Unfall an T-Kreuzung
Hallo,
ich hatte vor zwei Tagen einen Verkehrsunfall. Ich fuhr in einer 30er Zone und fuhr auf eine T-Kreuzung zu. Im Abbiegen nach rechts sah ich ein Auto von rechts kommen. Ich trat auf die Bremse, schaffte es aber nicht mehr rechtzeitig zum Stehen zu kommen und wir fuhren ineinander. Ein anderes Auto parkte auf der T-Kreuzung, weswegen meine Unfallgegnerin auf "meiner Spur" fahren musste. Hätte das Auto dort nicht geparkt, wäre meine Unfallgegnerin auf der rechten Seite gefahren und ich problemlos um die Kurve gekommen.
Bei ihrem Auto ist vorne links der Radkasten vor und hinter dem Reifen und die Felge/ Radkappe abgeschrammt. Bei mir ist die Stoßstange vorne links und der Scheinwerfer abgeschrammt. Außerdem hängt der Parksensor etwas nach draußen.
Ich rief die Polizei. Der Polizist bestätigte, dass das Auto auf der T-Kreuzung nicht parken dürfe, ich aber allein schuldig sei. Ich hätte an der Ecke komplett anhalten müssen. Meine Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs ergab, dass niemand an der Stelle anhielt. Nach der Unfallaufnahme klingelte die Polizei bei der Anwohnerin und forderte sie auf, ihr Auto dort zu entfernen. Ich fragte, ob die parkende Dame keine Mitschuld bekommen würde. Der Polizist sagte, dass ich gern klagen könne, aber ich eben nicht angehalten habe und nur weil das Auto falsch parkt, keine Mitschuld bekommt. Ich habe den Fall bei meiner Versicherung gemeldet. Ich bekomme nun einen Fragebogen, dann wird die Schuldfrage geprüft.
Stimmt denn die Aussage des Polizisten? Hätte die Dame dort nicht geparkt, wäre ich ja problemlos um die Kurve gekommen. Kriegt die Gegnerin vielleicht eine Mitschuld, weil sie sich langsam an die Kreuzung hätte herantasten müssen?
Bilder der Fahrzeuge, auch des parkenden Autos in der T-Kreuzung habe ich gemacht.
Oder muss ich wirklich akzeptieren, dass es allein meine Schuld war. Besonders geärgert habe ich mich heute Morgen als ich sah, dass das gleiche Auto wieder auf der T-Kreuzung parkte. Es ist wirklich ringsherum genug Platz zum Parken.
Viele Grüße
Jeanne
Beste Antwort im Thema
Das Bild hat für mich Aufklärung gebracht. Für mich gibt es keinen Zweifel, dass der TE den Schaden voll zu tragen hat. Es ist eine eindeutige rechts vor links Situation und da muss eben dem Verkehr von rechts Vorfahrt gewährt werden.
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39 Antworten
Zitat:
@Jeanne80 schrieb am 29. August 2019 um 14:24:05 Uhr:
Anbei ein Bild. Ich bin der rote Pfeil. Mein Gegner der Blaue.
Nun gut, wirklich schlecht einsehbar ist die Straße ja nun nicht.
Parken dürfte man da nicht.
Gruß Metalhead
Da geht meiner Meinung gar nix.
Aber lasse mich auch gerne eines besseren belehren.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. August 2019 um 14:34:11 Uhr:
Zitat:
@Jeanne80 schrieb am 29. August 2019 um 14:24:05 Uhr:
Anbei ein Bild. Ich bin der rote Pfeil. Mein Gegner der Blaue.
Parken dürfte man da nicht.
Wahrscheinlich parkt der grüne Mercedes da sogar zu recht. Siehe:
https://www.adac.de/.../Zitat:
Welchen Abstand muss ich beim Parken vor einer Kreuzung einhalten?
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 m von den Schnittpunkten einhalten.
[...]
Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen mit vollständiger Fahrzeugsperre (Zeichen 250) oder beim Einmünden von Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.
Ich interpretiere das so, dass man auf ausreichend breiten Straßen gegenüber einer Straßeneinmündung parken darf. Also stehen die Chancen sehr schlecht den Parker eine Mitschuld anzuhängen.
Und die Vorfahrt des von rechts kommenden gilt leider für die gesammte Fahrbahn.
Ich vermute mal da bist du wirklich ganz alleine zu 100% Schuld.
Moorteufelchen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. August 2019 um 14:32:31 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 29. August 2019 um 14:17:12 Uhr:
Und wer hatte Vorfahrt. Vermutlich der/die Gegner/in.
Dann sieht das schlecht aus, auch Teilschuld sehe ich da nicht.
Das sieht gar nicht schlecht aus Völlig raus aus der Haftung bist du nur, wenn der Unfall auch mit dem Idealfahrer geschehen wäre (und das wäre er sicher nicht, denn der hätte nicht in der Situation einfach drauf gehalten).
Gruß Metalhead
Woraus schließt du, daß der Unfallgegener einfach (blind, siehe dein obiger Post) draufgehalten hat?
Das Bild hat für mich Aufklärung gebracht. Für mich gibt es keinen Zweifel, dass der TE den Schaden voll zu tragen hat. Es ist eine eindeutige rechts vor links Situation und da muss eben dem Verkehr von rechts Vorfahrt gewährt werden.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 29. August 2019 um 10:56:53 Uhr:
Ich weiß nicht, die Geschichte kommt mir bekannt vor. Habe ich hier schon mal gelesen. War ziemlich langer Thread.
Exakt! Ist die gleiche Story...
Ist mir auch gleich aufgefallen....war vor ca.4,5 Monaten, werde mal gelegentlich nachschnüffeln wo der Fred ist.
Tante Edith:
Korrigiere mich mal auf „fast“ die gleiche Story...aber vielleicht ist der Tatort derselbe? Und die Sache mit dem Mercedes hat System?
Hier ist Sie:
https://www.motor-talk.de/.../...ch-einweisen-lassen-t6618972.html?...
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 29. August 2019 um 14:47:47 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. August 2019 um 14:34:11 Uhr:
Parken dürfte man da nicht.
Wahrscheinlich parkt der grüne Mercedes da sogar zu recht. Siehe: https://www.adac.de/.../
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 29. August 2019 um 14:47:47 Uhr:
Zitat:
Welchen Abstand muss ich beim Parken vor einer Kreuzung einhalten?
Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 m von den Schnittpunkten einhalten.
[...]
Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen mit vollständiger Fahrzeugsperre (Zeichen 250) oder beim Einmünden von Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.
Ich interpretiere das so, dass man auf ausreichend breiten Straßen gegenüber einer Straßeneinmündung parken darf. Also stehen die Chancen sehr schlecht den Parker eine Mitschuld anzuhängen.
Davon abgesehen: 5 M Abstand hätten da nix gebracht (eher im Gegenteil). Eher ist es hier so daß der TE hier das parkende FZ früher sehen konnte (als wenn es ein paar Meter weiter rechts gestanden hätte); das hätte ihm ein "Warnung" sein müssen, daß da evtl. jemand von rechts "auf der falschen Fahrbahnseite" kommt, der Vorfahrt hat....
P.S.: man sollt auch dran denken, daß es sich um eine 30er Zone in einem Wohngebiet handelt.
Ärgerlich ist die Sache für den TE allemal, eine Mitschuld des Parkers sehe ich da nicht.
Zitat:
@Jeanne80 schrieb am 29. August 2019 um 14:24:05 Uhr:
Es war rechts vor links und ich kam halt von links und bin in die Seite des von rechts kommenden Autos hineingeraten. Das ich hauptsächlich Schuld bin, ist mir bewusst. Die Frage ist nur, ob mich die alleinige Schuld trifft?
Ein Schild steht dort nicht, aber es ist ja geregelt, dass man nicht im Bereich von Kreuzungen parken darf....
Anbei ein Bild. Ich bin der rote Pfeil. Mein Gegner der Blaue.
Du trägst IMO die Alleinschuld.
Selbst wenn der PKW dort nicht gestanden hätte, wäre dir der Unfallgegner auf deiner Seite entgegen gekommen, denn er hätte den ordnungsgemäß abgestellten Anhänger überholt.
Die Einmündung ist zudem gut einsehbar.
Dass viele dort unvorsichtig abbiegen hilft dir leider gar nicht.
Mir ist ein solches Verhalten von vielen Kreuzungen und Einmündungen bekannt; auch Radfahrer praktizieren das sehr häufig.
Sei froh, daß nichts schlimmeres passiert ist und hake das als gemachte Erfahrung ab.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 29. August 2019 um 16:11:18 Uhr:
Zitat:
@trouble01 schrieb am 29. August 2019 um 10:56:53 Uhr:
Ich weiß nicht, die Geschichte kommt mir bekannt vor. Habe ich hier schon mal gelesen. War ziemlich langer Thread.
Exakt! Ist die gleiche Story...
Ist mir auch gleich aufgefallen....war vor ca.4,5 Monaten, werde mal gelegentlich nachschnüffeln wo der Fred ist.
Tante Edith:
Korrigiere mich mal auf „fast“ die gleiche Story...aber vielleicht ist der Tatort derselbe? Und die Sache mit dem Mercedes hat System?
Hier ist Sie:
https://www.motor-talk.de/.../...ch-einweisen-lassen-t6618972.html?...
Ich würde auch den Mercedesparker als Teil einer Autobummserbande anklagen. Vielleicht kommst du da ja mit durch.
Au Mann, was für eine wilde Spekulation...
als wenn es nur eine Kreuzung in D gäbe.
Im verlinkten Thread ist von Sperrfläche die Rede -> sehe ich hier auf dem Foto nicht ansatzweise.
Und von einer unübersichtlichen Kreuzung -> sehe ich hier auch nicht.
Insofern, nicht genug aufgepasst, draus lernen...
Hast das parkende Auto bereits beim Heranfahren gesehen. Da kann man sich denken, dass von rechts jemand ausweichen muss. In so einer Situation hält man dann einfach mal.
OK. War nur Spekulatius....
Gruß Thomas
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 29. August 2019 um 10:21:40 Uhr:
nimm dir nen anwalt, bei solch verzwickten sachen meist das beste
Selbstverständlich.
Einer international tätige Großkanzlei sollte es bei so einer verzwickten Rechts vor Links Geschichte aber mindestens sein.
[ich finde den passenden smilie nicht]
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 29. August 2019 um 14:51:09 Uhr:
Und die Vorfahrt des von rechts kommenden gilt leider für die gesammte Fahrbahn.
Ich vermute mal da bist du wirklich ganz alleine zu 100% Schuld.
Moorteufelchen
nix vermutung. es ist fakt, dass sich das vorfahrtsrecht auf die gesamte straßenbreite bezieht. da hatte ich schon genügend diskussionen, sowohl mit kunden, als auch mit anspruchstellern. verstehen wollten es die wenigsten..
BGH, Urteil vom 20.09.2011, AZ: VI ZR 282/10
@TE: Ist zwar ärgerlich, aber gem. StVO musst du selbst rücksichtsvoll und aufmerksam fahren. Mit anderen Worten: Du hättest langsam reinrollen müssen. So scheinst du "blind" abgebogen zu sein. Damit bekommst du die Schuld. Nur in ersterem Fall wäre an eine Teilschuld anderer Parteien zu denken.