden Kontrahenten regulieren den Fall meist pragmatisch 50 zu 50. Die Schuld wird also geteilt, was für beide Parteien den Verlust ihres Rabatts bedeutet.

Nachteil dieser Lösung: Oft fühlt sich eine Partei davon benachteiligt, zieht vor Gericht. Und dort gibt es meist eine Überraschung. Denn auch Gerichte erkennen bei Parkplatzunfällen in den seltensten Fällen auf alleinige Schuld, nehmen die Verteilung eventuell nur etwas anders vor. Denn in jedem Fall gilt auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gleich, ob ein Schild – "Hier gilt die StVO" – darauf hinweist oder nicht.

Ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksicht

Paragraf 1 der StVO lautet: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."

Daraus – und aus der umfangreichen Rechtsprechung – folgt: • Die Fahrspuren auf einem Parkplatz sind keine Vorfahrtstraßen. • Pfeile auf der Fahrbahn stellen lediglich eine Fahrtrichtungsempfehlung dar. Sie sollte zwar befolgt werden, doch mit "Falschfahrern" ist jederzeit zu rechnen. • Ein Tempo oberhalb von Schrittgeschwindigkeit kann je nach Situation bereits zu hoch sein. Wer mit Tempo 20 bis 30 oder gar mehr fährt oder zu rasant ein- oder ausparkt, hat meist schlechte Karten. • Entscheiden kann auch das genaue Schadenbild an den Autos. Wer etwa beim Rückwärtsausparken einem langsam vorbeifahrenden Wagen voll in die Seite fährt, dürfte die Alleinschuld kassieren.

Wichtig nach einer Parkplatz-Rempelei: Kein Schuldanerkenntnis einräumen, Situation und Schäden möglichst fotografieren, Personalien sowie Versicherungskontakt austauschen. Dann den Schaden der gegnerischen Haftpflicht umgehend selber melden und auch die eigene Haftpflicht informieren. Denn der Unfallgegner wird ebenso handeln – schließlich fühlen sich beide meist völlig unschuldig.

Recht auf dem Parkplatz

• Klar ist die Schuldfrage, wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt wird. Wer von dem Schaden wissen kann und dennoch wegfährt, macht sich strafbar. Also heißt es warten. Taucht der Halter des beschädigten Fahrzeugs nach angemessener Zeit (bei kleineren Schäden bis 30 Minuten) nicht auf, gehört ein Zettel mit Name, Adresse und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer. Außerdem muss der Vorfall der Polizei gemeldet werden, dafür Kennzeichen, Marke und Modell notieren.

• Wird ein fremdes Auto beim Beladen des eigenen Autos beschädigt, etwa durch den Einkaufswagen oder durch Ladegut, zahlt die Autohaftpflicht. Passiert der Schaden aber auf dem Weg zum eigenen Auto, deckt nur eine Privathaftpflicht-Police die Kosten.

• Der Besitzer eines Parkplatzes ist für dessen Betriebssicherheit zuständig. Vernachlässigt er diese, muss er für daraus resultierende Schäden aufkommen. Etwa wenn Wind herrenlose Einkaufswagen gegen Autos schleudert.

Zitat:

Original geschrieben von novastra

...und fahre grade an, also vorwärts...aufeinmal kracht es bei mir in die Seite.

Hallo,

wenn Du beweisen kannst, dass Du schon am vorwärts anfahren warst (anhand von Zeugen und/oder anhand des Schadenbildes) sind die Chancen gar nicht so schlecht, den Schaden voll ersetzt zu bekommen. Kannst Du dies nicht beweisen, kannst Du dich schonmal auf eine Quote (wahrscheinlich 50:50) einstellen.

Gruß Schusti

Themenstarteram 21. September 2009 um 20:08

Also ich habe nen Zeugen, der hat gesagt...das ich auf der fahrban war..

bzw.da stand....das seht man auch am radius wie er reingefahren ist......also für mich ist das klar....aber ich bin ja kein jurist, oder gar ist mir sowas noch nie passiert...der hat einfach nicht nach hinten geschaut...

 

Zitat:

Original geschrieben von novastra

Also ich habe nen Zeugen, der hat gesagt...das ich auf der fahrban war..

bzw.da stand....das seht man auch am radius wie er reingefahren ist......also für mich ist das klar....aber ich bin ja kein jurist, oder gar ist mir sowas noch nie passiert...der hat einfach nicht nach hinten geschaut...

Bin zwar Jurist, aber da ist man auf die Gunst der Versicherung angewiesen und auf den Unfallbericht, wenn die Schuld nicht geklärt worden ist.

Mir ist sowas auch passiert muß aber zugeben es war wirklich meine Schuld! Habe nicht nach hinten geschaut (also wie bei dir) Da war es sinnvoller die Schuld zu übernehmen und gut.

Kann deshalb immer empfehlen egal wie klein der Schaden ist und wessen Schuld es ist, immer die Polizei zu rufen, dass diese den Unfall aufnimmt.

Es gibt dann hinterher weniger Probleme!

Themenstarteram 21. September 2009 um 20:41

Ja, also die Polizei war ja auch da, die hat auch klip und klar gesagt, das der andere Schuld ist....sie haben ihm auch seiner rechte belehrt..also das er dazu sich nciht schildern muss, weil er ja schuld ist usw.... blos was mich ja etwas stört, das dies nicht auf diesem bericht der polizei steht.

Und bei dem Zettel was man ja bekommen hat..also Verkehrsunfallanzeige....steht...ich zittire...

Der Bet. 01 stößt beim herausfahren aus der parklücke rückwärts gegen den sich berreits auf der fahrbahn befinden PKW der Betr. 02

01 Ist der Andere

02 Bin ich...

Zitat:

Original geschrieben von novastra

Und bei dem Zettel was man ja bekommen hat..also Verkehrsunfallanzeige....steht...ich zittire...

Der Bet. 01 stößt beim herausfahren aus der parklücke rückwärts gegen den sich berreits auf der fahrbahn befinden PKW der Betr. 02

01 Ist der Andere

02 Bin ich...

Das ist doch recht eindeutig. Also Deine Chancen auf vollen Schadenersatz sind gar nicht so schlecht. Eine genauere Aussage wird hier niemand machen können.

Gruß Schusti

Themenstarteram 21. September 2009 um 20:57

Ja, das hoffe ich, also.....ich bin jetzt auch davon ausgegangen, das die das ja auch bezahlen, aber dann hatte ich nen Kollegen zufällig heute beim Einkaufen getroffen, der meinte dann das es bei Parkplätzen sowieso ne Teilschuld bekommen kann....Ja, das hat mich etwas stutzig gemacht und dann sagt auch mein Nachbar...gleich als ich vom einkaufen zurück gekommen bin...es gibt ne 50/50 Regel bei Parkplätzen unfällen.....

Und da habe ich natürlcih gleich mir meine Gedanken gemacht, den der Schaden an meinem Auto seht ja nciht so wild aus, aber ist doch schon groß...3300euro knapp....

Ich werde morgen mal bei der gegnerischen Versicherung anrufen und fragen wie das jetzt nun ausseht, weil heute war das schon zu spät....

Dann hoffe ich mal das der Kurzsachverhalt was ich vom Polizeizettel zittiert habe ausreicht, das die mir das alles bezahlen.

vielen dank an euch schon mal..werde morgen berichten, was die versicherung sagt.

mfg

Darius

Themenstarteram 29. September 2009 um 13:30

So, es gibt mal wieder was zu berichten....

Ich rufe heute bei der gegnerischen Versicherung an, das ist die HUK weis nciht ob man das hier so sagen darf.

So, frage diesen sehr unfreundlichen Mann am Telefon was da jetzt rausgekommen ist...bzw. wie lange das mit der Schadensregulierung noch dauert. Da bekomme ich die Antowrt das der Unfallgegner sich noch nicht gemeldet hat. Sie ihm eine Frist bis ende der Woche gegeben haben.

So, dann meinte ich, ich warte bis Freitag ab. und wenn bis dahin nichts gekommen ist melde ich mich oder werde meinen Anwalt zur Rate ziehen.

Daraufhin, habe ich bei meiner Versicherung angerufen...Die Dame meinte das es bei so einem Fall sehr schwirieg ist...ich meinte wieso bei so einem Fall, da sagt sie mir, das die gegnerische Versicherung gesagt hat ich bin dem ins Auto gefahren, hallo???? ich kann doch nicht seitwerts fahren , außerdem steht das auch in den Bericht der Polizei drinne,wer wenn ins auto gefahren ist.

mfg

Darius

Solltest du Rechtsschutzversichert sein, so würde ich diese nun nutzen und weiteres einem Anwalt überlassen. Wenn bereits Falschaussagen aufgestellt werden wird es vermutlich ohne juristisches Wissen schwierig werden. Aus dem Bericht geht klar hervor was vorgefallen ist und dementsprechend sollte auch gehandelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von A1exxx

Solltest du Rechtsschutzversichert sein, so würde ich diese nun nutzen und weiteres einem Anwalt überlassen. Wenn bereits Falschaussagen aufgestellt werden wird es vermutlich ohne juristisches Wissen schwierig werden. Aus dem Bericht geht klar hervor was vorgefallen ist und dementsprechend sollte auch gehandelt werden.

Aufgrund des nunmehr geschilderten Sachverhaltes scheint mit einer komplikationslosen Abwicklung nicht zu rechnen zu sein, sodass anwaltliche Hilfe in diesem Fall wohl tatsächlich angebracht erscheint.

Allerdings war es wohl eher der Unfallgegner, der bei Deiner Versicherung behauptet hat, du wärst im reingefahren. Die gegnerische Versicherung hat den Schaden nämlich mit Sicherheit NICHT dort gemeldet.

Randbemerkung: Die Polizisten klären nicht die Schuldfrage! Sie sind weder dazu berechtigt noch hat ihre Aussage irgendein Gewicht. Wer schuld hat, kann nur ein Richter festlegen.

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