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Unfall an T-Kreuzung

Themenstarteram 29. August 2019 um 8:07

Hallo,

ich hatte vor zwei Tagen einen Verkehrsunfall. Ich fuhr in einer 30er Zone und fuhr auf eine T-Kreuzung zu. Im Abbiegen nach rechts sah ich ein Auto von rechts kommen. Ich trat auf die Bremse, schaffte es aber nicht mehr rechtzeitig zum Stehen zu kommen und wir fuhren ineinander. Ein anderes Auto parkte auf der T-Kreuzung, weswegen meine Unfallgegnerin auf "meiner Spur" fahren musste. Hätte das Auto dort nicht geparkt, wäre meine Unfallgegnerin auf der rechten Seite gefahren und ich problemlos um die Kurve gekommen.

Bei ihrem Auto ist vorne links der Radkasten vor und hinter dem Reifen und die Felge/ Radkappe abgeschrammt. Bei mir ist die Stoßstange vorne links und der Scheinwerfer abgeschrammt. Außerdem hängt der Parksensor etwas nach draußen.

Ich rief die Polizei. Der Polizist bestätigte, dass das Auto auf der T-Kreuzung nicht parken dürfe, ich aber allein schuldig sei. Ich hätte an der Ecke komplett anhalten müssen. Meine Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs ergab, dass niemand an der Stelle anhielt. Nach der Unfallaufnahme klingelte die Polizei bei der Anwohnerin und forderte sie auf, ihr Auto dort zu entfernen. Ich fragte, ob die parkende Dame keine Mitschuld bekommen würde. Der Polizist sagte, dass ich gern klagen könne, aber ich eben nicht angehalten habe und nur weil das Auto falsch parkt, keine Mitschuld bekommt. Ich habe den Fall bei meiner Versicherung gemeldet. Ich bekomme nun einen Fragebogen, dann wird die Schuldfrage geprüft.

Stimmt denn die Aussage des Polizisten? Hätte die Dame dort nicht geparkt, wäre ich ja problemlos um die Kurve gekommen. Kriegt die Gegnerin vielleicht eine Mitschuld, weil sie sich langsam an die Kreuzung hätte herantasten müssen?

Bilder der Fahrzeuge, auch des parkenden Autos in der T-Kreuzung habe ich gemacht.

Oder muss ich wirklich akzeptieren, dass es allein meine Schuld war. Besonders geärgert habe ich mich heute Morgen als ich sah, dass das gleiche Auto wieder auf der T-Kreuzung parkte. Es ist wirklich ringsherum genug Platz zum Parken.

Viele Grüße

Jeanne

Beste Antwort im Thema

Das Bild hat für mich Aufklärung gebracht. Für mich gibt es keinen Zweifel, dass der TE den Schaden voll zu tragen hat. Es ist eine eindeutige rechts vor links Situation und da muss eben dem Verkehr von rechts Vorfahrt gewährt werden.

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Die Vorfahrtregeln gelten immer für alle Fahrspuren. Von daher ist das gegenüber geparkte Fahrzeug hier nicht Schuld. Wer also bei Vorfahrt achten nur nach links schaut, wenn er rechts abbiegen möchte, ist dann bei einem Unfall schuld.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 30. August 2019 um 11:54:17 Uhr:

Die Vorfahrtregeln gelten immer für alle Fahrspuren. Von daher ist das gegenüber geparkte Fahrzeug hier nicht Schuld. Wer also bei Vorfahrt achten nur nach links schaut, wenn er rechts abbiegen möchte, ist dann bei einem Unfall schuld.

Grüße

Steini

die frage ist, wie lange ist es abbiegen und wann ist es unerlaubtes spurwechseln mit unfall? also wenn der wagen rechts zb 50m weg ist, er abgebogen wäre und der von rechts hätte die spur gewechselt, um am stehenden fahrzeug vorbeizukommen und es käme zur kollision. genau diese stelle kann ganz schnell fließend unbekannt werden. ob es nun ein rechts vor links unfall war oder ein entgegenkommendes fahrzeug mit unerlaubten spurwechsel, wird dann ein richter entscheiden dürfen.

deswegen mein rat zum anwalt

am 1. September 2019 um 0:48

Welcher Vorteil ergibt sich wenn der TE nur 80% trägt? Würde es rein moralisch oder ihm auch materiell für ihn zum Vorteil gereichen?

Der Einwand von PayDay ist für diesen Fall nicht zutreffend. Wie man dem Bild von der Unfallstelle und den Schilderungen entnehmen kann, ist der Unfall direkt an der Einmündung passiert.

Ein Anwalt, so er denn nach einer Erstberatung überhaupt zu einer Klage raten würde, würde also wenig bis gar nichts für den TE rausholen, aber die ganze Schadensabwicklung in die Länge ziehen. Ärgerlich wird das vor allem für den Geschädigten.

Deswegen mein Rat, keep it simple, Versicherung den Schaden melden, den Ärger über den Unfall schnellstens vergessen und damit auch dem Geschädigten möglichst wenig Ärger bereiten.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 1. September 2019 um 02:48:17 Uhr:

Welcher Vorteil ergibt sich wenn der TE nur 80% trägt? Würde es rein moralisch oder ihm auch materiell für ihn zum Vorteil gereichen?

wenn er statt rechts abzubiegen von links gekommen und wäre somit gerade aus rüber, hätte die gegnerische seite die volle schuld bekommen für das fahren auf der falschen fahrbahn (bzw es hätte keinen unfall gegeben, da kaum jemand rüberzieht, wenn von vorne was kommt). ob nun jemand rechts abgebogen ist oder von links kam, spielt ab einer gewissen entfernung dann keine rolle mehr.

in diesen fall mag das anders sein, da der unfall direkt an der kreuzung geschah. 50-100m weiter sieht das ganz anders aus.

im fall hier sollte man die schuld auf sich nehmen und gut ist. ein rechtsstreit führt zu nichts. bestenfalls mitschuld. kostet einen selbst exakt das gleiche, nur das man den anderen mit reingeritten hat.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 1. September 2019 um 02:48:17 Uhr:

Welcher Vorteil ergibt sich wenn der TE nur 80% trägt? Würde es rein moralisch oder ihm auch materiell für ihn zum Vorteil gereichen?

Er bekommt 20% seines eigenen Schadens von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

bzw. bekäme, weil ich im vorliegenden Fall nicht an eine Quotelung glaube...

Hätte wäre wenn:(

Zitat:

@rufus608 schrieb am 1. September 2019 um 02:48:17 Uhr:

Welcher Vorteil ergibt sich wenn der TE nur 80% trägt? Würde es rein moralisch oder ihm auch materiell für ihn zum Vorteil gereichen?

Auch Materiell, denn die Vollkasko (sofern vorhanden) verzichtet dann gewöhnlich auf die Selbstbeteiligung.

Gruß Metalhead

am 2. September 2019 um 11:02

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. September 2019 um 08:55:07 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 1. September 2019 um 02:48:17 Uhr:

Welcher Vorteil ergibt sich wenn der TE nur 80% trägt? Würde es rein moralisch oder ihm auch materiell für ihn zum Vorteil gereichen?

Auch Materiell, denn die Vollkasko (sofern vorhanden) verzichtet dann gewöhnlich auf die Selbstbeteiligung.

Gruß Metalhead

An die SB habe ich nämlich pauschal gedacht. Aber "gewöhnlich" ist leider nicht sicher.

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