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Unfall auf "Dienstfahrt" mit Privatfahrzeug

Themenstarteram 15. Juni 2015 um 10:27

Falls Verkehrsrechtsanwälte anwesend sind, verfasse ich den folgenden Fall mal allgemein:

Ein Fahrzeugführer A befindet sich auf dem Arbeitsweg. Allerdings erhielt er den Auftrag eines Vorgesetzten auf dem Weg einen Einkauf zu tätigen, weshalb er einen Umweg bzw. anderen Weg als üblich nimmt.

Auf diesem Weg kam es durch eine Gefahrenbremsung des Vordermannes B im Stadtverkehr zu einem leichten Auffahrunfall.

Der Schaden wird von der Polizei auf 2000€ beim Unfallgegner B geschätzt, am Auto des Unfallverursachers A entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Welche Versicherung muss den Schaden am Fahrzeug von B zahlen? Die KFZ-Haftpflicht von A oder die Versicherung seines Arbeitgebers? Und falls der Arbeitgeber, der eine Vollkasko-Versicherung hat den Schaden von B übernimmt, übernimmt er dann auch den Schaden von A?

Ich hoffe Ihr habt den Fall verstanden. Sollte jemand genauere Infos brauchen, gerne nachfragen. Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema
am 15. Juni 2015 um 15:11

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Juni 2015 um 12:44:07 Uhr:

Selbst als Jurist gebe ich hier keine rechtlichen Auskünfte.

applaus - super beitrag das hilft dem TE sehr weiter. wenn man nicht zu sagen hat, einfach mal ...

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Noch einmal für Dich, TE: welche Versicherung sollte denn eine solche Forderung gegen den Arbeitgeber abdecken?

Mein Rat lautet, dass man wegen eines Blechschadens sich nicht in die Nesseln setzen sollte, da Du ja wahrscheinlich auch den Unfall verursacht hättest, wenn Dir der gleiche Vordermann ein paar Straßenzüge vorher in die Quere gekommen wäre. Würde eine solche Fragestellung auf mich als Arbeitgeber zukommen, hätte es einen sehr faden Beigeschmack, dem jungen Mitarbeiter die Steigbügel zu halten. Oder mit anderen Worten, ich würde zusehen, dass ich mich des Mitarbeiters entledige.

Ich tippe auf die Betriebshaftpflicht.

Während eines Arbeitsvorganges wurde betriebsfremdes Material beschädigt.

Ein gewisses Mitverschulden eines Mitarbeiters ist immer mit einzukalkulieren.

Ist natürlich aber komplizierter, als wenn man bei Oma Schalupke eine Vase vom Regal fegt.

Wenn es eine große Firma ist, sehe ich gute Chancen, dass das Ganze akzeptabel

abgewickelt wird. Bei Kleinkrautern sieht das anders aus.

Auch könnte die Chefetage wohlwollend reagieren,

der Mitarbeiter setzt private Mittel zum Zwecke der Firma ein und steht nun

vor einem mittleren finaziellen Problem.

Setzt Euch mal mit dem Thema Betriebshaftpflicht auseinander, dann werdet Ihr schnell merken, dass diese solche Schäden nicht zahlt. Der Schädiger schädigt in diesem Fall ja sein Eigentum.

Zitat:

@wolfgear schrieb am 15. Juni 2015 um 20:33:01 Uhr:

Noch einmal für Dich, TE: welche Versicherung sollte denn eine solche Forderung gegen den Arbeitgeber abdecken?

Mein Rat lautet, dass man wegen eines Blechschadens sich nicht in die Nesseln setzen sollte, da Du ja wahrscheinlich auch den Unfall verursacht hättest, wenn Dir der gleiche Vordermann ein paar Straßenzüge vorher in die Quere gekommen wäre. Würde eine solche Fragestellung auf mich als Arbeitgeber zukommen, hätte es einen sehr faden Beigeschmack, dem jungen Mitarbeiter die Steigbügel zu halten. Oder mit anderen Worten, ich würde zusehen, dass ich mich des Mitarbeiters entledige.

Für solche Fälle benötigt der Arbeitgeber eine "Dienstreisekasko". Andernfalls kann er sich z.B. auch an der Vollkaskoprämie beteiligen oder diese für seinen AN übernehmen. Meines Wissens nach ist dies aber nicht Steuerbegünstigt sondern ganz normaler Lohn. Evtl. kann der AG auch über eine höhere KM Pauschale nachdenken die aber auch nicht steuerbegünstigt sein dürfte.

Dienstreisekasko lohnt bei wenigen Fällen nicht, da mir nur Verträge bekannt sind die eine, sagen wir mal, nennenswerte Mindestprämie haben.

Bei nur wenigen Fahrten sollte sich der AG im Vorfeld mit dem AN einigen. Gibt sonst nur Probleme.

Eine BH wird hier keine Leistungen erbringen.

Wenn es Kraft Gesetz Fälle gibt in denen den AG Zahlungsverpflichtungen treffen, dann nützt es nichts hier auf AN zu schimpfen und dies los zu werden... Lieber sollte man sich als AG Lösungen überlegen und mal den Rechtsanwalt und Steuerberater fragen wo Probleme auftreten. Sollte man zu dem Ergebnis kommen dies über eine Versicherung decken zu wollen / können muss man eben mal bei seinem Vertreter anfragen. Der sollte auf so was aber zumindest mal beiläufig bei einer umfassenden Beratung für den ganzen Betrieb hinweisen...

Zitat:

@wolfgear schrieb am 16. Juni 2015 um 11:17:34 Uhr:

Setzt Euch mal mit dem Thema Betriebshaftpflicht auseinander, dann werdet Ihr schnell merken, dass diese solche Schäden nicht zahlt. Der Schädiger schädigt in diesem Fall ja sein Eigentum.

Aufgrund welcher Hinweise schliesst Du aus, dass "Ansprüche mitversicherter Personen untereinander“ in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht mitversichet sind?

Im übrigen bin ich mir sicher, dass der Arbeitgeber Richtlinien hat für den Ersatz von Schäden, die bei dienstlichen Fahrten mit dem Privatwagen entstehen.

O.

Ich denke HIER wird genau so ein Fall beschrieben. Dazu wird dort auch das Urteil des Bundes-Arbeits-Gerichts genannt. Das ist aus 2010, und wenn das so noch bestand hat, sieht es für den TE wohl eher schlecht aus.

Das Gericht sagte dort, das der AN grundsätzlich Anspruch gegen den AG hat. Da er aber auf ein Fahrzeug aufgefahren sei, müsse er sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen, und daher seinen Schaden selber tragen.

Bei meinem Arbeitgeber gibt es eine Reisekostenrichtlinie, nach der ich 30 Cent pro dienstlich mit Privat-PKW gefahrenem KM erhalte. Damit sollen sämtliche Kosten des Fahrzeugs (Wertverlust, Sprit, Reparaturen, Versicherung, Steuer, Unfallkosten) abgedeckt sein. Bei meinem PKW liege ich bei Gesamtkosten von 17 Cent pro km, habe jedoch keine Vollkasko abgeschlossen und bin mir des Risikos bewusst bei einem Unfall selbst zahlen zu müssen.

So etwas sollte man vor der ersten Dienstfahrt mit Privat-PKW klären und für sich durchrechnen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Juni 2015 um 15:29:39 Uhr:

Ich hoffe Du hast die Genehmigung der Dienstfahrt schriftlich?

Laß einen KVA machen und reich Ihn bei deinem Vorgesetzten ein.

Berichte vor Ergebnis.

Genehmigung der Dienstfahrt? so wie es im Eröffnungstext zu lesen ist war das eine Anordnung;)

tomtom1980 hatte die Klärung für die Versicherungsfrage, perfekt für den Fall, dass der AG diese auch abgeschlossen hat: Dienstreisekaskoversicherung!

 

@tomtom1980 [url=http://www.motor-talk.de/.../...t-mit-privatfahrzeug-t5340341.html?...]schrieb am 16. Juni 2015 um 12:17

Zitat:

.

Zitat:

 

Für solche Fälle benötigt der Arbeitgeber eine "Dienstreisekasko". Andernfalls kann er sich z.B. auch an der Vollkaskoprämie beteiligen oder diese für seinen AN übernehmen. Meines Wissens nach ist dies aber nicht Steuerbegünstigt sondern ganz normaler Lohn. Evtl. kann der AG auch über eine höhere KM Pauschale nachdenken die aber auch nicht steuerbegünstigt sein dürfte.

Dienstreisekasko lohnt bei wenigen Fällen nicht, da mir nur Verträge bekannt sind die eine, sagen wir mal, nennenswerte Mindestprämie haben.

Bei nur wenigen Fahrten sollte sich der AG im Vorfeld mit dem AN einigen. Gibt sonst nur Probleme.

Eine BH wird hier keine Leistungen erbringen.

Wenn es Kraft Gesetz Fälle gibt in denen den AG Zahlungsverpflichtungen treffen, dann nützt es nichts hier auf AN zu schimpfen und dies los zu werden... Lieber sollte man sich als AG Lösungen überlegen und mal den Rechtsanwalt und Steuerberater fragen wo Probleme auftreten. Sollte man zu dem Ergebnis kommen dies über eine Versicherung decken zu wollen / können muss man eben mal bei seinem Vertreter anfragen. Der sollte auf so was aber zumindest mal beiläufig bei einer umfassenden Beratung für den ganzen Betrieb hinweisen...

Zitat:

@Flykai schrieb am 16. Juni 2015 um 23:05:30 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Juni 2015 um 15:29:39 Uhr:

Ich hoffe Du hast die Genehmigung der Dienstfahrt schriftlich?

Laß einen KVA machen und reich Ihn bei deinem Vorgesetzten ein.

Berichte vor Ergebnis.

Genehmigung der Dienstfahrt? so wie es im Eröffnungstext zu lesen ist war das eine Anordnung;)

Mündliche Anordnungen könnten aber einem Gedächtnisverlust zum Opfer fallen.

Oh man, sehr interessante Kommentare hier.

kurz und knapp:

- Schaden des Unfallgegners kann nur über die Kfz-Haftpflicht abgewickelt werden.

- Schaden am eigenen Fahrzeug ist bei Dienstfahrt über den AG abzuwickeln. Dieser kann sich wenn er das Risiko nicht selbst tragen will über eine Dienstreisekasko versichern.

Stellt sich der AG quer bleibt nur der Rechtsweg was bei rein mündlicher Beauftragung allerdings schwierig werden könnte wenn dann Aussage gegen Aussage steht.

Alternativ kann die VK dann zum eigenen Nachteil in Anspruch genommen werden.

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 19:32

So. Habe das Ganze mit meinem AG geregelt. Kaskoschaden wird definitiv durch die Dienstreisekasko geregelt.

Eine Frage steht noch im Raum: Meine Versicherung sagt, die Versicherung des AG zahlt den Haftpflichtschaden nicht. Das kann so auch richtig sein. Allerdings steht im Versicherungsvertrag sinngemäß:

"Eventuelle Rückstufungen des Schadenfreiheitsrabatts werden dem Mitarbeiter erstattet."

Das bedeutet ich werde zurückgestuft in meiner KFZ-Haftpflicht, bekomme aber von der Dienstreisekasko den Mehrbetrag bezahlt?

Was ist, wenn ich ein jetzt ein Auto kaufe, das teurer in der Versicherung ist?

Beispielrechnung: Ich gehe von einer Jahresprämie von 500€ auf 800€ hoch, bekomme dann 300€ von der Dienstreisekasko. Da ich aber einen wirtschaftlichen Totalschaden habe, brauche ich ein neues Auto, wenn das nun statt 1000€ nun 1600€ in der Versicherung kostet, dann bleibe ich trotzdem auf den 300€ sitzen?

am 21. Juni 2015 um 12:55

Nur so allgemein, weil ein angeblicher Jurist nicht weiß, was Rechtsberatung ist.

1. Irgendjemand schildert irgeneinen Fall.

2. Irgendjemand gibt Links zu Urteilen, welche hilfreich sein können. Das ist keine Rechtsberatung.

3. Irgenjemand zitiert oder verweist auf Gesetzestexte, die passen könnten. Das ist keine Rechtsberatung.

4. "Verklagen Sie Fa. XY bei der Forenkammer des Weltgerichts wegen Verstoß gegen ZZ para 47.11 Abs. 4 und fordern Sie nach TT Ziff. 4 Abs. 3 mindestens 5,1643 Mio Eur Schadenersatz. Ein Prozessrisiko ist nicht vorhanden." Das ist Rechtsberatung.

Einen SFR Ausgleich sieht die Dienstreisekasko meist nicht vor. Dies wäre dann eine Leistung die der AG aus der eigenen Tasche zahlt.

In Fällen wo ein solcher Ausgleich in Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, steht meist eine genaue Formulierung wie "Ausgleich des Rabattverlustes des Vertrages zum Zeitpunkt des Unfalls für 3 Jahre".

Vielleicht hat auch dein AG das irgendwo genau definiert.

Auf den Cent kann man das natürlich nie ausrechen, da durch Tarifänderungen, Regionalklassen uvm. immer Änderungen in den nächsten Jahren entstehen können...

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