Unfall auf Parkplatz
Hallo euch!
Vor ca. 5 Wochen ist mir auf einem großen Parkplatz eine ältere Dame mit ihrem Mercedes Rückwärts seitlich in mein Auto gefahren.
Das Problem ist das ich selber gerade rückwärts ausgeparkt habe, die Frau aber die ganze Zeit stand ohne zu fahren, ich war also in der Annahme das sie wartet bis ich aus der Parklücke rauß bin damit sie dort parken kann.
Ich war gerade dabei den Vorwärtsgang einzulegen, stand also selber, als sie ihren Mercedes in Bewegung gesetzt hat und mir dann reingeknallt ist.
Der Schaden lässt sich auf dem Bild einigermaßen gut erkennen.
Das Problem ist, dass die Versicherung den Schaden nur zu 50% beheben will. Aus meiner Sicht trifft mich aber keine Schuld, weil mir ja schließlich reingefahren wurde, während ich stand.
Wie schreibe ich am besten den Widerspruch und hätte das überhaupt einen Zweck? RA wäre aufgrund der fehlenden RS-Versicherung zu teuer und nicht lohnend.
Beschädigt sind die gesamte Fahrertür, sowie der Kotflügel auf der Fahrerseite.
MFG,
Jan
11 Antworten
Uppp
ein Totalschaden.... ;-)
Das Poblem ist der Prakplatz und das beide Fahrzeuge in Betrieb waren.
Auf Parkplätzen gilt in solchen Fällen meiner Meinung nach immer §1 der STVZO.
Das heißt, dass wenn es zu einem Unfall kommt beide zu gleichen Teilen Schuld zugesprochen bekommen.
Ich bin Laie und genaueres könnte vielleicht jemand aus der Rechtsabteilung klären.
Gruß.
Axl.
m. E. Teilschuld ja, 50 % nein!
Wenn man steht müsste man weniger Schuld bekommen, als der der reinfährt.
Ohne Anwalt kaum eine Chance etwas an der Schuldverteilung zu ändern!
Ohne Zeugen wird das Ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Besser sieht es nur aus, wenn die Dame bestätigt, dass Sie in Dein stehendes Auto gefahren ist.
Ohne RA und RS sieht es schlecht für Dich aus,
trotz dem an und für sich günstigen Schadenbild.
Ich habe ja ne Zeugin die bestätigt hat das ich stand und sie mir rückwärts reingefahren ist.
Die gegnerische Versicherung meinte das "Besondere Umstände, die eine Abweichung von der Haftungsstellung rechtfertigen, nicht erkennbar sind"
Na ja mal schauen. Habe heute erstmal so widerspruch eingelegt und nochmals auf die identische Zeugenaussage verwiesen.
Die Gegnerin meinte nämlich das ich plötzlich aufgetaucht bin.... Wäre ich plötzlich aufgetaucht wäre der Schaden wohl eher hinten an meinem Auto und nicht vorne!
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und immer den Finger auf der Hupentaste
Meld es doch deiner versicherung, dann kümmert die sich darum.
Schließlich ist dein Schadenfreiheitsrabatt auch gefährdet, also kannst du auch eine Schadenmeldung machen.
Dann streiten sich die beiden Versicherungen untereinander...
Zitat:
Original geschrieben von xburnoutx
Meld es doch deiner versicherung, dann kümmert die sich darum.
Na, das wird er ja wohl bereits gemacht haben, da er dazu verpflichtet bei einem Unfall/Schaden, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Corrado-HH
Na, das wird er ja wohl bereits gemacht haben, da er dazu verpflichtet bei einem Unfall/Schaden, oder?
Na ja. In vielen AKB (siehe z.b.
beim GDV) steht:
Zitat:
VI. (1) Bei verspäteter Anzeige eines Versicherungsfalles, bei dem lediglich
ein Sachschaden eingetreten ist, wird sich der Versicherer nicht auf die Leistungsfreiheit
nach V. berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden
geregelt hat oder regeln wollte, um dadurch eine Einstufung eines Vertrages
in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse zu vermeiden.
Diese Vereinbarung gilt jedoch nur für solche Sachschäden, die Entschädigungsleistungen
von voraussichtlich nicht mehr als Euro ... erfordern.
(2) Gelingt es dem Versicherungsnehmer nicht, den Schaden im Rahmen von
Absatz 1 selbst zu regulieren, oder ist dem Versicherer hinsichtlich des versicherten
Fahrzeugs bzw. Ersatzfahrzeugs (Nr. 23 der Tarifbestimmungen) im
gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden,
so kann der Versicherungsnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres
den nach Abs. 1 nicht gemeldeten Schaden dem Versicherer nachträglich anzeigen.
Schäden, die sich im Dezember ereignen, können bis zum 31. Januar
Die gilt (laut den Versicherungsfachmännern hier im Forum)angeblich nicht wenn man seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen will.
Gilt somit also nur für den Unfallschaden des Gegners.
Zitat:
Original geschrieben von xburnoutx
Meld es doch deiner versicherung, dann kümmert die sich darum.
Grundsätzlich ein guter Gedanke. Da mittlerweile viele Versicherungen nur auf wirtschaftliches Arbeiten aus sind. Ist es doch net den VN bei kleinen Schäden hochzustufen.
Also kann aber muss nichts nützen.
Besser wäre hier, bei vorhandenem Verkehrsrechtschutz, die Einschaltung eines RA.
Re: Unfall auf Parkplatz
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Besser wäre hier, bei vorhandenem Verkehrsrechtschutz, die Einschaltung eines RA.
Zitat:
Original geschrieben von GolfIIGTfahrer
Wie schreibe ich am besten den Widerspruch und hätte das überhaupt einen Zweck? RA wäre aufgrund der fehlenden RS-Versicherung zu teuer und nicht lohnend.
RS hat er ja nicht, deswegen könnte man hier den passiven Rechtsschutz des Haftpflichtversicherung nutzen...
Und zu verlieren hat er nichts!
Zitat:
Original geschrieben von xburnoutx
Meld es doch deiner versicherung, dann kümmert die sich darum.
...
Dann streiten sich die beiden Versicherungen untereinander...
Die eigene Haftpflicht befaßt sich nur mit den Ansprüchen der Gegenseite. Bei der Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber der anderen Versicherung darf und wird sie nicht behilflich sein!
Es erfolgt auch keine Absprache zwischen den Versicherern (das ist ein weit verbreiteter Irrglaube). Jeder Versicherer beurteilt den Sachverhalt eigenständig und fällt eigenständig eine Entscheidung.
Was den eigenen Schaden angeht wird daher die Meldung bei der eigenen Haftpflichtversicherung leider nicht weiterhelfen.
mal ne ganz andere Frage, is eine RS-Versicherung in Deutschland so teuer?
Ich bin Schweizer und bei uns kostet die nicht wirklich viel. Und bei uns brauchst du als Autofahrer schneller einen Anwalt als man denkt. Also eine RS lohnt sich hier in 95% der Fälle.