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Unfall auf Parkplatz

Themenstarteram 30. August 2007 um 20:14

Sachlage:

Unfall auf dem Parkplatz, einer (A) fährt langsam rückwärts aus der Lücke, der andere (B) ist zu schnell dran:

(A) hat leichten Abrieb an der Stoßstange, da nur gestriffen, kann man alles wegrubbeln bzw. polieren. Kleiner tiefer Kratzer, also eigentlich doch ein Fall für den Wechsel, läßt es aber sein, da nur Schönheitsfehler und er denkt, dass er 100% Schuld hat.

(B) hat sich seine komplette Seitanwand lackieren lassen, € 2500,00

Versicherung von A sagt Teilschuld. A freut sich und denkt sich, eigentlich könnte ich ja auch. Ist A im Nachteil, wenn er nicht sofort ein Gutachten anfertigen läßt? A würde gerne mit einem Gutachten so lange warten, bis definitiv feststeht das 50:50 Schuld ist, da er in der VK nicht hochgestuft werden möchte, handelt sich ja eigentlich nur um einen kleinen Kratzer, aber was der andere kann, kann A schon lange.

Tipps?

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19 Antworten

wurde die polizei gerufen? zeugen?

Themenstarteram 31. August 2007 um 10:25

Keine Polizei, keine Zeugen.

Diese Situation kenne ich zur genüge. Man fährt Nichts ahnend die Straße entlang und auf einmal stößt ein parkendes Auto aus der Parklücke auf die Fahrspur. Wenn dann noch Gegenverkehr ist, und man zu nah dran war, kann man sich nur ärgern. Und natürlich wird der Rausfahrende immer behaupten, er wäre langsam gefahren.

Für mich ist es hier ein Unding, pauschal auf 50:50 zu entscheiden, wenn eindeutig die Seite touchiert ist. Wenn ich vom Parkplatz auf die Straße will, habe ich alles zu tun, um niemanden zu gefährden. Zur Not muß man sich halt einweisen lassen. Ist für mich wie Rückwärtsfahren oder Hintendrauffahrer.

Egal, bei 50:50 zahlt jeder den halben Schaden des Anderen und von sich selbst. D.h. wenn A jetzt auch großes Geld in den Schadenstopf wirft, zahlt er die Hälfte davon. Ist es ihm das wert?

Themenstarteram 31. August 2007 um 10:50

A wird in der Haftpflicht sowieso hochgestuft und wenn der andere auch eine Mitschuld bekommt, wieso sollte man dann seinen Schaden nicht auch beheben lassen?

Am besten gar nicht mehr einkaufen fahren, sondern alles online bestellen.-

Alles online zu bestellen wird schwierig :)

Aber A könnte ja zur Vermeidung der Hochstufung den Schaden selber begleichen. Und dann kommt wieder die Gesamtsumme ins Spiel.

Jetzt muß sich A mal hinsetzen und bei seiner Versicherung die Info einholen, wohin er hochgestuft werden würde, wieviel ihn das mehr kosten würde (hier am Besten die Mehrkosten der nächsten Jahre mit einbeziehen, am allerbesten bis Erreichen der höchsten SF Klasse), und ob er mit einer Bezahlung aus eigener Tasche sparen würde.

Wenn es sich nicht lohnt, dann würde ich meinen eigenen Schaden geltend machen.

Ich würde ihn auch dann geltend machen, wenns beim selber zahlen noch ins Budget paßt und man wieder ein schickes Auto haben will. Immerhin kostet es effektiv nur die Hälfte.

Hallo,

 

öffentliche Verkehrsfläche oder Privatgelände??

 

Auf privaten Parkplätzen geht es meist 50:50. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung werden hier auferlegt.

 

Gruß Haule

Themenstarteram 31. August 2007 um 14:54

Würde sagen privat, aber öffentlich zugänglich :-)

Charakter Wal-Mart würde ich sagen, die Parkplätze vor dem Laden sind eindeutig dem Geschäft zu zuordnen.

Die Rechtsprechung zu Parkplätzen ist gefestigt:

Man hat so zu fahren, daß sich kein Unfall ereignet.

In aller Regel haben also beide die A...hkarte.

Das bedeutet:

50 Prozent des Fremdschadens gehen zu Lasten der Haftpflicht.

50 Prozent des Eigenschadens gehen zu Lasten der gegnerischen Haftpflicht.

Der Rest läuft über die Vollkasko (Achtung: Leistungsverweigerungsgrund grobe Fahrlässigkeit).

Von der Vollkasko bekommt man in jedem Fall ein kostenloses Gutachten. ;)

Themenstarteram 1. September 2007 um 12:47

Meinst Du damit, A soll jetzt so tun, als ob er seine VK in Anspruch nimmt und dann erstmal abwarten?? Wenn 50:50, dann hat er immer noch ein Gutachten für die Haftpflicht von B???

Kosten entstehen für A also nicht, wenn er ein Gutachten anfertigen läßt von seiner Versicherung und dann doch nicht über seine VK abrechnet?

A und B erinnert mich an Förmchen backen. ;)

Ich sitze auch längst nicht mehr im Jurastudium, sondern in der Praxis.

Ansonsten ist es eine reine Rechenaufgabe.

Nimmt man seine Haftpflicht, nimmt man seine VK oder beide in Anspruch.

Hinweis auf eine mögliche Kombi:

Man nimmt die gegnerische Haftpflicht und die eigene Vollkasko in die Pflicht.

Den Eigenschaden läßt man kostengünstig und mit kleinen Abstrichen an die Qualität reparieren.

Braucht man die VK nicht zwingend, setzt man ein Kalenderjahr aus und fängt dann wieder neu mit der Stufe der Haftpflicht an. Die meisten von uns haben dann ein Jahr keinen Schutz, dafür aber auch kein schadenfreies Jahr in VK verloren. :D

Ihr seht:

Je komplizierter die Dinge sind, desto mehr können die Sache nur noch Profis lösen.

Auch wenn der Verbraucher meint alles selbst lösen zu können. ;)

Themenstarteram 1. September 2007 um 15:07

Aha, aber beantwortet ja noch nicht meine Frage von vorhin.

A erhält also von seiner Versicherung ein kostenfreies Gutachten für die VK, muss aber nicht zwingend die VK in Anspruch nehmen und kann dieses Gutachten gegen die haftpflicht von B einsetzen?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Von der Vollkasko bekommt man in jedem Fall ein kostenloses Gutachten. ;)

Nach Quotenvorrecht auch im Haftpflichtfall; selbst bei einer Haftungsquote von 50/50, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Nach Quotenvorrecht auch im Haftpflichtfall; selbst bei einer Haftungsquote von 50/50, oder nicht?

Was jetzt, oder oder nicht? :D

Weißt Du etwas oder glaubst Du etwas zu wissen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Rechtsprechung zu Parkplätzen ist gefestigt:

Man hat so zu fahren, daß sich kein Unfall ereignet.

In aller Regel haben also beide die A...hkarte.

Das bedeutet:

50 Prozent des Fremdschadens gehen zu Lasten der Haftpflicht.

Da wo ich einkaufen fahre, stehen Schilder auf dem Parkplatz: Hier gilt die StVo

Wird da auch auf 50/50 entschieden wenn es kracht?

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