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Unfall auf Parkplatz

Themenstarteram 30. August 2007 um 20:14

Sachlage:

Unfall auf dem Parkplatz, einer (A) fährt langsam rückwärts aus der Lücke, der andere (B) ist zu schnell dran:

(A) hat leichten Abrieb an der Stoßstange, da nur gestriffen, kann man alles wegrubbeln bzw. polieren. Kleiner tiefer Kratzer, also eigentlich doch ein Fall für den Wechsel, läßt es aber sein, da nur Schönheitsfehler und er denkt, dass er 100% Schuld hat.

(B) hat sich seine komplette Seitanwand lackieren lassen, € 2500,00

Versicherung von A sagt Teilschuld. A freut sich und denkt sich, eigentlich könnte ich ja auch. Ist A im Nachteil, wenn er nicht sofort ein Gutachten anfertigen läßt? A würde gerne mit einem Gutachten so lange warten, bis definitiv feststeht das 50:50 Schuld ist, da er in der VK nicht hochgestuft werden möchte, handelt sich ja eigentlich nur um einen kleinen Kratzer, aber was der andere kann, kann A schon lange.

Tipps?

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Rechtsprechung zu Parkplätzen ist gefestigt:

Man hat so zu fahren, daß sich kein Unfall ereignet.

In aller Regel haben also beide die A...hkarte.

Das bedeutet:

50 Prozent des Fremdschadens gehen zu Lasten der Haftpflicht.

Da wo ich einkaufen fahre, stehen Schilder auf dem Parkplatz: Hier gilt die StVo

Wird da auch auf 50/50 entschieden wenn es kracht?

Hallo,

Parkplatz ist sogenannter "anderer Straßenteil" i.S.v. § 10STVO,wie übrigens Tankstellen auch.Es wird jedoch nicht immer auf 50/50 rauslaufen.Gericht würdigen in der Regel auch den Umstand des Unfalls. 70/30 oder 60/40 o.a. der Schuldlast auf die jeweilige Partei.Ein Urteil des OLG Naumburg vom 28.07.2006 ,AZ:10 U 28/06 hat mal so in ähnlicher Sache entschieden.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

 

Weißt Du etwas oder glaubst Du etwas zu wissen? ;)

Wenn einer weiß,

dass er nichts weiß,

und einer nicht weiß,

dass er nichts weiß,

dann weiß der,

der weiß,

dass er nichts weiß,

mehr,

als der,

der nicht weiß,

dass er nichts weiß.

 

In diesem Sinne: Ich weiß nichts.

;):D

Themenstarteram 4. September 2007 um 5:33

So, die Versicherung von A schickt jetzt einen Gutachter um den VK Schaden zu begutachten. Dieses Gutachtenist für A völlig kostenfrei und kann ggf. gegen die Haftpflicht von B verwendet werden.

B wird klagen, weil die Versicherung von A 50% überweist.

A hat nur orge, dass das Gutachten "zu gering" ausfällt, da der "Versicherungsgutachter" mit Sicherit keine Verbringungskosten zum Lackierer oder Pralldämpfer erst aufschreiben wird, wenn man freundlich nachfragt. Ferner schcikt die Versicherung von A gerne alle Kunden zu Partnerbetrieben wegen den Stundenverrechnungssätzen.

Hauptsache ein Gutachten denkt sich A und wünscht schönen Tag.

Zitat:

Original geschrieben von a6avant42

A hat nur orge, dass ...

A könnte sich auch noch Gedanken über Selbstbeteiligung in der VK, Nutzungsausfall, merk. Minderwert, allg. Kostenpauschale, ..., machen.

Wie madcruiser schon sagte, gibt´s für sowas Profis.

Themenstarteram 6. September 2007 um 7:07

So, heute war in der früh der von der Versicherung A geschickte SV da.

Der SV war erstaunt, dass der Versicherungsnehmer Dinge wie Verbringungskosten etc. auch angeführt hat, die ja sicherlich in's Gutachten ausgenommen werden. Ausserdem hat A gesagt, dass er lieber die höheren Stundensätze bei BMW nimmt, anstatt bei einer "gekauften" Werkstatt. Der SV hat alles schön brav notiert :-)

Dann meinte der SV, das der Schaden von A geringer ist als der von B, aber das es evtl. zu einem Quotenausgleich in der VK von A kommen könnte und er deshalb recht gut wegkommt. Da hat A nichts mehr sagen können.

Was ist ein Quotenausgleich?

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