Unfall auf dem Parkplatz (Hatte Rechtsvortrit)
Guten Abend
Bin neu hir bei Motor Talk.de
Hab einen Peugeot 206 Gti mit Volltuning und hatte am Montag ein Unfall.
Also es wahr so ich kamm vom Kurs und wolte meine 3Kollegen nach hause fahren fuhr aus dem Parckplatz Bog nach links aus dem Parckplatz dan wider links und dan wider links gerade aus, auf dies spur wollte ich recht rausfahren und als ich rechtsrausfahr fuhr ein Bmw 325i mir in die seiten wand forne links. Wer ist der schuldige? Wir haben ein Unfallprotpkoll ausgefühlt aber ich wahr so nervös das ich das meiste vergessen habe zeichnung etc. er auch. aber dieser man sagt ich bin der schuldige aber stimmt nicht ich kamm von rechts wahr auf der spur und er fuhr rein. Meine Kollegen haben auch gesagt er kamm auch zu schnell. 1Tag später ging ich zur polizei die sagten mir am besten gest du in die garage sie sollen das flicken lassen auf dieser versicherung von diesem mann, das hab ich auch gemacht es kamm ein expert und jetzt weiss ich nicht wies weiter läuft erst morgen. (Polizei hat mir das ich auch vortrit hatte)
ich hoffe ihr wisst wis weiter geht.
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
ja, es war überflüssig es zu erwähnen und? trotzdem sollte man nicht voreilige schlüsse daraus ziehen.Zitat:
Original geschrieben von heltino
genau dieser fakt in verbindung mit "Hab einen Peugeot 206 Gti mit Volltuning..." lässt einiges vermuten.
im grunde spielt es nichtmal ne geige was für ein auto es ist, es geht hier ja um den unfallhergang.
hier ist es aber, ganz wichtig vorweg gesagt, ein auto mit VOLLTUNING 🙄
außerdem hatte ich ja auch geschrieben "vom TE abgesehen". ist ja hier nicht das erste mal, dass man sich dumme kommentare geben muß, nur weil man ein getuntes auto hat.
dein avatar zeigt auch den gti schriftzug. könnte man auch schlüsse draus ziehen, wenn man denn wolte. ich tue es nicht.
@MissFelina:
ich glaube nicht, dass ich sonst irgendjemanden vorverurteile. Und dich sicher schon gar nicht, warum also greifst Du mich an?
Was dein Argument mit der Rechtschreibung angeht, ich hatte es zwar bewusst noch nicht erwähnt, aber nach meiner unmaßgeblichen Meinung, zeugt es vom allgemeinen Umgang miteinander. Es kann doch in D nicht soviele Menschen mit ner Rechtschreibschwäche geben, wie es hier schlechte Texte gibt. Tipfehler kann es immer mal geben, falsche Interpunktion auch. Das man seinen eigenen Text aber zumindest mal gegenliest, bevor man auf "Antwort erstellen" klickt, sollte selbstverständlich sein. Und selbst wenn jemand eine solche Schwäche hat, kann man erstens darauf hinweisen oder zweitens, eine Rechtschreibkorrektur verwenden. Das ist doch nun wirklich nicht zuviel verlangt, oder?
Wenn ich was von jemanden möchte, werf ich doch auch nicht so einen Text hin und erwarte, dass die Anderen sich das Geschriebene schon selbst sortieren und übersetzen.
Demnächst rufen hier andere noch: Hilfe, ich werde diskriminiert, weil ich in der Schule aufgepasst habe.
Im Übrigen wurde hier eigentlich noch niemand wirklich wegen seiner Rechtschreibung diskrimiert ( und damit meine ich jetzt nicht deine Beiträge MissFelina), sondern lediglich kritisiert. Das ist schon ein recht großer Unterschied und sollte gestattet sein, solange der Ton passt.
Ein Leser hier kann sich doch nur eine Meinung zu einem Thema bilden, in dem er den Inhalt und die Präsentation des Geschrieben hier für sich interpretiert.
mfg
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patrickcunha
ich hoffe ihr wisst wis weiter geht.
Nein,können wir auch gar nicht wissen da deine Zeichnung bestenfalls einen Anhaltspunkt liefern kann aber nichts darüber aussagt wie der Parkplatz angelegt ist. Wenn ich rein von deiner Zeichnung ausgehe war dein Unfallgegner auf einer Hauptfahrspur und du auf einer Nebenfahrspur und ob dann uneingeschränkt Rechts vor Links gilt?
Was die Polizei aussagt ist irrelevant da zum Einen sie sich nur auf deine Aussage stützen können und zum Anderen wohl nicht die exakten Örtlichkeiten berücksichtigten.
Wie ich deinem Geschreibsel entnehme, hoffentlich richtig, hat sich ein Gutachter den Schaden angeschaut. Bis dessen Ergebnis da ist würde ich erst mal gar nichts machen,ausser die eigene Versicherung zu informieren was bei der strittigen Lage längst deine Pflicht gewesen wäre.
Dazu solltest du noch einen Anwalt hinzuziehen da du ganz offensichtlich damit überfordert bist die Sache zu überblicken und zu regeln.
Dazu kommt das deine Rechtschreibung bei den Versicherungen sicherlich nicht zu deinem Vorteil gewertet wird sondern das die Möglichkeit besteht das sie denken den "Dummkopf" übern Tisch ziehen zu können. Dein Unfall ist an sich perfekt für beide Versicherungen da sie sich locker über eine Schuldverteilung einigen können und Beide hochgestuft werden und nächstes Jahr mehr Versicherungbeitrag bezahlen dürfen. Auch deswegen würde ich einen Anwalt beauftragen deine Interessen zu vertreten,da kann man einfach zuviele Fehler machen die man hinterher im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen muß.
PS: Bitte arbeite an deiner Rechtschreibung,nicht das man hier unbedingt Wert auf Perfektion legt aber man tut sich auch im Alltag leichter wenn Fehler Ausnahmen darstellen und nicht die Regel.Davon abgesehen das man schnell in eine Schublade gesteckt wird die nicht unbedingt wohlwollend betrachtet wird. Die irrelevante Beschreibung deines Autos als Vollgetunt passt da sauber dazu.
Ich würde bei den Fehlern vermuten, dass es sich um eine Rechtschreibschwäche handelt.
Wenn du sowas hast, solltest du es in der Signatur einfügen.
In der Tat ist es wichtig, ob auf dem Parkplatz die StVo gilt und wenn Sie gilt, ob es Ausschilderungen gibt zwecks Vorfahrt.
Bei sehr unklaren Verhalten wird meist dann der Schaden geteilt.
Es gibt auf einem Parkplatz keine eindeutige Reglelung rechts vor links
Selbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt. Im Zweifelsfall muss man sich miteinaner durch Gesten verständigen. Oder, einfacher gesagt: Jeder muss auf jeden achten.
Ich stimme Pepperduster zu. Ein Praxisfall in naher Bekanntschaft hat dies auch gezeigt. Beiden Unfallgegnern würde mangelde Sorgfaltsplicht attestiert, 50:50, und gut wars.
Nachvollziehen konnte ich diese Entscheidung zwar nicht, denn Fahrzeug A kam aus der Parklücke und fuhr vorbeifahrendem Fahrzeug B in die Seite. Fahrzeug B konnte leider nicht hellsehen das Fahrzeug A gerade aus der Lücke kommt. Aber die Versicherungsexperten wissen es bestimmt genauer.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es gibt auf einem Parkplatz keine eindeutige Reglelung rechts vor linksSelbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt. Im Zweifelsfall muss man sich miteinaner durch Gesten verständigen. Oder, einfacher gesagt: Jeder muss auf jeden achten.
Auch wenn auf der Zufahrt zum Parkplatz ein Schild mit der Aufschrift "Hier gilt die STVO" steht?
Zitat:
Original geschrieben von Rene84
Auch wenn auf der Zufahrt zum Parkplatz ein Schild mit der Aufschrift "Hier gilt die STVO" steht?
Das ist lediglich ein Hinweis, dass §1 StVO gilt.
Original geschrieben von Rene84
Zitat:
Auch wenn auf der Zufahrt zum Parkplatz ein Schild mit der Aufschrift "Hier gilt die STVO" steht?
Dieses Schild hat ungefähr soviel Rechtskraft, wie das Schild: Mutter-Kind-Parkplatz.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Das ist lediglich ein Hinweis, dass §1 StVO gilt.Zitat:
Original geschrieben von Rene84
Auch wenn auf der Zufahrt zum Parkplatz ein Schild mit der Aufschrift "Hier gilt die STVO" steht?
zumal das schild nicht von der komune aufgestellt wird, sondern vom betreiber der hierdurch eine art verhaltensrichtlinie nahelegt.
wo die STVO absolut rechtssicher gilt ist einfach definiert: im öffentlichen verkehrsraum.
dazu gehört ein parkplatz im regelfall nicht, da es sich um privatgelände handelt.
pepperduster hat es aber im grunde schon geschrieben. "es gilt eine erhöhte sorgfalltspflicht"
zudem man aus deiner zeichnung auch entnehmen könnte, das du abbiegst, während er geradeaus fährt.
wo er zwei minuten vorher abgebogen ist interessiert nicht.
allerdings wundert mich eine kombination:
1. "Hab einen Peugeot 206 Gti mit Volltuning..." (🙄)
2. "Meine Kollegen haben auch gesagt er kamm auch zu schnell..." (😎)
ohne unterstellung....aber ob du wirklich langsam gefahren bist, bezweifel ich persönlich anhand der umschreibungen einfach mal.
Zitat:
Original geschrieben von Rene84
Auch wenn auf der Zufahrt zum Parkplatz ein Schild mit der Aufschrift "Hier gilt die STVO" steht?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es gibt auf einem Parkplatz keine eindeutige Reglelung rechts vor linksSelbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt. Im Zweifelsfall muss man sich miteinaner durch Gesten verständigen. Oder, einfacher gesagt: Jeder muss auf jeden achten.
Diese Absicherung seitens der Betreiber von Parkplätzen ( zb. Supermarktparkplätzen) dient lediglich einer Rahmenbedingung das es hier Regeln gibt.
Auf einem Supermarktparkplatz außerhalb geschlossener Ortschaft dürften dann auch mit 100km/h gefahren werden was sicherlich niemand macht.
Hierzu habe ich noch ein interessantes Urteil gefunden wo auf §1,9 und 10 der StVO verwiesen wird. Im zweifelsfalle würde ich mich auch nicht auf das "gewohnte Verhalten rechts vor Links" dort verlassen.
OLG Düsseldorf v. 30.12.1999:
Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Vorfahrtregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO („rechts vor links"😉 nur, wenn die „Fahrbahnen” zwischen den einzelnen Abstellplatzreihen den Charakter von Straßen haben, und auch dann nur für den darauf „fließenden Verkehr”, nicht aber zwischen diesem und den in einen Abstellplatz einfahrenden oder aus einem solchen ausfahrenden Fahrzeugführern. Für die zuletzt Genannten gelten die Regeln des § 1 Abs. 2 StVO bzw der §§ 9 Abs. 5, 10 StVO entsprechend.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
1. "Hab einen Peugeot 206 Gti mit Volltuning..." (🙄)
Was ist denn eigentlich Volltuning 😕
Hatten wir nicht letzens mal eine Disskusion um Vollpfosten?😁
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was ist denn eigentlich Volltuning 😕Zitat:
Original geschrieben von heltino
1. "Hab einen Peugeot 206 Gti mit Volltuning..." (🙄)
Hatten wir nicht letzens mal eine Disskusion um Vollpfosten?😁
keine ahnung.
eventuell ein zum echten auto umgebauter peugeot 206? 😉
Zitat:
Original geschrieben von heltino
keine ahnung.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Was ist denn eigentlich Volltuning 😕
Hatten wir nicht letzens mal eine Disskusion um Vollpfosten?😁
eventuell ein zum echten auto umgebauter peugeot 206? 😉
Wie soll das denn gehen?
Volltuning? = Parkplatzracer? Ach, ich verkneifs mir lieber.
Teilschuld gibts allemal, speziell für Voll...
Anhand der Konstellation glaube ich auch eher an: Ey, mal gucken was geht mit der Karre.
Fraglich ist, ob der TE aus Deutschland kommt, da der "206 GTi" in Deutschland "S16" bzw. "RC" heißt...
Ich vermute mal Schweiz, da heißt er auf jeden Fall "GTi 135" bzw "GTi 180" je nach PS-Zahl.
Zitat:
Original geschrieben von ph1
Fraglich ist, ob der TE aus Deutschland kommt, da der "206 GTi" in Deutschland "S16" bzw. "RC" heißt...
Ich vermute mal Schweiz, .....
Das denke ich auch, da der TE von "Rechtsvortritt" und "Garage"-wohl für Werkstatt schreibt.
Sind denn die Verkehrs- und besonders die Versicherungsbestimmungen denen mit DE gleichzusetzen?