Unfall an parkendes Fahrzeug mit Altschaden verursacht

Hallo - habe beim Einparken ein parkendes Fahrzeug mit Altschaden beschädigt. Bei mir an der Beifahrertür waren nur Spuren von dem anderen Fahrzeug etwa einen halben Meter lang und 10 cm breit. Nachdem polieren ist jetzt aber nichts mehr zu sehen.
Der geschädigte PKW hat genau an der Stelle einen Altschaden siehe Foto. Durch mein vorbeistreifen sind die kleinen hellen Kratzer entstanden.
Wir wollen das ganze nicht über die Versicherung laufen lassen. Der Geschädigte möchte, laut Rückfrage bei seiner Werkstatt, von mir 250 Euro als anteiligenr Schadensausgleich. Ist die die 250,00 Euro gerechtfertigt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@bitsbissle "doofer" vergleich 😉

Nö, in beiden Fällen liegt keine Schadenserweiterung vor, weswegen der TE nicht haftpflichtig sein dürfte.

Ist natürlich schön für den Unfallgegner, dadurch sinkt seine finanzielle Belastung um 250 EUR, die in der Höhe auch ohne den Rempler durch den TE gleich geblieben wäre.

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Liegt nicht an dir 😉

Einige Sichtweisen hier sind für mich etwas, naja wie soll ich sagen, weltfremd 🙁

Zum dritten mal, was vorher defekt war, war auch schon defekt und wird nicht defekter...

Aber wenn du einfach 250€ zahlen willst, dann mach es, ist ja dein Geld 😉

Es gibt 3 wichtige Feststellungen:

habe beim Einparken ein parkendes Fahrzeug mit Altschaden beschädigt,

von mir 250 Euro als anteiligenr Schadensausgleich.

was mir dazu aber noch einfaellt:
ist derjenige denn auch der geschaedigte?
nicht dass sich der eigentuemer/leasinggeber noch an dich wenden wird.

und die Unwichtigen

Bei mir an der Beifahrertür waren nur Spuren von dem anderen Fahrzeug etwa einen halben Meter lang und 10 cm breit. Nachdem polieren ist jetzt aber nichts mehr zu sehen.

die Karre ist ja wohl ziemlich ungepflegt, gelinde gesagt!

Ich würde für paar Kratzer an einer bereits defekten Stossi keinen müden € zahlen...

Heißt für mich, Anspruchsteller ist in der Regel immer der Leasinggeber, der ist Eigentümer.
Der Leasingnehmer ist nur Besitzer.

Irgendwelche Ausgleichzahlungen sollten aber immer mit dem Eigentümer verhandelt werden, Grundsätzlich.

Aber ich würde natürlich auch empfehlen mit den 250€ das Ding aus der welt zu schaffen, weil Schnäppchen.

Wie? gute Frage

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Liegt nicht an dir 😉

Zum dritten mal, was vorher defekt war, war auch schon defekt und wird nicht defekter...

Wobei es einen Unterschied zwischen Lack ab und Defekt gibt.

Hing die Stoßstange vorher schon auf halb 8 hast du recht.
War nur der Lack ab und der TE hat die Stoßstange aus der Halterung geholt, ist er mit 250€ gut dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Zum dritten mal, was vorher defekt war, war auch schon defekt und wird nicht defekter...

und wer definiert das? du?

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Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Dies soll Aufgabe eines GA sein, nicht die des TE...

Ich würd es immer noch über die Versicherung laufen lassen...

Was defekt ist, bleibt auch defekt...

...Hier nochmals meine Aussage von oben, wer lesen kann....

Nu bin ich hier echt raus, zu viele "PROFIS" hier...

Sorry...

P.s. wer 250€ zu viel hat, her damit 🙂

P.s. wer 250€ zu viel hat, her damit

Naja eigendlich andersrum:

Wer mehr als 250€ zahlen will, sollte Deiner Meinung sein

vorsicht-
wenn das wirklich ein leasing-fahrzg. ist, würd ich ohne rücksprache mit der leasinggesellschaft
hier überhaupt nichts an den halter bezahlen.
der halter ist hier nicht der eigentümer.
du kennst seinen leasingvertrag nicht, und weißt nicht, wie bei einem schaden abgewickelt wird. wer hier bei einem bagatellschaden anspruchsberechtigt ist.
ich geh mal davon aus, das er dir die frage nach der leasinggesellschaft nicht beantworten wird.
für den fall, das hier die leasinggesellschaft an dich o. deinen versicherer herantritt, beweise sichern. foto mit höhenangabe von beiden beteiligten kfz fertigen und abwarten.
grüsse

Zitat:

Original geschrieben von winne 25


P.s. wer 250€ zu viel hat, her damit

Naja eigendlich andersrum:

Wer mehr als 250€ zahlen will, sollte Deiner Meinung sein

Also das musst Du mir jetzt erklären!

Ich fasse nochmal zusammen: der vom TE Geschädigte hatte einen Vorschaden.... Zur Beschädigung des Vorschadens kommt ein ähnlich gelagerter Schaden (verursacht durch TE) dazu! Heisst in meinen Augen, dass der Geschädigte 3.000 EUR Schaden ohne und mit dem Schaden durch TE hat....

Wenn die gleichen Teile ohne und mit der Berührung des TE getauscht werden müssen, ist der durch TE zu bezahlende Schaden genau 0 EUR!

Und nachdem wir (inkl. TE) dies nicht nachweisen können, gibt es in der KFZ-Haftpflicht die Möglichkeit, den Schaden zu melden und sollte es sich finanziell lohnen, innerhalb von sechs Monaten den Schaden zurück zu kaufen! Nachdem ich von den angesprochenen 0 EUR ausgehe, würde ich Golf5GTI/DSG`s Ratschlag befolgen (im Übrigen ist der Geschädigte verpflichtet, den Schaden auch der Höhe nach nachzuweisen)....

btw ist es natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders, wenn man mit oder ohne Bestätigung dem Geschädigten 250 EUR gibt und der damit seine neue Flamme zum Essen einlädt, weil ihm das Auto gar nicht gehört!

Also das musst Du mir jetzt erklären!

Naklar, dafür ist ein Forum da, um unterschiedliche Ansichten zu diskutieren.🙂

Ich versuche immer völlig neutral die Dinge zu sehen, aber versuche mich auch in die Lage beider Parteien reinzudenken.

der vom TE Geschädigte hatte einen Vorschaden.... Zur Beschädigung des Vorschadens kommt ein ähnlich gelagerter Schaden (verursacht durch TE) dazu! Heisst in meinen Augen, dass der Geschädigte 3.000 EUR Schaden ohne und mit dem Schaden durch TE hat....

das ist die Sicht eines Geschädigten, vollkommen logisch, jeder versucht schaden abzuwenden.

Wenn ich jetzt mal zusammenfasse: Wir haben die Aussage vom TE und ein Bild wo ich einige Karosserieteile sehe, mit der Aussage: Nur die Schrammen sind von mir. Ebenfalls die Summe von 3000€, wo kommen die her?

Heißt: Jeder sagt die Kiste war ja schon im Arsch, also was willst Du von mir? Normal.

Ich denke so einfach ist das nicht. Wie war der Schaden vor dem Unfall? Was wurde durch den Unfall beschädigt was davor noch oK war? Können die neuerlichen Beschädigungen auch verdeckt sein, die man jetzt noch nicht sieht? Waren die jetzt beschädigten Teile vor dem 2. Unfall noch zu retten?

Das sind mir zu viele Fragen, gerade aus der Ferne. Nur zu sagen, die Schrammen sind von mir ist mir zu wage.

Jetzt denke ich mich in den Geschädigten rein: Der Schaden ist jetzt viel Schlimmer. Der Wagen zieht jetzt nach rechts. Da ist so ein komisches Geräusch das war davor noch nicht.

Klar, ist jetzt alles ein wenig Übertrieben... oder nicht? Ich hatte vor einiger Zeit ein ähnlichen Fall auf dem Tisch, sehr sehr schwierig.
Das Ding ging bis vor Gericht. Raus kam das der Verursacher im Rahmen der Wertverbesserung nicht die volle Schadenshöhe bezahlen musste, aber ein Teil und da wären wir hier locker über 250€.

Um dem allen aus dem Weg zu gehen, würde ich die 250€ bezahlen und hätte den Kopf wieder frei, es gibt schöneres im Leben.

würde ich Golf5GTI/DSG`s Ratschlag befolgen
soll Aufgabe eines GA sein
den 2. Schaden zu beziffern.

Dann hätten wir uns das hier sparen können, ich glaube nicht das der GA. unter 250€ bleibt.

Hallo,

die von dir verursachten Kratzbeschädigungen stehen doch im keinen Verhältnis, zu den bereits vorhandenen Beschädigungen am vorderen Stossfänger.
Anhand des eingebeulten linken Kotflügels kann man daraus schließen, dass die Befestigungselemente an der vorderen Stossfängerverkleidung bereits beim vorgehenden Schadenereignis beschädigt wurden.
Das Bauteil war also schon nach dem Erstschaden als "Defekt" einzustufen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

Anhand des eingebeulten linken Kotflügels kann man daraus schließen, dass die Befestigungselemente an der vorderen Stossfängerverkleidung bereits beim vorgehenden Schadenereignis beschädigt wurden.
Das Bauteil war also schon nach dem Erstschaden als "Defekt" einzustufen.

Gruß

fordfuchs

Kann man das?

Hast du mehr Fotos von dem Wagen als der Rest der Forumsgemeinde?

Wir haben ein einziges Bild vom Fahrzeug. Und das wurde nach Unfall 2 aufgenommen.
Wie der Wagen vor Unfall 2 aussah weiß hier niemand.

Die Aussage vom TE: "Nur die hellen Kratzspuren sind von mir" mag er ja nach besten Wissen und Gewissen machen. Nur sicher kann er sich da auch nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von winne 25


soll Aufgabe eines GA sein den 2. Schaden zu beziffern.

Dann hätten wir uns das hier sparen können, ich glaube nicht das der GA. unter 250€ bleibt.

Daher mein Hinweis, dass der Geschädigte seinen Schaden auch der Höhe nach nachweisen muss (und nicht der TE, dass er keinen weiteren Schaden verursacht hat). Wenn TE keinen weiteren Schaden verursacht hat (ich gehe davon aus, weil die 3TEUR Schaden vor dem 2ten Unfall waren), zahlt der Geschädigte zusätzlich zu seinen 3.000 EUR halt auch noch den Sachverständigen, den er beauftragt hat!

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