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Unfall an T-Kreuzung

Themenstarteram 29. August 2019 um 8:07

Hallo,

ich hatte vor zwei Tagen einen Verkehrsunfall. Ich fuhr in einer 30er Zone und fuhr auf eine T-Kreuzung zu. Im Abbiegen nach rechts sah ich ein Auto von rechts kommen. Ich trat auf die Bremse, schaffte es aber nicht mehr rechtzeitig zum Stehen zu kommen und wir fuhren ineinander. Ein anderes Auto parkte auf der T-Kreuzung, weswegen meine Unfallgegnerin auf "meiner Spur" fahren musste. Hätte das Auto dort nicht geparkt, wäre meine Unfallgegnerin auf der rechten Seite gefahren und ich problemlos um die Kurve gekommen.

Bei ihrem Auto ist vorne links der Radkasten vor und hinter dem Reifen und die Felge/ Radkappe abgeschrammt. Bei mir ist die Stoßstange vorne links und der Scheinwerfer abgeschrammt. Außerdem hängt der Parksensor etwas nach draußen.

Ich rief die Polizei. Der Polizist bestätigte, dass das Auto auf der T-Kreuzung nicht parken dürfe, ich aber allein schuldig sei. Ich hätte an der Ecke komplett anhalten müssen. Meine Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs ergab, dass niemand an der Stelle anhielt. Nach der Unfallaufnahme klingelte die Polizei bei der Anwohnerin und forderte sie auf, ihr Auto dort zu entfernen. Ich fragte, ob die parkende Dame keine Mitschuld bekommen würde. Der Polizist sagte, dass ich gern klagen könne, aber ich eben nicht angehalten habe und nur weil das Auto falsch parkt, keine Mitschuld bekommt. Ich habe den Fall bei meiner Versicherung gemeldet. Ich bekomme nun einen Fragebogen, dann wird die Schuldfrage geprüft.

Stimmt denn die Aussage des Polizisten? Hätte die Dame dort nicht geparkt, wäre ich ja problemlos um die Kurve gekommen. Kriegt die Gegnerin vielleicht eine Mitschuld, weil sie sich langsam an die Kreuzung hätte herantasten müssen?

Bilder der Fahrzeuge, auch des parkenden Autos in der T-Kreuzung habe ich gemacht.

Oder muss ich wirklich akzeptieren, dass es allein meine Schuld war. Besonders geärgert habe ich mich heute Morgen als ich sah, dass das gleiche Auto wieder auf der T-Kreuzung parkte. Es ist wirklich ringsherum genug Platz zum Parken.

Viele Grüße

Jeanne

Beste Antwort im Thema

Das Bild hat für mich Aufklärung gebracht. Für mich gibt es keinen Zweifel, dass der TE den Schaden voll zu tragen hat. Es ist eine eindeutige rechts vor links Situation und da muss eben dem Verkehr von rechts Vorfahrt gewährt werden.

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nimm dir nen anwalt, bei solch verzwickten sachen meist das beste

Es ist durchaus vertretbar, dass der Falschparker bis zu 1/3 eine Mithaftung zu vertreten hat.

Die Sichtbehinderung im Einmündungsbereich scheint ja auch mit relevant zu der Kollision zu sein.

Gegenüber dem Unfallpartner haftet der TE zu 100% aus Gesamtschuld. Die Versicherung des TE kann nach erfolgter Regulierung die Regressmöglichkeit prüfen.

Auch kann der TE versuchen einen Teil seines Schadens geltend zu machen.

Ich weiß nicht, die Geschichte kommt mir bekannt vor. Habe ich hier schon mal gelesen. War ziemlich langer Thread.

Stopschild oder rechts vor links? Du hättest aufpassen müssen.

Nach meiner Meinung chancenlos. Das falsch parkende Auto wird sichtbar gewesen sein. Daher musste man mit einem vorfahrtsberechtigten Kfz in Ausweichfahrt rechnen.

Wenn man sich immer darauf berufen könnte, dass ein Unfall nicht passiert wäre, wenn der Unfallgegner zum Zeitpunkt des Unfalls nicht an der Unfallstelle gewesen wäre, wäre immer der andere Schuld...

Zitat:

@AE01a schrieb am 29. August 2019 um 12:05:57 Uhr:

Nach meiner Meinung chancenlos. Das falsch parkende Auto wird sichtbar gewesen sein. Daher musste man mit einem vorfahrtsberechtigten Kfz in Ausweichfahrt rechnen.

Ich würde da 100% Schuld nicht so einfach akzeptieren, denn auch der Unfallgegner hat das falsch parkende Auto gesehen und mit Verkehr rechnen können (da hält man nicht blind drauf).

Da der Falschparker auch am nächsten Tag wieder da stand, würde ich auch versuchen von dem was zu holen.

Gruß Metalhead

Ist an der Stelle tatsächlich Parkverbot oder steht das Auto dort einfach nur doof, darf es aber? Bei Parkverbot wäre da schon eine Mitschuld erkennbar. Ganz raus kommst Du bei der Sache aber eher nicht.

Hab hier auf meinem Arbeitsweg eine Stelle, dort stand ein Auto immer saudoof auf der Vorfahrtsstraße und man mußte in den Gegenverkehr ausweichen. Die Verkehrsbehinderung war teils enorm. Es gibt aber kein Parkverbot. Trotzdem war zuletzt mal die Polizei vor Ort. Seitdem steht das Auto nimmer dort. Kann also durchaus sein, daß es da Regeln gibt.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 29. August 2019 um 13:24:06 Uhr:

Ist an der Stelle tatsächlich Parkverbot oder steht das Auto dort einfach nur doof, darf es aber?

Im Bereich von Kreuzungen und Einmündunge besteht halteverbot.

Bilder wären da hilfreich zur Beurteilung.

Gruß Metalhead

Und wer hatte Vorfahrt. Vermutlich der/die Gegner/in.

Dann sieht das schlecht aus, auch Teilschuld sehe ich da nicht.

Wer in eine vorfahrt berechtigte Straße einfährt hat allen auch die Vorfahrt zu gewähren und muss daher halt aufpassen.

Blöd gelaufen.

Wenn der Unfallgegner dort ein anderes fahrendes Auto überholt hätte, was wäre denn dann?

Oder was wäre, wenn ein Auto dort zurückgesetzt hätte?

Der TE hat IMO die Vorfahrt nicht beachtet, der Rest ergibt sich daraus.

Die Ausführungen des Polizisten sind korrekt. Ich würde da jeden weiteren Aufwand gering halten, es der Versicherung melden und gut sein lassen.

Themenstarteram 29. August 2019 um 12:24

Es war rechts vor links und ich kam halt von links und bin in die Seite des von rechts kommenden Autos hineingeraten. Das ich hauptsächlich Schuld bin, ist mir bewusst. Die Frage ist nur, ob mich die alleinige Schuld trifft?

Ein Schild steht dort nicht, aber es ist ja geregelt, dass man nicht im Bereich von Kreuzungen parken darf....

Anbei ein Bild. Ich bin der rote Pfeil. Mein Gegner der Blaue.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. August 2019 um 14:17:12 Uhr:

Und wer hatte Vorfahrt. Vermutlich der/die Gegner/in.

Dann sieht das schlecht aus, auch Teilschuld sehe ich da nicht.

Das sieht gar nicht schlecht aus Völlig raus aus der Haftung bist du nur, wenn der Unfall auch mit dem Idealfahrer geschehen wäre (und das wäre er sicher nicht, denn der hätte nicht in der Situation einfach drauf gehalten).

Gruß Metalhead

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