Unfall an meinem Fahrzeug / Fiktive Auszahlung usw.

Hallo!

Mich hat einer von der Autobahn abgeschossen nun meine Frage.
Gutachtenreparatur 16000 nto
restwert 14000
rep dauer 6-7 Tage
Wiederbescaffungzeit 12 Arbeitstage.
Wertminderung 500

Würde gern selbst reparieren und die Rep Kosten auszahlen lassen

Auf welche wert hätte ich anspruch ?
Was müsste ich beachten?
Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Danke für Infos

Beste Antwort im Thema

na miss google.. mit deinen aussagen wäre ich aber sehr vorsichtig..

also um mal wieder bissl was nützliches beizutragen..

bei nem wbw von 29.990 euro gehe ich mal stark davon aus, dass dieser regelbesteuert ist und demzufolge noch 19% abzuziehen sind.

alternativ teile doch mal mit, wie alt das auto ist..

also ist die rechnung für die fiktive abrechnung lt. gutachten doch ganz einfach:

wbw 29.900 euro
- 19% märchensteuer
= 25.201,68 euro
- restwert 14.000 euro
= 11.201,68 euro entschädigungsleistung der versicherung.

du bekommst also nicht die nettoreparaturkosten, wie es dir unsere hausfrau erzählen wollte sondern lediglich oben genannten betrag.
bei deinem kfz ist ein wirtschaftlicher totalschaden eingetreten und danach wird auch abgerechnet.

anspruch auf die reparaturkosten hast du bei nachgewiesener reparatur entweder durch vorlage einer rechnung (brutto rep.ko) oder einer bestätigung eines sachverständigen (netto rep.ko).

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die 29990 sind inkl mwst laut GA

Zitat:

Original geschrieben von A38PA


die 29990 sind inkl mwst laut GA

Die Höhe der Umsatzsteuer ist aber immer noch nicht klar. Einem Beitrag weiter oben habe ich gerade deutlich gemacht, um welche Größenordnungen es sich da handeln könnte; auch wenn ich vermute, dass differenzbesteuert wird.

Man kann hier nur richtig helfen, wenn man die genaue Höhe der Umsatzsteuer kennt.

Ich kann dir das nicht sagen da steht nichts drin welche steuer wenn ich rep kosten anschaue sind normal 19 prozent drin eingerechnet sonst ist es nicht ausgewiesen .
Muss das sein oder wurde das vergessen..

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich finde diese Aussage sehr gewagt, wenn man keine präzisen Zahlen hat.
Sollten in den 29.990 € z. B. 19 % Umsatzsteuer enthalten sein, so ist das ein Betrag in Höhe von 4.788 €. - Solche Dinge könnten im vorliegenden Fall über Totalschaden oder nicht entscheiden und je nach dem sieht das Ergebnis dann anders aus.

Ist doch nicht gewagt. Die Rep.-Kosten sind € 19.000,- brutto.

Liegt also deutlich unter WBW, egal ob brutto, netto.

P.S. Ein Totalschaden liegt erst dann vor, wenn die Reparaturkosten höher als 130% WBW sind, bei fiktiver Abrechnung höher als WBW.
Und erst dann spielen Restwert und Besteuerung eine Rolle.

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Noch 2 weitere Spam Beiträge entfernt 🙁

Langsam geht selbst mir die Geduld aus 😠

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich finde diese Aussage sehr gewagt, wenn man keine präzisen Zahlen hat.
Sollten in den 29.990 € z. B. 19 % Umsatzsteuer enthalten sein, so ist das ein Betrag in Höhe von 4.788 €. - Solche Dinge könnten im vorliegenden Fall über Totalschaden oder nicht entscheiden und je nach dem sieht das Ergebnis dann anders aus.
Ist doch nicht gewagt. Die Rep.-Kosten sind € 19.000,- brutto.
Liegt also deutlich unter WBW, egal ob brutto, netto.

Ich wünschte, die Welt wäre so einfach. Zumindest scheint es so als wenn du von "Restwert" im Rahmen von Wiederbeschaffungswertbetrachtungen noch nicht so viel gehört hast.

Nur mit den Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungskosten zu argumentieren, ohne dabei den Restwert - der sich im Übrigen durch ein weiteres Restwertangebot der Versicherung noch erhöhen kann - mit einzubeziehen, ist mehr als fragwürdig. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich wünschte, die Welt wäre so einfach. Zumindest scheint es so als wenn du von "Restwert" im Rahmen von Wiederbeschaffungswertbetrachtungen noch nicht so viel gehört hast.

Nur mit den Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungskosten zu argumentieren, ohne dabei den Restwert - der sich im Übrigen durch ein weiteres Restwertangebot der Versicherung noch erhöhen kann - mit einzubeziehen, ist mehr als fragwürdig. 🙄

Doch, die Welt ist so einfach, der RW kommt erst bei Totalschaden ins Spiel, aber s. o.

Zitat:

Original geschrieben von manu51



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich wünschte, die Welt wäre so einfach. Zumindest scheint es so als wenn du von "Restwert" im Rahmen von Wiederbeschaffungswertbetrachtungen noch nicht so viel gehört hast.

Nur mit den Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungskosten zu argumentieren, ohne dabei den Restwert - der sich im Übrigen durch ein weiteres Restwertangebot der Versicherung noch erhöhen kann - mit einzubeziehen, ist mehr als fragwürdig. 🙄

Doch, die Welt ist so einfach, der RW kommt erst bei Totalschaden ins Spiel, aber s. o.

und was erhält der Geschädigte in der Summe, wenn er auf fiktiver Reparaturbasis abrechnet und das Fahreug zum Restwett verkauft?

Bitte erste nachdenken und dann schreiben. Dies mal wieder zum Thema "Halbwissen"

Zitat:

Original geschrieben von Mik0811


und was erhält der Geschädigte in der Summe, wenn er auf fiktiver Reparaturbasis abrechnet und das Fahreug zum Restwett verkauft?

Bitte erste nachdenken und dann schreiben. Dies mal wieder zum Thema "Halbwissen"

Die Netto-Reparaturkosten. und was er mit

seinem

Fahrzeug macht, ob er's wegschmeisst, weiterfährt oder für € 100.000,- bei Ebay vertickt, ist seine Sache.

ich gebe Dir den Rat, Deine Ausbildung von Grund auf zu wiederholen und diesmal besser aufzupassen.🙂

Ihr müsst euch nicht streiten wegen dem bissi hier.
Selbst Anwälte wissen hier nicht Bescheid oder wollen nicht.
Ich habe über meine Frau mal beim Recvhtschutz angerufen und mit einem anwalt getellt Antwort......
Normal die Rep Kosten NTO aber dadurch das der restweniger sei nur die 14000 .
Also geht es in nächste Runde...

Zitat:

Original geschrieben von A38PA


Ihr müsst euch nicht streiten wegen dem bissi hier.
Selbst Anwälte wissen hier nicht Bescheid oder wollen nicht.
Ich habe über meine Frau mal beim Recvhtschutz angerufen und mit einem anwalt getellt Antwort......
Normal die Rep Kosten NTO aber dadurch das der restweniger sei nur die 14000 .
Also geht es in nächste Runde...

Danke für die beruhigenden Worte. Nur wenn ich manche Antworten von Usern lese..

Natürlich hast Du einen Anspruch auf Reparaturkostenersatz. Nur muss dies belegt sein. Wirst Du ja sicherlich später machen. Entweder durch eine Bestätigung durch den SV, die Rechnung oder sonst was.

Hier will Dir keiner vorschreiben was Du mit dem Schrott machen darfst. Ob Du es in den Garten zum Blumen pflanzen stellst, in der Garage vor sich hin rosten lässt oder einfach nur reparierst oder verkaufst.
Ohne Nachweis besteht nun mal der Anspruch auf den für den Schädiger günstigeren Weg.

Du würdest Dich bei Veräußerung und Abrechnung auf fiktiver Repaturkostenbasis besser stellen als ohne Unfall. Wäre schön wenn es möglich wäre.
Nur vielleicht Bist Du als jetzt Geschädigter irgend wann mal selbst Schädiger, ohne dass es sich um einen Verkehrsunfall handelt und eine eintrittspflichtige Versicherung vorhanden ist, sondern Du den Schaden selbst übernehmen musst.
Welchen Anspruch würdest Du in solch einem Fall anerkennen?

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